noch
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* Nóch: 1) adv. mit der Grundbed. des Hinzutretens zu etwas schon Vorhandnem oder der Fortführung des schon Bestehnden, zeitl. Fortdauer von einem Zeitpunkt an:
bis jetzt, od. von etwas Bevorstehndem, Erwartetem etc.; dann auch: unter den vorliegenden Verhältnissen und so (veralt.) adversativ: trotz derselben (heute gw. dennoch, s. Zsstzg.). Als sächl. Hw.: Man wiegt die Wenn und Aber ab, die Ob und N. etc. G. 197. — 2) conj. eine vorangegangne Verneinung fortführend = auch nicht; und nicht; oder nicht etc.: Ich habe es nicht (od. nie, nirgends etc.) gesehn n. gehört; Ich habe Nichts (od. Keinen, Niemand etc.) gesehn n. gehört; Nicht Geld n. Gut etc. Nam. in der Verbind.: We- der — — n., wofür in der ältern Spr. u. nam. noch bei Dichtern (s. 5, 334): n. — — n. vorkommt, vgl. auch: weder — — weder u. ā. m.
Anm. Goth. nauh (in Bed. 1) und — (1; 2) ahd. noh, noch, mhd. noch, nach Gl. 410 in Bed.
1 entstanden aus nu uh, in 2 aus ni uh. Zsstzg. zu [1]: † Án- (⏑ –): nam. in der Kanzleisprache und bei Dichtern st. des Grundw., auch = (an)jetzt. — † Dén(n)- (selten ⏑ –, z. B. Brockes 9, 576; Canitz 122; Uhland 489 etc.), durchgehends in der Schreibw. dennoch, s. Sanders Orth. 35 etc. — als adversatives Bindew. = trotzdem, dessenungeachtet (vgl. doch, jedoch), wie in der ältern Spr. bloßes noch und gehäuft: noch d. z. B. JDoman (Wackern. 2, 239); Mühlpforth Geistl. 4; Schottel 943 etc. Auch als sächl. Hauptwort, s. III. Aber, Anm. Veralt. Formen: dannoch(t), dennocht, dennost etc. Verstärkt (vergl. jedoch): Je-d. (⏑–⏑), z. B.: Die Sache scheint mir zwar konfus, | je-d. sehr erhaben. Freiligrath 2, 241; IGJacobi 2, 56; Scherr Gr. 1, 76; „Je-d“. — D.? Sch. 363b; Schlegel Gd. 1, 96 etc.; in vralt. Betonung: Und verlangest je-d. (– ⏑ –). Brockes 9, 584; 605; 576 etc.
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