Nahme
I. Nāhme, f.; –n:
(vralt.) das Nehmen u. etwas Gewonnenes, z. B.: Was er ihm genommen; wo er auch solche Nahm hingethan, verkauft etc. § 48 etc., s. 2, 692 (auch m.: Der Nahm) u. 64a, ahd. nama, mhd. nâm(e). 1, 938 Z. 1, — gw. nur in Zsstzg., vergl. nehmen u. Zsstzg. u. nam. auch die v. Nehmung (s. 1359 und vergl. auch die von Name), — z. B.: Ab-: das Abnehmen (s. d.), z. B.:
1) das körperl. Herunter- u. Fortnehmen: Durch die A. des Huts bekennt man sich als Jemandes Diener; Die A. Christi vom Kreuz; Die Kreuz-A. von Dürer. 26, 340 [ein Gemälde] etc. —
2) das Entgegen nehmen von Etwas, das ein Andrer abzuleisten (abzulegen) hat: Die A. einer (zu liefernden) Waare (versch. 3), einer Rechnung, eines Eides; Eides-, Rechnungs-A. —
3) das Abnehmen einer feilgehaltnen Waare durch die Käufer (Kunden), vgl. Absatz (u. s. 2): Für die A. der Loose zu danken. 244; Diesen Künstler durch gute Auf- und A. seiner gegenwärtigen Arbeit aufgemuntert zu sehen. 31, 49; Die größte Nachfrage oder allenfalls auch nur die schnellste A. haben. Buchm. 17; Reißende A. finden etc. —
4) das Geringer-, Weniger-, Kleinerwerden, Ggstz. Zu-n.: Die A. der Tage und Zu-N. der Nächte nach der Herbstnachtgleiche; Der Müller klagt über A. des Wassers in Folge der großen Trockenheit; Die Ab- und Zu-N. bewegt sich um wenige Pfunde. Thierch. 13; Säkulare A. der Schiefe der Ekliptik. .. Die mit der Zeit fortgehende A. der Schiefe. 69; Dem Erlöschen der Epidemie geht eine A. der Krankheitsfälle voran; Die A. der Meerestiefe zeigte, daß wir uns dem Lande näherten; Die A. der Bevölkrung; Die A. der Kräfte, des Gedächtnisses, des Gesichts; Die A. an Kräften; Eine bedeutende A. am Gedächtnis verspüren, erleiden etc., und so auch insofern die A. zum allmählichen Verfall führt (im Ggstz. zur Auf-N., s. d. 9): Nach und nach in A. und Verfall gerathen. Ph. 1, 43. —
5) s. Aus-N. 2. — An-:
1) das Annehmen von Etwas, wovon ein Andrer wünscht, daß es angenommen werde: Die A. eines Geschenks, einer Gabe, der dargebotnen Hand, eines angebotnen Vergleichs, eines Vorschlags, eines Antrags, einer Motion, der Regierungsvorlagen seitens der Stände; Die A. eines Briefs, eines Besuchs, einer Deputation verweigern; Die A. des ihm angebotnen Amts, der auf ihn gefallnen Wahl; Ihn zur A. einer kleinen Lustpartie zu bewegen. 9, 283 etc.; seltner (wegen Mißdeutung, s. 4): Als Vreneli auf der A. bestand [daß sie es annehmen müsse], dieweil es aus gutem Herzen komme. U. 2, 195 etc., auch zuw. örtl., z. B. in Posthäusern: Hier ist die Brief-A., drüben die Gepäck-A. etc. —
