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Legen Um-Legen Um-Legen
I. Lēgen, Lege-:
tr. (zuw. ohne ausgedrücktes Obj.) und refl.: faktitiv zu liegen (s. d.), wie stellen zu stehn, setzen zu sitzen bewirken, daß Etwas liegt, und zwar im Ggstz. zu dem ungestümen „werfen“ planvoll und bedächtig, vgl.: Sie warf ihm die Arme um den Hals und legte nein warf auch den kleinen Kopf an seine Brust. Höfer Leb. 264. Die zunächst rein örtl. Bed. tritt jedoch in vielen Verbind. mehr zurück und wird versch. nüanciert, zunächst mit abhäng. Präpos. (1—17), dann ohne solche (18—36) und (37) mit Angabe des Erfolgs:
1) allgm. Bem.:
a) über die Fügung mit Präpos.: Die mit Dat. oder Accus. werden der Bed. gemäß bei l. mit dem Accus. verbunden, wozu dann noch ein die Ruhe bezeichnendes Verh. treten kann, z. B.: Er hat das Buch [wo?] dort oder in dem Garten [wohin?] auf die Bank gelegt; Er hat sich in meiner Stube ins Bett gelegt etc. Das Verh. der Bewegung kann auch durch bloßes „hin“ bez. werden oder in manchen Fällen auch unbez. bleiben, wo dann also nur das Verh. der Ruhe neben l. erscheint, s. nieder-l. 1, z. B.: Er hat das Buch im Garten hingelegt; Er hat sich in meiner Stube hingelegt, schlafen gelegt, gelegt [als Patient, s. 27]; Die Hühner l. (ihre Eier) im Stall (s. 20) etc. So erklären sich auch vereinzelt vorkommende Fügungen mit dem Dat. st. des Accus. etc., z. B.: Wenn sich grobe Hefen l. [st. an-l.] | an dem 10* 4V Rande. Brockes 9, 36; Scheint .. auch ein Geist darin [st. darein] gelegt, | der etc. 257; Sie l. thönerne Röhren im Erdreich. Gutzkow R. 7, 96; Die Entfernung wird sich wohlthuend l. zwischen mir und dir. Lewald W. 2, 419; Leg dein Köpfchen mir am Busen. Werner Osts. 1, 241 etc.
b) über die Bed. (im Allgm.): Für die rein örtl. Bed. genügen im Folgenden (alphab. nach den Präp.) wenige leicht zu mehrende Bsp., vgl. die entsprechenden Zsstzg., die jedoch eine weit innigere Zusammengehörigkeit, ein engeres Berühren, Anschmiegen etc. bez., z.B. nur: Ein Buch an die Erde, auf den Tisch, einen Besen vor die Thüre l., dagegen: Ein Kleid (das an den Leib und damit zusammen gehört) an-l.; Ein Tischtuch (das auf den Tisch gehört etc.) auf-l.; Das Schloß (das vor die Thüre gehört etc.) vor-l. etc., wofür es freilich auch mit leichter Nüance heißen kann: Ein Kleid an den Leib [selten], ein Tischtuch auf den Tisch, das Schloß vor die Thüre l. etc., s. ab-l. 1c etc.
2) Den Kopf an Jemandes Schulter, sich an Jemandes Seite, die Stücke an einander l.; Einem Ketten an Händ’ und Füße, den Hund an die Kette, sich Schuhe an die Füße, Holz ans Feuer, Feuer ans Holz, ans Haus, das Kind zum Säugen an die Brust l. oder an-l.; Etwas an die Luft, an die Sonne, ans Licht, an den Tag (s. d. oder: zu Tage) l., auch übrtr.: es deutlich zu erkennen geben, zeigen; Hand (s. d. 5) l. an Etwas, an Einen, an sich selbst l. oder an-l.; Einem Etwas ans Herz (s. d. 9a) l.; Sich an den Laden (s. d. 2) für Etwas l.; Ein Schloß an (vgl. 14) den Koffer, an die Thüre l. etc.; Einen Maßstab (s. d.) an Etwas l.; Das Siegel, das Demuth und Ehrfurcht vor den Eltern an seinen Mund gelegt, war gelöst. Kompert Pfl. 1, 275 etc.: Sein Geld an Waaren l., es darin an-l., es darauf wenden, zunächst insofern man es dafür hingebend dem Verkäufer auf den Tisch legt; So legt ein Tropf sein Gut an Firlefanz. V. Sh. 3, 500 etc.
