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nehmen
Nêhmen, tr. u. zuw. (s. 12) refl., nahm, nähme; genommen; nimmst, nimmt; nimm!:
1) Die Grundbed. dieses in seiner Anwendung sehr ausgedehnten Zeitw. ist: durch entsprechende Thätigk. des Subj. bewirken, daß das Obj. für und in Bezug auf das Subj. vorhanden ist, daß das Subj. das genannte Obj. bekommt und hat, und zwar:
a) allgm., wobei, wenn das Subj. eine Pers. ist, oft der Nbnbegriff hinzutritt, daß sie das Obj. für sich haben will, also in diesem Fall = das Obj. wählen und das Entsprechende thun, um es zu bekommen, sich in den Besitz zu setzen.
b) in Bezug auf etwas Angebotnes, Dargereichtes oder (s. a) sich Darbietendes: es ergreifen, fassen und halten. Ferner mit besondrer Rücksicht auf Den, der das Obj. bis dahin gehabt und dem es nun entzogen wird, wobei der Begriff des Aneignens durch das Subj. oft zurücktritt oder verschwindet. Das Entziehn und Fortschaffen aber kann dabei geschehn:
c) ohne oder gegen den Willen Dessen, der das Obj. bisher gehabt, oder:
d) mit und nach Dessen Willen, von ihm erwünscht. Belege für diese zuw. in einander greifenden Bedd. und einige sich anschließende Nüancen enthält das Folgende, das wir aber der Ubersichtlichkeit halber nach grammat. Beziehungen ordnen, nur die Bem. voraufschickend, daß man für n. mit bloßem Obj. auch die Fügungen mit hinzutretenden weitern Bestimmungen zu vgl. hat, insofern durch Fortlassung derselben zuw. die Fügung mit bloßem Obj. entsteht. 2) N. mit sachl. Subj. und bloßem Obj.:
a) in einigen stehnden Verbind. als Umschreibung von Zeitw., s. 1a und 5a: Etwas nimmt [oder bekommt] eine andre, gute, schlimme, unvermuthete Wendung, Entwicklung; Etwas nimmt den gehörigen oder seinen Verlauf, seinen Anfang, Beginn, sein Ende, ein böses, kein gutes Ende, gar kein Ende [hört nicht auf], einen erwünschten oder schlimmen Ausgang, einen erfreulichen Aufschwung etc., vgl.: so und so sich wenden, verlaufen, anfangen, beginnen, enden, ausgehn, sich aufschwingen etc.; Die Thäler n. daselbst sehr mannigfaltige und angenehme Krümmungen [krümmen sich mannigfach]. G. 21, 255; Der Fluß nimmt seinen Lauf, das Gebirge seine Richtung nach Nordwest [läuft, richtet sich]; Die Ergießung eines Herzens | so zu verlenken, die, sich selbst gelassen, | ganz andre Wege n. würde. L. Nath. 3, 10 etc. Ferner: Etwas nimmt Überhand (s. Hand 6n), z. B. Fichte 6, 463; W. 1, 41; 14, 50; 33, 381; Dem Überhand-N. dieser gefährlichen Art von Feinde zuvorzukommen. 196 etc., auch zuw. (vgl. statt-gefunden, -gehabt, s. finden 6 und haben 1g): Des überhandgenommenen Unkrauts wegen. Forster R. 1, 96, vgl. ähnl.: Den auf Sanders, deutsches Wörterb. II. dem Sopha platzgenommenen Geheimerath. Kerner Bild. 221 etc.
b) Ugw. und dichter. statt ein-n.: Der Rosenschleifen Stelle | nahm ein schwarzes Todtenband. Sch. 5a, wo „ein“ wohl Artikel ist; schwerlich wird „nahm ein“ dem Rhythmus widerstrebend als Jmpf. von einn. zu fassen sein. 3) unpersönl., entsprechend 2a: Es nimmt damit Überhand, eine andre Wendung, Entwicklung, ein böses Ende, ein Ende, einen guten Anfang, Beginn, Aufschwung, Ausgang; Die rasche und erfreuliche Entwicklung, welche es von nun an mit der ganzen Existenz des jungen Künstlers nahm. Möricke N. 55 etc. 4) (vgl. 2a) mit sachl. Subj. und persönl. Acc. (selten Dat.) neben dem Obj. in der Wendung: Etwas nimmt [wie veralt.: hat] mich Wunder, groß, nicht wenig Wunder. Cham. 1, 28; 4. 83; Fischart (Wackern. 3, 475 Z. 2); Rückert Rost. 95a; Schaidenreißer 43b; Sch. 258b; 287b; Zinkgräf 1, 286 etc., auch: Das soll mich doch Wunder n. [wundern, verlangen, ich bin neugierig]. Hebel 3, 454, seltner: Er mag eben nicht, es nimmt ihn nicht Wunder [er ist nicht neugierig darauf]. ebd.; nam. schwzr.: Wunder nähm es sie, ob etc. Gotthelf G. 63; 64; 222; U. 1, 254 u. o. In der ältern Spr. auch: Ich nehme (oder habe) Wunder, s. Zarncke Br. 296b; Wackern. Gl. 608 und vgl.: Jch hungre, und: es hungert mich; ich verlange und: es verlangt mich danach etc., wie auch veralt.: Nicht desto weniger möcht Jemand fremd (s. d. 2d) „nemmen“, ob etc. Fischart B. 193b; Es nahm Ulenspiegel seltsam. Murner Ul. 143. Vereinzelt: So nimmt es Einem nicht Wunder, es ist ganz natürlich. Gotthelf G. 286; Logau (L. 5, 259); Musäus M. 2, 7; Dem nimmt’s groß Wunder. Rollenhagen Fr. 240 etc. 5) mit persönl. Subj. und sachl. Obj., neben dem oder an dessen Stelle auch partitiv,,von“ eintreten kann, in gehobner Rede auch wohl der Genit. statt des Obj., mit versch. nüancierter Bed., nam.:
a) (s. 1a) Jch nehme Etwas, wähle es, als Etwas, das ich haben, anwenden will (brauche) und bewirke das Vorhandensein desselben für mich zu der davon zu machenden Anwendung, geistig und körperl.: N. [setzen] wir den ersten Fall; Man nehme [denke, vergegenwärtige sich] das Publikum, das jederzeit nur von augenblicklichen Eindrücken abhängt .. und man denke sich ein Stück etc. G. 29, 335; Nehme man dazu, daß etc. ebd.; Um ein Quadrat zu konstruieren, nimmt man die gegebne Linie, errichtet in den Endpunkten Lothe etc.; Nimm die Zahl dreimal [verdreifache sie]; Das ist zu viel Wasser, nimm die Hälfte (davon); Um gute Feilen zu machen, oder: zu guten Feilen nimmt man guten Stahl, vom besten Stahl; Nehmet Holz vom Fichtenstamme. Sch. 77b; „Hier ist Mancherlei zum Belegen des Butterbrots; n. Sie Wurst oder Schinken?“ Ich werde von Beidem n.; Zwei Knechte am Rüstschrank. „Ich nehme die [Büchse]“. Ich die. G. 9, 316; Lotterielose, Koncert-, Theaterbillette, einen Sperrsitz, Stehplatz, eine ganze Loge, ein ganzes Koupé im Waggon, frische Pferde, Vorspann, Extrapost, Post (G. 28, 306), die Post (Bode Empf. 3, 45) n. etc.; Preußische Dienste n., in preuß. (Kriegs-) Dienste treten; Statt der Feder den Degen, das Schwert n.; Das Ordens-, Mönchskleid, die Tonsur n., Mönch werden; Dar- auf hab’ ich Umschlag und Käppchen genommen. G. 29, 316, als Geistlicher; Den Schleier n., Nonne werden. Schmidt- Phis. 3 etc. Selten = an sich n. (s. 9a) von einer Gestalt, z. B.: Gott . . nimmt Fleisch und Blut an sich . . | und lässt Nichts mangeln auch der Menschheit, die er nimmt. Opitz 1, 11; Pallas nimmt der Greisin Gestalt. V. Ov. 1, 312; Wenn er die Miene seiner Allgenügsamkeit nimmt. Zimmermann Nat. 37 etc., ferner: Kerim hätte seine Zeit nicht besser n. [wählen] können. W. 9, 257; Den Weg hatt’ er zum Unterkap genommen (s. 2a). Streckfuß Rol. 5, 59; Wir nahmen den Weg auf einen Flecken. Heinse Petr. 1, 39; Einen Anlauf (zu Etwas), einen hohen Flug, den Flug des Lichts (Sch. 6a), einen Aufflug, Aufschwung n. (s. 2a) etc.; Seine Herberge, sein Quartier dort, an einem Orte, bei Jemand n.; Seine Stellung, seinen Stand wo n.; Ließ die Brücke abwerfen und nahm Stellung hinter diesem Flusse. Pz 3, 139; Platz n. (s. nam. 2a zuletzt) etc. Ferner (vgl. fassen, ergreifen): Partei (s. d. 2a und b) n., für Einen, seine Partei n.; Einen Entschluß (L. 8, 39; Pestalozzi 1, 8; 4, 402; Sturz 2, 192; Werner Febr. 45; W. 6, 94; 16, 73 etc.), Vorsätze (Gutzkow 11, 263) n., häufiger: fassen (s. u.).; Die Flucht, das Hasenpanier n. oder ergreifen; Reißaus n. etc.; Das Wort, seltner: die Rede (G. 5, 126) n. oder ergreifen; Alle Anstalten zu Etwas (L. 4, 298), Maßregeln (W. 14, 191) oder Maßnehmungen (29, 197) n. (s. 15), gw. treffen, vergl. auch: Die klügste Unternehmung, welche unter den damaligen Umständen überhaupt zu n. war. Prokesch v. Osten (DViertelj. 1, 1, 343) etc. In manchen dieser Verbind. nur vereinzelt sich findend, und zwar wohl meist veranlasst durch frz. prendre, das weitern Umfangs als unser n., so z. B. auch: Muth n. G. 16, 53 statt des gebräuchl. fassen, insofern der Muth etwas Jnnerliches ist, in uns entsteht, erwacht etc., nicht etwas äußerlich Vorhandnes und Fertiges ist, das man sich aneignet (s. o.: Entschlüsse, Vorsätze fassen etc.).
b) (s. a und 1b) gegen etwas Dargereichtes, Dargebotnes, sich Darbietendes, Einem zu Theil Werdendes sich so verhalten, daß man es empfängt, wobei das Subj. bald mehr thätig, bald mehr leidend erscheinen kann: Geschenke, Gaben n.; Der Rekrut nimmt Handgeld (vom Werber); Der bestechliche Richter nimmt Geld (von den Parteien); Der Kaufmann nimmt Geld (für seine Waaren); daher: Was n. Sie für diese Waare? [was verlangen Sie, wollen Sie dafür haben]. „10 Thaler.“ N. Sie nicht weniger? etc.; Frag, ob er’s verkaufen will und was (oder wieviel) er (dafür) nimmt; wortspielend: Es fragte Einer einen Fischer, was er n. wollte und ihn zu Wasser in das nächste Dorf führen. .. Der antwortete: Einen Nachen (s. a). Zinkgräf 1, 232 etc., auch: Er nimmt nicht 1000 Thaler für die Ehre, verkauft sie nicht, giebt sie nicht hin um diesen Preis; Ich nähme nicht 50 Doublonen [wenn dafür gemacht werden sollte], daß ich nicht Soldat gewesen wäre. G. 8, 136 = Jch nehme nicht 50 D. dafür, daß ich Soldat gewesen bin etc.; Wenn ihr guten Rath n. [gw.: an-n.] wollt. Gutzkow Liesli 26; Nimm die Versichrung, daß ich etc.; Nahm von der Frucht und aß. 1. Mos. 3, 6; Nimm .. von diesen Kamelen noch zehn. Cham. etc.; Unterricht, Stunden, Lektionen bei Jemand n., vgl. empfangen etc., s. c und d.
c) An a und b schließen sich einige stehnde Verbind. (alphab. nach den Obj., die man vgl.): Abschied n. (von Einem), vgl. Urlaub; Von Etwas Abstand n., davon abstehn; Eines Ggstds Acht (s. d. III3c) n. (oder haben); Anstand n., Etwas zu thun; Einen Anstoß (an Etwas) n., sich daran stoßen, s. u.: Argernis; Antheil (an Etwas) n., s. theil-n.; Ärgernis (an Etwas) n.; Den Augenschein von Etwas n., vgl. 10f; Einsicht von Etwas n.; Ein Gemerk n. (veralt.); Kenntnis von Etwas n.; Gute Nacht n., s. o.: Abschied; Notiz von Etwas n.; Schaden n. oder leiden, zu Schaden kommen; Theil n., s. Zsstzg. theil-n.; Urlaub n. (s. o.: Abschied) etc.
d) (s. c) Arznei oder Medicin n. (ein-n.), z. B.: Pillen, Pulver, ein Brausepulver, Tropfen, Abführ-, Brechmittel, Mixturen, Latwergen, ein Mittel gegens Fieber, Chinarinde, Kalomel etc. n.; Da muß ich doch gleich ’was auf meinen Schreck n. Arnim 108; Es alterierte sie doch, sie muste etwas Melissengeist auf Zucker n. Gutzkow R. 3, 73 etc.; ähnlich: Gift, Arsenik, Blausäure etc.) n., sich damit vergiften; fer- ner: Einen Schluck [Aquavit, Branntewein] n. und mit Auslassung des Hw.: Einen Bittern n.; Einen n. (Gott- helf Sch. 287; Temme SchwM. 2, 35, vgl. II. Ein 2c). Sonst im Allgm. nicht üblich von dem Genießen von Speis und Trank außer wo der Begriff der Wahl hervortritt, s. a —, obgleich sich auch (nach dem Frz.) n. statt trinken von Thee und Kaffe (als einer bestimmten Mahlzeit, s. ein-n. 2) findet: Wirst du den Thee nicht mit uns n.? G. Stein 3, 17; Hackländer Erl. 1, 74; Sold. Kr. 107; Sie hatte ihre zwei Tassen rasch genommen. König Jer. 3, 3; Nahm wieder den Kaffe unten mit uns. Rosenkranz (DMus. 1, 2, 4) etc., auch: Keine Speise n–d. Hungari 2, 427, gw.: zu sich n–d (9g). Dagegen allgem. kirchl.: Das Abendmahl n., auf Etwas n. etc.
e) (s. 1c) dem bisherigen Besitzer Etwas entziehn, wodurch er einen unangenehmen Verlust erleidet: Der Herr hat’s gegeben, der Herr hat’s genommen. Hiob 1, 21; Die Spitzbuben n. Geld, Wäsche, was sie finden etc., s. nam. 8b; (Dem Gegner, Feinde) eine Festung, Stadt n., mit Gewalt, Sturm, List n.; Im Kartenspiel eine Karte n., mit einer höhern Karte, einem Trumpf n. (stechen); einen Stich n.; Im Schachspiel einen Stein, eine Figur n., z. B.: den Springer mit dem Thurm etc.; Er hat meinen oder: (s. 8a und b: mir den) Springer genommen; Meine Erstgeburt 52 hat er dahin und siehe! nun „nimpt“ er auch meinen Segen. 1. Mos. 27, 36; Ob ich Jemands Ochsen oder Esel genommen hab. 1. Sam. 12, 3; Hast du nicht genug, daß du mir meinen Mann „genomen“ hast und willst auch die Dudaīm meines Sohns „nemen?“ 1. Mos. 30, 15.
f) (s. 1d) Einem etwas Lästiges, Schlimmes, wovon er befreit sein möchte, entziehn, fortschaffen, wobei die erlöste Pers. mit „von“ steht oder sonst der befreite Theil (neben dem persönl. Dat. oder mit besitzanzeig. Fw., s. 8a). Zu beachten ist dabei, daß hier das von vor einem persönl. Fw. betont ist, vgl.: Kassandra erbat von Apoll die Gabe der Wahrsagung. „Nimm (b) die gewünschte Gabe von mir (⏑ –)!“ sprach er. Als sie sich aber durch die fruchtlose Kenntnis der Zukunft unglücklich fühlte, flehte sie: „Nimm die gewünschte Gabe von mir (– ⏑)! etc.; „Nim“ diesen Kelch von mir (– ⏑). Luk. 22, 42; Gott hat meine Schmach von mir (– ⏑) „genomen“. 1. Mos. 30, 23 etc., dagegen mit tonloser Präp.: Wenn Gott den Wermuthkelch von seinem Sohn nicht nahm; Einem die Binde von den Augen, die Bürde, Last, das Joch von der Schulter n.; Nimm, o nimm die traur’ge Klarheit | mir vom Aug’, den blut’gen Schein! Sch. 61b etc.; Nimm die Binde von meinen Augen, die Last von meinen Schultern etc. 6) mit persönl. Subj. und persönl. Obj.:
a) (s. 1a u. vgl. 5a) Jemand zu einem gewissen Behuf wählen und machen, daß man ihn dazu hat, oft mit „als“ oder „zu“, z. B.: Jemand als oder zum Gehilfen, zur Hilfe; zum od. als Anwalt, zur Führung seines Processes, zum (als) Hauslehrer, zum Unterricht seiner Kinder n.; Er wollte sie zur (als) Frau oder zur Ehe n., aber sie wollte ihn nicht zum Mann n.; Haben wir den .. Burgermeister zu einem Hauptmann in diesem Krieg mit einhelliger Stimme genommen, s. Stalder etc. Dann auch ohne solchen Zusatz: Einen Gehilfen, Anwalt, Hauslehrer, einen Mann, eine Frau n.; Er nimmt [heirathet] sie nicht; Meine Töchter besorgen die ganze Wirthschaft; nur wenn wir waschen, n. wir noch eine (Wasch-) Frau (ins Haus) etc.
b) ugw. statt: gefangen, fest n. (s. 11a), nach frz. prendre: Der französische Gesandte wird hier genommen. G. 27, 300. 7) mit persönl. Subj. und einem zum Obj. hinzutretenden reflex. Dat. zur schärfern Hervorhebung der Aneignung durch das Subj., vergl.: Du nimmst mir (8b) das Buch und nimmst es dir; Ich werde mir noch etwas Wurst, noch von der Wurst n.; Sich einen Gehilfen, Anwalt, Lehrer, Mann, eine Frau n. (s. 6a) etc. 8) mit einem zum Obj. hinzutretenden nicht reflex. Dat. (vgl. 7):
a) dem Possessiv-Vh. entsprechend (s. Herrig 15, 60), zumeist mit nachfolgenden Präpos., z. B.: Einem Etwas aus der Tasche, von der Schulter n. etc. = es aus seiner Tasche, von seiner Schulter n. (s. 5f) etc. So auch: Einem Maß n. (zum Rock etc.) = sein Maß, das Maß zu seinem Rock n. etc., s. b und 5e. Ferner nam. zur Bez. Dessen, der das Obj. bisher gehabt und es nun durch das Subj. verliert (s. 1c, auch d), und zwar:
b) gw. mit persönl. - Subj.: Einem Etwas n. (fort-, weg-n.); Die Spitzbuben haben mir Alles genommen (vgl. 7); Die Gläubiger n. ihm das letzte Hemde, das Bett etc., s. 5e, auch, indem der Dat. sich auf etwas Unpersönl. bezieht: Durch das Hineinkorrigieren hat er seiner Arbeit den Reiz des Ursprünglichen und Natürlichen genommen etc. und (s. 1d): O Gott, gieb meiner Rede Kraft und nimm | ihr jeden Stachel, der verwunden könnte. Sch. 427b etc.
c) mit sachl. Subj.: Seine Äußrung, dieser Unfall etc. hat mir alle Hoffnung, den Muth genommen etc.; Leider ist der Geschmack der nicht hervorbringenden Naturen verneinend .. und nimmt zuletzt der hervorbringenden Klasse Kraft und Leben. G. 29, 332; Der Frost nimmt den Schlehen ihre Herbigkeit etc., s. be-n. 2. 9) mit einem von einer (in der Regel betonten) Präpos. abhäng. refler. Fw. zur Bez. der nahen Beziehung, in die das Obj. durch das N. zu dem Subj. tritt (vergl. haben 15), z. B. rein örtl.: Etwas neben, hinter, vor sich n.; Sie n. den Gefangnen zwischen sich etc., ferner: Das nehm ich für mich, (für dich –) zur Angabe der Pers., für die es bestimmt ist; ferner:
a) Etwas Gefundnes so lange an sich (– ⏑) n., bis sich der Eigenthümer findet; Eine Gestalt an sich n., häufiger an-n., selten bloßes n. (s. 2a), z. B.: Minerva nahm .. an sich die Form des Leibs und der Stimm Mentoris. Schaidenreißer 7b; Gott wird ein wahrer Mensch . ., „nimpt“ Fleisch und Blut an sich (⏑ statt des gw. ⏑). Opitz 1, 11 etc.; Einen Namen wieder an sich n. Zinkgräf 1, 283, gw. an-n.; Er „nimpt“ nirgend die Engel an sich, sondern den Samen Abrahams „nimpt“ er an sich [als sein Eigen, zu ihm gehörig]. Hebr. 2, 16; Der ich unser heil’gen Bücher | herrlich Bild an mich (⏑ –) genommen. G. 4, 19 etc.
b) Etwas auf sich (– ⏑, zUw. –) n., als Etwas, das man nun zu tragen hat, vgl.: Etwas auf sich (– und –) laden (s. d. II 1e), ferner f etc.: Wer nicht sein Kreuz auf sich „nimpt“. Matth. 10, 38; 16, 24; „Nemet“ auf euch mein Joch. 11, 29; Er hat unsre Schwachheit auf sich „genomen“. 8, 17 etc.; Die Verantwortung auf sich (– od. –) n. (vgl.: Jch nehme die Verantwortung .. auf meinen Kopf. W. 22, 138 etc.); „Jch fürchte nur, der Wirth beschweret sich“ . ... Jch nehm’s auf mich (⏑ –). G. 11, 92, Das soll meine Sorge, Sache sein; Versichert euch der Spanier und der Wälschen, | den Schotten Lesley will ich auf mich (– ⏑) n. Sch. 352b; So hatten dieses Mal | die Götter keine andre Wahl | als Amor’s Strafgericht so leicht auf sich (⏑ –) zu n., | als möglich war. W. 3, 178; Dann nehm ich’s auf mich (– ⏑) selbst, dich völlig loszusprechen. 20, 127; [So] unternahmst du, was kein weltkluger Mann jemals auf sich genommen hätte. 6, 116; Ich will den Narren [das Schimpfwort] auf mich n., so sei der Junker der Schelm! Zinkgräf 2, 52 etc.
c) Wenn man Branntwein durch Kohle filtriert, so nimmt diese den Fuselgeschmack in sich [gw.: auf]. Auch (selten): Ernst ist sie zwar, in sich genommen. G. 6, 368, vgl.: in sich gekehrt.
d) Etwas oder Jemand mit sich n., s. mitn.; Der Strom nimmt den Schmutz mit sich (fort) etc.
e) Etwas zu Verwahrendes nach (oder an) sich n. L. 12, 210 etc.
f) Etwas über sich n. (vgl. b), über-n.; N. Sie es über sich, Nachodinen aufzusuchen. G. 18, 167; 28, 7; 15, 167 etc.; Es will Nichts als Muth; denn was den Witz betrifft, den nehm ich ganz über mich. Sch. 109a; Jch nahm diesen mißlichen Auftrag sehr ungern über mich. Tieck N. 3, 16 etc.
g) Jemand zu sich n., ins Haus, in die Familie; Jemand zu sich ins Bett, zu sich aufs Pferd n.; Etwas (Speise und Trank) zu sich n., in den Magen, es genießen, vgl. 2d; Ob er seines todten Weibs Schmuck .. von ihr ab und zu sich n. wollte. Zinkgräf 1, 254 u. á. m. Ugw.: Er hatte noch keine Messe gehört und wollte sie in Inspruck es war eben Marientag um desto andächtiger zu sich n. G. 23, 10. 10) mit Präpos., insofern (s. 9) kein refler. Fw. davon abhängt, z. B.:
a) Jemand an seinen Tisch n.; Den Säugling an die Brust n.; Jch nehme ein Kind an die Hand (an meine), an (oder bei, s. d) der Hand, an seiner; Brüderchen nahm sein Schwesterchen an der Hand. Grimm M. 55 etc.; Ärgernis, Anstoß an Einem, an Etwas n. (öc) etc.
