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lehren
Lēhren, tr.:
lernen (s. Anm.) machen; eine Anweisung zu etwas zu Thundem, Auszuübendem geben:
1) ohne Obj.:
a) eig.: Kenntnisse, nam. durch Vortrag überliefern: Der Lehrer lehrt und die Schüler lernen; Solche Handwerke haben ihr Geheimnis, das sich nicht l., nur lernen lässt. Bucher Nat.Z. 13, 369; Die Nothwendigkeit, sich zu be-l., indem er zu l. aufgefordert wurde. G. 17, 267; Da die jüngern [Professoren] eig. nur l. [docieren], um zu lernen . . ., so erwerben sie ihre Bildung durchaus auf Unkosten der Zuhörer, weil diese nicht in Dem unterrichtet [s. d.] werden, was sie eig. brauchen. 21, 40; Die Ursache, warum man im L., ja sogar im Unterrichten nicht weit kommt. 39, 415; Solcher L–den sind sechs. 31, 101 etc.
b) nam. bibl.: predigend l., Anweisungen in Betreff des sittlichen Handelns geben: Jesus lehrete [,,sie“ 13, 54] in ihren Schulen. Matth. 4, 23; Er ging durch Städte und Märkte und lehrete. Luk. 13, 22; Einem Weibe gestatte ich nicht, daß sie lehre. 1. Tim. 2, 12; Den, der heilsam lehrt. Am. 5. 10; Die Propheten, so falsch l. Jes. 9, 15; [Sie] l. aus uneinigem Herzen. Ps. 12, 3; Ein weises Herz (s. c) redet klüglich und lehret wohl. Spr. 16, 23 etc.
c) mit sachl. Subj.: Liebliche Reden l. wohl. 21; Glaube dem Leben, es lehrt besser als Redner und Buch. G. 1, 310; Ein l–des Beispiel etc.
2) (s. 1) mit sachl. Obj.: Französisch, Deutsch, Sprachen, Mathematik, Philosophie, neuere Geschichte l. etc. (1a); Sitten (Spr. 26, 16), die Schrift (Sir. 38, 18) l. etc. (s. 1b); Kreuz lehrt Geduld; Armuth lehrt viel Böses. Sir. 13, 10 etc. (s. 1c); Die leichtesten Dinge von der Welt, das Reiten etc. werden mit einer Anstrengung und Ausdauer gelehret und gelernt, als wären die schwersten Verrichtungen des menschlichen Geistes. Börne 2, 363; Die Tugend, wie ein reichbegabtes Herz sie l–d übt, weil es sie nicht übend l. darf. 266; Das Rundum vom Wortlernen zum Wort-L. für neue Wortlehrlinge. Gervinus Lit. 5, 58.
a) Rechtsspr.: Einen Eid (s. d.) l., dem Schwörenden in best. Form vorsprechen; Einen gelehrten Meineid schwören. Carol. § 107 etc., s. Haltaus 625.
b) zuw. eine Pers. als sachl. Obj. (nicht zu verwechseln mit 5): Giebt es jetzt noch Zauberinnen, | wie Ovid und Ariost sie [ihr Dasein] lehrt? Göckingk Lieb. 127 etc.
3) (s. 2) mit abhäng. Satz: in denen der Indik. die Übereinstimmung des Sprechenden mit dem Inhalt des Gelehrten ausdrückt, die der Konjunktiv zweifelhaft lässt oder als nicht statthabend bez.: Ptolemäus hatte gelehrt, daß die Sonne sich um die Erde bewege; Kopernikus lehrte, daß die Erde sich um die Sonne bewegt; Keppler, daß sie, wie alle Planeten, sich in einer Ellipse bewegt; Newton, warum sie diese Bahn beschreibt; Die Erfahrung lehrt, daß ein Stein mit beschleunigter Geschwindigkeit fällt; Das Beispiel des Diogenes lehrt, wie wenig der Mensch bedarf; H. Davy lehrte, wie man mittels der galvanischen Säule Kalium darstellen kann; Die Alchymisten lehrten, wie man Gold machen könne etc.
4) (s. 2 und 3) mit abhäng. Infin.: Lesen, schreiben, rechnen, reiten, singen, tanzen l., Unterricht in den genannten Ggstden ertheilen (1a); Noth lehrt beten (1c); Die Anfechtung lehret aufs Wort merken. Jes. 28, 19 etc. Über das „zu“ beim Jnfin. und die Form des Partic. s. 8a, b und d.