3) Etwas auf den Tisch, die Bank, die Erde, den Boden l.; Sich aufs Sopha, aufs Bett (s. d. 2, vrsch. 7 u. 16), auf die Bärenhaut (s. d.), auf den Rücken, auf die Seite, auf die faule, die liederliche Seite (s. d.), sich aufs Ohr (s. d.) l., um zu ruhen, zu schlafen; Die Hand (s. d. 5) auf etwas zu Ergreifendes, auf den Mund, aufs Herz l.; Einen Pfeil, einen Bolzen auf den Bogen, auf die Sehne des Bogens l. oder auf-l.; Zwei kongruente Dreiecke auf ein- ander l.; Alles auf einen Haufen (s. d. 1b) l. etc.; Etwas zu Tragendes, eine Last, ein Joch etc. auf Einen, auf seine Schulter l. oder auf-l.; Daß ein Schicksal dergleichen auf uns lege. G. 22, 273; Krankheit (2. Mos. 15, 26), einen harten Dienst (5, 26, 6), ein Gebot (Neh. 10, 32) auf Jemand l.; Wird man ein Geld auf ihn l. [ihm auf-l., die Zahlung desselben verlangen]. 2. Mos. 21, 30; Es werden sich auf ihn l. alle Flüche. 5, 29, 20; Der Qualm legt sich [schlägt] mir auf die Brust etc.; Der Kummer legt sich ihm aufs Gesicht, zeigt sich in seinen Mienen; Einem Worte auf die Zunge (vgl.: in den Mund) l. W. 7, 212 etc.; Ein Pflaster, eine Salbe auf die Wunde l.; Er wird das Fehlende schon darauf l. [hinzu l., um es voll zu machen]. Hebel 3, 501; Funfzig Thaler werden wir noch drauf l. müssen. Gutzkow R. 1, 62 etc. (s. 16); Das Schiff auf die Seite, Geld auf die hohe Kante (s. d. 2a), auf Zinsen l., so hin- oder an-l., daß es Zinsen trägt etc.; Sich auf die Lauer (s. d.) l.; Ein Gewicht auf die Wagschale, übrtr.: ein Gewicht auf diesen Umstand l.; Nachdruck, einen Ton, Accent, großen Werth (vgl. geben 2i) auf Etwas l.; Daß auf die Bienenzucht gar Wenig gelegt werde. Möser Ph. 3, 163 etc.; Sich auf Etwas l., sich Dessen mit Ausdauer befleißen, vgl. an-l. 11a und: Wer sich von einem Studium aufs andre wirft, wird in keinem soviel erreichen, als wer sich ausschließlich auf eins legt; Sich auf die Wissenschaften und schönen Künste zu l. W. 7, 174 etc.; Da er mit Gewalt Nichts ausrichten kann, so legt er sich aufs Bitten etc.; vralt.: Der Hase legt es nun aufs Flehen. Hagedorn 2, 222; Mußte es aufs Bitten l. Olearius Ros. 55a etc. Schiff.: auch ohne Obj. oder intr.: Auf Etwas zu l. oder steuern [das Schiff, mit dem Schiff], Ggstz.: Mit dem Schiff von Etwas, z. B. vom Ufer l. So: Ab- und an-l. (vgl. hängeln).
4) Das Geld aus dem Kasten l., aus einem Kasten, in den andern l.; Etwas aus der Hand l. etc. Auch (37): Etwas Zusammen-Gelegtes (oder -Gefaltetes) aus einander l. oder falten, ausbreiten, eig. und übrtr.: [Nun] l. sich die Wolken . . in einen kleinen Schnee aus einander. G. 14, 213; Wie Einheit sich in Zweiheit aus einander lege. 39, 16; Die Eigenschaften eines Dinges dar-l., sie auseinander l., Das heißt: ein Ding begreifen. Burmeister gB. 1, 176; Daß dieses Räthsel sich bald aufhellen und aus einander l. würde. G. 18, 268; Er legte sehr umständlich aus einander, wie unschicklich es sei etc. 27, 262 etc.; Diese Frage, welche in ihrer Auseinanderlegung zu schmerzlichen Verwicklungen führte. Lewald Ferd. 1, 342.
5) Bei Seite (s. d.) l. Sich gegen Etwas l. oder setzen (s. 15).
6) Etwas hinter den Ofen, hinter die Bank l. etc.; Geld, Etwas hinter sich l. Lewald Leb. 2, 8, erwerben und ersparen; zurück-l., so z. B. auch (vralt.): Nachdem wir sechs Meilen hinter uns geleget. Olearius Reis. 250a.
7) Eier ins Nest l., z. B.: Der Kuckuck legt der Grasmücke Eier ins Nest; Man legt den Hühnern Enteneier zum Ausbrüten ins Nest etc. (s. 20); Etwas in einen Korb, Kasten, in eine Schachtel, in ein Futteral l.; Fässer, Wein in den Keller l. (s. 19); Einen ins Grab, in die Erde, ins Gefängnis, in Ketten und Banden, in den Block, in Acht und Bann l.; Sich ins Bett (s. d. 2) l.; Einem Einquartierung ins Haus l., so daß sie dauernd dort liegt oder rastet; Sich zu Jemand ins Haus l. etc.; Sich in den Hinterhalt [s.: auf die Lauer] l. etc.; Geld in die Kasse, in die Bank, ins Geschäft als Theilnehmer, in die Lotterie als Mitspielender l. (s. 26); Etwas in Ordnung l., so wie es liegen muß; Etwas in Lagen, Schichten, Häufchen l., so daß Lagen, Schichten etc. daraus werden; Die Hände (s. d. 5) in den Schoß l.; Einem Worte in den Mund l., entweder: ihm angeben, was er zu sagen hat, z. B. 2. Mos. 4, 15; G. 28, 201 etc., oder: fälschlich angeben, daß er sie gesagt habe, z. B. L. 11, 532 etc.; Einem Etwas ins Herz l., pflanzen, geben; Einem einen Stein des Anstoßes, ein Hindernis etc. in den Weg l.; Etwas dagegen in die Wagschale l.; Sein Haus in den Felsen l., bauen, graben. Spr. 30, 26; Die Tiefe ins Verborgne l. Ps. 33, 7 etc.; Ließ er unser Schiff in den Wind l., d. i. wir hielten mit Segeln inne. Forster R. 1, 9; 158 etc.; Das Haus in Asche l., niederbrennen, so daß es in Asche liegt; Ein Feld in den Grund (s. d. 14) l., eine Zeichnung davon machen, es aufnehmen etc.; Sich ins Mittel (s. d. 1f) l., sich dazwischen (s. 17), sich darein l.; Die englischen Lords l. sich darein und unterstützen seine Bitte; auch: Als hätte nicht . . | so manche Sonnenkehr sich drein gelegt [wäre dazwischen getreten]. G. 4, 41; Und hat sich’s Unglück drein gelegt. Ders. etc.; Sich ins Zeug (s. d.) l., vgl. in Harnisch kommen etc.; In Bereitschaft (s. 37) l.
