nennbar
Nénnbar, a.:
was genannt werden kann, zumeist verneint: In anständiger Gesellschaft nicht n. etc. oder als Gegensatz: Ich fühle etwas Un-N–es, das mich verwirrt. Jt. 1, 119; Endlich das Un-N–e (je ne sais quoi) der Anmuth. 11, 92; Reisen | die Sonnen, Monden, Erden | um ein un-n. Wo. Po. 1, 10; Stöhnt ..unter den un-n–en [unsäglichen] Plagen. Gd. 1, 55; Un-n–en Jammer. Il. 1, 2; Bei dem furchtbaren Namen sei’s geschworen, | der Geistern selbst un-n. bleiben muß. 20, 172; Augenzeugen der un-n–en Dinge, die -hier vorgingen. Luc. 4, 272 [die sich anständigerweise nicht nennen lassen] etc.; Wer goß Un-N–keit [Un-N–es] in meinen Busen? Gd. 136 etc. Ferner (s. Hose 1): Da wir Beiden noch mit gar keinen Un-N–en bekleidet waren, sondern mit nackten Beinen à l’anglaise herumliefen.G. v. Eg. 1, 15 etc. (Selten: Der da unnennlich und ohn deutsches Wörterb. II. Namen [Gott]. 1, 97b). — Ferner: Damit .. auch würde be-n. | jedes Gestirn. Arat. 73.
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