5) mit persönl. Obj.: Lehret mich, ich will schweigen. Hiob 6, 24; 38, 1; Wer will Gott l. [versch. 2b], der auch die Hohen richtet? 21, 22; Sir. 1, 3; Wer einen Narren lehret. 22, 7; Lerne vor selbst, eh du Andre lehrest. 18, 19; Laß dich vor wohl l. 33, 4; Lehret alle Völker! Matth. 28, 19 etc. Zuw. refl.: Der sich laut durch manchen Trostgrund lehrte [belehrte, erbaute]. Gellert 1, 216.
6) (s. 5) Dazu zuw. mit abhäng. Präpos.: Jch will euch l. von der Hand Gottes. Hiob 27, 11; Jch will machen .. alle deine Kinder gelehret vom Herrn. Jes. 54, 13; Sie werden alle von Gott gelehret sein. Joh. 6, 45; Luther 1, 291b etc., welche pass. Fügungen doch wegen der Zweideutigkeit vermieden werden, vgl.: Die im Gesang des Herrn gelehret [unterwiesen und dadurch: geschickt]waren. 1. Chron. 26, 7, mit Genit.: Richter und Urtheiler, die solcher Rechten nicht gelehrt sind. Carolina§ 104; Griechischer Zung’ ausbündig gelehrt. V. H. 2, 56 etc., s. u.: Gelehrt und Zsstzg. wie: Rechtsgelehrt.
7) (s. 5 und 3 und vgl. 2) sehr häufig mit persönl. und sachl. Obj., sei dies ein Hw. oder ein abhäng. Satz, vgl.: Der Kaiser weist sie manchen Pfad, | wo sich viel Wilds verborgen hat. Simrock (Echtermeyer 83) etc.; Zeige mir deine Wege und lehre mich deine Steige. Ps. 25, 4; Der dich lehret, was nützlich ist. Jes. 48, 17; Lehre mich, daß es ein Ende mit mir haben mus. Ps. 39, 5 etc.; Wir lehrten unsre Freunde, auf welche Art etc. Forster R. 1, 151; Voln. 25; Reineke .. wollt’ ihn allerlei Weisen .. l. G. 5, 125; Den die Erfahrung gelehrt hatte, daß etc. 15, 27; Man lehrte mich, Liebkosungen seien wie Ketten etc. 9, 35; Die Ameisen haben mich diese Vorsicht gelehrt. L. 1, 139; Der Gott, welcher die Menschen den Wein [Weinbau] gelehrt hatte. 8, 518; Habt ihr .. die Möglichkeit, daß Engel sind .. mich nicht gelehrt? Nath. 1, 2 etc.; Die dich sein Dasein lehrten. Lichtwer 194; Ich wollte | l. dich des Lebens beste Güter. Platen 4, 384; Die haben wohl ein Stück von Schwarzkunst dich gelehrt. Rückert Rost. 73a etc.; Die Pflanze kann es dich l. Sch. 90a; Du willst Wahres mich l. 90b; Zeigt mir der Freund, was ich kann, lehrt mich der Feind, was ich soll. 91a etc.; Das Lied, das ihr mich erst gelehrt. Schlegel Sh. 3, 88; Die Lieder, die er dich lehrte. Tieck 10, 43; Wer hat dich solche Streich gelehrt? Uhland 379; Lehr du mich . ., | wie man die guten Schwerter macht. 383; Musen, die ihr .. | die deutsche Leier mich gelehrt. Uz 2, 170; Seinen Brudersohn Moral und Politik zu l. W. 7, 131; Dein Empfang | .. soll dich l., | wie wir den Mann, der dich empfohlen, ehren. 12, 102; Ich weiß nicht, was mich hält . ., | dein freches Maul zu l. (s. b), | daß Götter selbst ihr Bild in dieser Tugend lehren. 185 etc.; Wer, wenn er selbst [Gott] nicht, hat mich ihn gelehrt (s. 1c)? Zschokke 1, 13 u. ä. m.