8) Mit Einem heben (s. d. 1g) und l., vgl. 26. Etwas nach der Reihe l., so wie es auf einander folgen soll.
9) Einen Stein neben den andern l.; Leget meine Beine neben seine Beine [ins Grab]. 1. Kön. 13, 31 etc.
10) Eine Decke übern Tisch, übers Bett l. oder über-l.; Ein zarter Hauch, leiser Duft legt sich über die Gegend; Hier hat sich gleich eine trübe Stimmung über ihn gelegt. Ense Humb. 123 etc.
11) Einen Eisenring, eine Klammer um die Stange; Einen Mantel um die Schulter l. oder um-l. etc.
12) Einem eine Decke, die Hände (s. d. 5) unter die Füße l.; Etwas unter Schloß und Riegel, unter Siegel l., verschließen, versiegeln; Einen Zettel unter die andern l., dazu, darunter mischend etc.
13) Etwas, das man an sich trägt, von ( ⏑) sich l., ab. l.; Nie werd’ ich dieses nächtliche Gewand | mehr von mir l. Sch. 439b etc. Auch intr. s. 3.
14) Der Hund legt sich vor die Thüre; Ein Schloß vor die Thüre, vor den Kasten, übrtr. vor den Mund l., s. Vorlegeschloß etc.; Die Pferde vor den Wagen l. oder spannen; Einem ein Kind vor die Thüre l., als ein ihm gehörendes oder von ihm anzunehmendes, auch übrtr., z. B.: W. 26, 133 etc.; Daß eine Kommission einen Entwurf vor Rath legte . . Dieses Meisterstück auch vor unsre Leser zu l. 13, 187 etc.; Das Schiff oder sich (mit dem Schiff) vor Anker l.; Sich mit dem Heer vor die Stadt l., sie belagernd etc. (s. 15).
15) Sich wider Einen l., sich ihm widersetzen (s. auf-l. 1e), hergenommen wohl vom Kriegslager. Hiob 9, 4; Ps. 3, 7; Spr. 30, 31 etc.
16) Einen, sich zu Bett (s. d. 2) l.; Sich zu Jemand (ins Bett) l. 1. Mos. 16, 2; 19, 33 etc.; Den Feind zu Boden l.; Leget man sich zu Boden auf den Bau und höret etc. Döbel 2, 139a; Das ersparte Geld zu dem übrigen l.; Das Gold, welches Fr. .. dazu gelegt hatte. Zschokke N. 3, 207 [vgl. 3, hinzufügen etc.]; Sich zum Ziel (s. d.) l., sich nach Jemandes Absicht bequemen; Das Erz legt sich zu Gange (Bergb.), bricht ganghaft; Etwas zu Tage (s. 2) l.; Die Zutagelegung | merkend seiner Gemüthsbewegung. Rückert Nal 273; Ein Lehrbuch beim Unterricht zu Grunde l., als Grundlage brauchen; Einem Etwas zur Last (s. d. 4a), zur Schuld l.; Drauf legt der majestät’sche Pfau | sein farbiges Gefieder | . . zur Schau (s. 18). Ramler F. 2, 431 u. o.
17) Seine Hand (s. d. 5) zwischen Zwei l.; Ein Hindernis dazwischen l. (s. 7). L. 13, 292; Hier müssen wir uns dazwischen l., sonst giebts ein neues Stiergefecht. W. 15, 107 etc. Ferner ohne beigefügte Ortsbest. oder abhäng. Präpos., so:
18) indem nur die Präpos. im subst. Infin. oder im Partic. zuw. wegbleibt, z. B.: Das Schau-L. (s. 16); Schaugelegte Reize. Kosegarten Rh. 3, 375 etc.; Da er an dem Straße-L. wider jenes Theil freventlich handelte. Luther 8, 178b, vgl.: das Wegelagern. Ahnlich: Die Schaulegung, und z. B. auch: Der Herausgeber mit der Drucklegung seiner .. Chrestomathie beschäftigt [sie zum Druck in Ordnung zu legen od. zu vollenden]. Booch-Arkossy Span. Handwörterb. (1859) VI; VIII. Gw. aber, indem die ganze Ortsbest. als bekannt und deßhalb überflüssig bleibt etc., so:
19) In meinem Hause habe ich schlechte Keller und kann nicht soviel Wein auf einmal l. (s. 9). W. Merck 1, 89, vgl. lagern.
20) Eier (s. d. 1) l. (s. 7), von den Thieren, die keine lebendigen Jungen gebären und die Eier durch den After von sich geben, nam. von den Vögeln und darunter von denen, die bes. der Eier wegen gehalten werden (wie die Hühner) auch ohne Obj.: Hühner, die fleißig l.; Kluge Hühner (s. d.) l. zuweilen auch in Nesseln; Ungelegte Eier (s. d. 1) etc.
21) Einen Grundstein [in die Erde etc.] l., ein Fundament, den Grund (s. d. 12) zu Etwas l.; Einen Fußboden, Estrich, Dielen, einen Teppich, eine Decke, ein Steinpflaster l. [auf den Boden] etc.
22) Einem Thier, übrtr.: einer Person eine Falle (s. d. 6), Schlingen, Stricke, Fallstricke, Netze l. [auf den Boden etc.].
