Mangel
II. Mángel, m., –s; Mängel; -:
1) ohne Mz. (s. d) das Fehlen oder Nichtvorhandensein von Etwas, dessen man bedarf, Ggstz. Überfluß etc.:
a) mit Genit. (vrsch. d), sowohl zu bez., daß Etwas gar nicht, — als auch (s. b) daß es nicht im gehörigen Maße vorhanden: So ein Bruder M. hätte der täglichen Nahrung. 2, 15; Wo ich euer M. hatte [wo ihr mir fehltet], Das haben sie erstattet [ersetzt]. 1. 16, 17; Daß ihre [der Vermuthungen] Verschiedenheit und Menge einen treuherzigen Leser weit verlegner macht, als er nimmermehr bei dem gänzlichen M. derselben gewesen wäre. 11, 60; Bei dem M. aller Beweise einer Schuld wurde er von der Jnstanz absolviert etc. —
b) mit ,,an“ nam. zu bez., daß das Nöthige nicht in genügendem Maße vorhanden, das Vorhandne nicht ausreicht (vgl. a): Daß ihr keinen M. habt an irgend einer Gabe. 1. 1, 7; 34, 12; Daß sie keinen M. an Brot hatten. 51, 14; Man darf über keinen M. klagen an seiner Hülfe. 39, 23; M. an Verstand. 2, 221; Wenn ein M. an Vermögen | mich dir anzunähern scheint. Cid 11; Trifft .. schwerer die Unvernunft als den M. an Vernunft. Schl. 1; Daß wir hinfort an uns keinen M. wollen sein lassen. 6, 325b, es an uns, an unsrer Mitwirkung nicht fehlen lassen wollen; Er beklagt sich über M. an Theilnahme; Es ist hier nicht nur kein Überfluß, sondern sogar ein großer M. an tüchtigen Lehrern; Auf der Messe war eine Unmasse Waare und M. an Käufern; Die Belagerten litten M. am Nothwendigsten; M. an Geschütz und an Truppen zwang ihn, von der Belagrung abzustehn; Ich empfinde hier besonders schmerzlich den M. an Freunden etc., wo in vielen Bsp. der Genit. (s. a) wegen der Zweideutigkeit (s. d) vermieden wird, nam. bei persönl. Komplement, und so auch z. B. lieber: Ich empfinde schmerzlich das Fehlen [nicht: den M.] des treuen Freundes etc. —
c) das Komplement (s. a u. b) auch vielfach als Bstw. in Zsstzg., z. B.: So verkehrt wie ein Aderlaß bei Blut-M.; Brot-, Futter-, Getreide-, Korn-, Proviant-, Munitions-M.; Bis ihn Geld-M. zwang, der Nation eine Last aufzulegen, die etc.; Der sittliche und wissenschaftliche Werth dieser Werke kann ihren Kunst-M. vergüten. 2, 6; Der Müller kann wegen Wasser-M–s nicht mahlen etc. —
d) ohne Komplement: M. = M. am Nothwendigen, nam. an dem zum Leben Nothwendigen: M. haben 22, 35; 4, 3 etc.), leiden 4, 12 etc.); In Blöße und allerlei M. 5. 28; 48; 57; Wo man arbeitet, da ist genug; wo man aber mit Worten umgehet, da ist M. 14, 23; So diene euer Überfluss ihrem M. etc. 2. 8, 14 ff.; Mit M., mit Trübsal etc. 11, 37; Des M–s halben. 4, 11 etc. Auch personif. wie Armuth, Noth etc.: So wird dich die Armuth übereilen wie ein Fußgänger und der M. wie ein gewappneter Mann. 6, 11; Schaffen bringt Geld ins Haus | und jagt den M. ’naus. (Sprchw.) Stadt 1, 14 etc. — Ferner mit subj. Genit. (vrsch. a): Der M. des Freundes (vgl. b) schmerzt mich so tief wie der eigne; Der M. der Belagerten [an Lebensmitteln] stieg aufs höchste etc. — Nur selten die Mz. (vgl. 2), z. B.: An dem schändlichsten der Mängel, an Geld-M. zu leiden haben. 27, 328 —
2) ein Fehler, insofern er das Personen oder Ggstden anhaftende Mangeln oder Fehlen von Etwas an der Vollkommenheit bez., s. Fehler 2 und die Belege dort, ferner z. B.: Hatte Jemand im Antlitz | einen Fehler, wie er auch war, ein Fleckchen im Auge. | Durft’ er sich nur im Spiegel besehn, so gingen von Stund’ an | alle Mängel hinweg. 5, 253; Fehlst du, laß dich’s nicht betrüben; | denn der M. führt zum Lieben. | Kannst dich nicht vom Fehl be- frein, | wirst du Andern gern verzeihn. 3, 71; Die erblichen Mängel der Menschen [vgl. Erbsünde]. 22, 230; Den die verderblichen | schleichenden erblichen | Mängel umwanden. 11, 33; Dem man seine Mängel | zur Tugend rechnet. 13, 174; Tugenden sind zu jeder Zeit selten, Mängel gemein. 39, 60; Seine Mängel auf die Umstände, auf andere Menschen schieben. 296.; Der Zweifler findet darum nur in Allem was gedacht wird, Widerspruch und M., weil er die Harmonie der mangellosen Schönheit kennt. H. 1, 145; Mir zeigt der Logiker nach seinem Barbara | des Schlusses M. an, den ich von selber sah. 1, 86. —
3) vralt., mundartl.: Beschwerde, Klage. Da irgend Jemand M–s [Etwas zu tadeln] hätten. 2, 3 etc.
Anm. Ahd. und mhd. ohne Beleg (s. 2, 61a), wohl aber das Zeitw. mangeln, ahd. mangolōn, mhd. mangelen. Vgl. ital. manco, mangelhaft; mancare, mangeln etc. 214); mank = mangelhaft, auch: Mir scheinen diese Bemerkungen etwas mank. 6, 218 etc.; Die Redensarten mankierten [fehlten, mangelten] ihm immer mehr. 3, 338; Es manggiert da Nichts. Sch. 22 etc. Mundartl.: Mängel.
Zsstzg. s. [1c] und ähnl. nam. bei Spate; ferner zu [2] z. B.: Ein allgemeiner Fehler, dessen sich die Menschen bei ihren Unternehmungen schuldig machen, war auch der erste und ewige Grund-M. des Kammergerichts. Zu einem großen Zwecke wurden unzulängliche Mittel angewendet. G. 22, 94; Ein Haupt-M. etc., auch mit Vors.: Áb-: verstärkt st. Mangel [1; 2], vgl. Abgang etc.: Wenn ein A. an wässerigen Stoffen für die Blutbildung entsteht. Körner Sch. 4, 445; Ein größerer A. zu verspüren. Kurz Sonn. 267; Wenn Abmängel der einen Aufzeichnung aus anderer Quelle ersetzt werden konnten. Uhland V. 983 etc., gw. nur in Kanzleispr.
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