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nießbar
Nīēßbar, a.:
was sich genießen lässt, gw. ge-n. (s. d. u. nießen), auch: zur Nutznießung dienend, s. nießlich: Setzen ihn in die n–liche Possession. Haltaus 1421; Zinse an Korn .. und N–keiten. ebd.; Daß der Vermiether dem Abmiether die Sache .. mit allen ihren N–keiten zum Gebrauch überlässt. W. 14, 99; s. Nießung.
Zsstzg.: Ge- (s. o.): Seligkeiten, die solchen groben Geschöpfen g. sind. Forster A. 1, 149; Dem Drama ohne das Impfreis der alten Kunst eine g–e Frucht abzugewinnen. Gervinus Sh. 1, 101; G. 2, 11; Wird mir ein Morgentraum | vors Aug’ geführt? Ein Mädchen ist’s, gewiß! | ein schönes, zartes Bildchen. Lasst uns sehn, | ob es wohl greifbar und g. ist. 8, 71; Er bemerkte jede Schönheit, welche durch die neuen Wege erst sichtbar und g. geworden. 15, 23; 18, 330; Durch Reinigung und Restauration die Bilder wieder g. zu machen. 31, 209; Zelt. 2, 48; 6, 405; Heute erst wird die Jahreszeit g. JvMüller 6, 376 etc. (selten: Genußbar. Klencke Gsp. 1, 232). Dazu: Seine mäßige G–keit unter bittere und harte Schalen zu verbergen. Börne 1, 310; Jene, die das Schauspiel gäben, seien nun einmal für jede andere G–keit verdorben. Fichte 6, 466 [sie könnten keinen andern Genuß verschaffen] etc. Auch: Die Bilder hingen nicht . . wohl-g. neben einander, sie standen vielmehr . . über einander. G. 27, 183 u. nam. im Ggstz.: Schade, daß der Aufenthalt feucht und un-g. ist. 26, 77; Die ersten un-g–en Schößlinge eines Spargelfeldes. Hackländer Erl. 1, 273; Daß Alles, was ich um mich her sehe, mir schal und un-g. wird. W. 23, 313; Zelter 4, 433 etc.; Die Un-G–keit dieser Früchte, des Buches etc.
Nútz-: was sich nutznießen lässt, s. nutznießlich.