23) Ein Pflaster [auf eine Wunde], eine spanische Fliege (s. d. 2) [z. B. hinters Ohr etc.], eine Fontanelle [ins Fleisch, z. B. in den Arm, vgl. 25], ein Haarseil [zwischen Haut und Fleisch], Leder (s. d. 3c), Riemen l. etc.
24) Röhren zur Drainage (s. d.), Drains l. etc.
25) Erbsen, Bohnen etc. l. [in den Boden], säen; Legte in einem .. Gärtlein (s. 1) Früherbsen. IP. 21, 84; Darum wirst du lustige Pflanzen setzen, aber du wirst den Fremden die Faser gelegt haben. Jes. 17, 10 etc.
26) Geld l., z. B. zu einem Geschäft etc. [in die gemeinsame Kasse], beisteuern, s. 1. Kor. 16, 2 etc. [vgl. 8], auch: Du nimmst, das du nicht geleget hast. Luk. 19, 21 etc.
27) Sich l. [zu Bett], entweder um zu schlafen, auch mit beigefügtem Infin.: Sich schlafen l., oder auch: weil man krank ist (s. bettlägerig). Nam. bibl. auch von dem Todesschlaf. Hiob 27, 19 etc., s. 28 u. 29.
28) Einem Etwas l., machen, daß es (daniederliegt, s. 27) nicht aufrecht steht, nicht aufrecht erhalten, nicht fortgetrieben wird, nicht im Gang bleibt, so nam. (eig. und übrtr.): Einem das Handwerk l. (selten: nieder-l.), den Fortbetrieb desselben unterbleiben machen etc. G. Xen. 48; Müllner 5, 145; Roquette Hühn. 119; Wiewohl honetten Schulexercitien dadurch das Handwerk nicht gelegt werden soll. Platen 5, 3 etc.; Ich will dem Kerl das Gehen unten l. [Das soll er wohl lassen]. HKleist Kr. 76 etc. Ahnlich: Einem die Straße (nieder-)l., ihm die Bereisung derselben versperren; Er legte [demüthigte] damit seinen unzeitigen Bauernstolz. Zinkgräf 1, 230; Ich werd’ es wohl vermögen, so gut wie du, die Tollheit ihm zu l. Streckfuß Rol. 12, 41; Gelegt [beseitigt] ist jede Irrung. Freiligrath Garb. 55: Ein Durchbruch ihres Strahls wird alle Wetter l. Weichmann 1, 28 etc. (s. 29 und 35). Ungw. dagegen: Es legt [senkt] der Muth die Löwenmähne. Beck Arm. 65 etc.
29) (s. 28 und vgl. 27) Etwas legt sich, lässt nach, kommt zur Ruhe etc., z. B.: Der Wind, der Sturm, die Wellen, Wogen, der Grimm, Zorn, die Aufregung, das Toben, der Schmerz legt sich; Nachdem der erste Sturm der Freude sich gelegt hatte. Immermann M. 3, 146 etc.; Wenn erst du an zu betteln fangst, | wird’s sich so bald nicht l. [aufhören]. Cham. 3, 208 etc.
30) mundartl., vralt. st. der Zsstzg., z. B. niederd. st. an-l. (s. d.): Feuer l.; Wollen wegen der gelegten neuen Krüge Erkundigung anstellen und dieselben wiederum abschaffen. Erbvgl. Beil. 31 (s. Kruglage); Wollt’ eine hohe Schul’ im Fürstenthum l.; zur Bestätigung derselben. Weidner 97 etc.
31) Die Karte(n) (s. d. 1) l. oder schlagen (s. auf-l. 4), die Blätter eines Kartenspiels nach gewissen Regeln hinlegen, um daraus Etwas prophezeiend ersehen zu können; Einem (in Bezug) auf Etwas die Karten l. So auch: Patience (s. d.) l. etc. Kartenleger(in). Vrsch.: Eine Karte l. = fort-l., bei manchen Kartenspielen: Wer Petite Misere spielt, legt eine Karte, darf dann aber keinen Stich machen.
32) Kriegsk.: Bresche (s. d.) l. oder schießen etc.: den Wall an einer Stelle nieder-l., so daß eine Bresche entsteht; Maschinen zur Breschlegung. Rüstow gK. 328.
33) Papierm.: L., die geformten und gepreßten Bogen in Ordnung auf dem „Legestuhl“ zusammenlegen. Der Gesell, der es thut, heißt: Der Leger.
34) Pferd.: Ein Pferd l., kastrieren. 35) Rechtsspr.: Bauern l. (s. 28), nieder-l. (z. B. Erbvgl. § 334), die Bauernhöfe eingehn lassen durch Entfernung der Bauern und Nichtwiederbesetzung mit neuen; Das L. oder die Legung der Bauern. Niederd. auch: Einen Tag oder Termin l., ansetzen, bestimmen. 36) Schiff.: Das Land (s. d. II.