b) Ein Kind auf den Arm, Schoß, aufs Pferd n.; Eine Last auf die Schulter, Achsel, die Ver- antwortung auf seinen Kopf n. (s. 9b); Etwas auf sein Gewissen n.; Den Mantel (s. d. 1c) auf die andre Schulter n.; Etwas auf die leichte Achsel (s. d. 2) n.; Ein wenig Essen auf die Gabel n.; Einen (Eid) auf die Gabel (s. d. 1) n.; Etwas auf seinen Diensteid n., als ob es von diesem mit umfasst, beschworen wäre, so daß dieser es mit-: trägt; Einen, Etwas aufs Korn (s. d. 15) n.; Waaren bei Einem auf Borg (s. d. 2), Kredit n. etc.
c) Einem Etwas aus der Tasche n.; Der Vogel nimmt das Futter aus ihrer (oder ihr aus der) Hand; Er nimmt mir die Bemerkung aus dem Mund (s. d. 1d). Forster Sak. 143 etc.; Virgil hat manche Verse aus dem Homer genommen, entlehnt etc., dann auch in Bezug auf das dadurch verminderte Ganze z. B.: Nimm einen Ton aus einer Harmonie, | nimm eine Farbe aus dem Regenbogen | und Alles, was dir bleibt, ist Nichts. Sch. 70b etc. Dem „,aus“ (oder „von“) entspricht z. B.: Daraus, hieraus, daher nehme [schöpfe] ich meine stärksten Gründe etc. (vergl. her-n.), veralt.; Hierab [hieraus] nahm der Landvogt einen neuen Anlaß und Ursach. Stumpf 343b etc., ferner: Woher n. und nicht stehlen? vHorn Schmj. 37; Rückert Mak. 2, 127 etc.; Woher n. [schließen, glauben] Sie, daß unser Freund lange Weile hat? W. 13, 70 etc., aber auch wohl mit Einwirkung des Franz. (vgl. prendre de l’argent dans la poche de. qn. etc.) —: Wo hast du Das genommen? G. 4, 50; Wo n. und nicht stehlen? Gott- helf G. 33; U. 2, 313 etc.; Wo dann die n.? 102; Da sie nicht . . wußten, wo n. Hebel 3, 496; Seine Mitbürger dafür sorgen lassen, wo sie .. den rechten Mann n. wollten. 30, Wo nehm’ ich Worte | für sein Erstaunen? W. 11, 30 etc.
d) Ich nahm Ephraīm bei seinen Armen und leitete ihn. Hos. 11, 3; Einen beim Kragen, sich selbst bei der Nase (s. d.), die Gelegenheit (s. d.) beim Schopf n.; Einen beim Wort (s. d.) n. (vgl. halten 1), die Erfüllung desselben fordernd, z. B. W. 1, 98 etc.
e) Geld für die Waare n., s. 5b; Für einen Louisd’or Thaler n., beim Verwechseln; Eine Pers. (oder Sache) für eine andre n., sie dafür halten; Etwas für bar (s. d. 3b), für bare Münze etc., für voll (Claudius 6, 19) n.; Etwas für Scherz, Spaß n. (oder scherzhaft, s. 11c); Den bösen Tag nimm auch für gut [laß ihn dafür gelten]. Pred. 7, 15; Des Volks, das .. Wort nicht für Pöbel genommen, sondern für die Nation [s. f]. Fichte 8, 116; Ein Mann, den man an [oder nach] seiner Kleidung und seiner ehrwürdigen Miene wohl für einen Geistlichen hätte n. können. G. 16, 137; Wie sie so schön sind! Man nähme sie Alle für Söhne des Königs. 5, 276; Wo Jeder sich für einen Schelmen giebt | und seines Gleichen auch für Schelmen nimmt. 13, 222; Man nimmt im Leben Jeden [für Das], wofür er sich giebt (vgl. 11c). 15, 195; Gutzkow R. 5, 51; Die Nachbeter n. sehr oft die Irrgänge des Genies für gebahnte Landstraßen. Mendelssohn 4, 1, 101; IP. Fat. 1, 65; Sch. 333b; Jch nehm’ es für ein günstig Zeichen. Uhland 39; Mit einer schlimmen Gesellschaft, die er für gut n. muß. W. 6, 113; ferner: Etwas od. mit Etwas für od. (vor) lieb (s. d. 5b), es für gut, vor(n) Willen n. etc.; Etwas für ungut (s. d.) n.; Habt Ihr Malegys Urlaub gegeben und nehmt es ihm nun für übel? Schwab V. 1, 450, s. 11c.
f) Ein Wort in einer bestimmten Bedeutung n. oder auffassen; Etwas in dem Sinne (oder so, s. 11c, vergl. unten: in den) n., wie es gesagt wird; In Übel (s. 11c) n. etc., ferner mit Accus.: Etwas in die Hand (s. d. 6i) n., eigentl. und übertr.; Etwas in den Mund (s. d. 1g), in den Schnabel, eine Linie in den Zirkel n.; Damit ich den großen Cirkus .. der Natur .. auf einmal in die aufgeschloßne Seele nehme. IP.; Das können sie in den [versch.: in dem, s. o.] Sinn nicht n., daß es ihnen der Herr vergeben wolle. Luther 5, 318a = fassen, begreifen etc., auch wobei die von „in“ abhäng. Hw. zu vgl.: Etwas od. sich in Acht (s. d. 3d u. e); Etwas in Angriff (s. d. 2); Jemand od. Etwas in Anspruch, Etwas in Aufsicht, Augenschein (vgl. 5c), Besitz, Empfang n.; Einen in Eid und Pflicht (W. 11, 203), ins Gebet; Einen od. Etwas hoch in Gunst (z. B. G. 29, 339); Jemand (zu sich) ins Haus, in die Kost (Pension), Lehre; Etwas mit in den Kauf, in Obacht, in Obhut; ein Gut in Pacht; Einen in Schutz; Verhaft, Verhör; Etwas in Verwahrung n. u. ä. m. g) Mit [zur Angabe des Werkzeugs, Mittels etc.] der Hand, der Zange etc., mit Gewalt, List etc. Etwas n.; Den Thurm mit dem Läufer, das mit einem Trumpf n. etc. h) Einen od. Etwas nach (od. zu 2. Joh. 10) Hause, nach der (od. zur) Stadt (mit) n. etc., s. auch m. i) Eine Decke über die Füße n. etc. k) Du verkaufest dein Volk umsonst und nimmst Nichts darum [dafür, s. e]. Ps. 44, 13 etc.; Den Mantel, das Tuch um die Schultern n. etc.
1) Eine Decke etc., übrtr. auch: den Weg etc. unter die Füße (s. d. 1n) n. m) Von, im partit. Sinn s. 5a u. b; sehr häufig (s. c) zur Bez. des Orts, wo das Obj. sich befand u. von dem es entfernt wird: Ein Buch vom Tisch, die Decke von einem Gemälde n. (weg-n.) etc.; ferner zur Bez. des von Etwas Schlimmem durch das N. od. Fortschaffen befreiten Menschen od. Gliedes, s. 5f; ferner zur Bez. Dessen, von dem das Subj. Etwas empfängt, s. 5b u. vergl. öf, z. B.: Was wir bitten, werden wir von ihm n. 1. Joh. 3, 22; Luk. 6, 34 etc., auch mit unpers. Subj.: Die Augen n. ihre Heiterkeit von dem erfochtenen Sieg, Schönheit von der Natur, Majestät von der Fürstin [fürstl. Würde]. G. 30, 421 etc. Bei Pers. untersch. man gew.: Einem Etwas n. (was er nicht giebt); Etwas von ihm (⏑ –) n. (was er giebt, darreicht), aber auch vor persönl. Fw. mit betonter Präpos. (s. 5f), dem persönl. Dat. sich nähernd: es der Pers. entziehn; machen, daß sie es nicht mehr hat, z. B.: Wer aber nicht hat, von Dem (– od. –) wird auch genommen, das er hat. Matth. 13, 12; 25, 29; Nimm deinen heiligen Geist nicht von mir (– ⏑)! Ps. 51, 13; Bitte, was ich dir thun soll, ehe ich von dir (– ⏑) genommen werde. 2. Kön. 2, 9 etc. Ferner: Eine Abschrift, Kopie, einen Abdruck, Abguß etc. von Etwas n., es von und nach dem Original entstehn lassen, so daß man es hat (auch z. B. bloß: Eine Abschrift [s. d.] n. L., vergl.: Etwas ab-n (s. d. 6) abzeichnen, minder gw.: In den schönen Weibergestalten, die ich .. ganz nach der Natur genommen habe. Heinse A. 1, 166 etc.; vgl. ferner: Etwas auf-n. (s. d. 5) aufzeichnen, um es auf dem Papier zu haben. n) Kein Blatt (s. d. 4a) vor den Mund n. etc., ferner vgl. e. o) Jemand od. Etwas zum (als) Muster n., s. 6a u. 5a; Gutes Leder zu den Schuhen n. etc.; Etwas zu dem schon Vorhandnen (hinzu) n. etc.; ferner s. h und: (Sich) Etwas zu Herzen (s. d. 9m) n., z. B. Tieck N. 4, 44; W. 6, 118 etc., vgl.: Sich Etwas zu nahe (s. d. 3b) n. Claudius 5, 35; Etwas zu Handen (s. d. 6r), zu Ohren (s. d. 9n) n. etc. p) Man nimmt zwischen 2 Metallplatten immer eine Schichte nassen Filz etc. Mundartl.: Ich will das Mädel dazwischen n. vHorn rhD. 2, 34 = ins Gebet n., vor-n. 11) mit Adv. od. prädikat. Ew. beim Obj.:
a) Einen fest n. (Auerbach Gv. 355), festsetzen; gefangen n., ihn zum Gefangenen machen (vgl. 6b); Den Verstand (G. 10, 30), die Vernunft (19, 129) gefangen n. (od. geben), vergl. fangen 1b.
b) Die Backen (G. 14, 195; Sch. 210b etc.), den Mund (Stahr Par. 1, 45), das Maul (L. 6, 324; V. Ge. 201 etc.) voll n., in übertriebnen Ausdrücken sprechen.
c) in angegebner Weise auffassen u. demgemäß damit verfahren, es behandeln, z. B.: Man muß die Menschen n., wie sie sind; Wie Sie .. am Ende doch den Gauch noch n., wie ihn das eigensinnige Schicksal nun einmal gebildet hat. Forster Br. 2, 43; „Ihr verkennt mich“. Ich nehme euch, wie ihr euch gebt. G. 9, 53; Wenn wir die Menschen nur n., wie sie sind, so machen wir sie schlechter; wenn wir sie behandeln, als wären sie, was sie sein sollten, so bringen wir sie dahin, wohin sie zu bringen sind. 17, 308 etc. (vgl. 10e); Gnade und Herablassungen dieser Art muß man so n., wie sie geboten sind. Gutzkow R. 5, 378; Mein Rath ist aber der: ihr nehmt | die Sache völlig, wie sie liegt. L. Nath. 3, 7; Wie man Das nimmt [je nach der Auffassung]. Novalis 1, 105; „Jst Euripides zu Hause?“ | Zu Haus und nicht zu Haus, nach dem du’s nimmst. W. 34, 284 etc.; Etwas (od. es mit Etwas) bestimmt, scharf, präcis, genau, streng, spitz (z. B. Gotthelf Sch. 247) n., es beurtheilend und demgemäß behandelnd, auch: Es mit Jemand scharf n. W. 21, 58 etc.; ferner: Eine Sache leicht, schwer, wichtig, bedeutend (z. B. Fichte 8, 44), ernst, scherzhaft n. etc., in Bezug auf den Werth, den man ihr beilegt, und ihre demgemäße Behandlung, z. B.: Du nimmst es höher, Tasso, als ich selbst. G. 13, 153 etc., auch: Dies Wichtig- N. des Unwesentlichen. Tieck DBl. 2, 215; ferner in Bezug auf Art u. Weise, wie man sich v. Etwas berührt fühlt u. die daraus hervorgehnde Stimmung: (Einem) Etwas übel, (für, s. 10e, od. in Übel. Klinger Seid. 49), ungnädig, ungütig (vgl. für ungut), krumm, schief, verkehrt (Klinger Gris. 9), fremd (H. 13, 196) n. etc., als Ggstz. gw. nur substant.: Mit Ihrem Wohl-N. [wenn Sie Nichts dagegen haben, mit Ihrer Erlaubnis, Genehmigung].. Münchhausen 93 etc.
d) Sich Etwas nahe (s. d. 3b) n., s. 10o; Etwas wahr-n., s. Zsstzg. Dafür selten: Das Auge .. nimmt [gew.: wird] dort Statuen und Säulen gewahr. Sch. 699a.
e) Etwas nimmt Einem fremd, seltsam etc., s. 4. 12) refl.:
a) zuw. mit Angabe der Wirkung, z. B.: Der Milde giebt sich reich, der Geizhals nimmt sich arm. Sprchw., Jener fühlt sich u. ist durch seine Freigebigk. reich, Dieser in seiner Habgier arm.
b) Sich so und so n., z. B.: mit sachl. Subj., gew. aus-n. = so u. so aussehn, eine solche Art des Erscheinens haben, z. B.: Die Vorstellung der Feuergluth und Wasserfluth .. nahm sich nicht übel. Schütze HambTh. 687 etc., häufiger mit persönl. Subj., wie be-n., sich so u. so behaben, betragen, aufführen u. prägnant ohne Adv.: die richtige Art des Benehmens haben, z. B.: Er hat sich immer gut genommen, wortspielender Volkswitz zur Bez. eines spitzbübischen Dieners etc.; Grimmbart wuste sich schon in solchen Fällen zu n. G. 5, 161; Wie sich Gatte und Gattin in Gesellschaft zu n. hätten. 22, 261; Komm ich wieder, so nehm’ ich mich klüger. Langbein; Wer weiß, wie albern sie sich dabei genommen hat. L.; Wie nahm sie sich bei der Einladung? Sch. 203a; Wie fremd und seltsam ich mich n. mag. Schlegel Haml. 1, 5 etc. 13) der subst. Infin.: Geben ist seliger als N.; Das N. von Gaben, Almosen, Trinkgeldern; Vom N. wird Keiner arm etc., auch z. B.: Das Wichtig-, Übel-, Wohl- N. (s. 11c) etc.; Das Arznei-, Pillen-N. etc.; Das Partei-N. etc., s. Zsstzg. von n. 14) Der Nehmer: Einer der nimmt, z. B.: Kurmacher genug, aber kein Nehmer [Freier]; Riza klagt den Buhler an, daß er will kein Nehmer sein. Logau 2, 7, 8 (L. 5, 215) etc.; kaufm. = Käufer.: Indigo .. fand zu niedrigern Preisen Nehmer. Nat. Zeit. 12, 228 etc.; Schiff.: Nehmer = Aufbringer (s. aufbringen 3), ein Schiff, welches eine Prise gemacht etc. Auch Zsstzg., s. die von n., ferner z. B.: Ihre Erben und Erbnehmer. Fichte 8, 214; Münchhausen 102; V. (Jen. Liter. 1804) 1, 314 etc., s. Erbgenahm; Fürliebnehmer od.: Das Hamburger Parterre, die Vorliebnehmer abgerechnet, . . fühlte Langeweile. Schütze HambTh. 526; Der Gefangennehmer. Merck’s Br. 1, 362; Die Parteinehmer seiner Sache. Schütze HambTh. 177; Ein Übelnehmer etc., mit Fortbildungen, z. B.: Die Empfindlichkeit im Innern und die Rücksichtnehmerei nach außen. Auerbach SchV. 273; Eine Übelnehmerei. Dorf. 1, 67; Mißtrauisch und übelnehmerisch. Lewald Leb. 2, 50, leicht übel-n–d, vgl.: übelnehmisch. 15) Nehmung ugw., s. 13 u. Nahme, doch findet sich: In dem Fall jedoch, da die Nehmung [der Kauf] des Biers .. keinen Verzug leidet. Erbvgl. § 239 etc., gew. aber in Zsstzg., s. die von n., ferner z. B.: Der geringste Genuß wird durch Antheilnehmung Mehrerer verstärkt. Heinse A. 2, 40; G. Stein 3, 319; Jndessen gesteh’ ich Jhnen mit aller Antheilnehmung an Ihrem Vergnügen. W. etc., s. theil-n. c. Gleichsam die Besitznehmung des Nachgeahmten ist seinem [des Affen] Gehirn unmöglich. H. Ph. 3, 160; Die Besitznehmung der Baiern von Regensburg. Sch. 947a (mit subjekt. Genit., wofür es auch mit objekt. heißen könnte: Die Besitznehmung Regensburgs durch die Baiern); Schnelle Besitznehmung der Gelegenheit. 793b; Augenblickliche Besitznehmung dieser Eigenschaften. 754b etc. Die Festneh- mung des Verbrechers. Die Gefangennehmung der Sachsen. G. 20, 51; Er war selbst bei diesen Gefangennehmungen mit seinen Garden. Sch. 1092b. Der Beifall, den sie all seinen Maßnehmungen [Maßnahmen, Maßregeln] gaben. W. 6, 58; Damit die Maßnehmung ihre ganze Wirkung thun könnte, war noch eine andre nöthig, auf deren Erfolg Alles ankam. 9, 280; Maßnehmungen, welche .. ergriffen werden müßten. 14, 141; 19, 152; 223; Diese vorsichtigen Maßnehmungen. 24, 252; Maßnehmungen, welche man gegen Etwas nimmt (s. 5a). 29, 197; 32, 236 u. o. bei W. Theilnehmung, s. theil-n. Die Verhaftnehmung [Verhaftung] des Königes. Gentz Rev. 39; 26 etc. Wahrnehmung, s. wahr-n. etc.
Anm. S. Name, Anm. u. vgl. nennen. Ältre Formen der Abwandlung, s. z. B. Schm. 2, 694. Luther (s. o. und die zahlreichen Stellen in der Bibel) schreibt nemen; nam; genomen; nimpst, nimpt; nim. Außerdem findet sich der Infin.: nemmen, z. B. Fischart B. 193b; Schaidenreißer 53a etc.; im Präs.: Ich nimm. Hebel 3, 211; Zwingli 2, 3 etc., s. Kohl A. 1, 376, auch in Mz. zuw. und im Imper.: Ihrnimmt, z. B. So nimmt doch nur Vernunft an! Sch. s. IMeyer NBtr. 10, wo diese Form von Frommann fälschlich als eine „unerhörte“ bez. ist, vgl. z. B.: Rückt in Gottes Namen zusammen und nimmt mir den Kerl mit fort! Hackländer Eur. Sklavenl. 1, 118. Über die Form: du nimmest, er nimmet (z. B. Mühlpforth Leich. 177 etc.) und Jmper.: nimme (Zinkgräf 1, 272), s. Sanders Orth. 69. Der Imper.: nihm! z. B. Geßner 3, 15; 38; 77 u. o., ferner: nehm(e)! Brentano Fr. 1, 111; 238; Cham. 5, 82; 230; G. 12, 257; Hackländer Tag. 1, 80; 226; 2, 119 (ebd. nimm!); Hegel 17, 598; Rückert 1, 375; Klinger Gris. 14; (Vergl. umgekehrt im Konjunkt. des Präs.: Nun nimm sich der Himmel deiner an! 20; OMüller Stadtsch. 1, 96); Vernehme! G. 1, 293. Imperf.: Als die Hochzeit ein Ende „numb“. HSachs G. 1, 179 etc., auch: nehmte. Schm. und so oder nähmte oft schwzr. im Konjunkt., z. B. Gotthelf G. 102; 158; 220; 222; U. 1, 254; 284; Wenn er vernähmte. 270 etc. Partic.: Genomen, s. o. und z. B. Zinkgräf 1, 256 etc., vgl.: „gnon“ (im Reim). Stumpf 374a etc. und: genu- men. Schaidenreißer 13b etc., vergl. Impf. numb (s. o.) und von Ableit. z. B. Vernunft etc. Die Formbem. gelten natürlich auch für die Zsstzg., womit aber z. B. das von vornehm (s. d.) hergeleitete schwachformige vervornehmen nicht zu verwechseln ist, ebenso: verangenehmen.
Zsstzg. z. B.: Áb-: tr. (1—7) u. intr. (haben) (8—9):
1) Etwas das sich an einem Ggstde. in der Regel oder als dahingehörig findet, von dort weg- u. herunter-n., entfernen, wobei dieser Ggstd. mit „von“ beigefügt wird oder als bekannt in vielen Fällen auch fort bleiben kann, vgl. 8: Die reifen Früchte (vom Baum), das aufgehängte Bild (von der Wand, vom Nagel), die zum Trocknen aufgehängte Wäsche (von der Leine), den Gekreuzigten (vom Kreuz), den aufgehängten Dieb (vom Galgen), den an den Galgen geschlagenen Namen etc., das Tuch, den Mantel (von der Schulter), die Brille (von der Nase), die Perücke (vom Kopf) a.; Den Hut (s. d. 1a), die Mütze (vom Kopf) a., vor Einem oder vor Etwas a.; Den Vorhang (von dem Gemälde), die Decke (vom Tisch, vom Bett), die Speisen, das Essen (vom Tisch), den Rahm oder die Sahne (von der Milch), das Fett (von der Brühe) a. etc.; Das Kalb a. (von der Kuh, von der Muttermilch), es abbinden, absetzen etc. Auch zuw. mit persönl. Dat.: (Einem) den Verband (von der Wunde) a.; (Der Mutter) das Kind von der Brust a. etc.
2) (s. 1) in einigen best. Fällen, wo keine Mißdeutung zu befürchten ist, auch meton., z. B.: Das Bett [die Decke vom Bett], den Tisch [das Tischtuch], die Obstbäume [das Obst], die Milch [den Rahm] a., s.: Eine abgerahmte Milch oder, wie es in Schwaben heißt, eine abgenommene Milch. Auerbach Gv. 337. So auch: Unab- genommne Milch, die nicht abgerahmt ist etc.
