Faksimile 0096 | Seite 94
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leiblich
Lēīblich, a.:
1) im Ggstz. zu „geistig“ (s. d.), auf den Leib sich beziehend, dazu gehörig etc., vgl. körperlich, z. B.:
a) dem Genit. „des Leibes“ entsprechend: Mit l–en Augen sehen, betrachten; L–e Schönheit, Schwachheiten; Der l–e Tod; Der sein l–es Angesicht im Spiegel beschauet. Jak. 1, 23 etc.
b) (s. a) auf das Zeitliche, Weltliche, Irdische bezüglich, Ggstz. geistlich, ewig etc., z. B.: So der Ochsen .. Blut heiliget die Unreinen zu der l–en Reinigkeit, wievielmehr wird das Blut Christi .. unser Gewissen reinigen? Hebr. 9, 13; So die Heiden sind ihrer geistlichen Güter theilhaftig geworden, ist es billig, daß sie ihnen auch in l–en Gütern Dienst beweisen. Röm. 15, 27; 1. Kor. 9, 11; Er giebt aber im neuen Testamente nicht l. der Heiden Erbe, sondern geistlich. Luther 5, 214a etc.; Sie berührt mehr kein L–keit, | sind ganz außer aller Statt und Zeit. HSachs G. 2, 21.
c) leibhaft: Der heilige Geist fuhr hernieder in l–er Gestalt. Luk. 3, 22, dazu: Ein Kennzeichen jener ganz körperlosen Scheingebilde. . . Weil sie auf alle L–keit verzichten. Demokr. Stud. 163; Leis’ eröffnet er [Gott] die Hüfte [Adam’s] | und den innigsten Gedanken | nahm er draus um den in Schranken | schönster L–keit zu hüllen. Rückert Morg. 1, 4. So auch = wirklich, eigentlich (im Ggstz. zu dem bloß Bildlichen etc.), z. B.: Jesus sagte von seinem Tode, sie meineten aber, er redete vom l–en Schlaf. Joh. 11, 13; Daß uns da sein l–er Leib zu Abwaschung der Sünde gegeben werde. Zwingli 3, 9 etc.
d) (s. c) mundartl.: Er ließ uns die l–e Ruhe nicht [durchaus keine Ruhe]. Wagner Kind. 16.
e) Einen l–en Eid schwören, s. körperlich 2.
f) (s. c) eigentlich, wirklich in Bezug auf Blutsverwandtschaft, im Ggstz. zur Adoption, zu der durch Heirath bewirkten Verwandtschaft etc. (vgl. Blut 8; Fleisch 1; Lende etc.): L–er Vater, Sohn, Bruder, Vetter; L–e Mutter, Tochter, Schwester, Geschwister, Geschwisterkinder, Verwandte etc., s. auch den Ggstz. „stief“; So wir haben unsere l–en Väter zu Züchtigern gehabt, sollten wir denn nicht vielmehr unterthan sein dem geistlichen Vater? Hebr. 12, 9 (s. b). Dazu: Ehe-l. [ehelich und l.]: Meine ehe-l–en Kinder. 2) in Zsstzg., denen von leiben entsprechend, z. B.: Einver-l.: was einverleibt werden kann (einverleibbar), und als Ggstz.: Diese Lehren, die .. dem ganzen Umfange damals anerkannter Wahrheiten so fremd, so uneinverleiblich waren. L. 10, 38 etc.