a) Dazu im Allgem. veraltend das Passiv (vgl. 11 und fragen 1d): Haltet an den Satzungen, die ihr gelehrt seid. 2. Thess. 2, 15; Dann wird der Schüler einige handgreifliche Inventiones gelehrt. Gervinus Lit. 3, 330; Das Schlimmste, was uns widerfährt, | das werden wir vom Tag gelehrt. G. 3, 94; Wohlthun ward er nie gelehret. Gryphius Fr. 470; Sie werden jetzt gelehret, | was nie zuvormals noch kein Weiser je gehöret. Opitz 1, 17; Wenn sie nicht bereits eine Art Sprache durch ihre Erziehung gelehrt worden wären. W. 21, 298; Diesen [den Tanz] wurde sie von der Natur selbst gelehrt. 301. Am häufigsten noch mit allgm. Obj. wie: es, Das, Alles, Viel, Manches, was etc., doch s. 11.
b) prägnant: auf empfindliche Weise Einem Etwas beibringen, was ihm fehlt: Einen Mores (s. d.) l. etc. und nam. als Drohung: Wart, dich werd’ ich Bescheidenheit, Gehorsam etc. l. (s. o.: W. 12, 185) und iron.: Dich werd’ ich Trotz l. [den Trotz werd’ ich dir austreiben]. 8) (s. 5 und 4, vgl. 10) mit persönl. Accus. und Infin., ganz der Fügung in 7 entsprechend, vgl.: Einen das Reiten, ihn reiten l.; Lehrt mich beßre Sachen, | als statt des Singens Geld bewachen. Hagedorn 2, 121 etc., auch (s. b): Wart, dich werde ich gehorchen, iron.: trotzen l. etc. Wenn der Infin. innig mit l. verbunden ist, indem er damit gleichsam zu einem Begriffverschmilzt, wie in: kennen (s. d. 2h) l. oder doch den unmittelbaren Ggstd. des Unterrichts oder der Unterweisung bez., wie in: lesen, schreiben, tanzen l. etc. oder wenn er sonst nicht durch allzuviel Dazwischenstehendes von l. getrennt ist, so steht er ohne ,,zu“ (s. d. †), das bei loserer Verbindung, wenn z. B. ein mehr mittelbarer Erfolg der Lehre bez. wird oder das Zeitw. an und für sich durch mehrere Wörter ausgedrückt ist (z. B.: Sich in Acht nehmen, auf der Hut sein, aufmerksam sein, getreu sein) oder der Jnfin. durch dazwischen tretende adverb. Bestimmungen von l. getrennt ist theils stehn kann, theils (nam. aus Wohllautsrücksichten) stehn muß, begreiflicherweise mit manchen Schwankungen, vgl.: Er lehrte mich rechnen; Er lehrte mich, diese Aufgaben auf eine weit kürzere Weise mittels der Logarithmen (zu) rechnen; Er lehrte ihn aufpassen, aufmerksam zu sein und auf jedes Wort genau zu passen; „Will etwa mich dein liebenswürd’ger Mund | die Eitelkeit der Welt verachten l.?“ | Ein jedes Gut nach seinem Werth zu schätzen | [Das] brauch ich dich nicht zu l. G. 13, 172; Hast du sie fliegen gelehrt [s. c], warum lehrst du meine Seele nicht auch, dir wiederzukehren? Hölderlin H. 2, 99 etc.
a) Ferner Bsp. ohne „zu“ (s. lernen 1e): Er lehret meine Hände sreiten. Ps. 18, 35; Lehret sie halten Alles, was ich euch befohlen habe. Matth. 28, 20; Er wird das Recht wahrhaftiglich halten l. Jes. 42, 3; Sie lehrt ihn die eine Art von Empfindungen nach ihrer wahren Stärke verbergen, die andre in einer falschen Stärke erheucheln. Engel 7, 203; Der vertraute Umgang mit Jhnen lehrt mich gewiß so leben, wie man leben soll. Forster Br. 1, 474; Die Liebe .. lehret den Verschwender sparen. Göckingk Lieb. 127; Was das Täubchen girren lehret. ebd.; Lehr mich ihrer würdig sein. G. 6, 63; Mit unschätzbaren Gütern lehret uns | verschwenderisch die Noth gelassen spielen. 13, 154; Lehrt sie den Zauberreiz der wilden Lüste fliehn. Lichtwer 194; Die Noth .., | die einen Hektor selbst dem Stärkern weichen lehrt. Ramler F. 2, 528; Lehre mich nur an diese Menschen glauben. Ruge Rev. 1, 23; Wer wird künftig deinen Kleinen l., | Speere werfen und die Götter ehren? Sch. 1a; Er lehrt die schwebenden Planeten | ew’gen Ringgangs um die Sonne fliehn. 2a etc.
