monatig
monatlich
Mōnat~ig, a.:
in Zsstzg., meist (minder korrekt) durch monatlich (s. d. 2 und vgl. jährig neben mhd. jährlich) ersetzt: Die dies-m–e Sitzungsperiode des Stadtschwurgerichts. (1855) 2; Diese vierzehn-m–e Haft. 94 etc., diesen Monat, 14 Monat während etc., vergl. veralt.: In der Größe eines dreimonigen Kalbs. 91. —
~lich, a.: 1) sich jeden Monat wiederholend (vgl. jährlich, täglich etc.): Er rief sie zu m–en Zusammenkünften in sein Lokal. 26, 288; Sie kommen m., all-m. zusammen; Sie erhalten m. ihren Sold etc. — 2) statt monatig (s. d.) in Zsstzg. oder mit Fortfall des Bstw. ,,ein“ (s. d. II 1k), z. B.: Nach einer m–en beschwerlichen Reise. 3, 155, die einen Monat gewährt; Wenn er meiner Armee einen m–en Sold entrichtet. 933b, Sold für einen Monat; Daß er meinen Truppen einen drei-m–en Sold auszahle. ebd.; Während des neun-m–en Krankenlagers. 17, 94; Bei einem acht- m–en Aufenthalte. KlSchr. 1, 1; Nach acht-m–er Belagerung. Reis. 336b; Nach einer neun-m–en Trennung. Pr. 1, 71; Mit halb-m–er Kündigung etc., s. auch mondlich 3.
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