Matt
II. Mátt, n., –(e)s; –e:
1) s. I 1a. —
2) (s. Matte 1) grasbewachsnes Land, westfäl. osnabrück. in Zsstzg.: Plággen-: Rasenplatz zum Mähen von Plaggen (s. d.), u. dies Mähen selbst, z. B.: Ein Strich, welcher zwar zur Viehweide allen Genossen offen ist, zum P. aber einem Dorfe oder einer Bauerschaft allein gehöret. Osn. 1, 20; Viel Heide zum P. Ph. 2, 189; Die Gemeinheiten mit Holzungen, Weiden P–en. 107; Wenn wir kein größen P. erhalten sollten als nach dem Verhältnis unserer Kotten. 3, 216 ff.; 1, 355 etc., vgl. Plaggengrund.
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