b) Bsp. mit ,,zu“ (s. lernen 1d): Daß sie ihn l., seiner eigenen Stimme zu gehorchen. Börne 3, 37; Wenn er manches Auge dahin ernst und nachdenkend zu blicken lehrt, wohin etc. Burmeister gB. 1, 94; Dich lehrt das Roß, das du verlangst, | die Zunge zu bewegen. Cham. 3, 208; Uns, die er gelehrt hat, um ganz ’was Anderes vertraulich ihn anzugehen. Forster Br. 1, 341; O lehre mich, das Mögliche zu thun. G. 13, 134; Ich will sie nicht l., übermüthige Forderungen zu stellen. Gutzkow R. 6, 261; Den du mich so zu verabscheuen gelehrt hast. 4, 151; Leidenden beizustehn, Das lehrten mich eigene Leiden. H. Ph. 10, 184; Der Knabe, den Irin gelehrt, | auf jede Schönheit der Natur | zu merken. EKleist 1, 79; Er habe sie dadurch gelehrt, über den Ewigen und die Tugend zu vernünfteln. Klinger F. 45; Haben sie gelehrt, das Auge auf England zu wenden. Kohl Irl. 1, 6; Wer hat dich gelehrt, diesen Namen auszusprechen. Musäus M. 2, 23; Ich will dich l., vor mir den Hut zu ziehen, du Wanst! Ruge Rev. 2, 291; Ich schwöre, daß, wenn er mir jemals in die Hände fällt, ich ihn l. will, solche Treulosigkeiten zu begehen [s. 7b]. Sch. 1091a; Lehre mich zu fluchen meinen Feinden! Schlegel Rich. III. 4, 4; Aspasia . ., welche die attischen Hetären lehrte, sich durch Geist und Schönheit Un- abhängigkeit, durch die feinste Kultur aber öffentliche Achtung zu erwerben. FSchlegel GrR. 1, 263; Wie schön er den Pflug uns zu führen gelehrt [s. d]. Werner Osts. 1, 31 etc.
c) Mundartl. auch unpersönl.: Es würde den Junker wohl l. [er würde schon lernen], das Wirthshaus weder aufzuthun, wenn er nur ein paar Tage es haben müßte wie sie. Pestalozzi 4, 390.
d) Von l. mit bloßem Infin. (vgl. dürfen I und heißen 1a) findet sich das Partic. l., daneben aber auch im Ganzen heute wohl als die gewöhnlichere Form gelehrt (s. kennen 2h), vgl.: Wer hat dich so l. theilen? Luther 5, 271b; Wer hat dich | so nach Hof- art theilen gelehrt? G. 5, 264; Hast du sie fliegen gelehrt? Hölderlin H. 2, 99; Dieses Rückblicken hat mich einsehen l., was etc. Lewald W. 2, 445; Hat trotzen dich der arme Fürst gelehrt. Schlegel Sh. 8, 218; Die mich den Reichthum ver- achten gelehrt hat. W. 1, 71.
e) Über den Wegfall des einen von zwei gleichlautenden Fw. bei refler. Infin. (ohne „zu“) s. Du 8 und vgl.: Er lehrte ihn sich seines Kummers schämen, und: Kommt, lehret nur mich meines Kummers schämen. Göckingk Lieb. 140.
