Möbel
möbeln
* Mȫb~el (frz. meuble), n. (G. 11, 120; Sternberg BrM. 138 etc.), –s; uv., –s (G. 30, 326 etc.). — f. (JGMüller Lind. 1, 195; V. Sh. 3, 661 etc.), –n (Bodenstedt 2, 64; G. 20, 31; L. 12, 149; Müllner 6, 115; IP. HVoß 1); -:
ein Stück der fahrenden Habe, nam. des Hausgeräths in den Zimmern (s. Mobilien und mhd. mubel), — auch übertr. auf Personen, insofern sie zum Hause mitgehören: Unsere Hausmagd, die mich auf den Knien geschaukelt, ein treues Haus- M., das zur Familie gehörte. Erz. 159. —
~eln, tr.: 1) mit Möbeln versehn, ausstatten, so auch: aus-, be-m. (versch. 2), gw. mit fremder Endung: (aus)möblieren, z. B.: Ein möbliertes Zimmer vermiethen, auch übertr.: Der Teufel hole die ganze Poesie, die die Menschen von andern abzieht und sie inwendig mit der Betteltapezerei ihrer eignen Würde und Hoheit ausmöbliert. Br. 2, 49 etc. Dazu: Möblierung oder (ganz frz.) Meublement [spr. möblemáng], n., –s; –s: das Möblieren und die gesammten Möbel eines Zimmers etc., ferner: Möblierer oder (frz.) Zimmer- Meubleur [spr. möblȫr], m., –s; –s: Alp. 2, 158 etc. —
2) Ver-m. (versch. 1): Etwas, das zu bleibendem Besitz bestimmt war, zur „fahrenden Habe“ machen, d. h. es losschlagen, verkaufen, vergl. versilbern: Wenn man einen prächtigen Besitz .. schon nach anderthalb Jahren der Bewirthschaftung vermöbelt hat. GsErz. 3, 110 etc.
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