melden
Mélden, tr., refl. und zuw. intr., Melde-:
1) Etwas melden, davon Anzeige, Mittheilung machen, es kund thun, und zwar nach heutigem Gebrauch (s. a), insofern man von dem Subj. eine solche Mittheilung erwarten oder selbst als von einem dazu Verpflichteten fordern darf; das Obj. kann auch ein Satz sein oder statt des Obj. zuw. auch „von“ stehn (vgl. berichten, erzählen): Mein Freund meldet mir in seinem Brief oder: Sein Brief meldet mir die Ankunft meines Bruders oder: daß mein Bruder dort angekommen ist, hier ankommen wird; Die Zeitungen m. den Tod des Kaisers, — daß der Kaiser gestorben sei, — m. [erwähnen, s. 4] Nichts davon, — m. von einem bevorstehnden Kongreß, von dem Untergang eines Schiffs etc.; Ich eile vor dem König und dem Heere, | zu m., daß er kommt und daß es naht. 13, 5 (vgl. 2); Eurer Thaten Verdienst meldet der rührende Stein. 76a; M.| Sie Das dem König, der Sie hergesandt. 244b; „Als ich das Thomasthor vorbeiging, sah ich .. die Galeeren des Grafen von Lavagna segelfertig machen.“ — Nichts Wichtigeres? Es wird nicht weiter gemeldet. . . . Das ewige Anfragen und M.! 167a; Die tapfern Helden, | von denen uns die Lieder m. 65b; Des Königs Namen meldet kein Lied. 445; Er hat [als von mir abgesendeter Spion] mir ihre Büberein gemeldet (vgl. 4). 8, 90 etc. —
a) Nam. in der ältern Sprache auch: etwas Heimliches entdecken, verrathen (s. 2a, 5a und an-m.), z. B.: Ich meld’ es nun auf Gnade dir | . ., wo man kann verwunden meinen lieben Mann. N. 844; Sie wollte doch nicht m. den Brauch in ihrem Land. 1802 etc. — 2) (s. 1) Einen m., seine Anwesenheit oder seine Ankunft m.; so z. B. lautet die in 1 angeführte Stelle 13, 5): Ich komme vor dem König und dem Heer, sie dir zu m. 34, 156, ferner: Es kommt Niemand vor, der nicht erst durch den Bedienten gemeldet ist; M. Sie mich (bei) dem Herrn! etc., ferner: Etwas meldet Einen, kündet ihn an, verkündet ihn, d. h. sein Kommen, sein Nahn, z. B.: Das Evoe muntrer Thyrsusschwinger | und der Panther prächtiges Gespann | meldeten den großen Freudebringer. 23a etc. —
a) (s. 1a) In der ältern Spr. auch = entdecken, verrathen, z. B.: Er bedrohete sie, daß sie ihn nicht meldeten. 12, 16 [Er befahl ihnen aber ernsthaft, daß sie ihn nicht entdeckten. Verbirg(e) die Verjagten und melde die Flüchtigen nicht. 16, 3 [Birg die Verstoßenen, den Flüchtigen entdecke nicht. etc. — 3) (s. 2) Sich m., sein Vorhandensein, seine Anwesenheit, seinen Besuch, etwas das Subj. Betreffendes, z. B. ein Gesuch etc. m., z. B.: Sich bei Jemand zum Besuch, zur Audienz, zu einer Stelle, zu einem Amt, um ein Amt m.; Ich erwarte ihn heute Abend, er hat sich m. lassen; Die Gläubiger werden aufgefordert, sich zu m.; Zu der Stelle haben sich viele Bewerber gemeldet; Der ehrliche Finder wird gebeten, sich bei der Policei zu m. etc. —
a) Auch von Nichtpersonen (personif.): sein Kommen oder seine Nähe durch Anzeichen zu erkennen geben, kund thun, bemerklich machen: Das Alter meldet sich bei ihm schon; Der Winter, das Fieber meldet sich etc. —
b) So nam. auch weidm.: Wenn das Thier überrascht, unsicher, erschreckt, einen Laut oder mehrere — das Reh z. B. — von sich giebt, so sagt man: es meldet sich, gw. aber: es schreckt,. es schmält, bes. von Dam- und Rehwild, welches breitere, öftere Töne giebt. Brev. 275, s. 1, 19b; 1, 148 etc., im substant. Jnfin. auch ohne „sich“ (s. d. †): Die Hindinnen haben nur einen bellenden Laut, welchen man schmälen oder m. nennt. 7, 1291 etc. —
c) Sich m., an-m.; (im Volksglauben) Bekannten als abgeschiedner Geist durch ein Geräusch oder irgend ein Zeichen seinen Tod kund thun. vgl. eignen 3b etc. — 4) „Erwähnen“ (s. d.) bez. ein flüchtiges Berühren durch eine Mittheilung im Vorbeigehn, m. eine ausführliche, eingehnde Mittheilung, z. B.: Er meldete den Vorfall, erwähnte aber manche Umstände dabei nicht etc.; doch findet sich in einzelnen Wendungen m. für erwähnen, sagen, z. B.
