Gemein
Gemeinde
Gemeine
III. Gemēīn, f.; –en; -. — ~de, f; –n; -. — ~e, f; –n; -:
eine als ein durch gemeinsame Beziehungen in sich geschloßnes Ganze erscheinende Gesellschaft, Genossenschaft oder auch eine sie repräsentierende Versammlung, nam. politisch und kirchl. (vgl. Gemeinheit3, Gemeinschaft): Sagt der ganzen G–e Jsrael. 2. 12, 3; 19; 47 u. o.; Die G–e der Gerechten, Frommen, Heiligen etc.; Gottes, des Herrn etc.; Ältesten in den [christlichen] G–en. 14, 23 etc.; In der Todten G–e [Unterwelt]. 21, 16; Scheidet euch von dieser G–e [der Aufrührer]. 4. 16, 21; 45 etc.; So mag man es ausrichten in einer ordentlichen G–e [in einer ordentlich e oder gesetzmäßig zusammenberufnen Versammlung]. 19, 39 etc.; Individuen .. fallen ihm alle zusammen in die eine große G–e. 7, 14; Nur hätte er .. in die G–e der [allgemeinen deutschen] Bibliothek, wo der wahre hohe Stuhl mit dem wahren ersten Philosophen Deutschlands schon längst besetzt war, . . zurückkehren sollen. 8, 38; Eine Kirche, für die G–e zu klein. R. 1, 46; Wie’s um die Christen steht, die gemeinen [Laien], | davon will mir gar Nichts erscheinen [in der Kirchengeschichte]. | Jch hätt’ auch können „G–de“ sagen, | ebensowenig wär zu erfragen. 3, 126; Die Sünden seiner [von des Pfarrer’s] G–e. 14, 164; Lavater liebte seine Wirkungen ins Weite und Breite auszudehnen, ihm ward nicht wohl als in der G–e [großen Genossenschaft Vieler]. 22, 200; Jeder wird .. sich der G–e [der Anhänger etc.] freuen, | die sich um ihn her versammelt. 40, 4; Die Christenheit heißet eine Versammlung aller Christgläubigen auf Erde . ., ein Gemeinschaft der Heiligen. Diese G–e oder Sammlung etc. 1, 266a; Bewahre mich vor der Gemeinschaft der Feinde | und vor der Feindschaft der G–de. Mak. 1, 94; Daß er ein ganze G. der Stadt versammle. 2a; Beruf ein G. zusammen 3b etc.; Der Priester zur G. sich wendet. 68b; Der dieser schrecklichen G–e [der Galerensklaven] vorstand. 5, 44; Die starben | für G.’ und Alter im Feld. 4, 27 [für Staat und Kirche]; Eine christliche, katholische, protestantische, jüdische G–de; Freie G–de, nam.: eine freigläubige G–de, die in Glaubenssachen einen freiern Standpunkt einnimmt, s. Freigemeindler.
Anm. Bei (s. o.) und danach nam. theologisch Gemeine, sonst heute gewöhnlicher: Gemeinde. Früher auch oft von einer Tischgesellschaft etc., z. B.: Der auch schwätzt über Tisch allein | und nit lässt reden sein G. Narr. 110a, 120; Vor meinem Hinwegziehen hat sich ein ganze G. zu mir versammlet, sich von mir geletzt etc. reißer 60a [14, 248] etc. Ferner mundartl.: „liegende Gründe, welche der ganzen Gemeinde angehören, als G.-Weiden, -Hölzer.“ 2, 588; (s. Allmand und Gemeinheit), dazu wohl auch: Die Donau ist ihr [der Türken] G. Narr. 99, 52 = ihr Besitz, worüber sie frei schalten etc. Als Bstw. zumeist G. - und G–de-, seltner: Der Eingang des G–e- Hauses. Sp. 117; G–ds-Sache. 3, 450; G–ds-Wirth. 267 etc.
Zsstzg. sehr zahlreich, z. B. nach der Kirche, die den Einigungs- u. Mittelpunkt einer G–e bildet: Die Dom-, Dorf- (s. u.), Stadt- (s. u.), Kloster-, Schloß-, Stifts- etc., Ägidien-, Johannis-, Martins-Ge- mein(d)e, die zur Dorf-, Stadt-Kirche etc. gehörige, ferner: Christ(en)- (od. christliche), Juden- (od. jüdische), Herrnhuter- od. Brüder-G–(d)e etc., ferner z. B.: Áll-: allumfassende: Freund begegnet neuem Freunde, | schließen sich zur A–de. G. 6, 435, vgl.: Allverein 12, 298. —
Bāūer(n)-: aus Bauern bestehnd, ländliche oder Dorf-G., wie: Bürger-G–de, aus Bürgern, s. Stadt-G–de. —
Brǖder-:
1) eine Gemeinde aus Brüdern, so z. B. nam. der Herrnhuter: Seit meiner Annäherung an die B–e. 22, 229 etc. —
2) eine Gemeinde im Verhältnis der Brüderlichkeit zu andern Gemeinden: Missionen, durch welche der Orden die in Asien zerstreuten B–en nach und nach mit sich zu vereinigen. 17, Vl etc., vgl.: Mutter-G–e, von der andre (als Töchter- G–en oder im Vh. unter sich als Brüder- u. Schwester- G–en) abstammen. — Bürger-: s. Bauer-G. — Chōr-: eine Gemeine, die einen Chor bildet, im Chor singt etc.: Langt .. die ganze Ch–e | .. im Klostervorhof an. 20, 45 der Chor der zur Betfahrt ver- einten Mönche und Nonnen. — Dórf-: s. o., und Bauer-G. — Kīrch-: kirchliche Gemeine, zur Unterscheidung v. einer politischen; — Pfarr-G. — Klāūs-: die sich um einen Klausner versammelnde Gemeinde, z. B. übrtr.: Nur wenig Abendfreunde | sind meine K. 3, 227. — Lánd-:
1) Dorf-G. —
2) Lands-G.: Auf versammelter L–e. Gel. 37. — Lánd(e)s-: s. Volks- u. Stadt-G., nam. (schwzr.): eine das Land repräsentierende Gemeine oder Versammlung, „Versammlung aller Aktivbürger in einem demokratischen Kanton“. 2, 155 (s. gemeinden); Alle diese Kommunen oder Hochgerichte haben ihre eigenen „Landesgemeinden“ oder „Besatzungen“, wie die Tagsatzungen hier [in 1V
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