Müßigen
Mǖßigen, müssigen:
tr. (veraltend):
1) (s. müssen, Anm.) am füglichsten in der zweiten Form: Einen zu Etwas nöthigen, veranlassen: Zu .. Ämtern angesucht, berufen, erwählt und gemüssiget werden. Weltb. 76a: Ich bin mit Furcht und Gewalt dazu gemüßiget worden. etc., — nam. mit abhäng. Infin.: So zu lehren aber werde ich leider gemüßigt. Rh. 3, 251; Einen Verdacht, den er durch die nachdrücklichste Vertheidigung der gegenseitigen Lehre zu vernichten sich gemüßiget sah. 8, 372; Da es vermuthlich die letzte Gefälligkeit dieser Art war, zu welcher er sich jemals wieder herabzulassen gemüssiget sein würde. 6, 140 etc. —
2) frei lassen, frei aeben, z. B.: Von der Göttin Kalypso sieben Jahr gehalten, erst im achten Jahr aus Geschäft [auf Befehl] Jovis gemüssigt. XII, s. 2, 639 und refl.: sich einer Sache enthalten (vgl. müßig 3): Des Volltrinkens und anderer Laster sich m. Chr. 1, 415; Jch konnte mich auch schwerlich des Lachens müssigen oder mäßigen. 3, 1, 654 Z. 8); Sich weltlicher Geschäften zu entziehen und müssigen. 374b.
Zsstzg. z. B.: Áb-:
1) [1] (Kanzleispr.) Einem eine Erklärung a., abnöthigen. —
2) [2] Sich [Accus.] a. (von Etwas), sich davon los, frei machen (vgl. 3); Könnten Sie sich soviel von Ihrer Denkart auf einige Augenblicke a. Leb. 4, 342; Wenn ich mich den Winter auf acht Tage a. kann, so möchte ich doch wohl nach Hamburg reisen. 12, 382; Es sind Personen bei ihm, von denen er sich keinen Augenblick a. kann. Gal. 4, 5; Die Länder hab’ ich nur von Zeit zu Zeit | des Blicks gewürdiget, da selten ich | von meinem Tagebuch mich abgemüßigt. 3, 178; Weil ich mich immer noch nicht von Rom a. könnte. Cic. 1, 127; Simson konnte und mochte sich von seinem Gedanken, die auf seine Liebste gerichtet waren, so lange nicht a. Sims. 121 etc., auch mit abhäng. Infin.: Der sich nicht einmal auf der Straße a. [enthalten] könne, gelehrte Dinge zu treiben. Luc. 5, 143 etc. —
3) Eine Zeit, eine Stunde, einen Augenblick a. oder sich [Dat.] a. (vgl. 2), von der Arbeit, dem Geschäft abbrechen, um sie zur freien Verfügung für sich (als Mußezeit etc.) zu haben: Alle abzumüßigenden Stunden und Tage in freier Luft zubringen. In Stunden, die Sie von ihrem Dienst a. können. Wenn ihr noch einen Augenblick von euren Geschäften a. könnt. 3, 36 etc. Selten (s. 4): Wenn mein langes Geplauder dir Zeit abmüßigte [entzog]. H. 2, 309. —
4) (ugw., scherzh. s. 3): Einem seine Börse a. 4, 81, stehlen, nehmen. — Be- [1]: Die Lektion beginnt um 8 Uhr, er sieht sich jedoch nicht bemüßigt, sich .. so früh einzufinden. natbl. 2, 441; Jene Reisenden . ., die ihr Unstern bemüßigte, hier Ruhe und Nachtlager zu suchen. Leg. 1, 2 etc.
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