Mächtler
mächtlich
Mä́cht~ler, m., –s; uv.:
in Zsstzg.: Staats-M. Nat.-Z. 8, 45), Einer von der Partei Derer, welche eine starke Staatsmacht (im Ggstz. zur Selbstverwaltung der Gemeinden) etc. verlangen. —
~lich: a.: in Zsstzg.: auf eine Macht (s. d. 1i) oder auf mehrere Mächte bezüglich, z. B.: Drei-m–e Allianz. 13, 173 etc.
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