nahrhaft
Nāhrhaft, a., –est:
1) nährend, viel Nahrungsstoff enthaltend:
a) zunächst für den Leib: Statt n–er Kost zur Stillung des Hungers findet er lauter Augengerichte, Nahrung für das übersatte Gelüste oder Mittel, die Verdauung zu befördern. 402; Indem sie zu den bloß n–en Gerichten und Speisen eine paßliche Würze hinzufügt. Kochk. 19; Die N–igkeit darf unter keinen Umständen durch überkünstelte Bereitungen unterdrückt oder vernichtet werden. 21; Der im Magen die n–en Theile der Speisen von den un-n–en und schädlichen trennte. Nat. 4, 49b; N–igkeit ist das erste Erfordernis alles Dessen, was uns als Nahrungsmittel dienen soll. 198a etc. Mundartl.: Nähr- hafte Speisen. Oberamtm. 26. —
b) übrtr. und verallgemeinert: N–e Kost für den Geist, für das Gemüth; Genieße den köstlichen Frieden, | der, dem Gemüth n., schöne Gedanken erzieht. 2, 312 etc. U. in Bezug auf Pflanzenwachsthum: Schöne, n–e [fette] Matten. 14, 220; Gegenüber eine weite n–e Gegend. 19, 394 etc. —
2) (mundartl.) Ein n–er Mann. Baumg. 30b, seine Nahrung zu erwerben beflissen, s. nährig 2.
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