mannbar
Mannbarkeit
Mánnbar, a.:
reif zur Heirath, zunächst (s. mannen) von Frauenzimmern, dann auch von Jünglingen: 1. 7, 36; Allen m–en Jungfern und allen weibbaren Junggesellen. 1, 372; Sobald er zu m–em Alter [ge]kommen. 1b; Du wirst deinen Sohn nun m. anschauen, welcher ... [damals] noch ein saugendes Kind war. 48b etc.; vralt. auch = mannhaft, ritterlich (als Titel). — Zsstzg., nam. Ggstz.: In noch un-m–em Alter. —
~keit, f.; 0: das Mannbarsein: Die Gesetze bestimmen die Männlichkeit und M. oder Mutterfähigkeit. Ehe 2; Sie ist zur M. erblüht. N. 16 etc.
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