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ErbGenahm
Erb~Genāhm, m., –en; –en:
„Erbgenosse, Mitgenosse des Erbnehmen (Erben)“ Schm.: Daß des Menschen Sohn .. ein Testament errichtete, aus welchem die Geschlechter zweīer Jahrtausende E–en worden sind. Immermann M. 2, 339; Dieweil er allein der E. der Kirchen sein wollte. Weidner 70 etc.; Sodann müßten die Erben zu dem beweglichen Gute, was ihnen gebührte, aus der Ve.rwahrung der Exekutoren, nicht aber ohne Mittel [unmittelbar] nehmen. Das ist auch der deutsche Unterschied zwischen Erben u. E–en. Möser Ph. 4, 329, vergl. ahd. ginamno, s. Knän.