Miethe
Mīēthe, f.; –n; Mieths-:
1) (vralt.) Gabe, allgm., es sei nun:
a) Lohn, Belohnung, z. B. noch: So wird ihr Fernsein Buße mir, daß M. | hinwiederum mir ihre Nähe biete. SW. 3, 86, mit der erklärenden Anm.: „[Engl.] meed, Lohn. Ich wil aber miete.’ v. [56, 18]“, vgl. „Mittung.“ 2, 264 v. 684, — oder:
b) eine Gabe, Jemandes Gunst zu gewinnen oder zu erkaufen, Bestechung etc.: Narr. 46, 81 und 59 und dazu Br. 382b; Die mit Gift, Miet oder Gaben zu einem Bischof abkommen. B. 44a; Scheiden zusammenverlobte Eheleute um Miet und Gaben. 53a; Ein Amtmann nahm heimlich „Miedt“ und Gaben. 1, 253, vergl. Mietgaben. 221 etc. —
c) (s. a und
2) heute gewöhnl. nur: das bedungene Geld für etwas Gemiethetes (s. d.), bes. für gemiethete Wohnungen oder Lokale: Dieser Kaufmann bezahlt weit mehr M. für den Laden, für die Bodenräume, für den Speicher, für den Keller etc. als für seine Wohnung; Die M. pränumerando, postnumerando, jährlich, monatlich bezahlen, berichtigen; Eine bedeutende M. für sein Haus bekommen; Boden-, Haus-, Keller-, Laden-, Saal-, Speicher-, Stuben-M. etc.; Die Bezahlung seiner Haus-M. Luc. 3, 21 etc.; ferner für gemiethete Grundstücke: M. für einen Garten, für eine Wiese; Garten-M. etc. (vgl. Pacht), vgl.: Wald-M., an einigen Orten der jährliche Zins für die Benutzung des Waldes, auch Ein-M., s. einmiethen 2 etc.; dann auch hin und wider für bewegliche Ggstde, z. B.: Eine Reise zu Pferde, wo allein das Pferd täglich 12 Groschen M. kostete. 1, 162; Nimm nur, Fährmann, nimm die M. 67, vgl. als gewöhnlichern Ausdr.: Fähr-Geld, -Lohn etc., s. auch Lohn des Gesindes. — 2) (s. 1c) das Verh. zwischen Miether und Vermiether: Etwas zur M. haben, geben; Zur M. wohnen; Jemand zur M., in die M. (ein)nehmen etc., auch (s. 3): Einem die M. aufsagen, kündigen etc. und sprchw.: Kauf geht vor oder bricht M., s. Heuer II. — Zsstzg. z. B.: Daß keine After- M. stattfinden konnte. G. 1, 246, wonach der Miether das Gemiethete weiter vermiethet. — 3) (s. 1c und 2) zuw.: eine gemiethete oder zu miethende Wohnung: Es stehen drei M–n in diesem Hause leer. Führe mich in meine M. Die M–n (1c) sind hier sehr theuer etc. — 4) s. II. Miete.
Anm. Ahd. mieta, mhd. miete, niederd. mede 3, 139 ff., s. Mede-kürig, Kürmede etc.), vgl. 2, 167 ff., auch für die Zsstzg. und nam. 2, 652, der (s. 1b) die mundartl. Bed. aufführt: Die Miet, das Ge- miet: kleine Gabe bessern salzhaltigen Futters, das der Melkende dem Vieh reicht, damit er ruhiger melken könne; Jochmiet, wenn Pflanzen vom Gebirgsjoch —, Falsch- oder Haselmiet, wenn Haselwurz und andre Kräuter darunter sind. Dazu: mieten: dem Vieh die Miet reichen. — Ableit.: ahd. mietón etc., mhd. mieten = lohnen, besolden, schenken, bestechen, s. und Br. 382b und (in heute gw. Bed.) miethen, dingen, ferner mhd. mitere in der Bed. des heutigen Miethling etc.
Zsstzg. s. 1c, 2 und Anm.
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