f) Jst der abhäng. Infin. ein Zeitw. mit doppeltem Nomin., so steht gw. „zu“ dabei und das Prädik. im Nom.: Er lehrte ihn der Beschützer der Armen (zu) sein, selten (vgl. lassen 5): Er lehrte ihn den Beschützer der Armen sein. 9) Statt des persönl. Obj. neben dem sachl. (sei dies nun durch ein Hw. oder durch einen Satz ausgedrückt) findet sich schon bei Spate (der freilich 2, 232 nur den doppelten Accus. erwähnt) 1, 1127 und 2, 49 und nam. bei Neuern oft wie im Frz., vgl. 11 der persönl. Dat., vgl. für das Schwanken nam.: Dank, Jude, daß du mich das Wort gelehrt. Schlegel Kaufm. 4, 1’; Nerissa lehrt mir,swie ich glauben soll. 5, 1, dagegen bei V.: Dank, Jude, daß du mir gelehrt das Wort, und: Nerissa lehrt mich, wie ich denken soll. Aus den ausführlichen Belegen für den Dat., die wir (Herrig 28, 119 ff.) zusammengestellt, erwähnen wir hier: Alexis H. 1, 2, 190; Arndt 105; 162; 284; Ber. 36; Auerbach D. 1, 13; 186; Barf. 68; 77; Bettine 1, 79; Börne 3, 88; 393; Burmeister Gsch. 127; Cham. 5, 55; Dingelstedt Hept. 2, 77; Droysen Ar. 3, 88; Y. 1, 303; Fichte 8, 473; Forster Br. 1, 13; 2, 23; Voln. 20; Ich wollte Jedem sein eigen Kunststück l. G. 7, 202; 13, 141; Sie lehrte ihm kleine Lieder. 17, 2; 140; 30, 183; Niemand kann mir’s l. Grimm M. 18; Heine Rom. 124 (neben dem Acc.); NGd. 317; Heinse K. 1, 17; 145; Das lehr’ ich keinem Mädchen noch Weibe. H. 8, 441; 11, 161; Iffland 5, 2, 15; Jahn V. 248; Kant Anthr. 314; phR. 15; Kerner 529; Kinkel E. 18; HKleist E. 1, 52; Hint. 281; Klencke Parn. 2, 205; Klinger LeidW. 74; Kohl A. 1, 137; 143 u. v.; Körner 125a; 237b; Kühne Freim. 294; Die Ursache hat mir Menage gelehrt. L. 3, 88; 407; Lichtenberg 5, 250; Lichtwer 64; 180; Möser Osn. 1, 7; WhMüller 1, 250; Musäus M. 1, 58; 2, 22; 128; 4, 78; 85; Olearius Reis. 2a; Jch wollte meinem Gustav kaum Etwas mehr l. IP. 1, 183; 191; Platen 1, 337; 4, 8; 10; Prutz DM. 1, 2, 170; 193; Raumer Päd. 3, 1, 82; 141; Rückert 1, 366; Mak. 2, 49; BrE. 414; W. 1, 115 etc.; Schlegel Sh. 1, 3; 93; 2, 160; 6, 11; 146; 232; 324; 7, 132; 8, 68 etc.; Sonnenberg D. 1, 315; Streckfuß Rol. 2, 20; Tieck 2, 12; 10, 42; 16, 42; 134; Nov. 1, 20; NKr. 2, 221; 447; Cymb. 5, 5; Weil ja die Muse | ihnen gelehrt den Gesang. .. Dich hat die Muse [ohne sachl. Obj.]. V. Od. 8, 481 ff.; 22, 423; 23, 160; Ov. 1, 189; 2, 65; Th. 2, 162; 13, 8; 21, 33; Bion 2, 8; 3, 6 ff.; Ar. 3, 246; H. 1, 254; Sh. 2, 504; 3, 176; 177; 658; 664; Waldau N. 1, 277; Werner Osts. 1, 239; Weise Abs. 363; Der einem jungen Menschen solche Dinge lehrt. W. Luc. 3, 384; Zelter 5, 459 etc. 10) (s. 9) Der persönl. Dat. findet sich auch hin und wider neben dem Infin. (mit oder ohne zu), obgleich der Accus. mit dem Infin. bei Weitem überwiegt. Bettine Fr. 1, 60; Ein Kind, dem der Demonstrator die Pflanzen unterscheiden lehrte. Forster Jt. 1, 104; Wie ihr Großes ahnen meinem Geist gelehrt (s. 8c). Hölderlin H. 2, 111; Kohl A. 3, 405; Raumer Päd. 3, 1, 124; Leb wohl! Vergessen lehrest du mir nie . .. So lehre mir das Denken zu vergessen. Schlegel Sh. 1, 18; Spate 1127; Hexensalbe, die ihnen natürlich der Teufel bereiten lehrt. Tieck NKr. 2, 358; Waldau N. 2, 222. 11) im Passiv gewöhnlich (s. 7a) zu 10: Uns Andern ist Das nun schon nicht gelehrt worden. G. 30, 333; Im vierten Hauptstück werden dem Gesetzgeber Handgriffe gelehrt. 