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mannbar Mannbarkeit
Mánnbar, a.:
reif zur Heirath, zunächst (s. mannen) von Frauenzimmern, dann auch von Jünglingen: 1. Kor. 7, 36; Allen m–en Jungfern und allen weibbaren Junggesellen. L. 1, 372; Sobald er zu m–em Alter [ge]kommen. Schaidenreißer 1b; Du wirst deinen Sohn nun m. anschauen, welcher ... [damals] noch ein saugendes Kind war. 48b etc.; vralt. auch = mannhaft, ritterlich (als Titel). Zsstzg., nam. Ggstz.: In noch un-m–em Alter.
~keit, f.; 0:
das Mannbarsein: Die Gesetze bestimmen die Männlichkeit und M. oder Mutterfähigkeit. Hippel Ehe 2; Sie ist zur M. erblüht. Rückert N. 16 etc.