2) das Ansich-Nehmen von Etwas, das man in einem gewissen Vh. zu sich zu sehn wünscht, z. B.: Die A. eines Knaben an Kindesstatt; Die A. eines Bedienten (in seinen Dienst); Die A. neuer Bürger (in den Bürgerverband); Sich durch die A. eines falschen Titels und Namens straffällig machen; Friedrich III., nach Annahme des Königstitels Friedrich I. von Preußen etc. — 3), (selten) der Schutz, die Sorge, womit man sich Jemandes annimmt: Wenn dir ’was vorkommt, daß du eine A. brauchst. D. 4, 116. — 4) Hypothese; Voraussetzung, die man macht, annehmend, daß es sich so verhält: Jrrige, falsche, über- eilte A–n; Eine A. widerlegen; Einer A. widersprechen; Auf seiner A. beharren, bestehen, sie vertheidigen; Wir werden einer solchen A. ohne Widerspruch beipflichten können, weil sie in der That annehmlicher erscheint als das Gegentheil. Gsch. 137; Miß-A. [falsche A.]. 1, V etc. — Antheil-: Theil-N. (s. d.): Seine rege A. an fast jeder Frage. R. 3, 233; Die innige A. rhD. 2, 69 etc., vgl.: Antheilnahmlosigkeit. Ber. d. Fr. 2, 158. — Aūf-: das Aufnehmen (s. d.), z. B.:
1) Die A. in eine Stellung, in ein Amt, in einen Verband, in eine Gesellschaft, in einen geschloßnen Kreis, unter die Zahl der Mitglieder od. Angehörigen; Die A. neuer Bürger; Der A. neuer Schüler geht eine Prüfung voran; Ceremonien bei der A. eines Freimaurers; Die A. fremder Wörter in die Sprache; Diese A. in das Genfer Bürgerrecht. 125 etc. —
2) (s. 1) Die A. eines Gastes, nam. in Bezug auf die Art des Empfangs, so auch von Sachlichen, in Bezug auf die Art, wie es aufgenommen wird: Für die A. des Gastes Sorge tragen; Zumal als sie Jenen auch eine freundliche Gegen-A. schuldig zu sein glaubten. 22, 24, als Erwidrung der freundl. A., die sie bei Jenen gefunden; Jemand od. Etwas findet eine gute, schlechte, warme, kalte, (un)freundliche A.; Diesen Künstler durch gute Auf- und Ab-N. seiner gegenwärtigen Arbeit aufgemundert zu sehen. 31, 49; Die A., welche das Publikum [einem Bühnenstück] gewährt. 35, 420 etc. —
3) (selten) die Art und Weise, wie Jemand Etwas geistig in sich aufnimmt, auffasst, die Auffassung: Die Klarheit der Ansicht, die Heiterkeit der A., die Leichtigkeit der Mittheilung, Das ist es, was uns [an Malern] entzückt. 30, 468. —
4) das In-die- Höhe-Nehmen, nam.: Die A., Wieder-A. [vgl. 9] des abgerißnen oder fallengelaßnen Fadens, eig. u. übrtr.: An welche daher bei der Wieder-A. des Fadens zunächst hätte angeknüpft werden sollen. 448; Wollte die Wieder-A. dieses Gegenstandes vermeiden. R. 2, 338; Die Wieder-A. der Untersuchung. Unters. 66; 67; 87 etc. —
5) Die A. von Geldern, Kapitalien. — 6) Aufzeichnung etc. auf Grund vorliegender Daten: Mit der A. eines Protokolls, einer gerichtlichen Akte beschäftigt; Die Be- weis-A.; Die A. einer Gegend mit dem Meßtisch; Die A–n, die Forstmeister J. . .. von größern Urwaldstrecken machen ließ. 3, 137; Aus officiellen Berichten und A–n. Ans. 1, 148; 304; Terrain-, Küsten- A. etc. — 7) (vralt.) Aufkünfte, Einnahme: Wenn auch ein Gut bleibt beisammen, | ihn davon theilt die A–n. hagen Fr. 574. — 8) (Rechtsspr.) Vertagung eines Termins. — 9) das Sich-Aufnehmen, Emporkommen, Förderung, die Blüthe, im Ggstz. zur Ab-N. (s. d. 4) u. des Verfalls: Was zur A. des Philanthropins gereichen mag. 1, 108; Die schlechte A. der deutschen Bühne. Less. 1, 112; 114; Die A. der Wissenschaften und den Verfall der Sitten. 3, 296; 23; Als Schlegel zur A. des dänischen Theaters Vorschläge that. 7, 2; 11, 468; Ob er zur A. oder zum Verfall führt. 