32, 84; Börne 3, 34; IGJacobi Ir. 1, 1, 22; Kohl Irl. 1, 50; Mosen Ah. 88; Musäus M. 2, 23; Ph. 1, 65; Raumer Päd. 3, 2, 168; Der Jugend wurde Nichts gelehrt, was etc. W. 8, 216 etc. und so auch, wenn das sachl. Obj. durch einen Satz oder einen Jnfin. (mit zu) ausgedrückt, wo denn aber auch mit einer Nüance die in 7a erwähnte Fügung geläufig ist: Er oder ihm wurde frühzeitig gelehrt, wie er sich in solchen Fällen zu verhalten habe; Die Kinder werden den Kindern wird dadurch gelehrt, Bescheidenheit zu heucheln; Ich bin früh angeleitet und gelehrt worden, daß man Wesen wie Tante Helene hassen soll. Gutzkow R. 8, 253; Börn. 28; Ihm wurde, sobald er denken konnte, gelehrt, mich zu hassen. Hackländer Stillfr. 2, 220; Der Blick . .. wird nur nach und nach emporzuschaun gelehrt. Rückert W. 4, 107 etc. Beide Fügungen sind, wie gesagt, durch eine Nüance versch.: Was mir gelehrt worden, Das ist mir als ein zu Lernendes mitgetheilt; mein Verhalten dazu, ob und wie es in mich aufgenommen, bleibt außer Frage; in der Fügung aber: „Jch bin Etwas gelehrt worden“ bin ich die Pers., die lernend eine Einwirkung erfahren. Dort also tritt mehr die Thätigkeit des Lehrenden, hier die des Lernenden hervor und demgemäß bez. „gelehrt“ (s. d.) nicht eine Pers., der Etwas gelehrt worden, sondern die Etwas gelernt, sich eine Fülle des Wissens selbstthätig angeeignet hat, z. B. unter Andern auch einen Autodidakten. Ugw. ist die Fügung: Den Staat, an dessen Allmacht zu glauben ihn freilich niemals gelehrt worden ist. GLiebert (Jahrhundert 2, 383). 12) refl. mit Angabe der Wirkung: Die schlechtesten Schützen, an welchen sich jemals Kupido müde gelehrt hat. Bode Empf. 166. 13) Das adjekt. Partic. Gelehrt (vgl. 11) s. u. 14) Dazu: Leh- rer (s. u.) und: Der Lehrung [gw.: des L–s] und Billigung toller Grundsätze beschuldigt. Arndt Ber. 68; Zinkgräf 1, 137 etc., gw. von Zsstzg. (s. d.).
Anm. Goth. laisjan, ahd. lêr(r)an (noch Luther 8, 12b etc. lerren), mhd. lêren, s. Lehre, Gleis und Leist, nam. mundartl. vermischt mit lernen (ahd. lirnên, lërnên, mhd. lërnen, bei Fischart B. 11b; 52a etc. „lehrnen“), s. Hebel 8, 252, z. B.: Ich lern dir’s ganz allein. Auerbach D. 1, 13; Burmann Fab. 77; Geßner 3, 115; Haben die endlosen Kriege nicht Beiden einsehen lernen, daß etc. Grabbe Hann. 116; Ich lerne sie allerlei lustige Lieder. G. 9, 10; Lernte mich ihn kennen. Gutzkow R. 6, 414; Kompert Pfl. 1, 105; 124; 192; Also wollen wir dich lernen, wie etc. Luther 8, 213a; Ryff Th. 13; Schaidenreißer 46b; 69a etc.; Lern [„lehre“ 118b] mich die Pfiffe nicht. Sch. 2, 70; Sealssield Leg. 2, 206; Sie lernen mich Nichts. Stilling 2, 125; Ich will dich lernen, meinem Hund begegnen. 1, 49; Sanders, deutsches Wörterb. II. W. HB. 2, 236; Luc. 1, 136 etc. und pass.: Wir Marienbrüder | sind nicht gelernt, ein fein Gespräch zu führen. Werner Osts. 1, 135 = wir haben nicht gelernt (vgl. engl. we are not taught) etc. und umgekehrt: Ich habe dich lehren [lernen] lassen. Stilling 1, 15; Bei deinem Beruf . . . bleiben lehre! Zinkgräf 1, 194 etc., s. Zarncke Brant 298a und vgl. Lehrer, gelehrt (und gelernt) etc. Das Partic. als Ew.: gelehrt (s. d.), dagegen als wirkl. Form des Zeitw. auch: Das heißet man nicht meisterlich gelehret [oder l.], wenn etc. Luther 6, 224a.
