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Vermächtnis
Vermä́chtnis, n., –ses; –se:
die Akte, wodurch ein Erblasser Etwas vermacht (Adelung) und nam.: das Vermachte selbst, eig. und übertr., s. Gemächt, Nachlaß, Hinterlassenschaft, Erbschaft, Testament und Legat: Weil in glücklichem Gedächtnis | des Korans geweiht V. | unverändert ich verwahre. G. 4, 18; Uns bleibt nur ein V.: | des edlen Kampfs Gedächtnis. Platen 6, 19; Wenn Euch mein Tod in den Besitz dieser Länder gesetzt hätte, so würde mir ein so kostbares V. schon einen großen Anspruch auf Eure Dankbarkeit geben; aber jetzt, da ich sie Euch aus freier Wahl überlasse etc. Sch. 787a etc., auch Zsstzg., z.B.: Häufe nicht ein Gold-V. G. 4, 41 etc.; Familien- oder Stamm-V., s. Fideikommiß; Gegen-V., s. Widerlage 2 etc.