a) parenthetisch im Infin.: Mit Ehren (s. d. 2b), mit Respekt zu m. (oder zu sagen), als Entschuldigung eines derben Ausdrucks; Mir, mit Respekt zu m., das Gesäß verbrennen. M. 3, 250 etc.; Ohne Ruhm zu m., als Einschaltung, wodurch man sich vor dem Vorwurf der Ruhmredigkeit bewahren will etc. —
b) nam. im adjekt. Partic. = [im Vorhergehnden] erwähnt, besagt, z. B.: Gemeldter Schertel. 1, 138; Hoch gemeldte Bundsständ. 273; So sich aber einer solches o b gemeldts Mißhandels unterstünde. lina § 119; Die vorgemeldten Diener. 10a; Vorobgemeldter Uhrwerker. 2, 72 etc., vgl. auch: Der edle Lord, von dem ihr vorgemeldt [im Vorhergehnden berichtet, 1]. 504 etc., ferner: Die Ligurer . Bemeldten Liguriern in ihr Land zu fallen. 161b; Bemeldter König Ludwig. 345a; Umgang mit Frauenzimmern von einer gewissen Klasse . . . Eine Liebste aus der bemeldeten Klasse. 5, 179; Bemeldetermaßen etc.; So war mir ermeldter von Hutten ein naher und lieber Freund. 112; 133; 167; Ermeldten Abgott. Baumg. 91b; Hochermeldter Seiner fürstlichen Durchlaucht Bibliothek. Ros. III; Unweit ermeldeten Kellers. 1, 144; Spricht mehr ermeldeter Ovidius. 3, LII etc. Doch ist dieser Gebrauch des Partic., nam. ohne Artikel, heute fast nur noch der Kanzleispr. eigen. — 5) Dazu:
a) Der Melder großer Thaten etc., auch (s. 1a) in der ältern Sprache = Verräther, Angeber, s. 2, 134a und so z. B. noch: Er schafft aus dem tückischen Melder | hartes Schiefergestein. Ov. 1, 122 etc. —
b) Meldung, f.; –en, z. B.: Der Schulvorstand wird die Meldungen der Bewerber entgegennehmen; Was träumte mein Gemahl? Sag mir, ich lohn es | mit süßer Meldung meines Morgentraums. Sh. 8, 19, ferner: Einer Sache Meldung [Erwähnung] thun, sie erwähnen; Von Etwas Meldung [Anzeige] machen etc.
Anm. Ahd. mëldón, mëldên, mhd. mëlden, urspr. angeben, verrathen.
Zsstzg. vgl. die von künden, bestellen etc., z. B.: Áb-: Angemeldetes absagen, z. B.: Den angekündigten Besuch a. etc., auch: Ankommende Fremde, einziehnde Miether werden auf der Policei angemeldet, abreisende Fremde, ausziehnde Miether abgemeldet. —
Án-: meldend ankündigen: Er hat seinen Besuch oder sich bei uns angemeldet, a. lassen; Er kam unangemeldt zum Fest. Lichtwer 102; Dies Dienergefolg meldet den Herrscher mir an [lässt mich seine Nähe erwarten]. Sch. 75b; Daß sich ein hitziges Fieber anmeldete. Weise Erzn. 359 etc., s. [3c]. Auch, s. [1a], nam. bei Schülern: dem Lehrer denuncieren: Einen, Etwas (beim Lehrer) a. etc. — Die Anmelderin [die mich a–de Pers.]. Ense Denkw. 6, 450 etc. —
Be-: (ver- alt.) melden: Was die Vorred auch davon bemelde. Kl. 12, 145; Darum bemeldt [benennt] auch Solinus diesen See mit seinem alten lateinischen Namen also. Stumpf 389b etc. Ferner s. [4b]. — Er-: (veralt.) melden: Wie denn Das die Kopei in die Länge ermeldet. Luther Br. 4, 577, s. ferner [4b]. —
Ver-: zuw. noch statt des Grundw., nam. feierlich, förmlich melden: Jemand seinen Gruß, eine Heirath, einen Todesfall verm.; Es wäre gegen alles Schick, diese Botschaft .. durch denselben Boten zurück-zu- v. Alexis H. 2, 3, 150; Mit dem V., sie . . wünschte einen so berühmten Mann persönlich kennen zu lernen. CFBahrdt 3, 246; Sie werde jedenfalls ihre vermuthliche Heimkehr noch verm. LDiefenbach Nov. 1, 249 etc., auch (veralt.): Da er ihnen die Begangenschaft, doch unvermeldt der Personen [ohne Nennung von Namen] erzählete. Zinkgräf 1, 10, und: Einen eines Dings verm., denuncierend anklagen. Schm. (Weidm.) Der Hund vermeldet (ein Wild), schlägt mehrmal hinter einander an. —
Vōr-: im Voraus melden: Der Vater, dem er seine Ankunft vorgemeldet hatte. Ense Denkw. 6, 417 etc., nam. [4b]. —
Zurück-: an einen Meldenden eine Meldung als Antwort richten etc.
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