Zsstzg. (vgl. die von lernen), z. B.: Áb-:
1) s. Lehre 2.
2) Einem Etwas a., abgewöhnen. JGMüller Lind. 3, 116. An-:
1) Einen a., ihn zu Etwas lehrend (unterweisend) heranbilden oder anleiten, s. zu-l.: Ich will ihn mir zum Schreiber a.; Sie planmäßig a. zu wollen. Fichte 8, 359 etc.
2) Einem Etwas a., es ihm durch Lehren aneignen, vgl. ein-l.: Das wird er sich schon a. lassen. Heine Reis. 3, 338; Dabei lehrte er mir das Excerptenmachen, seine Leidenschaft, förmlich an. Holtei Jahr. 2, 237; Sie hat’s dem Kinde angelehrt, ihn zu rufen. OLudwig Thür. 1, 349; Wird den Weibern statt der Milde mehr die Wilde angerathen und angelehrt. IP. 43, 143. Āūs-: bis zur Vollendung lehren: Einen Burschen a., so daß er Geselle wird etc.; Sein ausgelehrter Mund, der redet, was er will. Fleming 159; Wer Dieses halten kann, | Der ist schon ausgelehrt. Opitz 1, 68 etc. Be-:
1) tr.: Einem Kenntnis, Kenntnis von Etwas, das Wissen, wie es sich in der That damit verhalte, verschaffen:
a) mit bloßem Obj.: Zwei Götterschwestern haben mich belehrt. G. 6, 25 etc.; passiv: Ob ich mich gleich durch die Beobachtung der Art, wie er die Menschen behandelt, sehr belehrt, jedoch nicht gebildet fand. 22, 202 etc. Auch, nam. mit adjekt. Partic. ohne Obj.: Kein würdiges und b–des Denkbild ausgeprägt. Winckelmann M. 1, 32b; Das b–dste [lehrreichste etc.] Werk darüber und als Ggstz.: Man könnte nicht leicht einen Auszug verworrener und unb–der einrichten. G. 39, 324; 22, 47 etc., wie auch: Die Bedeutung, | die eines Unbelehrten [des Nähern Unkundigen] Dreistigk. | vermögend wäre, [hineinzulegen]. Sch. 286a etc.
b) mit abhäng. Satz: Ob diese unter allen möglichen die fruchtbarste sei, würden dich deine eigenen Erfahrungen früher oder später belehrt haben. Sch. 759b; Wenn unser Mikroskop uns belehrt, daß in jedem Tropfen . . Thiere sind. Tieck etc.
c) Einen über Etwas b., in Betreff des Genannten, so daß die Mittheilung das Genannte berührt (es aber nicht ist, vgl.
d) und es aufklärt: Die mich nicht sehr über das Land b. konnten. Niebuhr Nachg. 238: Belehre mich über mich selbst. Wackenroder Kl. 191 u. v.; Worüber der Augenschein das Nähere belehret [lehrt oder: des Nähern belehrt]. L. 10, 345. d) Einen von Etwas b., das den Jnhalt oder Ggstd. der Mittheilung bildet (vgl. c), es ihn lehren, in Kenntnis davon setzen: Da ein Werk der Kunst den Leser von Nichts belehrt. Fichte 6, 443; Wie gegenwärtiges Schreiben davon des Breiteren belehrt (s. f). Forster Br. 1, 419; Belehrt er dich von Manchem, das du besser | und tiefer fühltest. G. 13, 182; 20, 42; Suchte ihn von seinen höhern Ansichten und Zwecken sinnbildlich zu b. 22, 233; Belehrt mich auf meine Fragen sehr gern von dem Ritus. 23, 142; Davon belehrt uns die Geschichte der Philosophie eines Weiteren (s. f). 39, 109; 165; Daß mich ein Engel b. muste, wovon mich diese verbrannte Mücke belehret. H. 9, 73; Die parische Marmorchronik hat mich von verschiedenen Umständen .. belehrt. JvMüller 14, 260; Musäus Ph. 1, 96; Ich würde eilen, Sie | von ein’gen Dingen zu b. Sch. 282a; Von dem Plan lässt er mich b. Streckfuß Rol. 13, 11; Thümmel 4, 135; Hat die Erfahrung ...| von dieser Wahrheit dich belehrt. W. 3, 12 etc., s. f.
