Faksimile 0436 | Seite 434
Neuling neulingshaft
Nēūling, m., –(e)s; –e; –s-:
1) eine Pers., die in Etwas, in dem Kreis ihrer Wirksamk. neu (s. d. 2c) ist, v. Männern u. Frauen (selten: N–in, s. Ling): Kein N. im Vortrag. Ense Denkw. 6, 188; 206; Der in der Schule des Lebens kein N. war. Gervinus Lit. 5, 390; Sechs N–e [neu Angeworbne, s. Rekrut] bringe ich mit, die ein ersten Versuch wagen wollen. G. 35, 44; Ich sei in meinen alten Tagen noch immer ein Kind und N., daß ich mir einbilde etc. 25, 267; Du? Schülerin des Plato! nicht begreifen, | was dir ein N. [ich Anfängerin] vorzuschwatzen wagt. 13, 101; Iffland 3, 2, 4; 6; Sch. 307a; Tieck N. 3, 43; V. H. 1, 254 (von einem Vogel, der den ersten Flug wagt); Ich bin kein N. im Wettkampf. Od. 8, 179; W. 4, 57; So sehr sie ein N. war. 6, 221; 16, 29; Den unerfahrnen N. 59 etc. Minder gew. Anwendung: ein Neubekehrter. 1. Tim. 3, 6; ein Emporkömmling (vgl. lat. homo novus). Platen 2, 181; Einer, der zum ersten Mal wo hinkommt. V. Od. 1, 177 etc.
2) (ver- altend) ein Neuerer, Neurungssüchtiger: Er war . . | ein N. und ein Bösewicht. Gellert 1, 19; Ihr eifrigen N–e. Wackenroder Klost. 119 etc.
3) weidm.: s. neu 3e.
4) (schwzr.) = Dresch (s. d.). Stalder.
~shaft, a.:
in der Weise eines Neulings (1). V. (Jen. Liter. 1804) 1, 317 etc.