3) Einem Etwas a. (vgl. 4 u. s. 1 am Ende), es wegnehmen, so daß er das Obj., welches er früher hatte, nicht mehr hat, mit mannigfachen Nüancen, s. [1c; d; 5e u. f u. 8b]; der persönl. Dat. kann dabei in manchen Fällen wegbleiben:
a) mit einem Obj., das der Besitzer zu behalten wünscht, wobei die Wegnahme theils eine berechtigte, theils eine unberechtigte sein kann: Einem räuberisch, spitzbübisch od.: im Kartenspiel, durch eine gewonnene Wette Geld a.; Der Kaufmann hat mir für die Waare zu Viel abgenommen; Den Dieben das Geraubte, die Beute (wieder) a.; Einem seine Stelle, einem Officier den Degen, den Besiegten die Waffen a. etc., s. auch c etc.
b) mit einem Obj., das der Besitzer loszuwerden wünscht: Einem etwas Drückendes, eine Last, Bürde, ein Joch, die Ketten, Fesseln, Bande a.; Indem du diesen Theil der Arbeit übernimmst, nimmst du mir eine große Last, Mühe ab; Du kannst mir den Gang (Weg) a., ersparen; Opfer, welche nimmermehr können die Sünde a. Hebr. 10, 11 etc. So auch: Gute Kunden, die einem Kaufmann Diebshehler, die den Spitzbuben ihre Waaren a. [abkauft], s. 11a und vgl. 4; Ich habe fremde Münzen, die mir hier Niemand a. [abwechseln] will etc., s. auch c.
c) (s. a u. b): Einem den Bart a., ihn rasieren, barbieren (s. d), heute meist (s. b) insofern man den Bart loszuwerden wünscht, aber auch (s. a): Zu derselbigen Zeit wird der Herr .. den Bart a. durch ein gemiethetes Schermesser. Jes. 7, 20 [dich schändend etc.].
d) (s. a): Wundarzn.: (Einem) ein Glied, einen Arm, ein Bein, einer Frau die eine Brust a. etc., kunstmäßig ablösen u. abschneiden, s. amputieren.
e) Einem Überbringer Etwas a., es von ihm in Empfang nehmen (s. b u. vgl. 4): Dem Boten den Brief a. etc., u. verallgemeinert: Daß eine Zunge der andern den Ausruf abnahm: Welch ein Mädchen! Thümmel 5, 186, daß sie sich ablösend riefen. 4) Einem Etwas a. (vgl. 3) Etwas, das Einer leisten od. ablegen (s. d. 2) muß, von ihm entgegennehmen: Die von Jemand zu liefernde Waare Diesem a. (vrsch. 3b); Er hat mir das Wort, das Versprechen, abgenommmen, sich von mir geben lassen; Einem einen Eid a., ihn einen Eid leisten lassen; Einem Verwaltungsbeamten die Rechnung a. (s. 11a); (Bergb.) Das Gedinge (s. I, 298c oben) a. etc.; Ruhig, wie in Tagen guter Ordnung | nahm er, des Amtes Rechenschaft mir ab. Sch. 387b etc.; Der König hat die Parade, die Revue, Musterung abgenommen etc. 5) (s. 1 u. 3) einen Theil von Etwas weg-n., es darum verringern, mit „von“ u. zuw. mit Dat.: Das Brett ist zu groß, du musst Etwas davon a. und mit refler. Dat. zur Bez. der Aneignung: Ich werde mir Etwas davon a., ferner: Ein göttliches Buch, dem man weder Etwas a. noch zusetzen dürfe. L. etc., vgl. 52* 8b u. 9. 6) [10m] in den bildenden Künsten: Etwas a., es nachbilden etc., zunächst wohl von einem Abguß, einer Todtenmaske etc., dann auch sehr gw. von Zeichnungen: Jemand a., porträtieren; Indem die zu Weimar befindlichen Durchzeichnungen von diesen Kopien abgenommen sind. G. 31, 69; Beim Heruntergehen nahmen wir einige Zeichnungen von reizenden Winkeln und Aussichten ab. Heinse A. 1, 101 etc., vgl. auch 7. 7) (vgl. 6) Etwas a., geistig: es aus dem Vorliegenden abstrahieren, abziehen 1, schließen, ermessen, oft mit refler. Dat. (vergl. 5): Das kannst du (dir) leicht daraus, danach (bei Altern dabei) a.; Nimm’s bei dir selber ab, was dein Nächster gern oder ungern hat. Sir. 31, 18; Nach dem Beispiel Frankreichs könnten wir a., daß etc. Forster Br. 2, 287; „Die Leute erhalten die Liebe auch meist allein, die nicht darnach jagen.“ Hast du Das von dir abgenommen? G. 9, 191; So wird es dir leicht sein, den Grad der Gefahr abzunehmen. W. 5, 23; Er nimmt von sich selbst und von seinen Umständen ab, wie er von Allem denken soll. Zimmermann Nat. 31 etc. Dazu (Bergb.): Die Stunde (s. d.) eines Ganges a., durch den Kompaß erkennen u. bestimmen. 8) ohne Nennung eines Obj., also intr., in einigen best. Anwendungen, z.B. (a): Das Dienstmädchen soll a. [die Betten od. den Tisch, s. 2]; Sobald der ehrliche Schlag [Kerl] abgenommen hatte und hinuntergegangen war, um selbst zu essen. Bode Empf. 2, 17 etc. b) (Strickerei) A. (s. 5), die Zahl der Maschen vermindern u. dadurch das Gestrick schmaler machen, zuspitzen, s. abkanteln, mindern, einlegen 11, und als Ggstz. zu-n. 2. vgl.: Eine rechts abgenommene Masche, wobei zwei Maschen durch Glatt-Zusammenstricken zu einer vermindert werden. Algm. Musterz. (1856) 1. c) Bez. eines (in Mecklenburg) üblichen Kinderspiels, wobei ein Kind einen an seinen Enden zusammengeknüpften Bindfaden um seine Hände legt und durch künstliche Verschlingung desselben eine best. Figur erzeugt, welche dann das zweite Kind umgestaltend auf seine Finger herübernimmt, um sie sich wieder von dem ersten umgestaltend a. zu lassen u. s. f. 9) intr. (s. 5): sich vermindern, verringern, verkleinern, schwächer werden etc.; Ggstz. zu-n. u. (s. d. 3) sich auf-n. (s. d. 13): Die Tage nehmen dann ab und die Nächte zu; Der Mond nimmt ab und wieder zu; Bei a–dem Mond; An Umfang, Stärke, Reichthum, Ansehn, Körperkräften, Geisteskräften a. (zu-n.); Er hat an Wohlstand oder sein Wohlstand hat ab-(zu-)genommen; Die Bevölkrung hat um 10 Procent ab- (od. zu-) genommen; Das Kind nimmt sichtlich ab, schwindet hin, magert ab; Das Gewässer nahm ab. 1. Mos. 8, 3; Er nahm ab [ward schwach] und starb. 25. 8; 17; David .. nahm zu und das Haus Sauls nahm ab. 2. Sam. 3, 1; Er muß wachsen, ich aber muß a. Joh. 3, 30; Mein Leben hat abgenommen vor Betrübnis. Ps. 31, 11; Wenn dein Bruder verarmet und neben dir abnimmt. 3. Mos. 25, 35; Sir. 19, 1; Der Erdboden nimmt ab und verdirbt, die Höchsten des Volks im Lande nehmen ab. Jes. 24, 4; Ein Schatz, der nimmer abnimmt. Luk. 12, 33 etc.; Wonach die Farben in ihrer Lebhaftigkeit vom Roth durchs Grüne bis ins Blaue a. sollen. G. 39, 147; Daß ihre Gesundheit abnahm. . . Als ihre Heiterkeit mit der Krankheit zunahm. 22, 227; So hab ich .. nicht wenig abgenommen, | bin .. von meinen Kräften kommen. Opitz 1, 10; Abgenommen hat nicht die Kunst ihrer Könner, | sondern die Gunst ihrer Gönner. Rückert Mak. 2, 178; Die Schande nimmt ab mit der wachsenden Sünde. Sch. 162a; Von Schwindsüchtigen und A–den. Ryff Th. 4 etc. und im subst. Infin.: Das A. [Schwindsucht, Verfall etc.]; Daß mehr selbiger [der Poesie] A. als einiges Wachsthum zu befahren. Mühlpforth 1, III; Ins A. kommen, gerathen etc. Zuw. im adjekt. Partic. (s. zu-n. u. haben I. 17; finden 6 etc.): Die abgenommne [verminderte] Frequenz = die abgenommen hat. 10) der subst. Infin. in allen Bedd., s. nam. 9, dagegen: Abnehmung gew. nur tr.: Das A. od. die Abnehmung eines Glieds, Verbands etc., vgl. Abnahme. 11) Abnehmer:
a) Pers., die Etwas abnimmt, weibl. Abnehmerin, z. B. (s. 4): Die Rechnungsableger lassen oft .. Fehler stehen, um den Abnehmern [Revisoren etc.] zu Noten Zeit und Raum zu lassen. Hippel Leb. 1, 10 etc., bes. (s 3b): Pers., die Einem Waare abnimmt, Kunde, Käufer: Finden dort die Krämer | begierige Abnehmer. Rückert Morg. 2, 277; [Beide Reliquien] mußten zusammen ausgeboten werden, ehe sie einen Abnehmer fanden. Thümmel 2, 113 etc.; Abnehmer der Diebe, Diebs-Helfer, -Hehler.
b) (Baumwollspinn.) Die kleine Kratztrommel, welche auch der Abnehmer genannt wird, weil sie die Baumwolle, nachdem selbige zwischen den Deckeln und der großen Trommel gekratzt worden ist, von der letztern abnimmt. Karmarsch 1, 123; 816 etc.
Anm. Vralt. Bedd. Haltaus 5 ff.; auch: schlachten, z. B. Franck Weltb. 151b; Abnehmungen der Menschen und Thier [Menschen etc. -Opfer]. Stumpf 144b. Án-: tr. (1—7), zuw. mit Auslassung des leicht ergänzbaren Obj. u. refl. (8—9):
1) etwas Gegebnes, An-, Dargebotnes, Dargereichtes nehmen, es nicht zurückweisen, vgl. empfangen mit oft mehr leidendem Subj., während bei a. es immer thätig ist, das Obj. ergreifend, sich aneignend, zu Eigen machend, z. B.: Er empfängt viele Briefe, Einladungen, Geschenke, Aufträge etc. [sie werden ihm zu Theil, kommen ihm zu], aber er nimmt die wenigsten an; Eine Fordrung zum Duell empfangen, aber nicht a.; Die zur Versöhnung gebotne Hand a.; So nimmt ein Kind der Mutter Brust | nicht gleich im Anfang willig an. G. 11, 76; Nimm voraus den lauten Dank | für meine Rettung an [empfang ihn]. 13, 334; Gaben, Bezahlung für Etwas, Lohn, Etwas nicht als Belohnung, sondern als Anerkennung der Verdienste, als Zeichen der Dankbarkeit, zur Erinnerung von Einem a.; Dargebotne Speisen a.; Sie nehmen an, was ihnen der Dichter vorsetzt. Was wäre es auch, wenn sie jetzt schon wählen und ausmustern wollten? L. 7, 60; Ein angebotnes Amt, eine Stelle a.; Das Mädchen nimmt den ihr gemachten Antrag, die Hand des Bewerbers an; Einen Vorschlag a.; Ein Gesetzesvorschlag, die Regierungsvorlage, ein Antrag wird im Parlament mit großer Majorität angenommen oder abgelehnt; Den angebotnen Vergleich, die Friedensbedingungen, den Waffenstillstand, einen Kontrakt, eine Klausel darin a., sie nicht a. können; Eine Entschuldigung a., gelten lassen; Eine angebotne Wette, einen Wettkampf, eine Schlacht a., veraltend auch: Es (s. d. 8, etwa = den Wettkampf) mit Einem a. (vgl. auf-n. 1b). Jes. 36, 8; Fischart Garg. 171b; Fleming 134; Ein Kerl, der es .. mit manchem Kantor a. könnte. L. 2, 441; Opitz 2, 121 etc.; Wegen Mangels an Zeit kann der Fabrikherr den empfangnen Auftrag, der Handwerker eine Arbeit, der Anwalt einen neuen Proceß oder Klienten, der Arzt einen Kranken zur Behandlung etc. nicht mehr a.; Einen angemeldeten Besuch, Jemand zur Audienz a.; Einen Gast a.; Wo euch aber Jemand nicht a. [,,auf-n.“ Eß] wird .., gehet .. und schüttelt den Staub von euren Füßen. Matth. 10, 14; Das Gebet des reuigen Sünders, seine Reue, ihn a. etc.; Die Kuh nimmt den Stier, die Stute den Hengst an (zur Begattung), vgl. zulassen 2 etc.; Geld ungezählt, etwas Überliefertes, eine Lehre [vrsch. 2a; 3b; 5b] blindlings, unbesehn, ungeprüft, auf Treu und Glauben a. etc.; Kann diese schmeichelhafte Dankbarkeit .. nicht immer mit angenommen werden? Möser Ph. 2, 40 etc.
a) (Arzn.) Der Magen des Patienten nimmt die Speisen nicht an [bricht sie von sich], nimmt nur leichte Speisen an etc.
b) (kaufm.) Einen (präsentierten) Wechsel a., acceptieren, sich mit Namensunterschrift (verpflichtet u.) bereit erklären, ihn zur Verfallzeit zu bezahlen, versch. 4c. S. ferner das Folg.
2) (s. 1) auch insofern es sich um eine Einwirkung auf das Subj. durch das Obj. handelt:
a) (nahe an 1 grenzend) sich empfänglich für Etwas zeigen: Du em- pfängst Ermahnungen und gute Lehren genug, du nimmst sie leider nur nicht an, beherzigst sie nicht, richtest dich nicht danach; Gottes Wort (Mark. 4, 20 etc.), die Zucht (Spr. 8, 10; 19, 20 etc.), Lehre (Sir. 51, 36) a.; Ich bin nicht unbedeutsam, ich nehme Lehre an. Engel 12, 60; Sonst nahmst du doch vernünftige Vorstellungen an. G. 6, 320; Vernunft (s. d. 2), Verstand (Jes. 29, 24; Spr. 4, 5) a. etc.; Das Vieh nimmt die Mast an, wird fett, gedeiht, auch (mundartl.) ohne Obj.: Das Mastvieh nimmt an (od. zu). Schm.
b) mit zurücktretendem Begriff des Dargebotnen, indem es sich oft nur um etwas sichDarbietendes, Etwas, das ergriffen und genommen werden kann, handelt (vgl. 3), zuw. mit refler. Dat., den Begriff der Aneignung zu verstärken (s. 7): Im Umgang mit rohen Leuten nimmt man nur zu leicht rohe Manieren an; Er hat sich den Gang, die Sprache, das ganze Wesen von ihm angenommen; Eine Unart a. etc.
c) oft auch mit sachl. Subj., vgl.: Das Kind oder: das kindliche Gemüth nimmt, wie bildsames Wachs, leicht Eindrücke an; Ihre Freude ist stark, sie nimmt die Gestalt des Schreckens an [erscheint unter dieser Gestalt, s. 3b]. G. 17, 306; Du besitzest einen hohen Bildnergeist, du willst schaffen und achtest des Materials nicht viel, wenn es nur die Spuren deiner Hand annimmt. Gutzkow R. 8, 449; Eisen nimmt nie einen schönen Glanz an. Karmarsch 2, 860; Politur a.; Geöltes Papier nimmt keine Dinte an (1); Ungebeizte Zeuge nehmen die empfangne Farbe nur oberflächlich an (1) und behalten sie in der Wäsche nicht; Die Haare nehmen im Alter eine graue Farbe an, werden grau; Dies Wort hat im Lauf der Zeit eine ganz andre Bedeutung angenommen etc.
3) Etwas wählen, um es zu haben, und es sich zu Eigen machen, theils Angebotnes (s. 1), theils allgemeiner, wie 2b (s. d.), z. B.:
a) mit persönl. Obj.: Jemand zu sich in eine gewisse nähere Beziehung und Angehörigkeit bringen: Einen als od. zum Diener, einen Diener a. [engagieren etc.]; Einen (zum od. als) Gehilfen, Arzt, Anwalt, Beichtvater, Sprachmeister, Hauslehrer etc. a.; Arbeiter im Weinberg a.; Sie halten um die Hand meiner Tochter an, aber einen Spieler nehme ich nicht zum Schwiegersohn an (1); Er nahm den Waisenknaben als Sohn, an Sohnes (od. Kindes) Statt an; Das angenommne Kind wie sein eignes behandeln; Jch will euch a. zum Volk und will euer Gott sein. 2. Mos. 6, 7 etc.
b) mit sachl. Obj.: etwas (bis dahin) nicht Gehabtes (an sich) nehmen, so daß man es nun hat, z. B.: Den Kaisertitel a., aus eignem Antrieb od. (s. 1) den z. B. vom Senat angebotnen; Napoleon nahm den Titel eines Kaisers von Frankreich an, sein Sohn empfing den eines Königs von Rom; Oktavian nahm als Kaiser den Namen Augustus an; Einen andern Glauben, eine andre Religion a.; Pvthagoras nahm diese Lehre von den Ägyptern an, er entlehnte sie von ihnen, vrsch. 2a und 1, dagegen: Mein Absagen der alten, mein A. [Mich-Bekennen zu] der neuen Lehre (1). G. 40, 275; Jene Rolle, die wir so lange behauptet und auch künftig noch a. müssen, auf eine Zeit abzulegen. 39, 290 etc., auch (s. 2): Wenn .. der Künstler sich Proportionen unterwerfen soll, so müssen diese doch etwas Nöthigendes .. haben, sie dürfen nicht willkürlich angenommen sein, sondern die Masse der Künstler muß hinreichende Ursache gefunden haben, sie anzunehmen [als gültig anzu- erkennen]. 29, 399 etc. Nam. aber in Bezug auf die Art, wie das Subj. erscheint, die dabei als (täuschender) Schein oder als etwas nicht Natürliches, nicht aus dem innern Wesen Hervorgegangnes sich ergiebt: Christus nahm Knechtesgestalt, Athene die Gestalt des Mentor, Zeus die eines Stiers an; Die Maske, den Schein der Freundschaft, die Miene des Mitleids, eine traurige, ernste Miene a.; Antwortete ich mit angenommener [affektierter] Kälte. G. 17, 108; Mit angenommener Traurigkeit. Hagedorn 2, 60; Das war so ganz nicht angenommen, nicht angebildet, Das war so mit ihr aufgewachsen. Hölderlin H. 1, 100; Durch den angenommenen Ton des Gebieters wirklich Gebieter zu werden. Sch. 970b; Hörte mit angenommener Zerstreuung. W. 6, 120 u. o.
4) (s. 1 u. 3) Etwas annehmlich, Wohlgefallen daran finden (veraltend u. mundartl.): Die beiden Herren nahmen einander so gut an, daß Bunkel sechs Tage da blieb. W. 34, 57 etc.
5) weidm. in vrsch. Anwendungen:
a) A. oder begehren: wann das Wild auf den Jäger in feindlicher Absicht losgeht. Laube Br. 237; Auch der Hirsch nimmt brunftend an. 214 (s. einlegen 12b); Verwundet nimmt es [das Wildschwein] jeden Mann | vor Zorne knirschend grimmig an. 181 etc.
b) (s. a) Der Jäger nimmt ein auf ihn losgehndes wildes Thier an, hält ihm Stand, um es abzufangen; Ein Wildschwein a., anlaufen (s. d. 2c) lassen; Der Fürst .. nahm das wilde Thier an und stieß ihm den Sauspieß in den Rachen. Bechstein Sag. 306.
c) (s. 3b) Das Wild nimmt einen gewissen Aufenthalt an, wählt ihn zu seinem gewöhnlichen oder Standort, ist häufig dort; Einen Wechsel (vrsch. 1b), Stand, eine Flur, eine Salzlecke, eine Kirrung a.; Da sie wissen, daß Ihr und Andre ihnen rings- um nachspüren, so nehmen sie am liebsten den Wald an, wie die Elenn und die Füchse. Laube Band. 1, 18, vgl.: Einen Weg a., einen Wechsel sagt der Jäger auch statt: einen Weg einschlagen. Br. 237.
d) (s. 3b) Dies oder Jenes zur Äsung a. ebd., nicht bloß von etwas Gereichtem (1), z. B. eine Lockspeise, Kirrung etc., sondern allgm.: Im Sommer verschmähet der Biber auch Wurzelwerk .. nicht, auch soll er sogar im Herbst wildes Obst annehmen. Winkell 2, 142; 1, 393 etc.
e) Der Hund nimmt die Fährte an, sucht darauf fort.
f) Den Hund a., an die Leine binden. Laube Br. 237.
g) Die Repphühner nehmen das Schießpferd (Döbel 2, 186b) oder das Schild (187b) an, sehn es, ohne davor zu scheun, wohl (vergl. 5), sie nehmen das Schießpferd als solches an, nehmen an, es sei ein grasendes Pferd u. somit ungefährlich etc. 5) (s. 1; 2b u. 3b) Etwas in angegebner Weise geistig auffassen, in seinen Gedanken es so u. so ansehn, betrachten, dafür halten etc., mit dem Nebenbegriff, daß die Auffassung eben eine bloße Ansicht ist, die entweder etwas Nichtseindes od. sonst doch wenigstens Etwas, dessen Sein nicht sicher ausgemacht ist, nur in Gedanken als seind und wirklich setzt:
a) mit „als“ oder „für“: Etwas als od. für Scherz, Spaß, Ernst, für bare Münze (s. 1), für wahr a.; Etwas als od. für empfangen, genossen, geschehn a.; Den (guten) Willen für die That, für das Werk (W. Luc. 1, 355) a., gelten lassen; Das ist noch sehr fraglich, aber wir wollen’s als sicher (als ausgemacht, wahr etc.) a.: was folgt daraus für dich?; Indem der Physiker die ganze Farbentheorie auf die prismatischen Erscheinungen .. gründete, so nahm man wohl hier und da diese Erscheinungen gleichfalls bei der Malerei als Fundament der harmonischen Gesetze an. G. 29, 430; Diese auf Nichts gegründeten Meinungen wurden .. als unumstößlich, ja sogar .. als unangreifbar angenommen. Littrow 139 etc., seltner: So nehmet mich an als einen Thörichten. 2. Kor. 11, 16 etc.
b) ohne „als“ od. „für“: Einen Satz, eine Lehre [vrsch. 1a; 2a; 3b] a. = als wahr a.; Pythagoras nahm die (Lehre von der) Seelenwandrung an; Angenommen, daß etc. = vorausgesetzt, daß; wenn; falls etc.; Angenommen, aber nicht zugegeben (zugestanden, eingeräumt), daß; Wir nehmen Dies vorläufig so an, werden es aber erst später beweisen; Man erlaube uns, die wir für Künstler schreiben, anzunehmen, daß etc. G. 29, 423; Das kann und muß man a., um nicht in Ungewißheit des Räsonnements zu gerathen, daß etc. 436; Wenn man auch a. könnte, der bildende Künstler sehe die Gegenstände wie der Redner. 442; Über dem Kreise Saturn’s, der die siebente Sphäre bildet, nahm Ptolemäus eine achte an, in welcher alle Fixsterne sich bewegen sollten. Littrow 139; Nimm an [gesetzt], sie mault: ich sag’, ihr Blick sei klar. . . Nimm an, sie muckt und redet nicht ein Wort: | dann preis’ ich ihre Zungenfertigkeit. V. Sh. 3, 371 u. o. Auch: Durch künstliche Berechnungen und Vorstellungsweisen das Irrige seines ersten A–s [s. Annahme] zu verstecken G. 37, 4 etc.
6) vralt. od. mund- artl., od. nur vereinzelt sich findende Anwendungen:
a) Er nahm [zog] die Zügel an und setzte sein Pferd . . in Bewegung. Laube Band. 1, 4.
b) Einen a., gefangen nehmen, verhaften (Apostg. 21, 33; Rollenhagen Fr. 97 etc.); gefänglich a. (Fischart B. 237a; Luther 1, 103b; 3, 410b; 6, 361a etc.); Man nahm ihn um den Todtschlag an. HSachs G. 1, 137 etc.
c) unter mehrern Theilhabern als Erster nehmen, die Auswahl haben. Stalder.
d) Es nimmt ihn gut an, es geht ihm wohl. ebd.
7) mit refler. Dat., s. 2b u. 8, insofern in der Wendung: Er nimmt es (s. d. 9, vgl. Das 4; Etwas 1a; Nichts etc.) sich an (= er nimmt sich Dessen an) etc. allmählich „es“ als Obj. u. demgemäß der Accus. „sich“ als Dat. aufgefasst wurde (vgl. anmaßen 2a u. c etc.), wobei sich auch eine Nüance der Bed. her- ausbildete, vgl.: Jch nehme mich der verlassenen Kinder an, allgm.: ich kümmre mich um sie, lasse sie mir angelegen sein etc., dagegen (selten) mit sogen. ethischem Dat. (s. 3a): Ich nehme mir die verlassenen Kinder an, mache sie zu meinen Kindern etc., häufiger mit sachl. Obj.: Ein junger Mensch, der Landwirth werden soll, nimmt sich der Landwirthschaft eifrig an, er strebt mit sorgsamem Eifer, sich alles dazu Gehörige zu Eigen zu machen, vgl. (s. 8a): Der Fürst nimmt sich der niederliegenden Landwirthschaft an, sucht sie zu heben. Nam. aber (s. 8e): Ich nehme mir etwas Gesagtes an (vgl. 5), beziehe es auf mich, sehe es als auf mich gemünzt oder mir geltend an: Wen’s juckt, Der kratze sich! und Andre brauchen sich’s ja nicht anzunehmen etc.
