Niet
Nīēt, n., –(e)s; –e; –chen, lein; -:
ein stumpfer Nagel oder Stift, der durch zwei zu verbindende Theile hindurch gebracht und dann an einem oder an beiden umgeschlagen (,,genietet“) wird, so daßer nicht zurückgehn kann (s. N.-Hammer): So daß, wer nicht darum wußte, glauben mochte, das größte Werk bestünde aus einem Stück; denn von N–en und Döbeln war nirgend Etwas zu sehen. Nor. 163; Ein anderes Gesenk ist für das Schild, jenen flachen Theil [der Schere], durch welchen das N. oder die Schraube geht. 2, 633; 2, 2, 224 etc.; Nagel-N. (Nagelriegel), eine Art Nägel bei den Bleiarbeitern, die man in Kappe oder Löcher der Röhrengußform durchsteckt, um diese Form desto fester zu schließen etc. 100, 443 etc.; N–lein: die abgeschlagnen Spitzen der umgeschlagnen Hufnägel. Das N. (die Nieten. 2, 715), das umgeschlagne Ende eines zum Nieten dienenden Nagels.
Anm. Mhd. niet, vgl. ahd. (pi)hniotan, befestigen und nietfest. Niederd. need 3, 226) und so (Schiff.): (ver)nethen. 509a statt des üblichern verklinken (s. d.). Nbnf.: Die Niete. und schles.: die Nieke, s. deutsch-lat. Lex. (1789) S. 1654.
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