mannen
Mánnen, intr. (haben) und tr.:
außer Zsstzg. mundartl., vralt.:
1) einen Mann (Ehemann) nehmen, vgl. weiben. G. 298 etc. —
2) Einen m., an-m., ver-m., als (Lehens-)M. in Pflicht nehmen. Sich m., sich zu Jemandes Lehnsmann machen. ebd. —
3) tr.: Ein Schiff m., gew.: be-m. (s. d. 2).
Zsstzg. z. B.: Áb- tr.: (vralt.) ent-m.: Die Wollust hätte sie arglistig abgemannt. Mühlpforth Geistl. 16. — Án-: [2] und s. abmahnen. — Be-, tr.:
1) [1] tr.: mit einem Ehemann versehn, nam. refl.: freien: Jeder, der sich will beweiben, | auch Die, die sich b. will. 3, Zug. 205 etc.; Unbemannt. Okt. 36; ungw.: Daß Juliette und ich aus Karlsbad bemannet [mit einander verheirathet] reisen. 1, 135. —
2) [3] tr.: Ein Fahrzeug b., mit Mannschaft versehn: So bemannten wir die Boote. R. 1, 198 etc.; Die Bemannung, das B. und die Mannschaft. —
3) tr.: im Ggstz. zu ent-m. 2: mit Mannheit, mit Mannhaftigkeit versehen, — ungew., insofern Dies eben nur von innen heraus geschieht, s. durch- und er-m., doch z.B.: Dennoch fürchtet die Erziehung Nichts mehr als die Bemannung der Knaben, die sie entmannt, wo sie nur kann. 38, 3. — Durch-, tr.: mit Manneskraft durchdringend erfüllen: Von der Liebe Jugendkraft durchmannt. 1, 246; Als neuer Muth ein jedes Herz durchmannt. Bojardo 1, 16, 44; 2, 10, 6. — Eīn-, tr.: in die Zahl der Männer oder männlichen Wesen einreihen: Will den Mond ent-m., ihn einweiben und die Sonne hingegen entweiben und e. [zum Maskul. machen]. M. 310. — Ent-, tr.: Ggstz. von be-m.: 1) Ein Fahrzeug e., der Mannschaft berauben. A. 1, 94. — 2) des Mannseins, der Mannheit, Manneskraft berauben, eig. (s. kastrieren) und übrtr. (vgl. entkräften, entnerven etc.), vgl. auch entweiben: Jetzt wär Troas Heer, | durch Zagerei entmannt, .. entflohn. 170a; Mein Deutschland ist .. entmannt! weit und breit | verflossen. 15, 227; Ph. 13, 52; Will den Mond e. [des männl. Geschlechts berauben], ihn einweiben etc. M. 310; Entmensche [o Kornelia] dich vorher, vergeistere die Glieder, | so denn schlag allererst Begier und Reizung nieder; | entädere den Leib, zeuch’s Mark aus dem Gebeine, | entmanne, wo du kannst, durch Stahl und Kräuter dich. Ros. 52; [Pompejus,] der, in Pharsalus entmannt, durch Tempe’s Thal | floh. 2, 234; Zehnfach entmannt die erste Niederlage. 4, 210; Saturnus entmannt seinen Vater mit einer diamantenen Sichel. Myth. 560b; Ein Ent- männlicht-, Entmanntwerden des zuerst ausschließlich herrschenden Gottes. 2, 2, 194; Sie sind entmannt, | die Knecht’. 3, 91; 9; Die e–de Wollust. 26, 295; Des Weibes Zähre, die uns lebend | getäuscht, entmannt im Tode auch. Lit. 187 etc. Dazu: Entmannung, z. B. Jt. 2, 185, auch übrtr.: Ein so zahmes mattherziges Benehmen ist nicht in der Sinnesart eines solchen Mannweibes, wie uns Galora beschrieben wurde. .. Die unvermuthete Entmannung der armen Galora [ihr Heraustreten aus ihrem männischen Wesen]. 19, 282 etc. — Er-:
1) (s. be-m. 3 und durch-m.) mit Mannhaftigkeit, mit männlichem Muth erfüllen:
a) tr.: Ich kann nicht mehr zur Lust mein mattes Herz e. 3, 339; Diese Phantasie | ermannt die Seele wiederum. 3, 129; M. 5, 748; Ich will dich ermahnen und e. .., daß du .. nicht erschreckest noch verzagest. 1, 364a etc., und oft im Partic.: Ich flehe für umsonst ermannte | für flücht’ge Helden. 6, 32; Ermannt sprang ich auf. 5, 80 etc. —
b) bes. oft (s. a) refl.: Sich e., sich ermuthigen, sich emporraffen etc. 20, 22; 10, 19; 11, 32; Zur Tugend der Ahnen | ermannt sich der Held. 8, 365; 1, 57; Endlich ermannte er sich und faßte den Entschluß etc. 19, 294; Ich habe meine Freiheit verloren und kann mich nicht e. A. 2, 48; Kaīphas hatte sich endlich | wieder ermannt. M. 13, 943; Als sie von des Todes | Schrecken nun ganz sich ermannet. 16, 445; Wann man meint, es sei mit den Teutschen gethan, e. und ermahnen sie sich erst und streiten erst aufs Neu. 300 etc. —
c) selten intr. (haben) = b (vgl. d): Doch ermannt ich. 1, 329d; Da ermannt | er wieder und braucht sein Kräft’ all. 38, 70. —
d) im substant. Infin. ohne ,,sich“ (s. d. †): Jch ward zu frischem E., zu neuen Lebensfreuden .. aufgeregt. 22, 90; Im Kampfe zwischen E. und Niedersinken. 1, 16 etc.; Alle finken vor dem Kraft-E. Son. 317 etc. —
2) tr.: (vralt.) st. über-m. Es. 1, 22. —
3) (schwzr.) [1]: erheirathen. — Schīē-: s. Schie- Mann. — Über-, tr.: überfallend bezwingen, überwältigen (s. d.) auch mit sachl. Subj., vgl. übermännigen, übermengen: Je leichter dich der Zorn zu ü. pflegt, desto mehr musst du ihn zu bewältigen suchen; Von bittrer Lust und Schmerzen übermannt. 4, 115; Das [Gefühl] übermannt mich so sehr. 11, 152; Wenn die Alltäglichkeit uns übermannt. R. 9, 13; Deine Lieb’ und Treue | .. übermannet meine Mannlichkeit. Po. 245; Die, so übermenget oder übermannet. SW. 26, 62; Ich übermann es ganz unter mich in der Seele. F. 41; [Der Übertreter] wurden zu Viele, die Gesetze übermannet. 24, 315; Zeig, ob du bist ein Mann, wenn ich dich übermannt. Rost. 98b; Als übermannt’ ihn Unenthaltsamkeit. Haml. 2, 1; Der hat den Riesen übermannt! 397; Der Schalk, der übermannt sich hält, | hat keine Lust, zur Gegenwehr zu stehen. 20, 92; 1, 289 etc. Im Partic. auch Zsstzg., z. B.: Schmerzübermannt. Al. 32 = vom Schmerz übermannt etc.; Bei einer doch möglichen Übermannung durch Schlaf. 1, 335 etc. — Ver-, tr.: 1) [2]. — 2) Ein vermanntes Gut, ein dem Lehnsmann entzognes. — 3) [1]: durch Heirath verlieren. —
4) zum Mann oder zu etwas Männlichen machen, vgl. vermännlichen: Die Schlangen wieder trennte seine Hand | und plötzlich fühlt er [Tiresias] sich vermannt etc.
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