8) refl. mit Genit. (s. auch 7), vralt. u. mundartl. mit „um“ (od. „für“), vereinzelt auch mit Dat., ferner zuw. mit abhäng. Sätzen:
a) in der heute gw. Bed.: sich Etfas angelegen sein lassen, sich darum kümmern, Sorge für Dasselbe tragen etc., z. B.: Er nahm sich keinse]s Dings an. . . Mein Herr nimmt sich Nichts [Genit., s. 8] an, vor mir, was im Hause ist, und Alles, was er hat, Das hat er unter meine Hände gethan [mir überlassen]. 1. Mos. 39, 6 ff.; Gott erhörte ihr Wehklagen .. und nahm sich ihrer an. 2, 2, 25; 2. Sam. 18, 3; Was ist der Mensch, daß du sein gedenkest? und des Menschen Kind, daß du dich sein so annimmst? Ps. 8, 5; 144, 3; 41, 2; 142, 5; Ein Weiser nimmt sich der Leute herzlich an. Spr. 11, 30; Nimm dich deiner Herde an. 27, 23; Jes. 38, 17; Jer. 15, 15; Will ich mich gnädiglich a. der Gefangenen. 24, 5; Hes. 34, 11; Hos. 13, 5; Was Gott Dir befohlen hat, Deß nimm dich stets an. Sir. 3, 23; 1. Macc. 4, 11; Sie schlugen ihn vor dem Richtstuhl und Gallion nahm „sichs nichts“ an. Apostg. 18, 17; Nehmet euch der Heiligen Nothdurft an. Röm. 12, 13; Daß ihr euch meines Trübsals angenommen habt. Phil. 2, 14 etc.; Ich bitt’ euch, nehmt euch meiner an. G. 11, 76; Solang sie der Wirthschaft sich annimmt. 5, 74; 76 etc.; Ich hab meinen Neffen enterbt, nehme mich nun Nichts [s. d., Genit., vgl. 8] an. Jfland 3, 3, 95 etc. Auch: Valentin nahm sich wenig mehr um die Bestimmung seines Sohnes an. Auerbach D. 1, 204, kümmerte sich; Weil er sich um Dinge angenommen hat, die ihn Nichts angehn. Dicht. 1, 214; Franck Weltb. 45b; Luther 4, 377b; 6, 143b; 8, 11b; 80b; SW. 56, 69; Schweinichen 3, 35 etc.; Das Herbarium . ., für dessen Erhaltung der Prinz von Preußen sich angenommen [verwendet etc.]. JvMüller 6, 7 etc.; So hatte er sich Diesem und sein em Freibeutern am liebsten angenommen. Tieck A. 2, 168 etc., auch (selten) ohne reflex. Fw.: Der reiche Mann | herzlich nimmt an | des Elenden und Armen. Waldis Ps. 133, 1; Der vielen Mädchen .. nach Vermögen [dich] a. W. Merck 2, 156. Ferner in einigen ver- altenden od. veralteten, vielfach in einander greifenden Anwendungen (s. Haltaus 38), nam.:
b) Etwas als sein Eigen berechtigt oder unberechtigt in Anspruch oder an sich nehmen, sich desselben bemächtigen od. anmaßen (s. d. 2): Wie ich mich des Werks nicht annehme, so nehme ich mich auch des Namens und der Ehren nicht an; denn Dem gebührt allein die Ehre und Namen, der das Werk thut etc. Luther 1, 489a; 485a; 481a; Daß wir uns sein und aller seiner Herrlichkeit, so er im Himmel hat, a. und trösten mögen. 6, 355a; So habe ich [Christus] .. alle ewige Güter und ziere sie [meine Braut] damit, daß sie sich mag und soll derselben a. als der ihren. b; 5, 333b etc. Auch: Der Barbar, dessen Anti zu sein Sie mit so vieler Bescheidenheit sich a. L. 11, 517,
c) (s. b) Etwas als das Einem eignende Geschäft treiben, davon Profession machen etc.: [Die Götzen] geben den Menschen nicht Regen und nehmen sich keines Regierens noch Strafens an. Baruch 6, 54, sie regieren und strafen nicht; Wer Arzenei sich nimmet an [ein Arzt ist, sich dafür ausgiebt] | und doch kein Bresten heilen kann. Brant N. 55a (vgl. Zarncke 390a u. 37a: Dann wollt er werden ein Kaufmann, | dann nahm er Reiterei sich an = ward ein Reiter); Ulenspiegel wollt sich fürder Malens nicht mehr a. [kein Maler sein, gab das Malerhandwerk auf]. Murner Ul. 38; Sich Narrheit a., ein Schalksnarr sein, s. Haltaus.
d) (s. b u. c) sich einer Sache unterfangen etc.: Mein Engel, ich nehme mich einer Kühnheit an. Weise Jak. 8; Nähmest du | des Dings dich an, Das wären | zwei Würfe mit einem Stein. W. 11, 64 etc.
e) (s. 7) Etwas auf sich beziehn, sich davon getroffen fühlen etc.: Bin ich fromm, so macht er mich doch zu Unrecht. Bin ich denn fromm, so darf sich’s meine Seele nicht a. Hiob 9, 21; Ein Knecht lässt sich mit Worten nicht züchtigen; denn ob er es gleich verstehet, nimmt er’s sich doch nicht an. Spr. 29, 19; Jch schrot’ ein’ Kapp hie manchem Mann, | der sich Deß doch nicht nimmet an. Brant N. Vorr. 62, vgl. Zarncke Br. 475a; Dieweil wir noch nicht geboren waren und darum dürfen wir uns Dessen nicht a. Fischart B. 189a; Wollte sich das Haus zu Brandenburg Deß a., als wäre der Stamm damit geschmäht, wo ich vom Kardinal viel Böses schriebe; sie werden sich billiger a. der Schmach, so der Kardinal mit der That dem Stamm anlegt. . . Sonst wäre es ein neues A. etc. Luther 6, 358b; Dazu betrifft dies Lied nicht allein Ulyssem . ., derohalben bedarfst du dich des Gesangs gar nicht allein a. [ihn dir zu Herzen nehmen, s. f]. Schaidenreißer 4a; Nimm dich’s nur nicht an und verschmerze es. Zinkgräf 1, 61 etc.
f) sich Etwas zu Herzen nehmen, sich darum grämen: Daß ihr euch solcher Schwachheit so hart annehmet. Luther Br. 4, 546 etc.
g) Etwas, eine Eigenschaft an sich nehmen od. haben: Einem bösen Menschen, der sich aller Bosheit annimmt. SFranck Weltb. 3a; Wenn die Frau hernach sich voriger Faulheit annahm. Kirchhof Wind. 114b etc.
h) Etwas merken lassen, zeigen: Er nahm(e) sich keiner Veränderung oder Schreckens an, sondern sagte ganz ohne einige Bewegnis etc. Zinkgräf 2, 30; Als sich nun der Kaiser Nichts annahm, fing er endlich an, einen Ring .. zu behalten. 1, 57 etc.
i) den Schein von Etwas a., sich stellen: Sie nehmen sich an, als wollten sie fliehen. Fronsberg Kriegsb. 3, 150a; Er nahm sich an, er hörte Das nicht. Geiler Pönit. 108a; Nahm sich einer Krankheit an. Stumpf 225betc. k) Etwas prahlend vorgeben, s. Zarncke Br. 390a etc.
9) refl.: Das Dichte nahm [spätre Lesart: zog] sich an. Haller (11) S. 327 u. 169, wohl = sich zusammenziehn, kompakt werden.
10) dazu: Annehmung zuw. st. des gw. „Annahme“:
a) (s. 1, 2b und Annahme 1): Findet den Antrag der Annehmung eines ehrlichen Mannes unwürdig. L. 4, 394; Das kann damals zur Annehmung seiner Lehre wichtig gewesen sein. 10, 322; Den Kurfürsten zur Annehmung des Gesetzes vermögen. Sch. 944b; Einen Sterblichen zur Annehmung einer Krone einer solchen Bedingung zu bewegen. W. 7, 114; Luc. 6, 321 etc.
b) (s. 5 und Annahme 4): Der Verstand denkt sich durch Annehmung von Verständlichem. Heinse A. 2, 161; So bleibt bei diesem Mangel der Einsicht doch ein genugsamer subjektiver Grund der Annehmung derselben darin, daß die Vernunft es bedarf. Kant SW. 1, 380; 378; Ein Begriff zu dessen Annehmung uns die Vernunft nöthigt. PhilRel. 85; X etc.; Ob die Annehmung eines solchen Juden in meinem Lustspiel unwahrscheinlich. L. 4, 218 etc.
c) ferner in vralt. Bed., z. B.: (s. 8b) = Anmaßung. Luther 1, 481a etc.; (6b) Gefängliche Annehmung etc.
11) An- nehmer, z. B. einer Lehre oder Glaubenssatzung (s. 5b). Olearius Baumg. 105 etc., ferner auch: Einer, der sich Jemandes annimmt, Beschützer, Fürsorger. Auerbach Barf. 13; 235; Dorfgsch. 4, 282 etc. Āūf-: tr. (1—12), zuw. ohne Nennung eines Obj. u. refl. (13):
1) in die Höhe (od. empor-) nehmen, vgl. aufgreifen 1) aufraffen (mit dem Nbnbegriff: in Hast und ohne Wahl) und aufheben (auch von Etwas, das man nicht nimmt, nicht an sich nimmt, haben will etc., z. B.: Den Kopf, den Blick, die Hand zum Schwur etc.), z. B.: Etwas am Boden Liegendes, Etwas vom Boden a. oder aufheben; Einen Gefallnen, am Boden Liegenden wieder a. oder aufheben; Damen nehmen bei schmutzigem Wetter das Kleid auf, um keinen Schlumper zu bekommen; Sie legten das Holz zu Schragen | und nahmen’s wieder auf. G. 2, 221; Einen Lindenbaum, welchen er aus weitem Felde a. und vor seiner Thür hatte [ein-] setzen lassen. Scriver (Wackern. 3, 817 Z. 8) etc.; [Christus] ward aufgehoben zusehens und eine Wolke nahm ihn auf [so daß sie ihn in sich hatte, umhüllte, vgl. 2] vor ihren Augen weg . . . Dieser Jesus, welcher von euch ist aufgenommen gen Himmel [um dort zu bleiben, s. 3]. Ap. 1, 9 ff.; Er sah den Himmel aufgethan und herniederfahren ein Gefäß . .. und das Gefäß ward wieder aufgenommen gen Himmel. 10, 16; Die Wolken ziehen und wollen uns mit ihrem kühlen Schatten auf und davon n. Novalis 1, 166; Also ward Jupiter, dein Vater, aufgenommen (s. 3) | zum Himmel, da er herrscht. Opitz 2, 261 etc.
a) Etwas zu Tragendes a., auf die Schulter etc.; Er nahm sie auf und trug sie. Jes. 63, 9 etc.; veraltend auch = Etwas auf sich nehmen, z. B. Strafe (HSachs 1, 509c), Spott (Keller Fastn. 107, 25), Weh (Brant N. 25, 19) und noch: Wäg, was aufzunehmen sich weigert, | was die Schulter vermag. V. H. 2, 354 etc.
b) Den Schmutz in der Stube, und meton.: Die Stube mit dem Wischlappen, mit einem feuchten Tuch a., aufwischen.
c) Bei den Römern galt als Zeichen der Anerkennung, wenn der Vater das auf der Schwelle liegende Kind aufnahm, es an sich nehmend aufhob; Apollo nahm dich auf als rechtgebornes Kind. Mühlpforth Gl. 32 etc.
d) Den (hingeworfnen) Fehdehandschuh [s. d.] a., daher: Daß ich mit diesem Schmutzfinken die Fehde nicht aufgenommen habe. Arndt E. 190; Den Kampf mit (oder wider JvMüller 17, 208) Jemand a. (vrsch. e u. 6); Es (s. d. 8) mit Einem a. (vgl. an-n. 1), etwa: den Kampf, Wettkampf, den Kampf eingehn, wagen; Einem nicht weichen, ihm gewachsen sein, es ihm gleich thun, z. B.: Seine Sucht, in Allem und Jedem es mit seinen Freunden aufzunehmen. Gutzkow R. 1, 322; Platen 4, 29; 3, 309; Du bist ein Meister auf der Armbrust, Tell, | man sagt, Du nehmst es auf mit jedem Schützen. Sch. 536b; Soll Der’s | mit allen Griechen eines Weibes wegen | a. und zu Grunde gehn? 232a; W. 1, 101; 4, 189 etc., seltner (vgl. e): Kriege, die er aus Nothwehr a. muß. SFranck Weltb. 187a etc.
e) Den fallen gelaßnen Faden (s. d. 4e und die Bsp. dort, ferner W. 24, 121) a., wieder a., um ihn zunächst spinnend, webend fortzuführen; allgm.: Etwas a., wieder a., das Unterbrochne, ins Stocken Gerathne wieder fortzuspinnen, fortzusetzen etc. anheben; daran für die Fortführung anknüpfen etc.: Den Faden der Erzählung, des Gesprächs, der Rede etc., die Erzählung, das Gespräch, die Rede, das Wort [vrsch. 2] a., wieder a.; Ich nehme Lessingen da das Wort auf, wo er die Sache aus ihren ersten Gründen herzuleiten verspricht. H. (Wackern. 4, 411 Z. 12), daran als an den Anfang und Ausgangspunkt meine Untersuchung anknüpfend; Das Wort eines Sprechenden a., z. B. um unsre Bemerkungen daran zu knüpfen etc., auch (s. d.): ihm in die Rede fallend, das Wort ergreifen, so auch ohne Obj.: „Die kann uns ja,“ nahm ihr Bruder sogleich auf etc. IP. 23, 35 etc.; Nun wurden die Ueberraschungen des Tags wieder aufgenommen [besprochen]. G. 22, 364 etc.; Die (unterbrochnen) Verhandlungen, Unterhandlungen, Berathungen mit Jemand, Beziehungen zu Jemand (wieder) a.; Ein unterbrochnes Werk, eine liegen gelaßne Arbeit (wieder) a.; Er nahm die sinnigste Tragödie seiner Jugend, den Doktor Faust, wieder auf. Guh- rauer Less. 1, 133; Den unterbrochnen Kampf, Streit, Krieg, die Fehde (wieder) a. (vrsch. b); Die eingestellte Zahlung, das ins Stocken gerathne Geschäft (wieder) a. etc.
f) an c knüpft sich die Bed.: unmittelbar da eintreten, wo etwas Andres aufgehört hat, so daß keine Unterbrechung statthat; unmittelbar auf einander folgen: So nahm ein gemeiner Tag den andern auf und alle schienen Festtage zu sein. G. 22, 117 etc.
2) Etwas (in sich) a., es empfangen und in sich schließend, sich aneignen, zu Eigen machen, so daß es ins Innere dringt, davon umfasst, umschlungen, festgehalten wird etc.: Ein Strom, der viele Flüsse (in sich) aufnimmt; Die Erde nimmt den Samen (in sich, in ihren Schoß) auf; Der Uterus, die Gebärmutter, das Weibchen nimmt den männlichen Samen auf, auch zuw. ohne Obj. (s. 12a): Der Lehrer muß den Schülern nicht mehr mittheilen, als sie in sich a. können; Laß dein Herz mein Wort a. [vrsch. 1e]. Spr. 4, 4; Wenn Jemand das Wort höret und dasselbige bald aufnimmt. Matth. 13, 20; Ap. 17, 11; Sie werden nicht a. dein Zeugnis von mir. 22, 18 etc.; Weil nun aber Alles, was ich mit Liebe in mich aufnahm, sich sogleich zu einer dichterischen Form anlegte. G. 22, 232; Wenn du das Folgende mit reger Phantasie in dich aufzunehmen suchen willst. Pückler Semil. 1, 3, 17 etc. Die Zeit hat auch ihren Stempel und wäret Ihr von Erz und Stahl, flach, wie ihr seid, Ihr müsst ihn doch a. Börne 5, 120 etc.; Das Englische hat Wörter aus sehr verschiednen Sprachen aufgenommen etc.; Man löst soviel Salz in der Flüssigkeit auf, als sie in sich a. will; Der Saal kann nicht mehr als 200 Personen a. [fassen]; Das Haus nimmt viele Gäste auf; Eine warme geräumige Stube nahm uns auf. G. 22, 364; Aufklinkt die Thür und nimmt gemach | die Zwei auf. Herrig 17, 325; Bis die Kluft .. sie aufnahm. V. Ov. 1, 153; Der Wald nimmt uns in seine Schatten auf (oder ein, s. d.); Das Bett nimmt den Müden, das Grab den Lebensmüden, den Gestorbnen auf; O Erde, nimm den Müden, | den Lebensmüden auf. Platen 1, 224; Das Kästchen war eingerichtet, das Salzfaß bei Tafel aufzunehmen. G. 28, 30; auch in Bezug auf die Möglichk.: [Verse], die, wie der Hexameter, mehrerlei Füße a. Engel 8, 215, in sich gestatten etc., ferner: Eine Gemeinschaft, Gemeinde, Genossenschaft, Gesellschaft nimmt neue Mitglieder auf; Eine Freimaurerloge, die keine Juden aufnimmt; Bis der Staat ihn endlich in seine Tretmühle aufnimmt. Forster Br. 1, 61 etc., s. 3.
3) gleichsam faktitiv zu 2, mit hervortretender Thätigk. des Subj. (oft ganz nahe mit 2 sich berührend): das Obj. einverleiben; empfangen und an-n., so daß man es hat und bei sich behält (wenn auch zuw. nur auf einige Zeit), vgl.: Das Herz nimmt ein Wort, eine Ermahnung in sich auf; Jemand nimmt das Wort, die Ermahnung ins Herz auf etc.; Die Loge nimmt einen neuen Bruder auf; Der Meister nimmt Einen als Freimaurer in die Loge auf etc.; Die Hütte nimmt den Wandrer auf; Der Landmann nimmt den Wandrer in seine Hütte auf etc., und so nam. oft von dem Empfang und der Bewirthung, die man einem (längre oder kürzre Zeit) bei Einem verweilenden Gaste zu Theil werden lässt.
a) mit Bez. des Wo oder Wohin: „In“ mit Accus. bez. dabei Das, wohin der oder das Aufgenommne gelangt; in mit Dat. dagegen das Wo, den Ort, wo der Empfang oder die Aufnahme statthat, ähnlich bei andern Präpos. und Ortsbez., z. B.: Einen in eine Gemeinschaft, Genossenschaft, in die Bürgerschaft oder unter die Bürger, in die Stadt, in seine Familie, in sein Haus, unter die Seinigen a., so daß er, der früher nicht dazu oder dahin gehörte, jetzt durch die Aufnahme in den Kreis mit hineingelangt, dagegen: Einen Gast a. wo? bei sich, in seinem Hause, in der Stadt, auf dem Lande, auf seinem Landgut; Sie entschuldigte sich, daß sie mich auf dem Flur aufnehme und dort abfertige, aber in die Stube könne sie mich nicht a. [oder hinein-n.], weil dieselbe gescheuert sei; Einen auf dem Rathhaus, in der Rathsstube in die Bürger- a.; Die neuen Ankömmlinge werden in der Aula in die Zahl der Kommilitonen aufgenommen; Die Akademie hat viele frz. Wörter nicht in ihr Wörterbuch aufgenommen etc. In einzelnen Fällen können mit leichter Nüance beide Fügungen stehn. Wir fügen aus Schriftst. einige Bsp. bei, zunächst mit Accus.: Die nahm ihn auf in ihr Haus. Luk. 10, 38, auch Eß; Aufgenommen in die Herrlichkeit. 1. Tim. 3, 16; Alles Dergleichen konnte unser Kraus in sein Talent sehr wohl a. G. 22, 395; Ein Wort in den Brief a. IP. Wahrh. 5, 65; Das erste Geschlecht der Welt hatte ihn in seine Mitte aufgenommen. Ring Sohn Nap. 1, 24; Er hieß den König selbst ja seinen Jon | an Sohnes Statt a. in eu’r Haus. Schlegel Jon 142; Welchen ich aufnahm | hier in den Teich. V. Än. 6, 393 u. o., ferner mit Dat.: Froh hat sie ihn aufgenommen | in der Labungsregion. B. 72a; Seit .. der reisige Peleus mich in seinem Palaste | aufnahm. 242b; Den aus der Ehe ausgeschiedenen Freund .. in seinem Hause a. Ense Denkw. 6, 396; Jst denn der Zirkel dieser großen Männer geschlossen oder ist es möglich, darin [s. d. und darein †] aufgenommen zu werden? G. 10, 64; Der es thäte, wäre wie ein Mittelgeschöpf aus dem Reiche der Kunst zu verstoßen und im Reiche der Natur nicht aufzunehmen. 29, 397; Der die Farbe sieht, im Auge aufnimmt und festhält. 436; Weil ich von älteren Maurern in einer gesetzlichen Loge aufgenommen worden. L. 10, 254; Ich nahm dich auf | in meiner Zell. Schlegel Sh. 3, 31.
b) (s. a) ohne Angabe des leicht ergänzbaren Wo oder Wohin: Einen Gast a. [im Hause], empfangen, bewirthen, beherbergen; Neue Bürger [in die Stadt], Schüler [in die Schule] a.; Einen an Kindes Statt a. [in die Familie] etc.; Wer ein solches Kind aufnimmt in meinem Namen, Der nimmt mich auf. Matth. 18, 5 u. V.; Als einen Engel Gottes nahmet ihr mich auf. Gal. 4, 14; Da sie die Boten aufnahm. Jak. 2, 25; Laß sie [die Ausgestoßne] wieder a. 4. Mos. 12, 14; Da ihr Vater und Mutter starb, nahm sie Mardochaī auf zur Tochter. Esth. 2, 7; 15; Mein Vater und meine Mutter verlassen mich, aber der Herr nimmt mich auf. Ps. 27, 10; Herr Jesu, nimm meinen Geist auf! [1] Ap. 7, 58; Sie fleheten uns, daß wir aufnähmen [annähmen] die Wohlthat etc. 2. Kor. 8, 4; Wider einen Ältesten nimm keine Klage auf [,,an“ Eß] außer zweien oder dreien Zeugen. 1. Tim. 5, 19; Der Geistliche, der aus der Hand | des Todes deine Tochter aufgenommen [empfangen] | und sie .. beigesetzt. G. 13, 290; Daß er sie zu Brüdern wolle a. Luther 5, 318a; Es ist der Begnadigte, | Wiederaufgenommne (1). Rückert Morg. 1, 45, der aus der Erniedrigung wieder zu Gnaden An- und Aufgenommne, Erhöhte etc.; Den Elterlosen | an Sohnes Statt a. Schlegel Jon 55 etc.
c) mit Angabe der Art des Empfangs oder der Aufnahme: Einen Gast, einen Schauspieler, eine Gabe, ein Geschenck, ein dem Publikum dargebotnes Schauspiel, Kunstwerk freundlich, mild, gut, geneigt, schlecht a.; Da sie die Kundschafter freundlich aufnahm. Hebr. 11, 31; In dem Schlosse .. wohlaufgenommen. G. 22, 395; Man denke sich ein Stück .., von vorzüglichen Schauspielern aufgeführt, warum sollte es nicht günstig aufgenommen werden? 29, 334; Einstweilen nehme der Leser Das, was sich in dieser Form geben ließ, geneigt auf. 443; Beifällig aufgenommene Äußerungen etc., auch (s. 2): Befreunden wir uns mit etwas Höherem, Übermenschlichem, das uns desto erfreulicher aufnimmt, als etc. 31, 165 etc.
d) s. c und [11c]: Etwas im Geiste so oder so auffassen, z. B. Worte, die im Scherz gesagt und im Ernst aufgenommen wurden. Dusch; Etwas für (oder als) bare Münze, Ernst, Scherz a.; Rubens lächelte dem Affen, | das Äffchen nahm’s für Beifall auf. Gleim 3, 300; Ich hatte mir vorgenommen, gerade wieder fortzugehn und da sie es dafür [oder: so] aufnimmt und mich gehen lässt, möcht’ ich rasend werden. G. 9, 160, da sie es so hin nimmt, wie ich es gegeben, es so gelten lässt; Ich wußte nicht, ob ich Dies für Muthwillen, Satire oder Ernst annehmen sollte. Heinse A. 1, 274; Ich hätte voraussehen sollen, wofür man meine Freimüthigkeit a. würde. L. 6, 222; Ich bin wohl lächerlich, daß ich Ihre Laune für Ernst aufnehme. Sch. 187a; Nach dieser Erklärung .. würde es dir als eine bloße Ziererei aufgenommen werden, wenn etc. W. 23, 316; Mit einem Erstaunen, welches der Sultan für ein sehr schmeichelhaftes Kompliment a. konnte. 9, 228 etc., ferner in Bezug auf die Gemüthsstimmung, die Etwas, nam. Jemandes Handlungsweise in Einem erregt: (Einem) Etwas gut, übel, schlimm a. etc.; Man hat es Lavatern nicht gut aufgenommen, daß etc. G.; Ich nahm es ihr übel auf, daß sie sich nicht wieder sehen lassen. 19, 62; Mit dem Letztern zauderte man am längsten und ich nahm es auch nicht zum besten auf. 20, 259; Nehmt’s ja nicht übel auf! L. 2, 251; „Er wird mir’s gewiß nicht übel nehmen“ ... Im Gegentheil, er wird es sehr gut a., wenn du ihm so ein-Kompliment machst. W. 9, 221; Möglich, daß Seneka ihm gerade diese beiden Kleinigkeiten schlimmer aufnimmt, als sie gemeint waren. HB. 1, 15 etc., auch: (Einem) Etwas hoch (s. d. 2c) a. oder anrechnen, in gutem oder schlimmem Sinn viel Gewicht drauf legen, sehr häufig Jenes: Eine Aufmerksamkeit, ein Geschenk hoch a.; „Er hat der Tänzerin ein Kleid geschenkt,“ Das wird sie gewiß sehr hoch a. [wortspielend mit Bed. 1, in obscönem Sinn] etc., aber auch —: Etwas übel empfinden etc.: Lotte nahm’s hoch auf, daß er so mißmüthig war. Nicolai Fr. Werth. 42; Sie müssen den trockenen Empfang meiner Tante nicht so hoch a. Sch. 652b; Grausam seid ihr . ., | die ihr es hoch aufnehmet, daß etc. V. Od. 5, 119.
4) auf eine dafür gebotne Sicherheit (Hypothek etc.) eine Summe Geldes ent-n., borgen: Gelder a. und zu deren Abtragung die Zahlungstermine anweisen, die etc. G. 15, 110; Hatt’ er nicht Geld, so nahm er auf und löst es darnach .. wieder. Stumpf 378b etc. Dagegen veralt.: Das aufgenommene [empfangne] Geld. Murner Ul. 41.
