legieren
Legion
legislativ
Legist
legitim
Legitimation
legitimieren
Legitimist
Legitimität
* Leg~īēren, tr.:
1) (lat.) ein Legat (s. d.) vermachen. — 2) (it.):
~iōn (lat.), f.; –en: a) Fechtk.: dem Gegner den Degen aus der Hand schlagen (,ligieren“). 20, 110; 175 etc. —
b) edle Metalle mit geringern verschmelzen oder versetzen, eig. und übrtr.: Gerüchte, worin das Wahre immer mit falschen Zusätzen legiert zu sein pflegt. 32, 406 etc.; Das 14karatige Deutsch mit 10 Karaten französischer Legierung. Frz. 7. —
urspr. bei den alten Römern eine Heerschaar (aus 10 Kohorten bestehend): Mehr denn 12 L. [gw. L–en, doch mit uv. Mz. nach Weise der Maßbestimmungen] Engel. 26, 53; Mit einer ganzen L. .., mit 6000 Teufeln. 5, 335a, vgl. 5, 9 etc. Zsstzg.: Ehren-L., ein franz. Orden. —
~islatīv, a.: gesetzgebend. —
~ist, m., –en; –en: Rechtslehrer. F. 2, 471. —
~itīm, a.: gesetzmäßig, bes.: den Erbschaftsgesetzen gemäß: L–e Erben, Fürsten etc., daher auch als Parteibez. für Die, welche dem Grundsatz huldigen, daß die Landeshoheit nur vom Erbrecht, nicht vom Volkeswillen abhänge: Ein L–er (oder Legitimist). —
~itimatiōn, f.; –en: Legitimierung und die Urkunde derselben. —
~itimīēren, tr.: legitim machen oder dafür erklären: Eine Abschrift l., sie mit Dem versehen, was das Gesetz zur Beglaubigung derselben verlangt; Ein uneheliches Kind l., es in die Rechte eines ehelichen einsetzen etc.; refl.: seine Berechtigung zu Etwas darthun, sich in einer best. Eigenschaft ausweisen: Sich zu rechtlichen Anwalten l. Ph. 4, 174 etc. —
~itimist, m., –en; –en: Einer der legitimen Partei, dazu: L–isch etc. —
~itimitǟt, f.; –en: 1) das Legitime und das Legitimistischsein. — 2) s. Arsch, Anm.
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