nehmbar
Nêhmbar, a.:
so beschaffen, daß es genommen werden kann, s. nehmen und Zsstzg. und vergl. nehmlich 2: Un-n–e Festungen. — Das Gewand, welches Phidias zu seinem eigenen Glücke [an der Statue] ab-n. gemacht hatte. GrR. 1, 28 etc. — Ein ganz an-n–er Mann. 8, 181; Schiller .., der im Tell die Bäuerinnen benamsete und ihnen einige Worte zu sprechen gab, damit es an-n–e Rollen würden. 35, 384; Man muß die Form finden es ihm so an-n. zu machen, daß er es nicht wohl ablehnen kann. W. 1, 292; Obschon Viel in seinen Ansichten ihm fremd und un-an-n. dünkte. 184 etc., vgl. annehmlich 1. — Leicht ein-n–e Festungen; Un-ein-n–e Festungen etc. — Diese persönlich hör- und ver-n–e Dedikation. Zelt. 4, 32; Da war ein lautes Pochen | an der Thür .. ver-n. 4, 295 etc., vgl. vernehmlich. — Eine kaum wahr-n–e Wirkung; In welchem Zustande sie für unsere Sinne un-wahr-n. sind. 1, 684 etc.
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