Marschall
Márschall, m., –(e)s; Marschälle; –s-:
Titel hoher Würdenträger, deren Zeichen der M–s-Stab ist und denen die Ordnung und Aufsicht über Etwas zukommt, s. Zsstzg., statt deren oft das Grundw. steht, z. B.: M. Vorwärts [Blücher]; Dankwart, Hagens Bruder, Der war M.; | der König sein Gesinde ihm fleißig anbefahl. N. 1674 etc.; übertr. z. B. von der Sonne: Du M. dieser Welt, du König aller Strahlen. 8, 273) etc. Weibl.: Die kleine M–in (– ⏑ ⏒). 8, 23.
Anm. Ahd. marahscalh, marscalh, mhd. marschalc — und so z. B. noch: „Seinen Hoffmarschalck“ .. Dein Marschalck ... Die Marschälcke ... Erz- Marschalck. 1, 91; Des Marschalken. ler Nonne 1, 183 ff.; 3, 141 etc.; verkl.: Ein gepudertes, vergoldetes Hofmarschälkchen. Reis. 4, 161 etc. und weibl.: Marschalkin. Gd. 1, 127 — urspr. = Pferdeknecht, Zsstzg. aus Mähre (s. d.) und Schalk (s. d.), wie noch it. mariscalco, frz. maréchal, Hufschmied, allmählich (vgl. Marstall etc.) Titel hoher Beamter. Zuw. jambisch 1, 172 etc., s. Zsstzg.
Zsstzg. z. B.: Erb-: s. Erbamt: Der Reichsquartiermeister vom E. abgesendet, um die Wohnungen der Gesandten und ihres Gefolges .. anzuordnen. G. 20, 217; 231; E. nenn’ ich dich, verleihe dir das Schwert. 12, 261. —
Erz-: s. Erzamt. ― Féld-: einer der ersten Be- amten beim Heere, dem namentl. die Anordnung und Sicherheit des Lagers und die Aufsicht über den Marsch der Truppen obliegt: Die Feldmarschälle als Anführer der kaiserlichen Garden. G. 20, 231; Der F. (–– ⏑) ist geborgen. 12, 237; Die Freiheit ist jetzt F. (–⏑–) | und Vorwärts heißen wir. Herwegh 1, 32; F. (General der Kavallerie), Unter-M. (sein Stellvertreter). Jahn M. 210; Der F. (– ⏑–). Schwab 263 etc.; General-F. etc. —
Fést-: der über die Ordnung eines Festes die Aufsicht führt. —
Fútter-: der über das Futter des Marstalls die Aufsicht hat. —
Grōß-: Ober- oder oberster Marschall; Kron-G.! | gebietet Stille! ich verlang das Wort [auf dem poln. Reichstag] .. Marschall! thut euer Amt! Sch. 664b, s. Land-M. —
Hāūs-: am fürstl. Hofe, der Anordnung des Haushalts etc. vorstehnd, vgl. Hof- M. —
Hōf-: unter dem die innre Haushaltung des Hofs steht: Uhland 122; Ober-H. —
Krōn-: s. Groß-M. — Lánd(es)-, Lándtags-: der vornehmste unter den Landständen, die Ordnung des Landtags aufrecht haltend etc., ähnl.: Reichs-M., auf den Reichstagen: Da wurde . . | der Tag eröffnet und . . | der Fall vom Landes-M. vorgetragen. Cham. 4, 76 etc. —
Hber-: s. Groß-, Hof-M. und als Ggstz. Unter-M. —
Rēīchs-: s. Land-M. —
Rēīse-: auf Reisen von hohen Pers. die nöthigen Anordnungen treffend: Das vortrefflich arrangierte Frühstück krönte deine Verdienste als R. Hackländer Erl. 1, 253; W. 27, 293 etc. —
Unter-: unter einem obern Marschall stehnd, z. B. der unter dem Erb-M. (s. d.) stehnde Reichsquartiermeister etc.
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