e) Einen in einer Wissenschaft, Kunst, in einem Fache b.; Nöthig, daß er in der mathematischen Wissenschaft belehrt sei. G. 30, 255 etc.
f) (s. d) mit Genit., im Allgm. nur noch in gehobner Rede statt von, z.B.: Daß gute Zucht | dich eines bessern Wegs b. kann. G. 13, 145; Wenn wir dann uns glaubig aufgerichtet, | da freut’ es dich, des Trugs uns zu b. Schwab 137; Ich bin der Sache völlig schon belehrt. V. Sh. 2, 97; Daß Träume dann und wann der Zukunft uns b. W. 20, 77; Ihrer Zauberkraft | sich recht vollkommen zu b. [s. 2]. 3, 37; Ihres Vortheils von uns belehrt. Luc. 3, 118 etc., so auch: Wenn es kommt, werde ich euch Deß b. Cham. 5, 146; G. 12, 27; V. Ar. 1, 102; Ov. 2, 58; W. 3, 29 etc.; Eile nur, mich Alles zu b. IESchlegel 1, 438, was der Form nach mit dem Accus. zusammenfällt und auch in gw. Rede: Einen eines Bessern (Claudius 5, 77; G. 11, 136 etc.), eines Andern (W. 18, 59; HB. 2, 177) b. und adverbiell: Einen des Nähern, Weitern (s. d), Fernern (Zschokke 1, 114) b. etc.
2) refl.: s. 1 (c—f), ferner: Sich an [vgl. durch etc.] Etwas b., z. B.: Man belehrte sich an ihren Eigenheiten und erbaute sich an ihren Vorzügen. G. 25, 201; 27, 292; So folgen wir ihm doch gern und belehren uns an und mit ihm. 39, 92; 459 etc.
3) Dazu: Keinem Belehrer auf Worte zu huldigen. V. H. 2, 210; So ward die Religion . . die Belehrerin der Menschen. H. Ph. 3, 229 etc.; Da es ihm nicht um Belehrung [belehrt zu werden], sondern um Bestätigung zu thun ist. Fichte 6, 245; V. Bion 3, 8; Ein Buch, das .. die Welt ihm mit Belehrungen zeigt. H. 9, 190 etc.
4) Doppelzsstzg., z. B.: Nein, Mißbelehrte! wisst, daß etc. Schlegel 7, 340, falsch belehrt, im Wahn befangen etc.: Daß sie das Land .. | von seinem blut’gen Ende vor-b. Span. 2, 35, als Vorherverkündigung (Omen) b. etc. Eīn-: (s. an-l., nam. 2) Einem Etwas e., es ihm lehrend einprägen; Einem seine Rolle e., einstudieren; Fasse die Kraft auf, die ich dir eingeboren und eingelehrt habe. Klinger 2, 51; Ein System, das ihnen erst war eingelehrt worden. Tieck GsN. 1, 5 etc. Kínder-: (mundartl.) katechisieren. Gotthelf 5, 171; G. 252; Er sehe doch wohl, daß sie nicht Zeit hätten sich lassen zu k. [ausfragen]. 146; Sch. 269 etc. Mít-: gemeinsam lehren. Nāch-: s. vor-l. Um-: das bis dahin Geltende lehrend umgestalten und umstoßen: Welche das gesammte Volk über seine Schriftzeichen um-l. und umkehren wollten. Wurm Beurth. 34a. Ver-: verlernen machen: Axt und Blitz verlehrten ihn [den Baum] sein Blühn. Grün Gd. 110, dazu scherzh.: Der Verlehrer. Glaßbrenner 157, „der die Kinder .. ihre Kunst verlernen muß lehren“. Vōr-: Einem Etwas vorl., vordocieren, lehrend vortragen. IP. 36, 3 etc., auch: Einem Nachlehrenden ein Muster geben, wie er zu lehren hat etc. Zū-: s. an-l. 1: Raucht Ihr Bruder? Sonst wird ihn Hr. F. wohl z. V. Br. 1, 235 u. ä. m.