5) [10m] Etwas aufzeichnen, aufs Papier bringen, so daß man zu bequemer Ubersicht und zum Gebrauch es darauf fixiert hat, z. B.: Ein Protokoll, eine gerichtliche Akte über Etwas, ein Inventarium, Verzeichnis von Etwas, Inventur, den Lagerbestand, eine Rechnung a. etc.; Den Plan, Riß eines Gebäudes a.; Die Gegend mit dem Meßtisch a.; Daß ich die Gegend mit der Magnetnadel aufnehme . . . Der Hauptmann war in dieser Art des A–s sehr geübt. G. 15, 26 etc.; Vf., die die spanische Geschichte mit dem Storchschnabel [s. d.] aufgenommen. Börne 3, 125 etc., s. Scheuchenstuel 15 und abschienen. 6) zuw. wie „aufheben (7)“ = beenden etc., s. Haltaus 62 und (nach dem Niederd.): Es wünsche der König | aufzunehmen den Kampf [vrsch. 1d], den Zwist geendigt zu sehen. G. 5, 293; 292 etc. Zu den vorstehenden Bedd. außer mehrern vralt. Anwend. (s. Haltaus etc. und z. B. aus-n. 3), namentl. technisch, so: 7) (Bergb.) eine Zeche etc. zur Bearbeitung übernehmen, muthen; Einen Stollen aus dem Freien a., ihn ganz neu bauen, dagegen (s. 1e): Das Ilmenauer Bergwerk wieder a. G. 25, 174, auch bloß: a. Scheuchenstuel (vgl. abmuthen). 8) (Buchdr.) die abgedruckten Bogen in Lagen legen, Lagen machen (s. 1). 9) (Landwirthsch.) den gebreiteten Flachs in Bunde sammeln (s. 1). 10) (Papiermach.) aus dem befilzten Bauscht die Papierbogen vom Filz nehmen. Aufnehmer, der dabei beschäftigte Arbeiter. 11) (Rechtsspr.):
a) s. 5.
b) (s. 6) Einen Gerichtstag, Termin a., aufheben. c) Ein Gut a., in Verwahrung nehmen. 12) (weidm.):
a) (s. 2) befruchtet werden. Laube Br. 238.
b) (s. 1) Die Vögel nehmen hingeworfene Atzung auf. ebd.
c) (s. 1) Der Hund nimmt beim Dressieren das Hingeworfene auf. ebd.
d) Der Hund nimmt die Fährte auf. ebd., er fällt sie an und sucht drauf fort; Sahst du .., wie brav der Silber aufnahm | am Rand des Zauns, so kalt die Fährte war. Shakesp. 5, 226 etc.
e) (s. 3b) Einen Burschen a., an-n. 13) refl. (s. 1): sich heben, z. B.: Er [der angebundne Hengst] nimmt sich auf, er wiehert ihr entgegen. Freiligrath Ven. 22 etc., nam. übrtr.: zu-n., wachsen, gedeihn: Das Land nimmt sich auf, genießt Ruhe. Zelter 3, 241 etc., vralt. auch intr.: Da alle Ding noch aufnahmen. Aventinus Chr. 12b; Auf- und ab-n. nach gemeinem Einfluß der Natur. Berthold (Wackern. 3, 281 Z. 4); Daß sein Nächster baß aufnimmt an Reichthum, Ehr und Glück. HSachs 1, 298; 441b; 2, 3, 123b etc. Ferner (s. Sich) im substant. Infin.: das Gedeihn. Danzel 286; Mit dem A. der Künste und Wissenschaften. L. 3, 197; 4, 458; 5, 16; Die Ölmalerei in A. zu bringen. 9, 456; Der blühende Zustand der Fabriken, der Handelschaft und Schifffahrt, welche seit einigen Jahren in immer steigenden A. sind. W. 23, 338; Winckelmann M. 1, 121a etc., vgl. Aufnahme. 14) Aufnehmer, Einer, der Etwas aufnimmt, nam. 10; Aufnehmung, das A., z. B.: eines Protokolls etc.; einer Person (13). Olearius Ros. 82b. Āūs-, tr. (1—8) und refl. (9):
1) aus einer Höhlung das darin als Zugehöriges Enthaltne, davon Umschloßne herausn. (s. d.) und meton.: durch solches Herausnehmen leeren, z. B.: Eier, Junge, Vögel a., aus dem Nest; meton.: ein Nest (s. d. 1) a., auch übrtr.: Ein Spitzbubennest a., die Spitzbuben aufheben, ausheben (s. d. 1); Zogen die Lombarden, auf 15000 Mann stark .. gegen Irnis, ’im Willen die 600 Schweizer auszunehmen. Stumpf 602a; Er hätte das Herein .. nicht gehört; aber es war ein ausgenommenes [leeres] Nest. Ruge Rev. 2, 179 etc. Ferner: Den Honig aus dem Bienenstock, den Bienenstock a.; Fand | ein Bienenmagazin, von Honig schwer, | und nahm es aus. Ramler F. 1, 228 etc.; Fische aus den Netzen etc., meton.: die Gezeuge (Preuß. Gesetzsamml. 56— 463) a. etc. Ferner: (Aus) einem geschlachteten Thier die Eingeweide a.; das Thier a., nam. als Küchenausdr. von Fischen und Vögeln, z. B.: Scheibler Kochb. 1 ff.; 270; Ein ausgenommener Hering (s. d.). Schlegel Sh. 6, 68 etc. Ferner: Einem einen Zahn a., ausziehn, aus der Zahnhöhle etc. Ferner: Die gebrannten Ziegel a., aus dem Ofen; Zum Einsetzen und A. der [Thon-] Pfeifen. Karmarsch 3, 506 etc.; Bis .. er die Büchs zum Feur ausnahm. Rollenhagen Fr. 177, aus dem Feuer herausnahm etc.
2) Rekruten, Soldaten a., ausheben (s. d. 3); Bei der Ausnehmung. G. Stein 1, 218.
3) (vgl. 2) Waaren a., auswählen und kaufen, nam. auf Borg, auf Rechnung: Fischart Garg. 68b; 118b; 114b (,auf-n.“ 112b); Daß Sie mir ein [Lotterie-] Los a. wollen. Gellert 3, 226; Ich nehme mir schon Kleid und Kopfputz aus. Hagedorn 2, 275; Bei wem haben Sie es ausgenommen? Iffland 9, 4, 22; Hat seine kleinen Schulden und, wo er nicht auf Rechnung ausgenommen, bezahlt; er hatte ein Paar Manschetten ausgenommen. Kestner Goeth. 94; Denen er Gewand zu Kleidern ausnahm. Matthesius Lthr. 145a; Sich in einem benachbarten Kaufladen ein Kleid auszunehmen. Pfeffel Pr. 2, 13; Ch. v. Schiller 1, 266; Schweinichen 2, 83; Tieck NKr. 2, 210 etc.
4) (Fechtk.) parieren: Den Hieb (Opitz Arg. 1, 534), einen Streich (Werder Ar. 2, 9; 19, 88) a., wohl: ausweichend aufnehmen, mit dem Degen auffangen.
5) (weidm.) s. Fleming J. 95b.
6) (vralt.) Einen etc. a., ausforschen (vgl. ausholen 4), ausproben: Schaidenreißer 64b; 73b; Simplicissimus 2, 302; 325 etc., s. Schm.
7) (mundartl.): Sich Etwas a. statt heraus-n. (s. d.): Aus dem freien Wesen, das sich der Student ausnahm. Stilling 3, 145.
8) Etwas als in dem Gesagten nicht mit inbegriffen ausschließen, s. Ausnahme: Alle, wenn ich ein oder zwei ausnehme; Ich nehme Niemand, Wenige, Nichts davon aus; Von dieser Regel sind nur wenige Wörter ausgenommen; Ich nehme nur den Fall aus, daß etc.; Ich nimme [Anm.] allezeit die Rechtschaffene[n] aus. SClara (Wackern. 3, 906 Z. 4) etc. Dazu das Partic.: Ausgenommen = mit Ausnahme von; bis auf (doch s. c), partikelhaft wie „außer“ (s. d.):
a) mit abhängigem (heute gw. vorangestelltem) Accus., z. B.: Diese Leute sollen das Land nicht sehen, ausgenommen Kaleb den Sohn Jephunne etc. 4. Mos. 32, 12; Niemand .., doch den Fürsten ausgenommen. Hes. 44, 3; Zog mit seinem Volk ab, ausgenommen den Mönch. Fischart Garg. 257b; Daß seine Leute sich noch wohl befänden, einen oder zwei Mann ausgenommen. Forster R. 1, 179; Wir allezumal, Keinen ausgenommen. Luther SW. 46, 63; Alle Thore werden verschlossen, ein einziges ausgenommen (s. u.). Sch. 833a; Die Geschichtschreiber ihres eignen Selbst (keinen Xenophon . ., ja den offenherzigen Montaigne selbst nicht ausgenommen). W. 5, 128; Der der Liebling eines Königs und in der That (den Namen und das Diadem ausgenommen) der König selbst war. 6, 60; Alle Menschen haben ihre Fehler . ., dich allein vielleicht ausgenommen. 9, 219; Den Einzigen .. ausgenommen. 266; 218 etc. Zuw. findet sich auch bei dem absolut. Partic. der Nomin. st. des Accus., z. B.: Alle Menschen, keiner ausgenommen. Fischart B. 119a [indem keiner ausgenommen wird] etc., s. o. Sch. 233a u. W. 9, 218, wie auch b.
b) als Bindew. ohne Einfluß auf die Fügung: Es weiß es Niemand, ausgenommen du und dein Vater; Ich habe es Keinem gesagt, ausgenommen dir und deinem Vater; Er ist immer zu Hause, ausgenommen am Dinstag (od. des Dinstags); Ich bin diesen Winter nicht im Theater gewesen, ausgenommen einmal am vorigen Freitag; Er erinnerte sich aller Umstände, ausgenommen des einzigen, daß etc.; Immer am Johannistage, ausgenommen wenn dieser auf einen Sonntag fällt; Niemand .., ausgenommen die Götter (s. a). Dan. 21, 11; Man kann Alles versöhnen, ausgenommen die Schmach etc. (s. a). Sir. 22, 27; Also kaufte Joseph dem Pharao das ganze Ägypten .., ausgenommen der Priester Feld, das kaufte er nicht. 1. Mos. 47, 22; Ausgenommen, daß du mir fehletest, übrigens heiter. V. H. 2, 258 etc., minder gw. st. „nur“ bei nachfolgendem Hauptsatz: Die Gefangenen waren nicht im Stande eine Silbe zu antworten, ausgenommen sie schlugen die Augen nieder. Hebel 3, 435; Kein Proceß gab mehr ein Zeichen von sich, ausgenommen im Jahr 1817 in Gera .. hat einer wieder gezuckt. 426 etc.
c) in veralteter Bed. st. ungerechnet, ohne, außer (s. d.) zur Anfügung des neben dem Hauptsächlichen nicht in Betracht Kommenden, über dasselbe noch Vorhandnen: Alle Seelen .., ausgenommen [ohne] die Weiber seiner Kinder, sind zusammen 66 Seelen. 1. Mos. 46, 22; Neh. 7, 67; Zehen gemästete Rinder und 20 Weiderinder und 100 Schaf, ausgenommen Hirsch und Rehe. 1. Kön. 4, 25; Daß er bemeldten Sendboten schenkte 30000 Goldkronen, ausgenommen die köstlichen Silbergeschirr. Stumpf 265a; Sie erlegten .. 1400 Lombarden, ausgenommen, die im Wasser ertrunken. 602a; 655a etc.
9) refl.:
a) (zu 8) eine Ausnahme bilden: Merkur und Mars nehmen sich von diesem Gesetze aus. Kant 8, 262 etc.
b) (s. a) sich von Andern durch Etwas unterscheiden, auszeichnen: Die vernünftige Natur nimmt sich dadurch von den übrigen aus, daß sie ihr selbst einen Zweck setzt. 4, 63; Die durch das Gefühl des Erhabenen sich unter allen übrigen am meisten a. SchE. 82; Großer Helden, welche sich entweder durch ihre erhabene Tugend oder durch ihre außerordentliche Häßlichkeit a. L. 5, 138; Hierin nimmt sich der westfälische Leibeigenthum merklich vor dem meklenburgischen aus. Möser Osn. 1, 111; Ein Weg .., der, Milchstraße genannt, durch schimmernde Weiße sich ausnimmt. V. Ov. 1, 15; Lauter Züge, durch welche sich .. auch die Athener vor allen andern griechischen Völkern ausnahmen. W. 5, 188 etc., s. c u. d.
c) s. b u. 12b: ein An- od. Aussehn haben (vgl. lassen 23), u. zwar ohne Zusatz, prägnant: ein gutes, rechtes, schönes (s. b), oder mit Zusatz: ein so u. so beschaffnes: Ihr Lumpenvolk da unten, sagt, | wie nehm’ ich denn hier oben mich aus? Cham. 3, 229; Wie [schlecht etc.] sich die kahlen Verlegenheitsaushülfen untergeordneter Extemporanten daneben a. mußten. Devrient 1, 254; Wie nimmt ein leidenschaftlich Stammeln | geschrieben sich so seltsam aus! G. 1, 9; Der Fehler wie die Tugend | nimmt sich gut in Liedern aus. 10; 5, 4; Die Oper nimmt sich .. ganz artig aus. Sch. 2, 19; So erhaben, so göttlich der Charakter des Kato in der Natur ist, so wenig nimmt er sich in der Nachahmung aus. Mendelssohn 4, 1, 580; Scherze gegen längst begrabene Thorheiten nehmen sich aus wie Stachelschriften gegen Mumien. IP. 5, 6; Vorzüglich gute Stücke in diesen Band zu verfertigen, damit er wenigstens gegen die vorhergehenden sich ausnähme. Weiße Rabn. 27; Der Text nimmt sich aus, als wenn ihn der Komponist sich zu eigenem Verbrauch gemacht hätte. Zelter 6, 175 etc.
d) (s. c u. b) im Partic.: Durch ein lebhaftes und sich a–des Spiel. L. 4, 123; 131 etc. u. gw. ohne „,sich“ (s. d. †) = vorzüglich, ausgezeichnet, besonder etc.: Recht a–d ist es zwischen zwei Bergen. Döbel 2, 60a; Ich bin in einer a–den Rage [Wuth]. Immermann M. 3, 290; Auf die a–dste Weise. L. 3, 276; A–d schöne Gestalten. 4, 181; Von a–dem Geschmack. IP. 21, 26; Dich a–d lieb haben. 24, 146; Ein a–d eifriger und glücklicher Mädchenjäger. Prutz Mus. 2, 123 etc. Vgl. Schm. 2, 694.
10) Ausnehmung zu 1—7 (s. 2), dagegen zu 8: Ausnahme (s. d.); Ausnehmer, selten. Be-, tr. (1—5) u. refl. (6):
1) (vralt.) Etwas durch Fort-n. verkleinern, beschneiden, z. B.: Zu Rom hat man ihm die Federn beschroten . ., gleichwie man dem Bienenkönig die Flügel benimmt, wann er zu viel ausschweifen will. Fischart B. 43b; Jhnen ihre ersten Haar b. Simplicissimus 3, 335 etc., so: Die Münzplatten b., durch Beschneiden (mit der Benehmschere) justieren (s. d.) was jetzt durch Feilen od. durch eine eigne Maschine geschieht; Benehmwage, Justierwage. 2) (s. 1) Einem Etwas b., machen, daß er das Gehabte nicht mehr hat, es ihm entziehn (vgl. fort-, weg-n., mit dem Nebenbegriff, daß das Subj. das dem bisherigen Besitzer Entzogne sich aneignet), in der ältern Spr. allgm. (s. Wackern. Gl. 44 etc.), so z. B.: Weil aller Schönheit Gut uns gänzlich ist benommen. Fleming 40; Daß Der nicht Viel verthat, | dem man benimmt, was er nur hat. Logau 1, 3, 23 etc. u. selbst noch: Du benimmst mir eine große Last [s. b; Sorge]. Platen 4, 11; Daß alles euer Theil an dort’gen Landen | euch gänzlich ist benommen, Alles hin. Schlegel Sh. 8, 77 etc. Nach allgm. hochd. Gebrauch aber ist die Anwendung beschränkter u. zwar:
a) mit sachl. Dat. u. einer der Sache anhaftenden Eigenschaft als Obj.: Etwas benimmt od. man benimmt durch Etwas einem Gegenstand gewisse Eigenschaften, z. B. seine Härte, Sprödigkeit, seinen Glanz, seine Farbe, seinen Geruch etc.; Mittels der Filtration durch Kohle benimmt man dem Branntwein seinen Fusel-Geschmack und -Geruch; Durch die Entkohlung benimmt man dem Stahl seine Härte, so daß man bequem darin gravieren kann; Durch diese Änderungen benimmst du dem Verse freilich seine Jnkorrektheit, aber auch zugleich seine Leichtigkeit und natürliche Anmuth; Die trübe Färbung benimmt diesem Diamanten Viel an seinem Werth od. einen großen Theil seines Werths; Dieser Umstand benimmt seiner Erzählung Nichts an ihrer Glaubwürdigkeit; Daß die unablässige Gewohnheit den größten Wundern ihre Merkwürdigkeit benimmt. Sulzer 3, 718b; Lege dem Sultan meine Antwort, ohne ihr ihre Stärke zu b., mit jeder Milderung vor, die etc. W. 9, 248; Nicht zulänglich, diesen Eindrücken das Mindeste von ihrer Lebhaftigkeit zu b. 282 etc.
b) (s. a) mit persönl. Dat. u. einem Obj., das entw. eine der Pers. anhaftende Eigenschaft od. doch sonst etwas auf ihr Innres, auf das Gefühl, den Geist, das Gemüth etc. Bezügliches bez., z. B.: Indem du ihm den Zauberring nimmst, benimmst du ihm zugleich alle Macht zu schaden; Einem die Schmerzen, den Schwindel etc., das Gesicht, Gehör, den Athem, die Sprache, den Schlaf etc., die Schüchternheit, Blödigkeit, die Angst, Besorgnis, Sorge, Furcht, Änstlichkeit, die Bedenken, Skrupel, Zweifel etc., die Zuversicht, die Hoffnung, den Muth, das Zutraun zu Jemand, den Trost, die Lust zu Etwas etc.; einen Irrthum, Verdacht, Argwohn, das Mißtraun, einen Wahn etc., seinen Trotz, Eigensinn, seine Selbstgefälligkeit, seine hohe Meinung von sich b. etc.; Jst auch Dieses ein Irrthum .. benehmt mir ihn. G. 1, 293; Ihm das etwanige Mißtrauen gegen einen Nobile zu b. Heinse A. 1, 17; Das soll .. euch alle Skrupel . . b. L. 2, 296; Aller Vorwand .., unwillig zu sein ist ihm benommen (c). 7, 323; Der heiße Wind benahm ihm den Athem. Ring Sohn Nap. 1, 137; Dieser Gedanke benahm seiner Seele (a) . . alle die Stärke. W. 5, 120; 129; Euern Königen die Macht (c) b. 8, 135; Ihr Anblick wird dir allen Muth b. 9, 246 etc.
c) (s. b) auch insofern es sich um eine Beschränkung u. Hemmung der freien Entwicklung, Bewegung, Aussicht etc. handelt, z. B.: Einem die freie Aussicht, die Gelegenheit, die Mittel und Wege, die Hilfs-Mittel, -Quellen, seine Ausflucht, einen Vorwand etc., der Festung die Zufuhr b. (oder abschneiden, vgl. 1); Benehmt ihm die und jene Hilfsmittel. L. 11, 22; Damit ihm alle Gelegenheit benommen würde, die Eindrücke auszulöschen. W. 5, 241 etc., s. das Folg. 3) (s. 2) selten: Einen (od. Etwas) einer Sache b., berauben; Deine Saat, des Lichts benommen, | muß nun im Keime traurend stehn. Kerner 115; Um ihn alles Zweifels zu b. Lohenstein A. 1, 621; Jch habe mich der Fahr wohl benommen. Luther 6, 166a. 4) (s. 2c u. 3) Einen b., betäuben (die freie Thätigkeit der Sinnesfunktionen, des Denkens etc. hemmen); Man glaubt, daß der stinkende Athem der Klapperschlange die Thiere benimmt. Campe, vgl. den Athem b.; Süßwasserfische, die .. sobald sie ins salzige Wasser eintreten, so benommen werden, daß man sie mit Händen greifen kann. Kohl (Mager 2, 373) u. so nam. im Partic.: Wie förmlich benommen er hier zuerst gewesen. Droysen Y. 1, 28; Ich war so benommen von .. des Onkels Entschluß. Goltz 3, 423; 332; 365; 2, 148 etc.; So flattern sie auf, sind aber bei ihrer Menge dumm und benommen. Kohl Südr. 2, 167; Sie war so benommen, daß sie kein Wort reden konnte. Lewald Leb. 2, 15; 4, 70 etc., auch: Die Benommenheit, s. ein-n. 8c u. über-n. II3. 5) das verneinte Partic.: Unbenommen, nam. zu 2: nicht genommen od. entzogen, unverkürzt (1), ungehindert, unverwehrt etc.: Der König, | soll Ihnen unbenommen sein, ich will | den Vater nur für diese kurze Stunde. Sch. 254b, ich will Ihnen den König als solchen nicht entziehn etc.; So bleibt es denn dabei; doch jedem Frommen | sein Recht, kein Wort davon zu glauben, unbenommen! W. 11, 199; Aus [zwischen] Beiden bleibt die Wahl euch unbenommen. 220; Kein Guido kam (denn daß es Guido sei, | dem sich ihr Herz verlobt, [dieser Wahn] war ihr noch unbenommen). 272; Nur daß jedem Volke .. unbenommen bleibe, selbst seiner politischen Wirthschaft zuzusehen. 27, 382 etc. 6) refl.:
a) [12b] Sich so und so b., behaben etc.; Sich (un)anständig, fein, würdevoll, würdig, nobel, edel, klug, (un)geschickt, dumm, albern, geizig, filzig, schändlich, niederträchtig, lümmelhaft etc., wie ein Lümmel, wie ein Diplomat, Hofmann etc. b.; Dieses Militär, welches sich link genug bei seinen Waffenübungen benahm. Forster A. 1, 473 (V. Ländl. 1, 184); Er will das Übel ärger machen, er gedenkt êine Satire zu schreiben .. und wie benimmt er sich? [wie verfährt er dabei?]. G. 29, 344; 428; 22, 365 etc.; Weil Der sich so honett benommen. Prutz Mus. 2, 162; Mit so seltenen Gästen [frohen Empfindungen] .. weiß man sich immer nicht recht zu b. Thümmel 1, 12; Ich besorge, daß der Sklave sich ungeschickt dabei benahm. W. 9, 240; 238 etc., prägn.: Er weiß sich zu b., hat Lebensart etc.
b) Sich mit Jemand b. (s. ver-n. 5), verständigen, in Einvernehmen setzen. 7) der substant. Infin. (s. 8), z. B.: Das B. aller Hoffnung entmuthigte ihn etc., nam. zu 6a: die Art u. Weise, wie man sich benimmt (vgl.: das Betragen): Ein grobes, feines, höfliches, hofmännisches B.; Die aristokratische Vornehmheit in Goethe’s B. Gervinus Lit. 5, 396; Sein durchdringender Blick mäßigte ihr B. bis zur Bescheidenheit. Möricke N. 447; Würdig und voll Anstand | war das B. Sch. 338a etc. u. prägn.: Er hat kein B. [keine Lebensart] etc. Auch Zsstzg., nicht bloß: Ein Höflings-B. etc., sondern auch: Der Reg.-Rath merkte dies Miß-B. CFBahrdt 2, 38 etc.; So ist Dies, aufs lindeste zu sagen, ein Un-B. H. 13, 349; Des Un-B–s halber | und Bescheidenheit zu lernen | weis’ ich euch aus meinen Landen. Cid 39 etc. 8) Benehmung, z. B.: Man muß einen alten Bösewicht nicht auf das Äußerste bringen und ihm alle Mittel zur Besserung . . b. .. Diese Benehmung aller Mittel (2c). L. 5, 408; Zu Benehmung solcher Grillen (2b). Moscherosch (Wackern. 3, 1, 653 Z. 15) etc., dagegen selten zu Ga, von einzelnen Auftritten des B–s, z. B.: Der nähere Aufschluß über diese Flucht liegt gewiß nicht in mißliebigen Vorfallenheiten oder verletzenden Benehmungen. Hegel 17, 108 etc. Etwas nehmen, so daß es dahin od. weg ist. 2. Sam. 19, 30; Weish. 14, 15; Matth. 24, 39; So fürchtete er sich vor einer Belohnung jenes zarten Handelns, wofür er schon den zartesten Lohn dahingenommen hatte. G. 18, 277; Er nahm mein Herz dahin, ihm war’s zuerst geweiht. Sch. 37b.
