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löschbar
Löschbar, a.:
was gelöscht (s. d.) werden kann: „So lesche denn der Fürst die Flamm’ in erster Gluth.“ | Die ist nicht leschbar mehr. Lohenstein Ibr. Sult. 9. Ggstz.: Eh sich der rasche Zorn | un-l., der verderbliche, entflammt. Sch. 456b; Durchdrungen bis aufs Mark von un-l–em Feuer. w. 12, 268 etc. Ferner Zsstzg. (vgl. die von löschen) mit Nbnf. löschlich (vgl. lösbar etc.), nam. mit Verneinung oder „un“, z. B.: Áb-: Das so Geschriebne ist mit Gummi nicht a. etc. Aūs-: Un-a. lodern sie empor [die Flammen]. Beer Arr. 9; Ihre Sitten und Gebräuche un-a. H. 9, 408; Un-a. der Entfernung und der Zeit | und dem Schicksal und dem Tod ist die Flamme. Matthisson A. 8, 79; Un-a. blamiert. Prutz Woch. 98; Der edle Durst nach Stand und Ehre ist un-a. in mir. FLSchröder Beitr. 3, 3, 16. Daneben: Des umnachteten Hekla nie auslöschliches Feuer. Baggesen 1, 64; Wie auslöschlich die Züge der Gegenstände im Gedächtnis seien. G. 26, 105; Ein nur mit ihrem Blute auslöschliches Unrecht. Lohenstein (Wackernagel 3, 1, 871 Z. 36) etc. und als Ggstz.: Unauslöschliche Lache befiel die seligen Götter. B. 193b; Er habe mein Unglück mit unauslöschlicher Dinte geschrieben gesehen. G. 28, 194; Unauslöschliches Gefühl Deß, das da ist. 31, 22; 4, 20; Längst ist erloschen | das unauslöschliche Göttergelächter. Heine Lied. 360; Unauslöschlicher Jubel. Kosegarten Po. 2, 355; 313; Die Beschimpfung ist unauslöschlich. Sch. 191b; Ein unauslöschliches Brandmal. 1226a; Unauslöschliche Schande. V. Il. 7, 97; Zum unauslöschlichen Nachruhm. Od. 4, 584 etc. Er-: Feu’r, | nicht Strömen e. H. 15, 161. Ver-: Gefühle, die dem klassischen Alterthume in den Abendlanden einen un-v–en Glanz geben. Humboldt K. 2, 51 etc.