mittelbar
Mittelbar, a.:
1) was durch Zwischenglieder vermittelt wird, — im Ggstz.: un-m., ohne vermittelnde Zwischenglieder (s. Mittel 1g), auch: ohne dazwischen liegende Zeit, sofort —: Eine (un-)m–e Folge, Hilfe; (Un-) m–e Reichsstände; (Un-)m. von Etwas berührt, getroffen werden; Jeder Jrrthum, der aus dem Menschen und aus den Bedingungen, die ihn umgeben, un-m. entspringt, ist verzeihlich. 39, 298; Was die Dichtkunst m. ganz vortrefflich macht [bewirkt, die moralische Ausbildung des Menschen nämlich etc.], würde ihr un-m. sehr schlecht gelingen. 1133a; „Er bleibt doch . ., | wie wir Alle, des Kaisers Knecht.“ | Nicht wie wir Alle! Das wisst ihr schlecht. | Er ist ein Unm–er und Freier. 328a; Un-m. darauf etc.; Die (Un-)M–keit. — 2) was gemittelt werden kann, gw. nur in Zsstzg., zumeist verneint, z. B.: Sein Aufenthalt ist nicht er-m.; Die Unvermittelbarkeit dieser zwei Seiten wird freilich selbstverständlich. Köhl. V etc.
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