1) l., sich so weit davon entfernen, daß es unterm Horizont liegt oder verschwindet. 37) mit Angabe des Erfolgs, in einigen Wendungen (s. 4), z. B.: Etwas bereit (oder in Bereitschaft) l., machen, daß es bereit da liegt; Legte sich Hammer und Zange zum Griffe bereit. Immermann M. 1, 253 etc.; Du kennst mich . ., du wirst auch Das, was du mir nicht zutraust, zurecht l. [erklärend etc.], wenn ichs thun konnte. G. 14, 167 etc.; Etwas bloß (s. d.) l.; Bloßlegung. Monatbl. 1, 266b etc.; Einen friedlos l. (vralt.), ihn aus den Frieden (s. d. 1) in den Unfrieden setzen; Den Garten hoch od. höher l.; Einen matt (s. d. 1a und 2a) l.; Einem Etwas nahe (s. d. II. 3b) l., auch übrtr. z. B.: sich über Etwas so äußern, daß er leicht darauf verfallen muß; Hatte so lange gebohrt und gewinkt und nahe gelegt und zu verstehen gegeben, daß es ihm wohl einfallen mußte. Prutz Mus. 1, 245, ferner = ans Herz legen. Weiße Kom. Op. 3, 300; Mit quer gelegten Holzstämmen. G. 40, 204; Es legte mich schlaf- los. Gotthelf G. 405, ließ mich nicht schlafen; Legt stundenlanges Sumpfland trocken. Zschokke 8, 20 etc. So: Bloß-, Höher-, Trockenlegung etc. 38) dazu: Der Leger, s. 33 und Zsstzg. wie Kartenleger (31) etc., ferner (Schiff.) auch „Legger“:
a) s. Lieger 2e.
b) (Unter)Leger, Bulle (s. d. 1b).
c) Leger, das mit dem einen Ende auf dem Dollbord des Boots mit dem andern auf dem Ufer liegende Brett, worauf man aus dem Boot ans Land steigt, „Steg“. 39) ferner Legung, nam. üblich zu 20—24 und demgemäß auch in Zsstzg., s. außerdem: Auseinander- (4), Bauern- (35), Bloß- (37), Bresch- (32), Druck- (18), Schau- (18), Zutagelegung (16) etc. und vgl. die Zsstzg. von l.
Anm. Goth. lagjan, ahd. legjan, leggen, legen, mhd. legen. S. liegen, womit es die vralt., mundartl. Formen des Präs.: Du leist, er leit gemeinsam hat.
Zsstzg. z. B.: Áb- [13]: tr. (1—8) und intr. (9): 1) Etwas, das man an sich hat (körperlich oder geistig) von sich legen: a) körperlich: Etwas a., um es später wieder anzulegen (vrsch. b); Nach dem Eintritt in die Stube Hut, Mantel und Degen a., so auch ohne Obj.: Legen Sie gefälligst ab! [die Kleidungsstücke etc., die Jhnen bei längerem Verweilen lästig sein würden]; Nachdem er, um zu baden, die Kleider abgelegt etc.; Des Abends die Brille, die Ringe, den Schmuck, die Orden, die Perücke a. etc. b) körperlich: Etwas a., um es nicht wieder anzulegen (vrsch. a); Nach Ablauf eines Jahrs die Trauerkleider, die Trauer a.; Wenn Sie den Rock a. [nicht mehr tragen], schenken Sie ihn mir; Abgelegte Fracke kaufen. Freytag Soll 1, 142; Da er dem Vater die abgelegten Röcke nicht nachtragen, sondern selbst immer in der Mode sein wollte. G. 19, 287; Rückert Mak. 1, 106; Die neuen Schuhe lassen uns doch die abgelegten bedauern .., bis wir sie so ausgetreten haben als die alten. Thümmel 2, 190; Die Kinderschuhe (s. d.) a. etc.; Vollkommen geheilt; der Verband konnte abgelegt werden. Immermann M. 3, 43; Meine Augen sind so weit hergestellt, daß ich die Brille bald werde a. können; Die Maske nicht a. (s. c), wenn wir unsere Rolle nicht geendigt. L. 11, 28, auch: Die Maske (Möser Osn. 1, 147), die Larve (Fallmerayer Mor. 1, 51) a., sich in seiner wahren Gestalt zeigen etc. c) (s. a und b) oft auch ohne daß eine Absicht in Bezug auf das Abgelegte entschieden hervortritt, z. B.: Mit abgelegter Feuerkrone | steht sie als Schönheit vor ihm da. Sch. 23a etc., vgl. zu b: Wenn er auch die Maske dir gegenüber ablegt, meinst du, daß er sie nicht Andern gegenüber vornehmen werde? etc. Jm Allgm. steht a. nur von Obj., die man an sich gehabt, die sich Einem angeschmiegt, die mit Einem in einer dauernden Verbind. gewesen etc., und nur vereinzelt finden sich daher Bsp., in denen diese Bed. zurücktritt, wie (vgl. 6): Ich ging zu meinem Wirthshause und fand einen trefflichen Tisch, den der Herzog mir hatte von seinen Speisen a. lassen. G. 28, 226; Wenn nicht .. die Amme .. die Widerspenstige .. umfasst und . . davon getragen hätte. | Frau Klare hat hier auf einem Ruhebette | die holde Last kaum abgelegt [hin-, niedergelegt]. W. 11, 206; Da ich meinen Brief an Dioklea abgelegt hatte. 16, 84, abgegeben, ihn an den zur Aufnahme der Briefe best. Platz legend, vgl. herab-l. und s. 5 und 7. d) übrtr. auf Geistiges (s. nam. b): Etwas a., sich davon los, frei machen; Sünden. Laster, Fehler, Gewohnheiten, Vorurtheile, eine Grille, Eigenheiten, Eigenschaften, sein ernstes Wesen, den Ernst, die Sorge, Trauer, Furcht, den Eigensinn, den Starrkopf (vHorn rhD. 2, 278), den Unglauben, die Werke der Finsternis, alle Unsauberkeit und Bosheit a.; Diese Laster nicht abzulegen, sondern abzuwerfen. L. 12, 317 etc., auch (s. c): Er legt seine Schüchternheit nur im engsten Kreise der vertrautesten Freunde ab etc., und refl.: Eine alte Gewohnheit legt sich (s. d. †) so leicht nicht ab. G. 19, 264 etc. Minder gw. von etwas Außerem: Fünf Rathsherren legen ihre Würden ab [nieder]. JvMüller 13, 288. e) ungw. meton. (vgl. 5): In einem Brief, wo er sich über dieses Stück das Herz ablegt [ausschüttet]. Guhrauer L. 2, 93, worin er Das, was ihm auf dem Herzen liegt, davon ablegt oder abwälzt.
