Faksimile 0390 | Seite 388
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Nahrung
Nāhrung, f.; –en; –s-:
(vgl. nähren 4b u. Anm.) Etwas, womit man Einen (sich) oder Etwas nährt, wovon es lebt und seinen Fortbestand hat:
1) Das, was Menschen oder Thiere zur Erhaltung des Leibes zu sich nehmen (vgl. N–s-Mittel, Kost, Speise), insonderheit die nährenden Bestandtheile Desselben und zuw.: das Sich-Nähren selbst: N. zu sich nehmen, einnehmen (Cham. 4, 73); Etwas dient zur N.; Gesunde, kräftige, derbe, ausreichende N.; Die Amme hat nicht genug N. [Milch] für das Kind; Speise, daß sie dir und ihnen [den Thieren] zur N. dasei. 1. Mos. 6, 21; 3, 22, 7; Richt. 6, 4; 17, 10; Hab. 4, 17; Weish. 16, 2; Sir. 29, 29 etc.; Der Trieb der N. [sich zu nähren]. H. Ph. 3, 133; Da sie als Raupe nur der N. [dem N–s-Trieb] diente. 135; Von der Erde sucht das Thier N. 145; Eine N., bei der man eher Grillen machen kann, der .. Kaffe. L. 1, 564; N. für das übersatte Gelüste. Mendelssohn 5, 402; Vegetabilische oder Pflanzen-N.; Die Bewohner der Luft, weniger beschwertvon der Erde-N., die die Landthiere allmählich verhärtet. H. Ph. 4, 239 etc. Dazu (vgl. Brot 4) in einander übergreifend:
a) erweitert: Alles, was der Mensch zum leibl. Unterhalt bedarf: Sorge um die N., vgl. N–s-Sorge; Geiz und Sorge zeitlicher N. Luther 5, 410b; Mit Bauch-N. umgehen, daß sie essen, trinken, Kleider, Schuh etc. haben. 6, 235b etc.
b) Gelegenheit und Mittel, seinen Unterhalt zu verdienen oder zum Broterwerb: Der zeitlichen N. warten. Sir. 88, 38; Wer Einem seine N. nimmt, der tödtet seinen Nächsten. 34, 26; 2. Tim. 2, 4; Die Stadt hat gute N.; Dieser Kaufmann hat gute N.; Es ist keine N. unter den Leuten; Die N. ist, geht schlecht etc., vgl.: N–s-lose Zeit etc.
c) ein best. Gewerbe: Was ist eure N.? 1. Mos. 46, 33; Ob dir’s sauer wird mit deiner N. und Ackerwerk. Sir. 7, 16; Hes. 38, 12, vgl.: Das Volk, so . . sich in die N. reiht und kaum gesetzt hat. Luther 5, 5a; Dieberei sei die gemeinste N. in der Welt. Zinkgräf 1, 182 etc., s. d.
d) (s. c) zuw. ein Grundstück, an dessen Besitz das Recht zur Ausübung eines bürgerlichen Gewerbes haftet: Eine Bäcker-, Brau-, Schenk-N. etc.
2) übrtr. u. ver- allgemeinert (s. nähren 1b): Ohne N. erlischt die Flamme; N. für den Geist; Einem Verdacht, Argwohn, der Unzufriedenheit, einer Leidenschaft neue N. geben; Er hatte seinen Geist schon früh bei den geistreichsten Engländern in die N. [Kost] gethan. Fichte 8, 34; Frische N., neues Blut | saug’ ich aus freier Welt. G. 1, 63; Dann sauget jedes zärtliche Gemüthe | aus eurem Werk sich melanchol’sche N. 11, 10; Wir haben nicht Ursache, den Unarten, die in uns stecken, auch nur im Scherze N. zu geben. 19, 230; Daß auch die entferntesten Theile des Hauptes von seinem [des Hauptstroms des Bluts] und seiner Brüder Strömen N. und Wärme erhalten. H. Ph. 3, 181; Ihre [der Pflanze] vornehmste organische Kraft ist . . N. und Fortpflanzung. 116; Meine Thatenlust fand kahle N. Hölderlin H. 2, 87; Ida’s eigene Seele lechzte nach geistiger N. Kinkel E. 319; Die unnützen Schätze des Gedächtnisses in N–en des Geistes zu verwandeln. L. 7, 134; Obwohl das Licht neuerer Zeit seine Haupt-N. von der Lampe des Alterthums nahm. JvMüller 24, 272; Eine N. der Eitelkeit. W. 29, 22 etc.
3) Gärb.: Beim Gärben des Handschuhleders, welches mit dem sogenannten Gärbebrei oder der N. geschieht. Knapp Techn. 2, 584.