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muthlich
Mūthlich, a.:
in Zsstzg.: Er-: ungw. st. ermuth(ig)end. Jp. Br. 97. Ver-: auf Vermuthung gegründet; wahrscheinlich, obgleich nicht gewiß; muthmaßlich (s. d.), nam. als Adv.: Er wird v. auch um Gotteswillen balbiert. Hebel 3, 127; V., | daß er ihn kennt. L. Nath. 1, 3; Der echte Ring | v. ging verloren. 3, 7 etc., so auch substant.: Da es in dieser Materie der Zweifel und Dunkelheiten, der Vielleicht und V. soviele giebt Engel 1, 127 etc. Als Ew. nach heutigem Gebrauch gw. nur bei Verbal-Hw., vgl.: Sie kehrt v. morgen heim; Sie werde jedenfalls ihre v–e Heimkehr noch vermelden. LDiefenbach Nov. 1, 249; Er verliert (gewinnt) v. 100 Thaler dabei; Sein v–er Verlust (Gewinn) beträgt 100 Thaler etc., vgl.: Des vermuthbaren Verlustes. Musäus M. 5, 124 etc., dagegen heute ungw.: Demselbigen Abschied folgete die sehr v–e und noch heutiges Tags nicht gar geläuterte Notel. Luther 6, 31b; Gefragt, ob Paulus wäre ehelich gewesen. Da sagt er, es wäre vermüthlich [zu vermuthen], denn etc. SW. 61, 192; Mit sonderbaren . ., ihrer Jugend halber noch nicht v–en Tugenden. Olearius Reis. 28b etc., ferner mit ungw. Steigrung: Welches doch v–er [eher zu vermuthen]. Schm. 2, 657 etc.; ferner verneint st. unvermuthet (s. d.), was sich nicht vermuthen lässt: Wird er un-v. aufs Schloß gefordert. Jversen 165b; Das un-v–e Glück. Mandelslo 56b; 27a; Un-v. ins Land gefallen. Olearius Reis. 183a; Weil sie des jungen Menschen un-v–e Stärke vernahmen. Ros. 55 etc.; V–keit (selten). Adelung.