Dahín-: Dúrch-:
1) Etwas vor-n. u. durchgehn, durcharbeiten etc.: Einen Schriftsteller mit den Schülern, ihre Arbeiten genau d.; Die durchgenommenen Kapitel wiederholen; Er nahm darauf einige Stücke durch, las sie mit der größten Aufmerksamkeit, korrigierte hier und da etc. G. 16, 193; Indem er das Vergangne wieder durchnahm [bei sich durchdachte]. 290 etc.
2) Einen d., durch die Hechel nehmen od. ziehn; Wen man [der Recensent] gestriegelt, wen man durch- und mitgenommen. Lichtenberg 4, 357 etc., s. herum-, vor-n. Eīn-:
1) in das Jnnre einer Räumlichkeit nehmen, wobei das Subj. (s. auf-n. 2u. 3) theils diese Räumlichkeit selbst, theils der darüber Schaltende sein kann, das Obj. aber theils Etwas, das Aufnahme begehrt, wünscht, theils Etwas, dessen Aufnahme das Subj. als nöthig od. wünschenswerth, passend etc. ansieht u. deßhalb begehrt, z. B.: Anmuthig Thal! du immergrüner Hain, | nehmt freundlich mich in eure Schatten ein! G. 2, 28; In duftende Kühlung | nimmt ein prächtiges Dach schattender Buchen mich ein. Sch. 75a; Die Hölle nahm mehr [Seelen] in die ewige Nacht ein. Kl. M. 5, 75; Das Schiff legt an, um Passagiere —, um Kohlen, frisches Wasser, Nahrungsmittel einzunehmen; Ewig stößt der Kahn vom Lande, | doch nur Schatten nimmt er ein. Sch. 54a; Charon nimmt nur Schatten in seinen Kahn ein; Als der Schiffer still hielt, um noch Jemand einzunehmen, der am Ufer stand. G. 16, 137; Jemand ins Haus e., als Miether, Mitwohner; Nimmst du einen Fremden zu dir ein. Sir. 11, 35; Wenn ich dich [den Wolf] nun in meine Horden einnähme. L. 1, 161; Soldaten, Einquartierung e., ins Quartier; Die Stadt muß eine Besatzung e. etc., s. das Folg.
2) (s. 1) von dem Genuß von Speis’ u. Trank, zumeist insofern das Genoßne eine ganze Mahlzeit bildet, vgl. [5c]: Sein Frühstück, seinen Kaffe, sein Mittagbrot, Abendbrot, seinen Thee e., im Saal, im Eßzimmer e.; Daß ich eines Abends .. ein kleines Essen gab. . . Nach eingenommenem Essen. G. 28, 67; Die Mittagstafel e. W. 14, 73 etc. Doch findet sich auch vereinzelt (dichterisch): Gierig schlürfte sie .. den .. blutgefärbten Wein, | doch vom Weizenbrot, | das er freundlich bot, | nahm sie nicht deu kleinsten Bissen ein. G. 1, 191; Für den Durst | nahm er ein Glas Tirolerwein | auf Sankt Gaßner’s Gesundheit ein. Pfeffel Po. 3, 97 (gleichsam als Heilmittel gegen den Durst, s. u.). Sehr häufig: Arznei, Medicin, z. B. Pulver, Tropfen, Pillen etc. e., auch ohne Obj. (vgl. eingeben 1a): Krummholzöl und Mithridat | mußte sich der Hund bequemen, | wider Willen einzunehmen. Gellert 1, 37; Dafür erinnert er mich desto lebhafter an die eklen Chinapulver, die er mir dutzendweise eingerührt hat. Es ist mir immer, so oft ich ihn ansehe, als ob ich e. müßte. Thümmel 4, 212 etc. u. wortspielend (s. 7a): Er sollt’ einen guten Muth haben, der [so viel Städte e–de] König in Schweden würd es nicht lang machen, sondern bald sterben. Gefragt: wieso? antwortet er, er müßte wohl sehr krank sein, dieweil er soviel einnähme. Weidner 328 etc. Seltner: Gift e. EKleist 2, 149, insofern es eben nicht eingegeben, vom Arztverordnet ist. S. auch 3.
3) Geld etc. e. (vgl. den Ggstz. ausgeben 2a), als in seine Kasse etc. zu legend empfangen: Viel Geld, Viel, Wenig e.; Er hat jährlich so und so Viel einzunehmen; Er nimmt gern ein, giebt aber ungern aus etc., nam. auch von der Erhebung von Gefällen etc.: Steuern, Zoll, Gülten, den Zinsgroschen (Matth. 17, 24), Renten (2. Macc. 3, 8) e. etc., s. 11. Danach auch z. B.: So oft sie einen [Kuß] giebt, so nimmt sie einen ein. Logau 3, 94, empfängt einen etc., in manchen Kartenspielen: Eine Karte e., auch: Einen Stich e. etc., u. nam. auch, wie „einstecken“ (s. d.), von Spottreden etc., z. B.: Wer ausgiebt, muß auch wieder e. (Sprchw.) Hebel 3, 66; Von meinem Herrn .. den Verweis geduldig einzunehmen. Klinger 1, 52 (s. hin-n.); Sie würden nicht die geringste Spötterei über mich einzunehmen haben. L. 1, 593, wo freilich auch an 2 gedacht werden kann, vgl.: Eine bittre Pille (s. d.) e. Auch mehr mund- artl., vralt.: Einen Schreck e. [haben], s. Devrient 1, 431; Simplicissimus 2, 278 etc.; Davon hätte er den Tod e. können etc. Ferner: Die Huldigung e., in Empfang nehmen, an-n. SFHahn 1, 273; 274 etc.
4) (vergl. 2) vralt.: in den Sinn nehmen (fassen) u. bedenken, überlegen etc.: Auf einen jeden Artikul . . Achtung geben und dieselbigen wohl e. Kirchhof Mil. 235; 263; Ew. Kais. Maj. .. wollen wohl e. und bedenken, daß etc. Luther 1, 443a; Daß du für dich nehmest das letzte Buch von den Königen und das letzte Buch der Chronika, dieselbigen wohl einnehmest. SW. 63, 53, auch: Jemand e., verstehn. Schm. Ahnlich nam. in der Gerichtsspr.: Den Augenschein (s. d.) e., z. B. Glück 10, 459; Hebel 3, 163 etc., wie „nehmen“, ihn vor-n. 5) (Schiff.) Die Segel e., sie bei starkem Winde bergen (s. d. 1), G. 23, 281; So heftigen Wind, daß wir die Bramsegel e. mußten. Forster R. 1, 86 etc.; Ein Reff (s. d.) e., einbinden, einstechen, dadurch das Segel verkleinernd. 7) Etwas räumlich in Besitz nehmen (vgl. 8 etc.):
a) den (rechtmäßigen) Besitzer od. Herrn verdrängend: Eine belagerte Stadt e. [erobern], mit Sturm, durch List, Verrath etc. e.; Sie entern, das Verdeck ist eingenommen. Cham. 4, 48; Ein Land (4. Mos. 13, 31; 21, 35 etc.), ein Reich, Königreich (Dan. 11, 21 etc.), ein Volk (5. Mos. 9, 1; 11, 23; 18, 14 etc.) e., s. 8.
b) etwas dem Subj. Zukommendes, Gehörendes: Christ, welcher muß den Himmel e. Ap. 3, 21; Nehmet die Wache ein! Jer. 51, 12; Agathon hatte seinen Platz kaum eingenommen, als etc. W. 4, 186; 9, 242; Der Nachfolger nimmt die Stelle, das Amt, den Posten, den Thron des Vorgängers ein (s. c).
c) etwas Eingenommenes (b) inne haben, einen Raum ausfüllen etc.: Seit zwei Jahren nimmt er diese Stelle ein, hat, bekleidet sie (versch. b); Die Passagiere, welche das Verdeck, die erste Kajütte e., innehaben (versch. a od. b); Ein dicker Mann, ein Koffer, der viel Platz im Wagen einnahm; Die Luft komprimieren, daß sie nur ¼ des frühern Raums einnimmt; Der Aufsatz nimmt drei Seiten ein; Diese Beschäftigung nimmt den größten Theil des Tages ein (vgl. hin-, fort-n.). Minder gw.: Zum Volk, welchem die Wasserströme sein Land e. [,,dessen Land Ströme durchschneiden“ Zunz]. Jes. 18, 2 etc. Scherzh.: Die Pers. nimmt die ganze Straße ein, z. B. von einer Dame mit Krinoline, oder von Jemand, der sich sehr wichtig und breit (s. d. 2d) macht, oder von Einem, der trunken von einer Seite der Straße auf die andre taumelt etc. 8) Übertr. zu 7, nam. 7a:
a) Eine Pers. nimmt uns od. unser Herz etc. ein, bemächtigt sich desselben, gewinnt es sich; Sie nimmt uns durch ihre Anmuth etc. (für sich) ein oder: Ihre Anmuth etc. nimmt uns für sie ein, besticht unser Urtheil (vgl. b), daher auch: Jemand nimmt uns gegen (oder wider) sich, gegen einen Andern ein; Ein Umstand nimmt uns gegen Jemand ein, erfüllt uns mit ungünstigem Vorurtheil; Im Postwagen nahm sie ihren Platz [7b] und die Passagiere zugleich ein. Börne 1, 82; Fleming 617;: Berlichingen hat ihn ganz eingenommen. G. 9, 46; Weil die Herren schon .. durch meine Gegner eingenommen waren [zu ihren Gunsten und gegen mich]. 28, 33; Wurden sie durch seine Schönheit . . desto stärker zu seinem Vortheil eingenommen. W. 1, 214; Deine Unschuld nahm mich ein. 2, 74; 5, 56; Es ist sonst meine Gewohnheit nicht, mich beim ersten Anblick für Jemand einzunehmen. 58; Sich für oder wider Etwas e. lassen. 69; Ihn gegen Platon e. 217 etc., s. 9 und 10.
b) Etwas im Innern des Menschen oder etwas ins Innre Dringendes, es Afficierendes, z. B. eine Leidenschaft, Gemüthserregung etc. nimmt Einen oder sein Gemüth, Herz, seinen Geist, Sinn, seine Seele ein, bemächtigt sich des Genannten, es ergreifend und beherrschend; Nimmt dich die Zärtlichkeit nur erst vollkommen ein. Gellert; Von Schrecken, Furcht und Schmerzen eingenommen. L. 1, 125; Daß wir bei Erblickung eines Elenden von Mitleid eingenommen werden. Mendelssohn 4, 1, 280; Ist sein Gemüth mit [heute gw.: von] Liebessorgen eingenommen. Olearius Ros. 65a; Daß die Erinnerungen Dessen, was er ehemals gewesen war . . gute Gelegenheit hatten, sein Herz .. anzugreifen. Sie hatten es beinahe gänzlich wieder eingenommen [7a]. W. 5, 120; So berauschend sie [diese Lustbarkeiten] sein mögen, so sind sie doch nicht fähig, einen edlern Geist lange einzunehmen [s. c]. 131 etc., s. 9 und 10.
c) Ein Rausch, berauschendes Getränk nimmt den Kopf, den Sinn ein, ihn benebelnd, so daß der Kopf nicht klar und frei ist; ähnlich: Der Schnupfen, der Duft von frischem Heu (Immermann M. 3, 189), ein Gift (Olearius Reis. 261b) nimmt den Kopf ein etc., s. 10d, vgl. ein-n. 4 und über-n. II 3. 9) Einnehmend, adjektiv. zu 8, z. B. zu 8b: Wieviel die Parteilichkeit gewaltiger und e–der sein könne als die nackte Stärke der Wahrheit. Kant 8, 99; nam. aber zu 8b: herzgewinnend, angenehm: Ein e–der Mensch (im volksthüml. Wortspiel z. B. auch von einem Steuereinnehmer etc.); Ein sehr e–des Äußre, Wesen, Betragen; E–de Persönlichkeit; Diesen redet’ ich an mit sanft e–den Worten. V. Od. 11, 552; Die herz-e–de Gattin. 23, 232; Damen, die alle so e–d waren. W. 34, 24; 3, 108; Diese e–de Gesichtsbildung. 6, 18 etc. Jm Superl. mit inkorrektem Fortfall des „d“ vor „st“ (s. Sanders Orth. 67 und vergl.: Eigen, Anm.): Auf die e–ste Art. Rellstab (Rodenberg Mag. 1, 35). 10) Eingenommen, adjekt. z. B. von einer Festung (s. a), von Geld (3), Arznei (2) etc., nam. auch:
a) (zu 8b) Dieser Gedanke war für ein völlig eingenommenes [von Liebe beherrschtes etc.] Herz zu schrecklich. W. 4, 237; Von diesen reizerfüllten Schildereien | der Tugend und der Weisheit eingenommen, | wirf deinen Blick umher. 26, 288, s. b.
b) (zu 8a und b) befangen, parteiisch im Urtheil (s. a und c): Bin ich für ’ne Sache eingenommen. G. 3, 400; Gegen den ich doch im Vorhinein eingenommen war. Hartmann Unst. 1, 241; Eine Familie, für welche sein Herz bereits so eingenommen war. W. 6, 155; Gegen welchen du so stark eingenommen warst. 16, 187; Daß Dionysius in wenig Stunden ganz von ihm eingenommen war. 6, 18 etc.
c) (s. b) Von sich (selbst) eingenommen, dünkelhaft eingebildet, selbstgefällig; Diese von sich eingenommenen und aufgeblasenen Lehrer. Forster Br. 1, 310; Gutzkow R. 8, 359 etc.
d) (zu 8c) Alle meine Sinne waren dermaßen eingenommen, daß ich nicht mehr gewusst etc. (Wackern. 3, 1, 656 Z. 12) Moscherosch; Ein immer schwerer, eingenommener, schwindlichter Kopf. W. Merck 2, 133 etc. Dazu Zsstzg.:
e) Uneingenommen, z. B.: Eine uneingenommene Festung etc., nam. auch (s. b) = unbefangen, unparteiisch, vorurtheilslos. Reiske (L. 13, 168; 173); Zimmermann Nat. 82 etc., auch: Ein uneingenommener Kopf, entw.: ein unparteiischer oder (s. d) in Bezug aufs körperl. Befinden, mit dem gesunden Gefühl freier und klarer Sinne.
f) (s. b) Sie war voreingenommen [sie hatte ein Vorurtheil] für Lina und gegen Alles, was Napoleon hieß. König Jer. 3, 120; Mar. 1, 164; DMus. 1, 1, 125; W. 5, 16 etc.
g) Fortbild.: Eingenommenheit: das Eingenommensein, in allen Bedd. des adjekt. Partic., z. B. (s. d): Klagen über Wüstheit und Eingenommenheit des Kopfes. Bock Diagn. 345 und nam. (s. b): Ungeachtet seiner Eingenommenheit für die Sätze Brown’s. Ense Denkw. 1, 272; Gartenlaube 9, 282a; König Jer. 1, 100 etc. und (s. f): Unsre persönliche Voreingenommenheit für angestrengtes Heldenwesen. Rochholz (Herrig 17, 107); Scherr Gr. 1, 185; Wolfsohn DMus. 1, 2, 219 etc. 11) Einnehmer:
a) Pers., die Etwas einnimmt, nam.: ein zur Erhebung einzunehmender Gefälle eingesetzter Beamte (Einnehmerin, dessen Frau), z. B.: Ein Brief von eurem Einnehmer. Er schreibt, es komme wenig Geld ein. G. 9, 173; Accis-, Chaussée-, Chausséegeld- (Gutzkow R. 1, 35), Geleits-, General- (Ense Denkw. 6, 186), Ober-, Steuer-, Wegegeld-, Zoll-Einnehmer etc., vgl. Heber 1. 12) Einnehmung, z. B.: einer Stadt. SFHahn 3, 183 etc.; Die Einnehmung durch den Geruch (in die Lungen). Kant Anthr. 53 etc., häufiger: das E., vgl. auch: Einnahme.
Anm. Veralt. statt an-n., z. B.: Und du, mein .. Sohn, willt mich noch nit einnemmen, für deinen Vater nit anerkennen. Schaidenreißer 68b; Sich einer Kälte e. [Kälte affektieren]. Opitz Arg. 2, 442 etc. Empōr-: in die Höhe nehmen. Ent- [10c u. m]: Etwas woher od. von Einem nehmen, mit versch. zuw. in einander greifenden Nüancen: 1) (ver- altend) Einem ein Gut, Etwas, was man behalten möchte, entreißen, entziehn, fort-n.: Viel Raub und Zeug, dem Feind entnommen. Fleming 141; Das Widerstreben der Völker, wenn man ihnen mit ihrer Sprache die Religion ihrer Väter entnahm. H. Ph. 10, 81; Der Redlichkeit des Stifters der Methodisten wird durch diese Anmerkung Nichts entnommen [sie wird nicht geschmälert]. 218; Ich bin verschenkt und bin mir selbst entnommen. Hofmannswaldau; [Die Mutter aller Gnaden] entnahm mit lindem Kuß die Seel’ ihr. Kosegarten Dicht. 3, 64 etc., s. 3. 2) Einem eine Last, etwas Drückendes, wovon er be- Sanders, deutsches Wörterb. II. freit sein möchte, nehmen: Der so oft dem Sklaven treu | seine Last entnommen. H. 15, 42; Die Schuld, die uns im Innern grämt, | wer könnt uns die e.? 16, 215; Nur der Gott .., der ihnen diese Gebote auflegte, .. kann sie ihnen e. Ph. 10, 105; Der Leib bleibt doch ein krätziger, grindiger, stinkender Leib. Das kann man ihm nicht e. Luther 8, 299b; Froh, daß mir solche [die Jungferschaft] als eine schwere unerträgliche Last entnommen war. Simplicissimus 2, 127 etc. 3) Etwas, das man zu haben wünscht, begehrt, braucht, woher od. von Einem (ob Dieser es nun gern od. ungern giebt) nehmen (vergl. 1): Der reiche Gewinn an Kunstwerken .., den man der alten verbergenden Mutter Erde, obwohl träge, lässig, unverständig gnug wieder entnahm. H. 11, 367; Dir opfert der .. Zeidler . ., was er dem Bau emsiger Bienen entnahm. Jacobs Verm. 2, 57; Es sauget die Spinne | Gift aus der Blume, aus der Honig die Biene entnimmt etc.; Waaren bei (oder von) einem Kaufmann e. Auerbach Volksk. 141, sie von ihm kaufen; Geld von Jemand e., z. B. entleihen, auch: durch Postvorschuß (s. d.), durch einen Wechsel oder eine Tratte (s. d.), dafür auch: Geld auf Jemand [anweisend] e. etc. Ferner: Ein Citat (aus) einem Buch, (aus) einem Schriftsteller e.; Entnommen ist diese historische Sage .. aus einem Dokument etc. Fallmerayer Or. 2, 17; Dem Munde der Vatersage unter den Bäumen Morgenlands entnommen. H. etc. 4) (s. 3) in geistiger Auffassung Etwas woher nehmen, ab-n., ersehen: Aus diesem Umstande ist leicht zu e., daß etc.; Woraus entnimmst [schließest] du Das? etc.
5) Jemand von wo fort-n., entfernen: Soll allzeit ich entnommen sein so manchem schönen Bilde? Fleming 541; Dieser Welt entnommen. Kl. 7, 162; Ein zartes Mutterkind, das nie von Haus entnommen. Logau 1, 8, 19; Als wäre sie der Heimath nie entnommen. Schlegel (Wackern. 2, 1278 Z. 38) etc. u. so nam. oft: Einen etwas Unangenehmem, Lästigem, Gefährlichem, Drohendem etc. e., entziehn, ihn davon los, frei machen: So hat der Wein die Frommen | dem Wassertod entnommen. WhMüller 2, 33; Daß er dich einem größern Unglück entnommen. Olearius Ros. 58a; Weil man weder durch List noch Macht | sich des Storchen Macht konnt’ e. Rollenhagen Fr. 453 [entziehn]; Um mich zu e. allem Unangenehmen. Rückert Mak. 1, 163 etc., vralt. mit Genit. st. Dat. Entgêgen-: Dargereichtes od. sich Darbietendes mit geneigt entgegenkommendem Sinne an-n.: Nimm entgegen meines „Dankes Zoll. Cham. 4, 143; Die Huldigung e. Bahlmann’s Dän. 1, 19; Seine Gaben, | mit welchen er uns schon allhier entgegennimmt. Fleming 589. Fórt-: weg-n. (s. d.). Hêr-, Hín- etc.: örtlich u. theilweise übertr.: Wo nimmst du Das her? od. woher nimmst du Das? s. [10c u. m]; Gründe, die ihr Gewicht bloß von der Bosheit her-n. konnten. G. 20, 80; Alle, die von den Privilegien des Landes Einwendungen hergenommen. Sch. 858; Daß die Charakter .. aus dem unerschöpflichen Vorrath der Natur selbst hergenommen seien. W. 4, VI; Der Ausdruck „Jemand am Fädchen haben“ ist wohl von den Marionetten hergenommen etc., auch: Manchen Vorgesetzten, der ihn tüchtig hernimmt. Auerbach Gv. 333, vgl. herum-, mit-n. etc. Etwas Dargereichtes hin-n., z. B.: Nehmt hin die Welt! .. nehmt! sie soll euer sein. Sch. 71b etc., oft mit dem Nbnbegriff, daß der Empfänger das ihm zu Theil werdende sich ruhig gefallen lässt: Er nimmt alle die Huldigungen so hin, als könnte es nicht anders sein; Worüber sie ..manchen kleinen Stich von ihren Freundinnen hin-n. muste. Hackländer Tag. 1, 18; Des Kindes, das in tiefem, starrem Gehirnschlaf .. theilnahmlos ihre Mühe hinnimmt. Kinkel E. 234; Ich will diesen Ausputzer nicht ohne Antwort hin-n. Schlegel Sh. 6, 228 etc., auch: Das ward als unfraglich zu Rechte stehend hingenommen. Waldau (DMus. 1, 2, 360) etc. Ferner: Etwas nimmt Einen hin, ergreift ihn (ohne Ungestüm), so daß er dem Genannten hingegeben ist, sich daran verliert: Es riß nicht hin, o nein! aber es nahm hin, fest und unwiderbringlich. Höfer Hausbl. (56) 1, 113; Saß hingenommen von einer alten Schwarte. Immermann 12, 171; Kornelie war hingenommen von dem Wiedersehen des Bruders. Lewald W. 3, 56; 2, 28; Reis. 2, 149; Während . . die italienischen Meister ihn ganz hinzunehmen schienen. DMuseum 1, 2, 289; Mein Sinn [war] vom Klange hingenommen. Uhland 453 etc., dazu: Eine merkwürdige Vereinigung von jugendlich inniger Hinge- I nommenheit und bewußter Selbstführung. Schöll (G. Stein 3, 3) etc. Auch: Etwas nimmt Einen hin (vergl. hin 4), nimmt ihn in Anspruch, so daß er davon erschöpft wird: Sonst nahm ihn die Pünktlichkeit des Militärdienstes hin, welche doch auch den Kräftigsten ermüdet. Kinkel E. 265, vergl. mit-n., ferner (s. hin 4 u. vergl. hinraffen etc.): Ward Lotharius .. durch die Pestilenz hingenommen. Stumpf 252a; Ob heimkehrte der Vater, ob anderes Schicksal ihn hinnahm. V. Od. 4, 714 etc. Etwas Hängendes herab- od. herunter-, hinweg-, Etwas aus einem Kasten heraus- od. hervor-, Jemand od. Etwas mit in die Stube hinein-, auf den Saal hin- auf-, in den Keller hinunter-, aus dem Nachbarhause herum-n. etc., auch: Sich Etwas (gegen Jemand) her- aus-n., sich anmaßend Etwas erlauben; sich eine Freiheit, zu der man nicht (ganz) berechtigt ist, nehmen: G. 21, 71; Sch. 144a; 326b; W. 5, 246; 248; 16, 11; 24, 61; Er muß sich Nichts über sie heraus-n., jedes ihrer natürlichen Rechte ehren. 31, 408; Luc. 3, 234 etc., auch (scherzh.): Sich eine Gurke (s. d.) heraus-n., wonach die R. A. zunächst etwa sich auf das Zulangen bei Tisch bezieht. Daß das .. halb Erloschne .. wieder in die Seele in das Innere hereingenommen ..wurden. Auerbach SchV. 29. Indem wir aus allem Erkenn- und Wißbaren Ausdrücke .. herübergenommen haben, um unsere Anschauungen .. auszudrücken. G. 37, 247 etc., s. Übernahme. Herum-n., nam. auch (Färber): Etwas in einer darauf zu wirken bestimmten Flüssigk. nach allen Seiten u. Richtungen herum bewegen, z. B.: Karmarsch 1, 280; 743; 759; 2, 747; 784; 3, 192 u. o., dann auch: Die offensive Kritik hat wirklich ihre Kunstwörter im Deutschen: Einen herum-n. [s. durch- u. mit-n.], Einem den Bart waschen etc. Lichtenberg 1, 274; L. 12, 20 etc. Auch: Meine Schwachheit ist nie von meiner Klugheit so herumgenommen worden als bei dem Versuche. Bode Empf. 1, 82, es ist ihr nie so mitgespielt worden etc. Hinweg-n., s. weg-n. etc. Miß-: fälschlich nehmen, z. B.: „Mißnehmt nicht, Oheim, da wo ihr nicht solltet.“ | Nehmt nicht, mein Vetter, da wo ihr nicht solltet, | damit ihr nicht mißnehmt: der Himmel waltet! Schlegel Rich. II 3, 4 etc., nam.: fälschlich auffassen: Bruder von Gloster, ihr mißnehmt die Sache. Rich. III 1, 3, nach engl. mistake. Mít-: z. B.:
1) mit sich nehmen: Eine Person od. Sache m.; Ich gehe zu ihm, ich will dich, das Buch m.; Er rief den Fährleuten zu, sie sollten ihn m. Olearius Ros. 55a; Vom Büblein, das überall hat mitgenommen sein wollen. Rückert; Jhr werdet mich doch wenigstens bis an die Schulmeisterei m. AWall Bill. 231; Auch war die Gefahr so dringend, daß sie .. nur das Nothwendigste mitzunehmen Zeit hatten. W. 9, 208; Einem die Ruhe (s. d.) m.; Etwas heimlich m., es mitgehen (s. d.) heißen etc., s. 2.
