nämlich
Nǟmlich, a.:
1) (vralt.) = namentlich, ausdrücklich bestimmt, s. 2, 7b u. 2, 692. Heute nur als Adv., sich der Bed. eines Bindew. nähernd:
a) zunächst die namentliche u. nähere Bestimmung von etwas im Vorangehnden nur allgm. Angegebnen begleitend: Die flüssigen Buchstaben, nämlich l, m, n, r; Einige Metalle, n. Nickel, Kobalt, Chrom, Mangan und namentlich [besonders etc.] das Eisen werden magnetisch; Ich will dir .. geben das Land, da du ein Fremdling innen bist, „nemlich“ das ganze Land Kanaan. 3, 13; 3, 11; Das edelste und zarteste Glied, „nemlich“ das Herz. Sp. 3b etc.; Durch solch Weis, | „namlich“ durch arbeitsamen Fleiß. 2, 140 Z. 20); 1; Ein Ding kann ich nicht unterlassen, dir .. zu sagen . ., „namlich“, daß du nicht öffentlich in dein Vaterland schiffest. 48b; Zu folgender Zeit, „namlich“ nach Absterben der Königin Elisabeth .. sind diese beide Königreich .. unter ein Haupt kommen, „namlich“ Jakobum den 6ten. 3b; Drei Männer, „namlich“ Wilhelm Tell etc. 344a; 2, 2 etc. —
b) verallgemeinert, eine Erklärung und Begründung (Motivierung) oder nähere Ausführung des Vorhergehnden anknüpfend u. einschiebend, gw. nach dem Zeitw. stehnd, vergl. das grundangebende denn an der Spitze des Satzes: Ich konnte ihn nicht sprechen, er war n. krank; Jch wollte das Geld holen, er hatte es mir n. an dem Tage zu geben versprochen; Dieser dürftige Anfang ist eben seines unendlichen Fortganges Zeuge. Der Mensch soll sich „nemlich“ diesen Grad des Lichts .. durch Übung selbst erwerben, damit etc. Ph. 3, 273; 4, 30; Sobald der Mensch Mensch wird, hat er keinen eigentlichen Herrn mehr nöthig. .. Die Natur „nämlich“ hat unserm Geschlechte keinen Herrn bezeichnet. 249; 240 etc.; Um die Noth der Provinzen vollkommen zu machen, mußte nun auch .. ihr letzter guter Engel von ihnen scheiden. Schon seit der Zeit n., wo ihr die . . Vollmacht des Herzogs über das Ende ihrer Herrschaft keinen Zweifel .. ließ, hatte Margaretha den Entschluß gefasst, auch dem Namen derselben zu entsagen. 660a etc.; selten voranstehnd: N. er deutete auf einen Berg. 3, 441 etc. — 2) adj. zur Bez. der Jdentität: Der (od. dieser) n–e = derselbe (der im Vorhergehnden benannte oder bezeichnete), im Gebrauch, den mit Unrecht als „überaus widrig und unangenehm klingend“ etc. bez.: Das N–e gilt von der Mitfreude. 4, 314; Die „nehmliche“ Wirkung. 7, 343; In der n–en Kammer. 3, 4; 84, 131; 320; Auf dem „nemlichen“ Platz und in der „nemlichen“ Gegend. Ph. 4, 77; Im n–en Jahre. M. 1, 269; Wirkt | das „Nehmliche“ nicht mehr das „Nehmliche“? Nath. 1, 2; Ich aber find’ Euch noch den „Nehmlichen“. 3, 2; 7; 7, 80; 8, 469; 12, 355; Wir bleiben die N–en. 56; Im n–en Monat, aus dem n–en Herzen, wie aus dem n–en Buchladen (ich ärgere hier Herr Adelung durch das Wort n–en). 1, 7; Bist du derselbe, n’., ebensame, | der sonst hier mit mir umging? 2, 326; Unter demselben Blau, über dem n–en Grün. 77a; 311b; 565b; 833b; 843a; 846a; Konnten kaum sich selbst bereden, daß Dies das n–e Land und das n–e Volk sei. 8, 152; 9, 7; 14; 137; 10, 156; 11, 213; 15, 164; 16, 11; 20, 230 etc. Selten ohne Artikel etc.: Eine Abhandlung „nehmlichen“ Inhalts. 11, 447. — Dazu:
a) Mein Ich dauert in seiner Nämlichkeit [Jdentität].hin und überlebt den Wandel der Erscheinungen. 1, 92 etc.; Oft grell trennt Völkerabstich, schal widert Hof-N–keit. 1, 192), die Einerleiheit, welche die Höfe erzeugen etc. —
b) Fürs Erste wagen Sie allzuviel neue Wörter . . .: Vernämlichung. 5, 331, Identificierung.
Zsstzg. s. die von nehmlich.
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