2) Etwas zu Leistendes a. (s. 1d), durch Erfüllung des zu Leistenden sich von den Verpflichtungen frei machen, z. B. vralt.: Eine Schuld a., bezahlen. Luther SW. 56, 33; Matthesius Pr. 29; Daß Gott ihnen [den alten Jungfern] nicht legt abe einen Mann, die klare Schuld. Logau 2, 100; Der Natur die Schuld, Schuldigkeit (Simplicisstmus 1, 27), ihren Tribut a., sterben etc. Dagegen gw. Etwas verrichten und sich Dessen entledigen: Rechenschaft, Rechnung a.; Besuche a., abstatten (z. B. Forster Br. 1, 179; 191; 482; G. 15, 173; 185; 16, 119; 18, 157; 22, 277; 31, 356; W. 1, 60; 13, 146 etc.); Einem die Beichte-(Schlegel Sh. 1, 125; Thümmel 2, 187 etc.), ein Bekenntnis (G. 39, 439), Bekenntnis oder Widerrufe (L. 8, 333), einen Eid auf Etwas (G. 30, 160; Sch. 787a; 834a; 1082a etc.), einen Schwur, ein Gelübde, ein Zeugnis (G. 11, 131) etc., eine Probe, Prüfung, ein Examen, einen Beweis für Etwas a., seinen Glückwunsch (Sch. 365a), Grüße (L. 12, 40), seine Stimme, sein Urtheil a.; Mit Glückwünschen, die sich auch unabgelegt von selbst verstehen. 480; Ich legte meine Kommission ab. G. 9, 58; Welche Beweisthum a. [beibringen] können, daß etc. Hebel 3, 274 u. ä. m. Im Spiel mit 1d: „Soll ich falsch Zeugnis a.?“ | Ja wohl, alles Böse sollst du a. Rückert Mak. 2, 53 etc., vgl.: Die Gelübde a. [aufheben]. Luther 1, 357a.
3) s. [31] Etwas mit Einem a., abkarten; Ein abgelegter Handel. Musäus Ph. 1, 183, s. an-l. 2a.
4) (Bergb., Forstw.) Arbeiter a., entlassen.
5) (Buchdr.) A., die Schrift (Franke Kat. 82), meton.: die Form (Danzel 325; L. 12, 33) a., die Lettern von der Form in die Schriftkasten legen.
6) (Gärtn.) absenken, einen Zweig (,,Ableger“) abbiegen und daraus eine neue Pflanze ziehn: Daß Der, so meinen Nelkensamen gestreuet, auch die Nelken a. werde. Hippel Leb. 3, 258; Reiser, Pflanzen a. etc.
7) (Kriegsk.) Ein Geschütz a., von der Laffette.
8) (Rechtsspr.) veralt.: Ein Kind a. (vgl. 9a), es wegen der Erbschaft im Voraus abfinden, s. abtheilen. 9) intr. oder eig. meist mit zu ergänzendem Obj., s. 1a und 5, ferner:
a) A., (die Leibesbürde) a., vom Vieh und verächtl., nam. von Entbindung solcher Pers., die ihre Schwangerschaft verheimlicht.
b) (veraltend) Jemand legt Einem ab (Ggstz. bei), steht ihm ab, nimmt nicht seine, sondern des Gegners Partei etc.; Wem Gott wohl will . . .; wem Gott ablegt. Logau 2, 176; Der Ungerechtigkeit a. [entsagen]. Rabner; Der Herr legte seinem Diener nicht ab. Rückert Mak. 1, 167; Sofern ihr mir zusaget, daß Keiner dem Jro woll bei-l. [beistehn] und nur a. Schaidenreißer 76b.
c) (vgl. b) Etwas legt Einem ab, wird schwach, verlässt Einen, nam.: Die Augen (G. 21, 127); Br. 270a; Tieck N. 5, 218 etc.), das Gedächtnis (L. 2, 527; 13, 135 etc.) tegt Einem ab etc.
d) (Schiff.) s. [3]. Dazu: 10) Ablegung, z. B.: Dir danken wir .. wie für des Kleides An- und A. (1a), .. so für des Sinnes Ein- und Auslegung. Rückert Mak. 1, 3; Ablegung der Furcht etc. (1d), einer Schuld (2). Erbvergl. Beil. 5, des Eides. G. 20, 225; Um so viele Ablegung (5) zu fassen, als der Setzer .. für den Tag aufbraucht. Franke Buchdr. 21 etc. 11) Ableger:
a) eine Pers., die etwas ablegt, z. B.: Die Rechnungsableger lassen .. Fehler stehen, um den Abnehmern zu Noten Zeit und Raum zu lassen. Hippel Leb. 1, 10.
b) (s. 6) Senker, eig. und übertr., z. B.: Daß er sich erst vor Kurzem aus einer Turnpflanzschule gerissen (einige Erde hing ihm noch an der Wurzel) und daß er sich nach Ludwigsburg zu versetzen gedenke, um dort Ableger zu machen. Der Turnsetzling etc. Börne 2, 88; Napoleon ist ein Ablegerchen [des Teufels] mit des Vaters diabolischem Talent. Goltz 2, 434; 123; Der satirische Ableger und Absenker jenes Zorns. IP. Fat. 2, 70, das satirische aus jenem Zorn hervorgegangne Werk.
