Minister
Ministerial
ministeriell
Ministerium
Ministrant
* Miníst~er (lat.), m., –s; uv. (–s CFBahrdt 2, 21); –chen, lein; -:
Titel der vom Staatsoberhaupt als Glieder des Staatsraths ernannten obersten Beamten: Erster oder Premier- [spr. premjē] M., M.-Präsident, Staatskanzler; M. des Innern, der äußern Angelegenheiten, der geistlichen Angelegenheiten oder des Kultus, des Unterrichts; Finanz-, Handels-, Justiz-, Kriegs-, Policei-, See-M. etc.; Staats-M.; M. ohne Portefeuille (s. d.) etc.; Seine Excellenz (s. d.) der M.; Jhre Landammanns und deren M., der Finanz-M. „Säckelmeister“ und der Kriegs-M. „Bannerherr“ oder „Zeugmeister“ genannt etc. sind Bauern. Alp. 1, 77 etc. Dazu z. B.: Sein Gang sogar hat was Ministerhaftes schon. Kutr. 81; Die Besuchzimmer .. groß und ministerlich eingerichtet. Char. 1, 225; Daß sie ihn um seinen geträumten Sieg gebracht, um seine geträumte Premierministerschaft. Humb. 239; Das Ministerthum etc. —
~eriāl, m., –en; –en: Geistlicher. 2, 107, s. Ministerium 2. —
~eriéll, a.: auf die Minister bezüglich, ihnen und nam. ihrer Partei angehörig. —
~ērium, n., –s; -eri-en: 1) der Staatsrath; auch: die einem Minister untergebne Gesammtheit von Beamten: Im Finanz-M. etc. —
2) die Gesammtheit der in einem Staat etc. angestellten Geistlichen: Daß die Privilegierung meiner Theologie mir ins erfurtische M. verhelfen würde. 2, 106. —
~ránt, m., –en; –en: Meßdiener in der kathol. Kirche. 68b.
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