1, 237; Das Gedicht kam nur allmählich in A. 4, 285; Seebad, das auf große A. hoffen kann. 5, 99; Die zur A. der Städte vorzüglich dienenden Handwerke. Ph. 1, 43; 3, 65; Ihre beständig anwachsende A. 1, VII; Stärker in A. gerathen. XVII; XXXIV etc.; Wer die Übel kennt, welche den ehemaligen Bergbau zu Grunde gerichtet; wer von den Hindernissen nur einen Begriff hat, die sich dessen Wieder-A. [vgl. 4] entgegensetzten. 27, 412; 22, 398; Für die Wieder-A. der Städte von unendlichem Vortheil. Ph. 1, 208 etc. — Aūs-:
1) das Ausnehmen von einer Regel od. allgem. Bestimmung und das so Ausgenommene: Keine Regel ohne A.; Alle ohne A.; Eine A. machen; Die Regel leidet manche A–n u. Beschränkungen; Dies mochte wohl A–n leiden. 9, 16; Die Regel bleibt trotz aller A–n richtig; Dieser Mensch ist eine A. (von der Regel), anders als die gewöhnlichen etc. —
2) (s. 1) der Theil, den die Eltern ausnehmen u. sich vorbehalten, wenn sie ihren Kindern ihren Hof übergeben, das Ausgedinge (s. d.), der Altentheil etc. (auch „Ab-N.“ lung s. v. Altentheil): Meine Alten leben noch, ihnen an A. 60 Gulden. Haus 28. — Beschlāg-: das In- Beschlag-Nehmen: Am Morgen nach der B. des Bildes und der Untersuchung ihrer Wohnung. R. 5, 257; Unters. 78; 137 etc. — Beschlúß-: das Beschluß-Fassen: Daß ich nicht bloß diese Beschlüsse gekannt, sondern auch an der B. mich betheiligt. Unters. 119. — Besítz-: das In-Besitz-Nehmen, Besitzergreifung. K. 2, 397; Die schnelle B. der Inseln. 1, 28. — Betrácht-: (Kanzleispr.) das In-Betracht-Nehmen, Betracht (s. d.), Erwägung: In B. seiner Jugend die Strafe mildern etc., auch zuw.: Die In-B. — Dúrch-: das Durchnehmen, z. B.: Die D. eines Kapitels mit den Schülern. — Eīn-: das Einnehmen, z. B.: Die E. des Augenscheins bei Grenzstreitigkeiten. 10, 459 etc., nam.:
1) das Einnehmen eines Platzes etc. (vgl. Besitz- N.), nam. nach einer Belagerung, nach einem Kampf etc.: Die E. der Festung; Nach E. der Brustwehr blieb der Sieg nicht lange mehr zweifelhaft. 877b; Die Wieder-E. von Paris. Denkw. 6, 567 etc. —
2) das Einnehmen von Geld u. sonstigen Einkünften; das so Eingenommene und — bei staatlichen Einkünften — das Gebäude etc., wo sie eingenommen werden: Alle Ausgabe und E. anschreiben. 42, 8; 4, 15; Bedeutende E–n haben; Etwas mit in die E. [Berechnung über die E.] bringen; Die Markt-E. eines Kaufmanns, das auf dem Markt gelöste Geld; Geld-E.; Mit der Steuer- E. beauftragt, dabei beschäftigt sein; Wie groß ist die Steuer- E.?; Etwas zu Versteuerndes nach der Steuer-E. [dem Steuer- amt] bringen; Accise-, Geleits-, Zoll-E. etc. —