2) mit etwas Anderm als zu Diesem hinzugehörig nehmen: Einzeln verkaufe ich die beiden Bilder nicht; wer das eine nimmt, muß das andre m.; Wir setzen .. den Musikus fest. Die Noth um so dringender zu machen, könnte man auch die Mutter m. (1). Sch. 195b, ins Gefängnis; Daß die alten Gesetzgeber auch die Sittlichkeit, den Charakter, den gesellschaftlichen Umgang m. [bei ihrem Gesetz mit ins Auge fassen, mit berücksichtigen] und den Bürger nie vom Menschen trennen 1028a; Der Lehrer kann beim Unterricht der Geographie gleich manches Geschichtliche m.; Ich nahm auf meiner Rheinreise gleich den Elsaß mit, besuchte ihn, als auf meinem Wege liegend, u. so nam. auch: Einen Verdienst etc. m., der sich Einem nebenbei darbietet: Burmeister gB. 2, 177; Es rennt mir so von selbst in die Hände. Da will ich’s doch m. Engel 1, 94; Daß das Geld ihm doch mitzunehmen wäre. Seume Sp. 164, s. mitnehmlich. Dazu z. B.: „Nehmt ihn mit zum Thurm“ (1) M.? gut! Mitnehmer [Theilnehmer am Raub etc.] seid Ihr Alle, | die ihr so steigt bei eines Königs Falle. Schlegel Rich. II 4, 1.
3) (s. durch-n. 2, hin-n., zusammen-n. 3) Einen oder Etwas hart u. derb anfassen, so daß es sich scharf angegriffen fühlt u. längre Zeit hindurch die schlimmen Nachwirkungen verspürt (vgl. fahren5; mitspielen etc.): Der ist doch zu hart mitgenommen. Auerbach Tag. 145; Es sind ihm .. zwei Augenzähnchen durchgebrochen, die haben es so mitgenommen. Kinkel E. 20; Die Kälte, die mich so schrecklich mitgenommen hatte. L. 12, 439; Ich bin von Mo- 53 ser . . über das Buch .. etwas unsanft mitgenommen worden (s. durch-n. 2). JvMüller 6, 24; Daß ein unbilliger Schatzmeister die Unterthanen sehr mitgenommen. Olearius Ros. 16a; Itri war von den Franzosen häßlich mitgenommen worden. Seume Sp. 174; Jch zahle gern einige Groschen, aber ich lasse mich [meine Kasse] nur einmal so grob m. 425; Von Freund und Feind zugleich übel mitgenommen. W. 9, 207 etc. Nāch-:
1) nach etwas Andrem oder nachträglich nehmen etc., z. B.: Wenn ich die Pillen nehme, so nehme [trinke] ich gewöhnlich einen Schluck Wasser nach.
2) (s. 1): kaufm.: Spesen etc. n., die auf einem Frachtgut haftenden von dem befördernden Fuhrmann wahr-n. (s. d. 2e u. vgl. Nachnahme). Nīēder-: herunter-n. Rǘck-: selten st. zurück-n. (s. d. 3a u. zurück). Thēīl-: sich an od. bei Etwas betheiligen, sei es als wirklicher Theilhaber und Genosse oder indem man durch Jnteresse (s. d.) dafür mit- empfindet (s. Theil u. vgl. Antheil nehmen), z. B.: Er nahm an den verschiedensten Produktionen Theil . ., an allem jenen Ritterwesen und Mummenspiel nahm er wenig oder keinen Antheil. G. 22, 118; auch: Er kann nicht freien Theil an eines Andern Existenz nehmen, weil er sein eigenes Bestreben so eingeengt fühlt. 23, 259 etc.; Ich bin Ihnen gegenüber nicht leidenschaftslos, weil ich kein Wesen kenne, an dem ich wärmer und herzlicher theilnehme. Waldau N. 2, 199; An einer Beschäftigung etc., an Jemandes Glück, Unglück, Freude, Kummer th. etc. Nam. auch:
a) im Partic., z. B.: Die Th–den an diesem Geschäft. G. 20, 98 etc., bes.: = theilnahmsvoll, reges Jnteresse und Mitgefühl zeigend: Th–d und dienstwillig gegen den leidenden Freund. Burmeister gB. 2, 157; Ein Beweis der härtesten Fühllosigkeit, den ich mit th–dem Mitleid bemerkte. Forster R. 1, 33; Meine Hörerinnen, die sich schon bisher ganz eigen th–d erwiesen hatten. G. 22, 1 etc., vgl.: Richtete jene antheil-n–den Fragen an ihn. Lewald W. 1, 72. Ggstz. = theilnahmlos: von fremden un-th–den Menschen. Forster Br. 1, 125; G. 18, 152; [So] verschwieg ich selbst Schillern diese Arbeit und erschien ihm daher als un-th–d. 27, 78; FHJacobi 5, 40; Der von seinen Kindern in diesem kalten, un-th–den .. Ton .. sprechen kann. W. 34, 44 etc., seltner: Heirathete sie .. einen mittelmäßigen Schauspieler, doch nicht so ganz un-th–d bei ihren nachmaligen Bemühungen. Schütze HambTh. 211, der seinen Antheil daran hatte, sich daran thätig betheiligte.
b) zuw. im subst. Infin. (s. c u. Theilnahme): Die seines Th–s werth waren. H. 4, 70 etc. u. als Ggstz.: Ein leeres Theilnahme heuchelndes Un-Th. G. 19, 146.
c) (s. b) Theilnehmung, nicht eben „selten“, wie Campe. meint st. Theilnahme (s. d. u. vgl. Antheilnehmung, s. nehmen 15), z. B.: Forster Br. 1, 216; R. 1, 67; Von Fremden, die .. unfreundlich und ohne Theilnehmung herrschen. G. 9, 152; Indem er durch seine stille Gegenwart eine aufrichtig reine Theilnehmung am besten sehen ließ. 16, 97; Da sein Herz nicht ohne Theilnehmung bleiben konnte, so ward eine liebevolle Mittheilung nun zum Bedürfnisse. 144; 277; Ich lese in ihren .. Augen wahre Theilnehmung an mir und an meinem Schicksal. 14, 44; 55; 85; 118; 124; 19, 217; 31, 19; 34, 221; 230; Sch. 1, 21; Klinger Giaf. 388; Knebel 1, 202; L. 12, 377; 420; 13, 614; Merck’s Br. 2, 219; 81 (W.); Mendelssohn 4, 1, 31; Möser Ph. 4, 37; Sch. 663a; 736a; Stilling 4, 237; W. 17, 68; 18, 211; 20, 4; 27, 157; 33, 331 etc., seltner von der thätigen Betheiligung, dem Th. u. Theilhaben an Etwas: Zu jener Theilnehmung an ihre Macht zu gelangen. 16, 108; Sich aller Theilnehmung an unsern gottesdienstlichen Gebräuchen .. zu enthalten. 18, 254; Luc. 5, 194 etc. Ggstz.: Unserer dichterischen Untheilnehmung. H. Ph. 10, 336; Kälte und Untheilnehmung. Knebel 3, 116 etc.
d) Theilnehmer(in): th–de Pers. (vgl. Theilhaber), z. B.: Vergegenwärtige man sich nun die vielen tausend Theilnehmer an solchem Mißgeschick [die davon Betroffnen]. G. 25, 145; Diese .. Stadt war eine der thätigsten Theilnehmerinnen an dem niederländischen Staatenbunde. Sch. 864b; Wie könnte die sinnliche Natur eine so lebhafte Theilnehmerin an dem Selbstbewusstsein des reinen Geistes sein, wenn etc. 1119a; Geschäfts-, Handels-, Handlungs-Theilnehmer etc. I. Über-: 1) hinüber-n.: Die Ladung überzunehmen. Gerstäcker BlW. 321. 2) überdeckend nehmen: Die Füße werden kalt; nimm die Decke über; Das Schiff nahm fortwährend große schwere Seen über. Clement (Nat.–Zeit. 13, 539), diese gingen übers Deck etc.
3) (Kartensp.): Eine Karte ü., eine stechende mit einer höhern nehmen od. stechen. II. Über- tr. (1 —5) u. refl. (6):
1) etwas von einem Andern auf uns Übergehndes, uns von ihm Ubergebnes an-n., den Besitz desselben etc. antreten (s. 2): Ein Gut, die gelieferte Waare ü.; Der Frachtfuhrmann übernimmt ein Frachtgut zur Abliefrung (2); Sobald der Lotse sich auf dem Schiffe befindet, übernimmt er die ganze Regierung desselben. .. Ehe er das Kommando übernimmt (2). Bobrik 476 etc., auch mit (personif.) sachl. Subj.: Wo die Zwangspflichten von dem Menschen ablassen, ü. ihn die Sitten. Sch. 1004b.
2) Etwas auf sich nehmen, sich demselben unterziehen, sich dazu anheischig machen (s. 1): Eine Bürgschaft (für Jemand od. Etwas), Garantie, Verpflichtung, Pflicht, Gefahr, die Regierung, ein Amt, die Verwaltung ü. (s. 1); Übernommenen Verpflichtungen nachkommen; Die Kunst übernimmt nicht, mit der Natur, in ihrer Breite und Tiefe, zu wetteifern. G. 29, 395; Übernehme nun die Natur, zu dieser Fußspitze eine Figur auszubilden. 396; Daß gotterfüllte Weise aus edlem Durst für die Wahrheit .. Schmach und Verfolgung, Armuth und Noth willig übernahmen. H. Ph. 3, 209 etc.
3) Etwas übernimmt Einen, ergreift ihn überwältigend, nam. von Gefühlen etc.: Es übernahm ihn wieder die Angst. Hartmann Unst. 1, 234; Den Maler übernahm eine mächtige Sehnsucht. Möricke N. 393 etc., auch z. B.: Die Augen | übernahm der finstre Tod. V. Jl. 5, 83 u. (s. be-n. 4 u. ein-n. 8c): Der ungewohnte Wein hatte mich so übernommen. Arnim 337 etc. u. im Partic.; Stand so überrascht und übernommen, wie man dort zu Lande sagt. Höfer Leb. 172 = benommen, betäubt, verdutzt. 4) Jemand ü., mehr von ihm fordern als recht und billig’ist etc.: Einen Kunden (beim Kauf) ü., übersetzen, übertheuern; Daß ich nirgends gewohnt bin, mich ü. zu lassen. Dingelstedt 50; Hoch mit dem Pacht übernommen. Garzoni 634a; Wenn Dietrich auch nur zuweilen seine Käufer übernehme. Lichtenberg 3, 156; Möser Ph. 1, 188. Ferner: Ein Pferd ü., ihm zuviel zumuthen, es übermäßig anstrengen: Pferde, die der .. Kutscher nicht übernahm, aber gut laufen ließ. Dingelstedt 23; Falke 2, 383b etc. (s. 6). 5) mundartl.: Jemand eines Dinges ü., überführen, ihn davon überzeugen. 6) (s. 4) refl.; das gehörige Maß, nam. in Bezug auf seine Kräfte, sein Vermögen, überschreiten, z. B.: Sich im Essen ü., sich den Magen verderben; Sich in der Arbeit ü., sich überarbeiten: Sich im Laufen ü., sich überlaufen; Sich ü., sich überheben, überschätzen etc.; Trinkern, die fühlen, daß sie sich übernommen haben. Arnim 215; Sie sprengte, was das Pferd vermochte, die steile .. Strecke hinan .., es übernahm sich . ., stieß .. an und stürzte. G. 19, 399; Der zur Thätigkeit geborene Mensch übernimmt sich in Planen und überladet sich mit Arbeiten. 22, 3; Wo man sagen kann, die Natur habe sich mit der krystallinischen Feldspathbildung übernommen und sich in diesem Antheile völlig ausgegeben. 40, 202; Sie ü. sich sehr mit Kleidung und Geschmuck [kleiden sich kostbarer als recht etc.]. Kantzow 2, 406; Daß sie .. recht toll aufjubelten und sich in der Lust übernahmen. Tieck N. 1, 28 etc., seltner mit Genit.: Wenn jene Richtung hoffährtig ihres Vortheils sich übernimmt. Görres Ver. 69, sich in Folge desselben überhebt; Hab des Wegs mich übernommen. Müllner 1, 27, mich übermüdet etc. 7) dazu (s. nam. 2 und vergl. Übernahme): In Übernehmung von Gefahren und Ertragung großer Beschwerden. Garve Pfl. 1, 39; Kant SchE. 18 etc.; Bei der Wiederübernehmung der Herausgabe. Fichte 8, 65 etc. Um-: um sich nehmen, von Kleidungsstücken, z. B.: Einey Mantel (G. 28, 33), ein Maskenkleid (30, 20) etc. I. Unter-: Etwas so nehmen, daß es unter Etwas kommt: Was soll ich für Futter unt.? [unter das Kleid nehmen] etc. II. Unter-: 1) (vralt:) durch Dazwischentreten Etwas unwirksam machen, s. Haltaus: Der Äol unternimmt des Caurus Donnerwind. Scultetus (L. 8, 286 u. Anm. dort). 2) sich entschließen, an die Ausführung einer Sache, die Kraft, Anstrengung, Muth etc. erfordert, zu gehn, sie beginnen (vgl. wagen): Einen Bau, Krieg, Feldzug unt.; Wer unternimmt es, ihn dafür zu bestrafen?; Ihr wisst nicht, was jetzt Alles unternommen, was ausgeführt wird. G. 10, 173; Nur der Künstler darf und kann die Scheidung unt., die er auch unternimmt. 29, 331; Sie unternehme wohl aus Neigung zu mir, alle dermaligen Zustände .. aufzugeben. 22, 387; Haben sie große Dinge unt. machen. H. 10, 52; Daß er nichts Widriges gegen Dionysen unt. solle. W. 5, 243; Weil er Nichts ohne ihren Rath unternahm. 9, 242 etc. Minder gw.: Wir haben Andre schon | als deines Gleichen unternommen. G. 8, 230, es mit ihnen aufgenommen, sind mit ihnen fertig geworden; Daß zur Erhaltung unsrer Ehre | nur Roland .. gegenwärtig wäre! | Wer unternimmt sie nun? Nicolai 6, 125, wer nimmt sie auf sich? Vralt. auch refl.: Daß Niemand sich unt. [vergl. unterstehen] soll, wider Dasjenige zu reden. Fischart B. 41a; Er „undernam sich“ des Einsiedelstands. Stumpf 526b.
a) im adjekt. Partic.: U–d, voll Unternehmungsgeist; U–de Anführer. Sch. 896b; Der u–dste Geschäftsmann etc. Ggstz.: Un-u–d, wohllebisch, phlegmatisch. Lavater 1, 210 etc.
b) im substant. Jnfin.: Das Unt. eines solchen Projekts ist leicht, die Ausführung schwer; Alles dieses Streben . ., alles Unt. G. 22, 377 etc., aber auch (mit Mz.): etwas Unternommenes od. zu Unternehmendes (s. c): Ein großes und kühnes Unt. W. 34, 106; Sich in sehr gewagte Unt. einlassen; Einem zu seinem Unt. Glück wünschen etc.; Den Ernst meines großen Reise-U–s. G. 22, 411.
c) Unternehmung, das Unt. (s. b vergl. Entreprise): In seinen Unternehmungen Glück, Unglück haben; Unternehmungen voll Mark und Nachdruck, | durch diese Rücksicht aus der Bahn gelenkt, | verlieren so der Handlung Namen. Schlegel Haml. 3, 1; Jede Unternehmung gegen die Freiheit. W. 31, 509 etc.; Eine Unternehmung oder ein U. beginnen, ins Werk setzen, aus-, durch-, zu Ende führen etc., selten: So konnte die Unternehmung ohne Weitres unternommen werden und sie war die klügste, welche unter damaligen Umständen überhaupt zu nehmen war. Prok. v. Osten (DViertelj. 1, 1, 343) etc. Zsstzg. z. B.: Bauunternehmung; Durch seine Kriegs unternehmungen. Sch. 944a; Was so manche Kunst unternehmungen zum Stocken brachte. G. 29, 141; Privat unternehmungen U.ä.m.
d) Unternehmer(-in): eine Etwas u–de Person, Entrepreneur: Die Unternehmer eines Balls, Baues etc.; Die Bauunter- nehmer; Klippen, an welchen er wie so mancher Privat- unternehmer [eines Theaters] scheiterte. Schütze HambTh. 501 etc.
Ver-:
1) das Vorhandensein von Etwas durch einen der Sinne (s. 3) unterscheidend und mit Bewusstsein inne oder gewahr werden, wahr-n., gewahren, z. B.: Daß es ein Blinder mit Händen soll tasten und ohn ein Licht und Brill v. können. Fischart B. XIV; So erweist sich wohl Natur. | Künstlerblick vernimmt [s. 2] es nur. G. 31, 172, nur der Künstler sieht das so in der Natur Vorhandne und weiß es zu erfassen; Als er .. in Celindens Hand ein lang Papier vernommen [gesehn]. Gryphius Fr. 282; Vermerken oder v.: wenn Wild horcht und hört [s. 3] etc.; In Norddeutschland gebraucht man v. ugw. auch für: innewerden durch Winden. Laube Br. 296; Rollenhagen Fr. 335; Schaut der ew’gen Liebe Blick .. | auf die Erde ... Früh vernimmt sie das Gewimmel | der erwachten Erd’ und spät | hört sie Den, der einsam fleht. Stolberg (Hungari 1, 167); Den Spuk vernahm und zürnte sehr | Neptun. Weißer Rom. 83 etc., s. das Folg.
2) (s. 1) durch den geistigen Sinn wahr-n. und auffassen (vgl. Vernunft), z. B.: Da vernahm [merkte, nahm ab, erkannte] Noah, daß das Wasser gefallen wäre. 1. Mos. 8, 11; 1. Sam. 28, 14; Ein Schleswiger, wie Sie nach seiner .. Lispelsprache vernommen haben werden. Gutzkow R. 4, 315; Vernimm | aus einer Frevelthat der Griechen ganze Tücke. Sch. 29a etc. Ferner: Lasset uns . . ihre Sprache verwirren, daß Keiner des Andern Sprache vernehme [verstehe]. 1. Mos. 11, 7; Jes. 33, 19; Jer. 5, 15; Hes. 3, 6; Sie vernahmen aber nicht, daß er ihnen von dem Vater sagte. Joh. 8, 27 etc., im Allgm. vralt. (s. 3a), wie auch der Imper. = nämlich (scilicet), zur Angabe Dessen, was man unter dem Gesagten zu verstehen hat: Der römischen Kirchen (vernimm seine Huren und Hermaphroditen) ein Ziel zu setzen. Luther 8, 221a; Haben zugehört, wie sie (vernehmt Frau Circes) süßiglich gesungen. Schaidenreißer 42b etc. Ferner: O daß sie weise wären und vernähmen [erkennten, begriffen, verständen] Solches! 5. Mos. 32, 29; Vernimm die Wunder Gottes. Hiob 37, 14; Daß er vernehme die Sprüche und ihre Deutung. Spr. 1, 6; Alsdann wirst du die Furcht des Herrn v. 2, 5; Er meinete, seine Brüder sollten es v., daß Gott durch seine Hand ihnen Heil gäbe; aber sie es vernahmen es nicht. Ap. 7, 25; Matth. 12, 25; 13, 11; 1. Kor. 2, 14 etc.; Das hören wir noch heutiges Tages mit unsern Ohren und v.’s mit unsern Herzen. Luther 8, 276b; Man vernimmt [auf Reisen] die Abwechselung der Zeiten und Regimenter. Olearius Ros. 53b, lernt sie kennen, sieht und bemerkt sie; Weil sie aber des jungen Menschen.. Stärke vernahmen [merkten, erkannten]. 55b etc., und noch zuw. in der gehobnen Sprache: Wenige sind, | deren Aug’ in der Schöpfung | den Schöpfer sieht! Wenige, deren Ohr | ihn in dem mächtigen Rauschen des Sturmwinds hört, | im Donner, der rollt, oder im lispelnden Bache, | Unerschaffner, dich vernimmt. Kl. Od. 1, 136; Allmählig | wichen sie, als sie vernahmen im Heer der Troer den Ares. V. Il. 5, 702 etc. Ferner refl. (z. B. sehr gw. in Mecklenb.): Sich aus Etwas v., es begreifen, sich daraus zurecht finden, es reimen; Ich kann mich nicht daraus v., nicht daraus klug werden.
3) (s. 1) heute gw. nur: mit dem Gehör wahr-n., hören (s. d. und Zsstzg.), mit mehrfachen (in einander spielenden) Nüancen:
a) einen Schall, Laut etc. wahr-n., ohne Bezug auf eine Bedeutung desselben: In der Stille der Nacht vernimmt [hört] man den Schall deutlicher ꝛc; Jch vernahm freilich jede Silbe, aber, da die Unterhaltung in einer mir fremden Sprache geführt wurde, so verstand ich kein Wort; Ihr Himmelsklänge, vernommen kaum, | wie umsäuselt ihr selig mein Ohr. Uhland 8 (s. b).
b) häufiger in Bezug auf einen zugleich geistig erfaßten und das Gemüth afficierenden Inhalt des Gehörten: Vernimm mein Schreien .. mein Gott (Ps. 5, 3 etc.), die Rede meines Mundes (54, 4), mein Gebet (84, 9 etc.), mein Flehen (140, 7 etc.) = erhöre; Höret mir Alle zu und vernehmt’s; Mark. 7, 14 etc.; Stille mein Kind! still und vernehme [Anm.] das Wort! G. 1, 293; Vernimmst du [hörst du auf] mich, mein Freund, so sollst du nie | die traurige Erfahrung wiederholen. 13, 187; Wer der Dichtkunst Stimme nicht vernimmt [kein Ohr dafür hat, ihr nicht lauscht], | ist ein Barbar. 204; Sie vernahm die Erzählung meiner Ausflüge mit Wohlwollen [hörte sie an.] 22, 227; Er starrt vor sich hin, wie Einer, der das Ungeheure, das er durchs Ohr vernimmt, schon mit Augen zu sehen glaubt. 31, 57; Der Mensch vernimmt nur [hat nur ein Ohr. für Das, will nur Das hören], was ihm schmeichelt. 34, 331; Mir war, als hört’ ich verschollne Sagen . ., | die ich einst, als Knabe, von Nachbarskindern vernahm. Heine Lied. 311; Nicht, was du hörest, auch das Thier vernimmt. H. 15, 72; Vernimmst du seit Jahrhunderten ein Wort von Empören? (c) Klinger F. 49; Daß das Heulen seiner Verzweiflung die Höll’ und der Himmel | und die Welten v. Kl. M. 5, 27; Sprich gemach .., daß vom Volk dich Keiner hier vernehme; | denn verhasst sind alle Mosleminen. Platen 4, 284 etc. In Bezug auf die Fügung erwähnen wir hier (zu a und b): Sich v. lassen (s. d. 4b), vernehmbare Laute von sich geben, hörbar werden, nam.: sich äußern (versch. 4). Zuw. ohne Nennung eines Obj.: Wir lassen uns lebhaft ein, wir v. [was der Andre sagt], wir erwidern. G. 31, 385 etc.; in gehobner Rede zuw. mit Genit. st. Obj. (vgl. hören 2c): Es decke mich Todten der aufgeworfene Hügel, | ehe ich deines Geschreies vernehm und deiner Verführung [s. c]. V. Jl. 6, 464 etc. Zuw. mit Acc. und Infin.: Die Nachtigall vernahm ich schlagen. Beck (Hungari 1, 275); Hinter uns her vernehmt ihr schallen | starke Worte etc. G. 10, 256; In diesen .. Säulenhallen | vernahm man Töne vieler Deutung schallen | bald Freuderuf .., | bald Klagelaut. WHumboldt Son. 79 etc. und mit Partic. st. Infin.: Mit reichem Gelde löst er den geliebten Sohn, | wenn er mich im Frankenlager lebend noch vernimmt. Sch. 464a etc.
c) (s. b) durch Mittheilung Andrer, durch das Gerücht Etwas erfahren: Ich habe Nichts davon vernommen etc., s. b: Klinger u. V. Dazu: Dem V. [Hörensagen] nach, wie es heißt, wie das Gerücht geht.
