nährig
Nǟhrig, a.:
1) (obrd.) nährend, nahrhaft (s. d., nam. 1b): Der n–e [fette] Boden. Leb. 1, 204; Der n–e [kräftige etc.] Brodem, der aus der frisch gepflügten Erde emporsteigt. 278; 2, 133. — 2) von Pers.: des Erwerbs beflissen, sparsam, genau, auch zuw. in ganz tadelndem Sinn geizig, s. u. und vgl. nahrhaft 2, nährlich 2, Nährhand u. ge-n.: Einen braven n–en [sparsamen etc.] jungen Mann. V. 112; Gar zu n. im Haushalt. H. 2, 248; N–keit, vgl.: Sehr faul und un-n. [,vnnerig“], die nicht gern arbeiten. 2, 405.
Zsstzg.: Ge-: sich zu nähren (im eigentlichsten Sinne) beflissen, dem Zu-sich-Nehmen der Nahrung als Hauptgeschäft obliegend: Die Wiederkäuer sind das vorzugsweise g–e Thiergeschlecht, das in seiner Weidelust das mastige, sich selbst genießende, gedeihliche Naturleben darstellt, am meisten im Geschlechte der Rinder. Vischer Ästh. 2, 146; G–keit. 145, vgl.: Ein gefräßiges Thier frisst gierig, ein g–es in behäbiger, von Wohlgefallen an seiner Beschäftigung zeugender Ruhe u. [2].
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