a) dazu: Aus dem jährlich zu den Kommunalkassen zu vereinnahmenden Kanon. (55) 425b, in E. bringen, einnehmen; Die etatsmäßige Vereinnahmung und Verausgabung der geforderten Summen. 14, 196. — Eīnfluß- (selten) Beeinflussung: Ob eine solche E. möglich. 2, 325. — das In-Empfang-Nehmen, An-, Entgegen-N., Empfang. — das Entnehmen, z. B.: Nach E. [Fort-N.] des Thränensacks. Merck 1, 18; häufiger: E. [Entleihung] des Geldes etc. — das Entgegennehmen, Empfangen, An- N. etc.: Zur E. der Belehnung. Dän. 1, 326; Zur E. der Tagesordre. N. 3, 121. — Gefangen-N. 9, 108 etc. — das Fortnehmen, Weg-N. — das Gefangennehmen: Die G. des Fürsten etc. — Hêr- etc.: das Hernehmen etc.: Durch die Her-N. des Knaben hoffe ich besser für ihn sorgen zu können, dadurch daß ich ihn (zu mir) hergenommen; Er ist von der Erde weggenommen, er ist bei Gott. .. Siehe die Hin-N. Henochs. Seit seiner Her- ans-N. aus der Pension, aus dem Gefängnis; Durch Hin- weg-N. in bloße Durchgänge verwandelt. Pet. 2, 168; Mit Hinzu-N. des benachbarten Hauses lässt sich auf dem Platz ein stattliches Gebäude aufrichten etc. — Die sofortige I. des Baus. 9, 229. — s. Betracht-N.: Cavour unterstützte die J. des Garibaldi’schen Vorschlages. 9, 92 etc. — das Kenntnis- od. Notiz-Nehmen von Etwas, das Unterrichtetsein über Etwas: Nur noch ein Gegenstand gelehrter K. 412; Verhältnisse, zu deren K. sie ihm nicht würdig schien. R. 5, 513; NGd. 1, 274; Unters. 111. — (vralt.) Heirath. 622. —
Empfáng-: Ent-: Entgêgen-: Fést-: Fórt-: Gefángen-: Jn-Ängriff-: Jnbetrácht-: Kénntnis-: Mä́nner-: Māß-: 1) das Nehmen des Maßes (selten): Der Schneider macht keinen Rock ohne M. —
2) = Maßregel (s. d.); eine Vor-N. (s. d.) nach Maßgabe des zu erreichenden Zwecks; Etwas, das man unternimmt, es zur Erreichung des Zwecks als angemessen erachtend: Im schneidenden Widerspruche mit den angedrohten M–n. Tag. 151; Dorfgsch. 4, 219; Daß Sie ein wenig Vertrauen in meine M–n setzen. vogel Narc. 16; Seine hochherzigen Absichten scheiterten an den despotischen M–n, die er zu ihrer Verwirklichung ergreifen zu müssen glaubte. StdZ. (1860) 170 etc. — Mít-: das Mitnehmen etc.: So machte er mit diesem oder jenem Hausfreunde, welcher ihn um die M. ansprach [darum ansprach, ihn mitnehmen zu dürfen], interessante Reisen. M. 1, 109. — Nāch-: (kaufm.) frühere Fracht, Spesen und Unkosten, die der Spediteur eines Frachtstücks auslegt und sich dann von dem die Waare weiter befördernden Frachtfuhrmann vergüten lässt, dem sie dann der eig. Empfänger des Guts zu ersetzen hat. — Notīz-: Kenntnis-N.: Zu gelehrter N. 443. — Partēī-: das Partei-Nehmen od. -Ergreifen: Vermied er jeden Ausdruck persönlicher P. GschTh. 82. — Rück-: Zurück-N.: Durch diese Gründe zur R. [seiner Schrift] bewogen. 8, 212; Loben unbedingt und ohne R. [ohne Etwas von dem Lob durch eine Klausel etc. zurückzunehmen]. 17, 75. — Rücksicht-: das Rücksichtnehmen, rücksichtsvolles Verfahren: So haben wir Dies jener pietätvollen R. zuzuschreiben. 69; Eine Finanzfrage, bei welcher das Herrenhaus umsomehr zur R. verpflichtet ist. 14, 129. — Thēīl-: das Theil-, Antheilnehmen, s. Antheil-N. u. vgl. Jnteresse: Die Th. am Geschäft; Unter meiner Th., mit meiner Beihilfe. 15, 9 etc. u. nam. in Bezug auf geistigen Antheil, die Mitempfindung: Viel Th. für Jemand hegen, zeigen, äußern; Jemandes Th. erregen, erwecken, in Anspruch nehmen; So wird man die wenigen Blätter nicht ohne Th. durchlaufen können. 