4) (s. 3) Jemand v., ihn ins Verhör nehmen,, verhören: Den Gefangnen, Verhafteten, Angeklagten, die Zeugen v.; Einen eidlich (über Etwas) v.; Sich v. lassen (vrsch. 3b); Ich merke wohl, ich muß dich artikelweise v. IESchlegel; Vernehmt ihn [in etreff] auf das Recht in seiner Sache. Schlegel Rich. II 1, 3 etc. Dazu: Zur vorgängigen Vernehmung des Knechts. HKleist Erz. 1, 16; Zeugenvernehmung etc.
5) refl. s. 2 am Ende; ferner: Sich mit Jemand v. oder be-n. (s. d. 6b), nur noch selten, s. 6.
6) der subst. Infin., z. B.: Das V. eines Lautes, Wortes etc. (s. 3), eines Zeugen, Angeklagten etc. (s. 4); Dem V. nach (s. 3c), nam. aber auch (s. 5): die Beziehung und das Vh., worin zwei Pers. in Betreff ihrer Gesinnung gegen einander stehn; die Art, wie sie sich gegen einander benehmen etc. (vgl. Verständnis): Das gute V. zw. zwei Pers. stören, unterbrechen, wiederherstellen, erhalten, unterhalten, befördern; In gutem oder schlechtem V. mit Jemand stehn, leben; Freundliches und nachbarliches V. Haltaus 187b; Er lebt mit seiner Gattin in dem schönsten V. CFBahrdt 4, 93; Da Hatzfeld ein leidliches V. mit den Franzosen hatte und dagegen mit den Preußen ein minder gutes. Ense Denkw. 6, 17; Gut V. künftig! G. 9, 63; 20, 181; Von jetzt an war das gute V. zwischen den beiden Häusern dahin. Sch. 896a; So wurde das gute V. wiederhergestellt. W. 34, 25; Mit der Vernunft in gutem V. zu leben. 31, 511; 6, 87; 14, 69 etc. Auch in Zsstzg.: Bei dem gegenwärtigen guten Ein-V. zw. Kaiser und Papst. Roquette Huhn. 9; In Ein-V. [oder Einverständnis] mit Jemand handeln, sich setzen etc.; Ein-V. mit Jemand haben. Logau 1, 14 etc. (s. 7). Ggstz.: Den Grund zu unserm Miß-V. [schlechtem V.] gelegt. CFBahrdt 3, 16; Ich komme mit dem Marschall in Un-V. Schweinichen 2, 70 etc.
7) Die Vernehmung, gw. nur zu 4 (s. d.), dafür in der Kanzleispr. etc. auch wohl: Die Vernahme und so: Nach vorgängiger Einvernahme der Universitätssenate [nachdem man deren Ansicht vernommen etc.]. Hamburger Korrespondent (1847) 300. Vōr- (vralt.: fǖr-): vgl. vorhaben, z. B.:
1) als Vorsprung nehmen beim Wettlauf, beim Billardspiel etc.: „Du hast mir 10 Points vorgegeben.“ Oder du sie dir vorgenommen etc.
2) Eine Schürze v. [vorbinden], eine Schleife [vorstecken], einen Fächer [vorhalten] etc.
3) Eine Pers. oder etwas schon Vorhandnes v. (vrsch. 5), vor sich nehmen, als Gegenstand der Beschäftigung, des Durchnehmens (s. d.); Nachdem wir das fünfte Kapitel genau durchgenommen, wollen wir nun das sechste v.; Der Uhrmacher hat die Taschenuhr in Ordnung gebracht, jetzt nimmt er die Wanduhr vor etc.; Der Richter nahm die Angeklagten vor; Schlag sie, wie du mich hast jetzund fürgenommen. Opitz 2, 48 etc.; veralt.: Jemand mit Recht v., für-n. Zinkgräf 1, 254; 256, ihn verklagen, belangen.
4) (vgl. 3) etwas Durch- oder Auszuführendes beginnen, daran gehn: Eine Prüfung, Untersuchung, Hinrichtung, Arbeit etc. v.; Daß Jsrael nicht mehr solch Übel „fürneme“. 5. Mos. 13, 11; In allen deinen Werken und was du „furnimbst“. 15, 10; Fernerhin Vorzunehmendes. G. 22, 392 etc.
5) (vrsch. 3) mit refler. Dat.: Sich Etwas v., vorsetzen, es zu thun beschließen: Ich hatte mir „furgenomen“, ein Haus zu bauen. 1. Chr. 29, 2; Da er sich vorgenommen hatte, seine Zunge in strenger Zucht zu halten. W. 9, 227; Sterben muß ich vor dem Spund, hab mir’s vorgenommen; Sich Etwas fest v. Im adjekt. Partic. auch ohne reflex. Dat.: Die vorgenommne Reise, vgl. 4 u. 6.
6) der substant. Infin. z. B.: Das V. einer Schürze etc. (2); Das V. des Angeklagten durch den Richter (3) etc., nam. aber zu 4 u. 5, auch: das Vorgenommne (vgl. das Vorhaben, Vorsatz), auch zuw. in Mz.: Von seinem V. abstehn, darauf beharren; Sein V. ist ge-, mißlungen; Sie fielen nicht von ihrem „furnemen“. Richt. 2, 19; Ich kenne euer frevel „furnemen“ wider mich. Hiob 21, 27; Daß er den Menschen von seinem „fürnemen“ wende. 33, 17; 10, 3 etc.; Um uns dadurch mit dem Gedanken, welcher doch das Erste und Letzte alles V–s bleibt, bekannt zu machen. G. 21, 213; Was denn eigentlich der Dichter sich vorgesetzt, ob dieses V. auch vernünftig. 33, 224; Alle seine Gedanken und V. sind vor Gott und Menschen köstlich. Scriver (Wackern. 3, 1, 822 Z. 11) etc.
7) Ver-v.: s. [Anm.] und vornehm. Vorāūs- (–⏑): s. voraus z. B.: vorweg, vor der eig. Zeit nehmen: Die glücklichen Stunden | wir haben voraus (–⏑) sie genommen. G. 3, 132; Auch in der Folge (daß ich Dieses zu seinen Ehren vorausnehme) .. versäumte er nicht etc. 36, 71; So nimmt er [der Mime] | sich seines Namens Ewigkeit voraus. Sch. 318b; Seinen Antheil an den Glückseligkeiten vorauszunehmen, die unsern Nachkommen noch bevorstehen. W. 14, 90 etc., ferner: Etwas als Vorzug, Vorsprung nehmen, z. B. bei Erbschaften, Billardspiel etc., vgl. vor-n. 1. Vorwég-: voraus-n.; seltner st. vorenthalten: Mit großer Gewissenhaftigkeit der Strenge des Kommandeurs keinen Augenblick seiner Anwesenheit v. wollend. Ense Denkw. 6, 435. Wāhr-: Einen Gegenstand oder eines Gegenstandes w. (s. z. B. Wackern. Gl. 577):
1) Etwas gewahr (s. d.) werden, es gewahr oder inne werden, von Dem, was so in die Sinne fällt, daß man sich Desselben bewusst wird, sein Vorhandensein weiß, zunächst durch den Sinn des Gesichts, dann verallgemeinert auch auf die übrigen, wie auch auf den innern, geistigen, heute zumeist mit Accus.: Durch das bloße Auge nehmen wir lichte Stellen und dunkle Flecken, durch das Fernrohr Berge und Thäler auf dem Monde wahr; Das Vorhandensein von Arsenik nimmt man beim Verbrennen durch den Geruch wahr; Unebenheiten durch das Gefühl w.; Gottes unsichtbares Wesen .. wird ersehen, so man Deß „warnimpt“ an den Werken. Röm. 1, 19; An diesem Nagel thut man sichtbarlich w. einige rothe Mäl [Flecken]. SClara EfA. 1, 295; Wenn sie .. jeden Wohlklang, jeden Mißlaut in der Tiefe meines Wesens im Momente, da er begann, noch eh ich selbst ihn wahrnahm, mir enthüllte. Hölderlin H. 1, 109; Was an ihm wahrgenommen oder empfunden wird. Lavater (G. 22, 385); Je mehrere und größere dergleichen Ähnlichkeiten wir w. L. 11, 94; Kommt dann der Winter . . ., | so nehmen wir fröhlich, bei stürmendem Wetter, | des lieben verwelkten Kranzes wahr (2). Mahlmann (Hungari 2, 670); Wenn ihr bei den Widerwärtigkeiten .. noch einige Beruhigung des Gemüths an mir wahrgenommen. Mendels- sohn Morg. 1, 134; Der Offizier, an dem ich katzenartige Lauersamkeit wahrnahm. Musäus Ph. 2, 162; Die auflodernde Flamme ließ ihnen [sie] zugleich den Eingang einer Höhle w. M. 1, 100; Wo mit freudigem Sinn er | seines magischen Flügelpferdes wahrnimmt. Platen 4, 311; Welchen Zustand wir w., in diesen treten wir selbst. Sch. 754b; Jetzo erzählt’ es eine der Dienenden, welche sie wahrnahm [sie bei ihrem Treiben erblickte]. V. Od. 2, 109 etc., vgl.: Das Auge ... nimmt dort .. Statuen und Säulen gewahr. Sch. 699a. Ugw. als untrennbare Zsstzg.: Er wirft noch einen, den letzten Blick in den lichten blauen Himmel hinein und wahrnimmt die kleine Wolke, die etc. Tieck A. 1, 270. Auch mit abhäng. Sätzen: Als ich mich umdrehte, nahm ich wahr, daß er die Hand in meiner Tasche hatte; Die Beobachtung einer Nacht reicht hin, uns w. zu lassen, daß alle Fixsterne sich von Osten nach Westen bewegen etc., vralt. auch mit Accus. und Jnfin.: Weil der Andere nur Alles nach physischen Gesetzen entstehn und aufhören wahrnahm [sah]. Kant phRel. 26 etc.
2) (s. 1) seinen Sinn auf Etwas richten, um es gewahr zu werden (vgl.: Wird uns stets des Todes Netz umgeben, | das noch viel schärfer „war“ als eine Spitze hält. Mühlpforth Geistl. 16), mit vrsch. in einander spielenden Nüancen, vgl. achten:
a) aufmerksam und erwägend betrachten (oft nahe an 1 grenzend): „Nemet war“ der Raben, die säen nicht .. und Gott nähret sie doch ... „Nemet war“ der Lilien etc. Luk. 12, 24 ff.; Daß wir deiner Güte mit Fleiß „warnemen“. Weish. 12, 22; Hebr. 3, 1 etc. Veralt. mit „auf“: Daß man Das merk, so nehm man wahr | auf drei Ding. Brant N. 103, 94 etc.
b) auf Etwas als Richtschnur des Thuns achten: Darum sollen wir desto mehr „warnemen“ des Worts. 2, 1; Mein Herze nimmt nur deiner Satzung wahr. Opitz; Das goldne Geschlecht, das | ohne Gesetz, freiwillig der Treu und Gerechtigkeit wahrnahm. V. Ov. 1, 9; Wenn sie gleich aufs fleißigste w. (c), könnten sie es doch nimmer so schnurrecht treffen. Zinkgräf 1, 172 etc.
c) für Etwas Sorge tragen, sorgsam darauf achten: Nehmet der Kinder | (ich empfehl es euch) wahr! G. 5, 155; Eine Wächterin, welche .. des Leichnams w. sollte. 15, 308; Nehmt eurer Bogen wahr. H. 8, 307; Nimm deiner Wohlfahrt wahr. IESchlegel 1, 321; Sprich, warum du .. die Stimme verachtest der Leidenden, deren ja doch Zeus | wahrnimmt. V. Od. 16, 423; Wir wollen unsere eigene Angelegenheiten w. W. Luc. 6, 323; Er solle auch bei Freuden seiner Sachen w. Zinkgräf 1, 80 etc., seltner: Lasset uns untereinander unser selbst „warnemen“ mit Reizen zur Liebe etc. Hebr. 10, 24 etc.
d) auf etwas zu Benutzendes achten, um es nicht zu versäumen; es achtsam abpassen: Eine Gelegenheit, den rechten Augenblick, seinen Vortheil w.; Ich nahm der Gelegenheit wahr, zu äußern etc. Forster Br. 1, 176; R. 1, 200; Den Moment w–d. Gutzkow R. 2, 9; Nimm der Stunde wahr, eh sie entschlüpft! Sch. 340b etc.
e) (s. d) kaufm.: Seine Kosten, Spesen, Auslagen etc. w., sich gleich dafür bezahlt machen (vgl. nach-n. 2), nam. bei Geld, das man in Händen hat, durch Abzug des Ausgelegten, sich prävalieren.
f) (selten) sich in Acht nehmen, sich vorsehen: „Nemet euer selbs war“ an diesen Menschen, was ihr thun sollt. Ap. 5, 35 [„Sehet euch wohl vor, was ihr mit diesen Leuten anfangen wollet.“ Eß]; Nehmt der heißen Speis eben wahr. Waldis Teuerd. etc.
3) dazu:
a) Wahrnehmer (2b) des Rechts. V. Ov. 1, 259.
b) Wahrnehmung, nam. zu 1: das W. u. (m. Mz.) das Wahrgenommene (vgl. Beobachtung etc.): Der ihren Träumen nicht ebenso viel Glauben beimisst, wie ihren Wahrnehmungen. Forster A. 1, 50; Das Resultat unzähliger einzelner Wahrnehmungen. H. Ph. 3, 233; Abgeneigt, dergleichen Wahrnehmung des innern Sinnes in Worte einzuhüllen. Mendelssohn Morg. 1, 316; Wie oft bewirkt die Wahrnehmung der Mittel | zu böser That, daß man sie böslich thut. Schlegel Joh. 4, 2 etc., auch Zsstzg. z. B.: Bei der Farbenwahrnehmung. Vischer Ästh. 2, 38; Das Resultat einer Fernwahrnehmung von Seiten des Sonambulen. DViertelj. 1, 1, 293 etc. fort-, hinweg-n; Einem Etwas heimlich, diebisch w.; Einem eine Bemerkung, Einwendung vor dem Munde w. Fichte 8, 44; Berlichingen hat ihn und drei Knechte bei Haslach weggenommen. G. 9, 34; Bin ich bestimmt zu leben und zu handeln, | so nehm ein Gott von meiner schweren Stirn | den Schwindel weg. 13, 31; Und hätte mir auch eine Stückkugel Bart und Kinn weggenommen. Sch. 946b; Hat ein Hindernis | den Vormittag Lauretten [Dat.] weggenommen. W. 11, 221, ihr denselben geraubt, so daß sie ihn nicht benutzen konnte; Die Korrekturen nehmen mir viel Zeit weg; Der Aufsatz nimmt in der Zeitschrift zuviel Platz weg etc., auch (s. hin-n.): Wurde er Anfangs von allen Mühseligkeiten des ersten Eingewöhnens weggenommen. Kinkel E. 265 etc., auch: Er hat seinen Lohn schon weggenommen od. weg, vgl.: Ein Jeglicher, gut od. böse, nimmt| sich seinen Lohn mit seiner That hinweg. G. 13, 30 = empfängt etc.; auch: Einem etwas Gegebnes wi(e)der-w., s. wieder-n. 2. (s. Sanders Orth. 46):
Wég-: Wī(ē)der-:
1) aufs Neue, nochmals nehmen: Nachdem wir Beide eine ziemliche Weile geschwiegen hatten, nahm er das Wort wieder. W. 16, 179 etc.
2) zurück-n. (s. d. 2a u. b etc.): Die verkaufte Waare w.; Wenn der Hans Arsch die Pferde nicht „wiedernehmen“ will, so mag er es bleiben lassen. HKleist E. 1, 15 etc.; Einem etwas Geschenktes etc. w. (oder widerweg-n.), es ihm nehmend sich widerschaffen; Es hat sie nun ein Anderer aber eile und „nimme“ [Anm.] sie ihm „wieder“. Zinkgräf 1, 272. Zū-:
1) tr.: hinzu-n.: Ich reiche mit dem Zeug nicht, ich muß noch etwas z. etc.
2) ohne Obj. (vgl. ab-n. 8b) beim Stricken die Zahl der Masche vermehren u. dadurch das Gestricke verbreitern. 3) intr. (haben): (s. den Ggstz. ab-n. 9 u. die Bsp. dort) wachsen (s. d.), steigen, größer, stärker werden, sich ausbreiten, vermehren etc.: Der Mond, das Gewässer, die Bevölkrung, die Schwäche etc. nimmt zu; Z. wie die Mastkälber. Mal. 4, 2 (übrtr., vgl. fett I 1); Er nahm zu [wurde reich, angesehn etc.] .., daß er viel Gut hatte. 1. Mos. 26, 13; 3, 25, 47; Esth. 9, 4; 2. Sam. 3, 1 etc.; Die Gottlosen nehmen zu mit [gw. an] Gütern. Hiob 21, 7; Jesus nahm zu an Weisheit etc. Luk. 2, 52; An der Zahl (Apostg. 16, 5, gw. an Zahl), in der Lehre (Spr. 9, 9), in dem Werk des Herrn (1. Kor. 15, 58) z.; Brachte Frucht, die da zunahm und wuchs. Mark. 4, 8; 32 etc.; Also hat die Bevölkerung in einem Jahrhundert 15mal [gw. um das 14fache] zugenommen. Forster Ans. 3, 126, sich verfunfzehnfacht; Als ihre Heiterkeit mit der Krankheit zunahm. G. 22, 226; Das Jahr nahm ich sehr zu [an Kunstfertigkeit]. 28, 23; Indem sein Körper zunahm, ward er der schönste Jüngling. 208; Weil er .. am [gw. an] Alter, Verstande und Tugend zunimmt. Olearius Ros. 100a; Das Kleine nimmt täglich zu [gedeiht]. Sch. G. 5, 198; In immer z–dem Verhältnis. W. 6, 19; Mit z–der Erfahrung. 5, 195 etc. Im subst. Infin.: Das Z. des Monds etc.; Daß dein Z. in allen Dingen offenbar sei. 1. Tim. 4, 15; Es scheint dies Übel in einem ängstigenden Z. begriffen. Kohl Irl. 2, 92 etc.; im adjekt. Partic. Präs.: Ein täglich z–derer und stärkerer Drang. Wehl Allrw. 48 etc., zuw. auch im adjekt. Partic. Prät. als ob es mit „sein“ verbunden wäre (s. statt-haben, -finden etc.): Da er seine Arbeiten sehr zugenommen findet. G. 28, 357; Bei zugenommener allgemein verbreiteter Aufklärung. H. Ph. 10, 209 etc. Zurück-: z. B.:
1) nach hinten nehmen: Die Ärmel waren mit Korallenagraffen zurückgenommen. Polko NNov. 228.
2) nach dem Ausgangspunkt hin nehmen (s. 3c): Seinen Weg wi(e)der z. Kant SW. 1, 350.
3) nam.: etwas Gegebnes wider-n. (s. d. 2), so daß der Empfänger es nicht mehr behält:
a) von Etwas, das der Empfänger nicht behalten möchte: Eine gekaufte Waare, das zu viel gezahlte Geld z.; Das Opfer, das er ihrer Reichsverfassung brachte, da er den Grafen von Feria aus dem Staatsrathe wieder zurücknahm. Sch. 797a etc., s. c.
b) von etwas dem Empfänger wider seinen Willen Weggenommenem: Etwas Geschenktes, eine Wohlthat z. etc., s. c.
c) übrtr. zu a u. b: Etwas durch Widerruf aufheben, z. B.: Eine mißliebige Maßregel, Verfügung etc. z. (a); Ein gegebnes Wort, Versprechen, An- erbieten etc. z. (b); Wenn sie unter irgend einem Vorwande ihr Versprechen zurücknähme. G. 10, 198; Der nicht ein Pünktchen seines Anerbietens zurückgenommen. Waldau N. 3, 244; Jch nehme Nichts von dem Gesagten zurück etc., s. d. Selten: Und ob sie es nun auch rück-n. will, | ich halt mich an ihr erstes Wort, es gilt. Fouqué Dr. 1, 132.
d) (s. c) Sich z. = das Gesagte z., widerrufen; Ich muß mich z., wenn ich aufgeklärt werde. G. 18, 139; Zelt. 1, 342; Er nimmt sich nicht zurück, aber er bestimmt sich jetzt aus geprüfter Erfahrung. H. R. 7, 101.
4) dazu: Durch Zurücknehmung des Ringes. L. 1, 587 etc., vgl. (Zu-)Rücknahme. Zusámmen-:
1) in Bezug auf mehrere Subj.: gemeinsam nehmen: Jch habe das Lotterielos mit meinem Bruder zusammen(-)genommen etc.
2) (vgl. zusammenfassen) in Bezug auf mehrere Obj., die durch das Nehmen zusammengebracht, vereinigt werden, z. B.: Ich nehme die beiden Loose zusammen, eins u. das andre; Die Zipfel eines Tuchs, meton.: Das Tuch z.; Etwas geistig z., zusammenfassen, z. B.: Vors Erste müßte etc. .., vors Zweite müßten .., vors Dritte müßte .Es müßte, um Alles zusammenzunehmen, etc. L. 5, 408; Die Lehre, welche in allen sieben Fabeln zusammengenommen liegt. ebd.; Wir betrachten öfters die Wirkungen unserer Seele einzeln. .. Sobald wir sie aber z. 11, 93 etc. Ferner: Jemand nimmt seine Kräfte, seinen Muth, seine Energie, Thatkraft, seinen Verstand, Geist, Witz etc. zusammen, er bjetet Alles auf, was er von dem Genannten hat, so daß Nichts daran fehlt; Daß er allen seinen Verstand z. muß, um sich mit ihr abzufinden. G. 22, 161; Ehe ich noch meine Gedanken z. kann. Immermann M. 4, 54; Hier haben die Straßenbauer alle ihre Künste z. müssen. Kohl A. 2, 134 etc. Ahnlich refl.: Sich z., im Ggstz. des schlaffen, schlottrigen Sich-gehen-Lassens, des Mangels an Fassung etc.: Nimm dich zusammen! | sonst muß ich dich dennoch zum Esel verdammen. B. 67a; Schlenderte lieber auf gut Deutsch als daß er sich auf gut Französisch hätte z. sollen. G. 22, 41; Reineke sagte: „So ist es gewagt!“ und nahm sich zusammen. 5, 228; Mit fremden Menschen nimmt man sich zusammen, | da merkt man auf . ., | allein bei Freunden lässt man frei sich gehen. 13, 170; 15, 193; Sie suchte sich in der Zwischenzeit zusammenzunehmen [zu fassen], sich zu beruhigen. 207; Ich will mich z., jeden Tag nutzen. 24, 119; Überrascht und unwillig, nahm ich mich [doch] zusammen. 25, 111; Sich z., sein Möglichstes thun. 27, 301; 28, 340; Platen 2, 52; Rückert Mak. 2, 172; W. 16, 180 etc. Ferner im Partic.: Von einem würdigen, zusammengenommenen Betragen. G. 20, 98; Sein ruhiger, zusammengenommener Charakter. 32, 336; Nur ist Casti künstlerisch mehr zusammengenommen und beherrscht seinen Stoff meisterhafter. 27, 289.
3) s. mitn. 3: Worin das ganze moderne Kunstwesen .. zu allgemeiner Belustigung zusammengenommen war. Keiner von Bedeutung war geschont. Zelter 2, 377 etc. Zwíschen-: so nehmen, daß es zwischen Etwas kommt etc.