lehrsam
Lehrsamkeit
Lêhrsam, a. (~keit, f.):
1) lehrhaft (1): Durch den Schaum der l–en Redseligkeit dieses Meisters. 1, 1, 128) Es war doch etwas Gutes an diesem l–en Gedanken meiner Zeit. DW. 5, XX etc. — 2) (ver- alt.) gelehrig. Auch: Ihr [der Elephanten] Lehrsame [L–keit]. 236.
Zsstzg. z.B.: Be-:
1) [1] belehrend: In einer Zeitung, die vielen 100,000 Lesern .. b. zu Händen kommt. Lut. 1, 96; Ich weiß nicht, ob die Definition hinlänglich b. 315 etc. —
2) gern Belehrung annehmend. — Ge-:
1) [2] Niemand kann besser Bratwürste . . . machen als Ihre g–e Dienerin. Br. 2, 250; G–keit. — 2) Gelehrsamkeit: eine Menge durch anhaltendes Studium erlernter Kenntnisse, insofern sie, unter sich zusammenhängend, zu einem Ganzen, einer Wissenschaft, gehören, und — eine solche Wissenschaft (vgl. Gelehrtheit): Überhaupt alle Erkenntnis der Vernunft a priori heißt nicht G–keit; G–keit ist der Inbegriff der Erkenntnisse, die gelehrt werden müssen. phRel. 9; Nach dem ausgedehntesten Begriff bez. G. zuw. den ganzen Umfang menschlicher Erkenntnis; in eingeschränkterm Verstande bedeutet es Wissenschaft nützlicher Kenntnisse und die Mittel solche zu erlangen, heißen Schul-G–keit. Ph. 1, 153; Nur der Geschmack genießt, was die G–keit pflanzt. 90b etc. Selten in Mz.: Die verschiedenen zu dieser Stelle beigebrachten G–keiten [gelehrten Bemerkungen]. Wört. 1, XXXIII. — Dazu Zsstzg., denen von gelehrt (s. d.) entsprechend, z. B.: Arznei-, Fach-, Gottes-, Sprach-G–keit; Die kalte Buch-G–keit, die sich | mit todten Zeichen ins Gehirn nur drückt. 2, 346; Diese Bücher- und Stuben-G–keit. G. 31; Rechks- G–keit. Osn. 1, XXIII; Meine schwer erworbne Sitz-G–keit. 4, 7, durch Sitzen (vgl. Sitzfleisch) erworben; Stock- 57), Un-, Wort-G. etc. — Un-: Ggstz. von lehrsam, ebenso unbe-, unge-l. etc.
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