c) (s. b) Bienenz.: eine durch menschliche Beihilfe von einem Bienenstock abgesonderte Kolonie, die noch keine Mutterbiene besitzt, sondern aus mitgegebner Brut erst eine solche zu erbrüten hat. Kirsten Kat. 51 (vgl. Kunstschwarm). An- [1b; 2 und 30], tr., auch zuw. mit Verschweigung des als bekannt vorausgesetzten Obj. (1—10) und refl. (11):
1) Etwas an etwas Andres legen, woran es in einer gewissen Zusammengehörigkeit oder engern Berührung sich lehnt, stützt, schmiegt, haftet, z. B.:
a) Eine Leiter (an die Wand), den Kopf (an Jemandes Schulter) a., anlehnen etc. Seltner: Mit angelegeter Rechte | fühlet er noch aufbeben in junger Rinde den Busen. V. Ov. 1, 44.
b) (s. a) Die Backe a. (ans Gewehr), das Gewehr etc. a. (an die Backe), beim Schuß, zielend, so auch: Das Gewehr auf Jemand a., selten: Gerade als ob sie an Hirschböcke anlegten. Sealsfeld Leg. 3, 209. Oft ohne Obj.: Er legte wohl an, er drückte los, | der Sperling fiel. Cham. 3, 138; Aufs Haupt des Kindes anzulegen! Sch. 544a etc., s. 2b.
c) [Nun] hat man wie nach Gold- und Silberminen, die Wünschelruthe (s. d.) wieder auf sie angelegt (vgl. 2b). Heinse A. 2, 57.
d) Den Säugling a. (an die Brust); Blutegel a. (zum Saugen) etc.
e) Veralt. auch: Einem eine Bitte a. [ans Herz legen, vgl. Anliegen], z. B.: Schaidenreißer 61b.
f) Dort legt ein Fischer den Nachen an. Sch. 425b etc., ans Ufer, landet, auch ohne Obj., s. [3]: Wird angelegt bei einer Felsengruppe. Cham. 4, 153; Ho, stopp! angelegt!.V. Ar. 3, 109; Bei einem Schiff a., an dessen Seite sich vor Anker legen etc.
g) Schlag | mir Feuer, leg Holz an [ans Feuer]. G. 7, 254 etc. und: Schon legte er Feuer an [an das Holz, an den Scheiterhaufen], daß er ihn verbrennt. Hebel 4, 73 etc., am häufigsten aber: Feuer a. (s. 2a), von der heimlichen berechneten Absicht eines Brandstifters; „Wodurch ist das Feuer entstanden?“ Es ist angelegt, s. ein-l. 1d.
h) Einen Maßstab (s. d.) an Etwas (Accus.) a., um es daran zu messen, eig. und übertr., seltner: Sittliche Handlungen zu beurtheilen, dazu giebt Jedem sein eigenes Gewissen den vollständigsten Maßstab und Jeder findet es behaglich, diesen nicht an sich selbst, sondern an ein em Andern anzulegen. G. 29, 360, auch: Ob man ihr gleich den Maßstab der vollendeten Kunst nicht a. kann. 26, 334 etc.
i) Das Beil, die Axt an einen Baum a., um ihn zu fällen; Die Feile (s. d. 1 und 2), die letzte Feile a., an etwas damit zu Bearbeitendes; Hand (s. d. 5), die letzte Hand (s. d. 1g) a., an Etwas, aber auch: Hand (s. d. 5) an Einen, an sich selbst a. k) Ein Schloß a. [vor-l.] an den Koffer, die Thür etc.; Hat auf sein Hinterlassenthum gleich die Siegel angelegt. Forster Br. 2, 658, es versiegelt. l) Ich habe nicht Lust, noch einen dritten Bogen anzulegen. L. 12, 52, schreibend zu dem Andern hinzuzufügen, um mit Diesem ein Ganzes zu bilden. m) (s. r) Flachs a. (an den Rocken); Den Rocken (Wocken), die Kunkel (s. d.), a. (dazu: Die Anlege, Anlegde oder Anlegte, der mit einemmal angelegte Flachs), auch übertr.: Den Rocken, den ich angelegt habe, muß ich auch gleich abspinnen etc. G. Sch. 6, 92, das Begonnene gleich fertig machen; Ich habe den Faden wieder aufgefasst, den dein Vater angelegt. Klinger 5, 195 etc., s. 2. n) (s. 1) Dem Faß die Reifen a. oder um-l.; Das Faß a., mit den nöthigen Reifen bekleiden, vgl.: Jst mit Reifen bunden | und hat ein hölzen Röcklein an. Uhland V. 584 etc. o) (s. r) (Dem Schiff) die Spickerhaut (s. d.), die Kupferhaut a., das Schiff damitbekleiden; Die Wanten a., das Auge der Wanttaue um den Mast legen. p) (s. r) Einem Ketten, Fesseln, Banden, die Zwangsjacke, Daumschrauben etc., dem Pferde Halfter, Zügel, Zaum etc., Hufeisen, dem Pflugstier das Joch a. etc., auch übertr.: Die Schmeichelei legt ihre sanften Bande, | ihr glattes Joch nur eitlen Seelen an. Hagedorn 1, 17; Der Regent, der nicht den Zaum locker hält, den er der Freiheit anlegt. Thümmel 3, 5; Ein Schritt, der ihrem Hange zur Ungebundenheit eine lästige Fessel anlegte. Sch. 1000a etc. q) (vgl. p) Einen Hund (versch. 