Legge
Légge, f.; –n: (niederd.) Lege (ſ. d.), nam. im
Leinwandhandel eine Lage von Brettern, worüber die
Leinwand gezogen und glatt gelegt wird, gleichzeitig
als Maß dienend: (Ein Stück Leinen enthält 20 L–n), an
manchen Orten obrigkeitl. verwaltet, wo dann auch
die Qualität zugleich durch einen Stempel bez. wird.
Work in progress
Die Arbeiten am Wörterbuch sind noch nicht abgeschlossen. Beachten Sie daher folgende Hinweise:
- Artikel können falsch segmentiert sein.
- Lemmata können falsch aufgelöst sein.
- Die Struktur, v. a. von Lesarten, kann falsch ausgezeichnet sein.
- Falsch erkannte Zeichen sind nicht auszuschließen.
- Faksimiles können fehlen oder falsch beschnitten sein.
- Das generierte TEI/XML kann invalide sein.