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nahrhaft
Nāhrhaft, a., –est:
1) nährend, viel Nahrungsstoff enthaltend:
a) zunächst für den Leib: Statt n–er Kost zur Stillung des Hungers findet er lauter Augengerichte, Nahrung für das übersatte Gelüste oder Mittel, die Verdauung zu befördern. Mendelssohn.5, 402; Indem sie zu den bloß n–en Gerichten und Speisen eine paßliche Würze hinzufügt. Rumohr Kochk. 19; Die N–igkeit darf unter keinen Umständen durch überkünstelte Bereitungen unterdrückt oder vernichtet werden. 21; Der im Magen die n–en Theile der Speisen von den un-n–en und schädlichen trennte. Ule Nat. 4, 49b; N–igkeit ist das erste Erfordernis alles Dessen, was uns als Nahrungsmittel dienen soll. 198a etc. Mundartl.: Nähr- hafte Speisen. Gotthelf Oberamtm. 26.
b) übrtr. und verallgemeinert: N–e Kost für den Geist, für das Gemüth; Genieße den köstlichen Frieden, | der, dem Gemüth n., schöne Gedanken erzieht. Platen 2, 312 etc. U. in Bezug auf Pflanzenwachsthum: Schöne, n–e [fette] Matten. G. 14, 220; Gegenüber eine weite n–e Gegend. 19, 394 etc.
2) (mundartl.) Ein n–er Mann. Olearius Baumg. 30b, seine Nahrung zu erwerben beflissen, s. nährig 2.