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marken
Márken: 1) tr.:
mit einer Marke, einem Zeichen versehn (vgl. malen 1), z. B.: kaufm. in Briefaufschriften: Anbei ein Packet gemarkt [gezeichnet, signiert] H. S.; ferner: Mit solcherlei Stempel .. war der wackere Pastor nicht gemarket. WGMüller Lind. 1, 58, so beschaffen war er nicht; Die Stellen gemarkt und gezeichnet. Tieck N. 5, 10 etc. (vgl. vralt. Partic. v. merken [s. d., Anm.]: gemarkt), am häufigsten in Zsstzg., s. auch: Markung. 2) intr. (haben): Hüttenw.: Das Erz market, s. lothen 2. 3) tr.: s. markten und Markt, Anm.
Zsstzg., s. die von markten, ferner vgl. Mark I und nam. II und die Zsstzg. von grenzen, z. B.: Áb-: abgrenzen: Wenn wir nach den Seiten des Geistes und dessen Erscheinung in der Literatur den Begriff Volk a. wollen. Auerbach SchV. 15; So ist das neuere Volksthum keineswegs so abgemarkt .., wie .. das antike. 55; Ense Denkwürd. 6, 328; Der Despotismus findet seinen Damm in der Religion, im Hause, in der Sitte. Die Gebiete der Freiheit, welche dahinter liegen, werden ihm eigensinnig abgemarkt [mit schroffer Abgrenzung abgesperrt, versperrt]; in ihnen macht sich der Mensch Bewegung. Immermann 12, 372; Nach natürlichen größern und kleinen Grenzen abgemarkt. Jahn V. 37; M. 3; 57; Ein abgemarkter Flächenraum. Ders. (Herrig 24, 434; 442) etc.; Geister a. heißt: den Raum in Räume verwandeln. IP. 41, 65; 2, 122; 4, 230c.
An-: den Marken oder Grenzen einverleiben (selten). Jahn M. 55, ähnl.: ein-m.
Be-: mit Marken, z. B. Grenzmarken versehn: Eine Scheide entstand durch die Bemarkung nicht. 138.
Bránd-: brandmalen (s. d.): Er war vor Welt und Nachwelt tiefer gebrandmarkt als eure Brandmale alle gehen, wenn die Lüge entdeckt wurde. Fichte 6, 224; Mit dem entehrenden Namen eines Plagiars gebrandmarkt. 8, 228; „Gehangen wird er noch, zum wenigsten gestäupt.“ Söller (zeigt auf die Stirn): Gebrandmarkt bin ich schon [als Hörnerträger, Hahnrei]. G. 7, 103; 32, 44; Gutzkow R. 5, 471; Ihn mit einem Worte zu b. oder lächerlich zu machen. Hartmann Erz. 270; Mit Wunden der Seele gebrandmarkt. Kl. M. 4, 581; 9, 654; Bevor du einen Menschen mit so einem abscheulichen Schandflecke b. lässest. L. 1, 143; Lichtenberg 1, 190; Musäus Ph. 3, 13; Wie sie ihn lästerten und brandmarkten mit den Tigerflecken ihres eignen Fells. Platen 6, 45; Er .. brandmarkt [schändet] seine eigene Vernunft. Rückert Erb. 2, 16; Lastern, die es [das Geschlecht] gebrandmarkt haben. Sch. 703b; Uhland 133 u. v. Ugw.: In den b–den Sommern | Bengalens. Freiligrath SW. 4, 210, wohl: das Mark brennend od. ausdörrend, verzehrend.
Eīn-: eingrenzen, vgl. an-m. Ent-: des Marks (s. d. I), übrtr.: der Kraft berauben: Es bettelt ein Held! Entmarkt der Knochen, | der mächtig des Drängers Jochs zerbrochen. Beck Arm. 15; Entmarketer Zögling. Kosegarten Po. 1, 146; Warne ich Sie vor diesem Charakter, der vampyrhaft jede edle Natur umklammert und entmarkt. Schlichtkrull Lat. Mag. 204 etc.
Unter-: (vralt.) ab-m.: Argau wird gegen den Aufgang durch den Lucernersee und den Fluß Reuß von dem Zürichgau „undermarchet.“ Stumpf 522b; Die fälschlich und betrüglich Untermarkung, Rainung, Mal- oder Markstein verrücken. Carolina 114 etc.
Um-: umgrenzen: Je größer und undurchdringlicher der Wald sein Gebiet ummarkt. Pröhle J. 154.
Ver-: mit Marken, nam. Grenzmarken versehen: Ob die Grenzen vermarkt und unstreitig. Zink Ök. 1, 869.