14, 156; Mein Gemüth wollte durch wahre Th. zur Hingabe angeregt sein. 22, 216; Du erregst schon Mißgunst statt Th. R. 2, 194 etc., auch (m. Mz.) Außerung od. Ggstd. der Th., z. B.: Die Sorgen, Th–n und Mühen, welche ihr Erscheinen auf- erlegte. 1, 32); Weil ihre Verhältnisse nach außen sie nicht zu kostspieligen Unternehmungen oder Th–n verpflichten. 20, 50; Ein unauslöschlicher Eindruck, der wohl von andern Bildern und Th–n beschattet, verdeckt, aber niemals vertilgt werden konnte. 18, 159; Sch. 2, 264 etc. Ggstz. (vergl. Theilnahmlosigkeit): Anschein von Un- Th. an Politik. Br. 2, 475; Den Geliebten für seine Un-Th. zu strafen. 15, 248; Einer so vollkommenen Un-Th. und abweisenden Unfreundlichkeit war ich aber doch nicht gewärtig. 27, 281; Zelt. 2, 242; Kälte und Un- Th. trat an die Stelle des .. Interesse. HambTh. 342 etc. — Übel-: gw. das Übelnehmen: Die U. eines unschuldigen Scherzes. — Uber-: die Handlung, derzufolge man Etwas übernimmt (s. d.): Die U. eines Guts, eines Kapitals etc., seltner: einer (einem Andern zu übergebenden) Person. D. 93 etc. Zuw. auch: Das Herübernehmen, z. B.: Nach welchen Regeln Ennius dieses Silbenmaß in seine Sprache herüber genommen. . . Für die Ü. in unsre Sprache. 11, 309 etc. — Um-: das Umnehmen (s. d.): Der Faltenwurf bei U. des Mantels. — Ver- etc.: s. vernehmen. — Verháft-: Verhaftung: Der Intendant .. befiehlt meine V. R. 2, 173; Von einigen neuen V–n. 4, 57. — Vōr-: die Handlung, da man Etwas vornimmt, vgl. Maß-N.: Die militärischen V–n Preußens zu beobachten. Y. 1, 222; Die bisherige Aussetzung einzelner [gerichtlicher] V–n. Unters. 127 etc. — Vorāūs-: das Vor- ausnehmen von Etwas, das eig. an eine spätre Stelle hingehört (s. Anticipation): Kant’s berühmte Definition mußte-trotz der V. der Kunst hier eintreten. Ästh. 2. 395; Die einmal gewagte V. zu benützen. 97 etc., nam. auch (Mus.) „Noten des nächsten Accords, die schon auf dem vorhergehnden eintreten“. Kat. 86, vgl. Vorhalt 2. — Vorwég-: Voraus-N., nam. auch mit dem Gedanken, daß Etwas Demjenigen, dem es rechtmäßig zukommt od. der Stelle, an die es gehört, entzogen wird (vgl. Weg-N.): Dgl. Gedankenraub und V–n. 22, 190; In allen diesen V–n der durch die Liebe heraufbeschworenen Gewissensleiden. Z. 4, 139. — Wāhr-: das Wahrnehmen, die Wahrnehmung: Nach unserer praktischen W. (55) 373a; Nur W. und schonende Bemerkung der Verschiedenheit. G. 1, 450; Die öftere W., daß etc. 2, 301 etc. — Wég-: das Wegnehmen, die Fort-N.: Durch W. der Begipsung. Less. 2, 87; Die neuerliche W. von Neapel .. an ihm zu rächen. 1042b; Die Wieder- W. Unters. 259. — Zū-: das Zunehmen, Größerwerden etc. (vgl. den Ggstz. Ab-N. 4): Die Z. der Kräfte od. an Kräften etc.; Bei Z. des Monds, der Tage; Gewichts-Z.; Die Größen-Z. gB. 2, 125 etc. — Zuhílfe-: das Zuhilfenehmen: Ohne Z. eines dritten Körpers. Th. 40. — Zurück-: das Zurücknehmen, die Rück-N.: Die Z. der Waare, des gegebnen Worts, des Versprechens etc. DO
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