5), einen Rasenden a., an die Kette; Man wird ihn wahrhaftig noch a. müssen. Was Das für Einfälle sind! Cronegk 1, 71 etc. r) Etwas a., das am Leibe, diesem sich anschmiegend, getragen wird, zur Bekleidung oder zum Putz etc., z. B.: Einem oder sich ein Kleid a.; Ein Kleid, einen Mantel, Schuhe, Strümpfe, ein Hemde, einen Sack (als Zeichen der Trauer), Trauer-, Staatskleider, Trauer, eine Rüstung, den Panzer, den Harnisch, Waffen, den Degen, einen Schmuck, eine goldne Kette, Armbänder, Spangen, Ringe a.; Man leg’ ihm den Kaftan | des Königs und sein Schwert und seinen Purpur an. Gotter Sch. 168; Lasset uns ab-l. die Werke der Finsternis und a. die Waffen des Lichts. Röm. 13, 12 etc. Veralt.: Einen, sich mit oder in einem Kleide (in ein Kleid) a.; Mit, in einem Kleid angelegt sein, s. angethan, z. B.: Mit leichtem Gewand angelegt. Franck Welt. 86a; In schnöden Kleidern angelegt. 117a; [Röcke] damit sie angelegt, neben dem König saßen. Schaidenreißer 14a; Legte ihn an mit einem zerhaderten . . Rock. 58a; In schönen rothen Stiefeln angelegt. 58b; Legt sich in sein Zeug an. Waldis Teuerd. 54 etc. Häufiger noch: Sich a. ohne „mit“ oder „in“, zumal mit Angabe des Wie: Sich prächtig, festlich, rein, anders, sich als Priester a.; Sich anzulegen | zwar sauber, doch nicht stolz. Opitz; Schön angelegt und geschmückt. Schaidenreißer 4a etc. s) Oft übertr. (s. r, Kleid 1; bekleiden 1 etc.) nam. bei Altern, z.B.: Seine göttliche Gestalt, damit er von Minerva angelegt war. Schaidenreißer 5a etc.; Einem Ehre (Spr. 26, 8), Schande (2. Macc. 1, 28), Schmach (Klag. 3, 30), Unglück (2. Macc. 4, 10), Leid (7, 31), Trübsal (2. Thess. 1, 6), alle Plage, Hohn und Schmach (Luther 5, 531b), Un- ehre und Schmach (6, 357b) a. etc., wofür „anthun“ heute üblich ist (s. 2a). t) Spielmarken a., sie hinlegen, um damit den Stand des Spiels nach Gewinn und Verlust zu bez., auch mit dem dadurch zu Bezeichnenden als Obj.: Einen Robber a. etc. u) Eine Thür a., bei-l. (s. d. 1), anlehnen (s. d. 2a): Zur Kammerthür, die sie vorsichtig nur anlegte, um ihr den Rückzug zu sichern. Arnim 18.
2) Etwas a., eine Anlage (s. d. 3) machen, Etwas als Grundlage für die weitre Ausführung oder Entwicklung entstehn machen, es planmäßig beginnen und einrichten: Die meisten Bibliotheken sind entstanden, nur wenige sind angelegt worden. L. 9, 1; Die Fäden (s. 1m) zu einem Gewebe, ein Gewebe, einen Roman, die Verwicklung oder Intrigue eines Lustspiels etc., einen Bau, ein Schiff zum Bau (s. auf-l. 5b), Nester, Häuser, Städte, Pflanzstädte, Kolonien, Deiche, Eisenbahnen, Fabriken, Maschinen, Festungswerke, Gräben, Hafen, Kanäle, Gärten, Hecken, Alleen, Baumschulen, Schulen, Sammlungen, Kunstkabinette etc. a.; Ein Gemälde a., als Grundlage der Ausführung, in Bezug auf die Farben etc. (s. Sulzer 1, 149); Die großen Partien von Licht und Schatten (G. 26, 99), eine Physiognomie in einem Gemälde (31, 83) a.; Das Goldblech, worauf schon Gott Vater im Umriß eingegraben war, welche Figur, auch nur so angelegt, schon mehr bedeuten wollte etc. 28, 99 etc.; Ein Werk großartig, in einem zu großen Umfang, nach einem zu großen Maßstab a.; Einen Plan von Weitem a. (G. Merck 2, 242), Legen die Vorbereitungen schon lang voraussehend treffen; Etwas schlau, fein, künstlich (G. 10, 21) a. etc. Daran schließt sich:
a) indem die Bed. des heimlichen Vorbereitens und der Nachstellung hervortritt, z. B.: Ein angelegter Handel; Eine angelegte Karte (s. ab-l. 3). Schottel 1118a; Eine Mine a.; Angelegte Meuchelmorde. Sch. 1078b; Die Lage recht inne zu haben, wo er als ein erfahrener Soldat seinen Hinterhalt am besten a. könnte. 1088b; Seit der Meuterei, | die Jene mit dem Herrn . . . im Dunkeln angelegt [angezettelt, angesponnen]. W. 11, 204 etc., vgl.: Feuer a. (1f). Veralt. auch mit persönl. Dat. (für den auch noch zuw. wie ahd. der Accus. vorkommt), welche Fügung sich mit der unter 1s erwähnten berührt: Ich wollt den Frevel und Stolz, so sie mir in meinem Eigenthum a., ungerochen nicht lassen. Schaidenreißer 5b; Solche Frevel, so ihr mich anlegt. 6b etc., auch: Einem (od. sich selbst) Gewalt, den Tod a. etc.; Legt uns die Liebe gleich viel Widerwillen an. Opitz 1, 314 und noch zuw.: Sich Zwang a. Gutzkow R. 7, 238, gw. „anthun“.
b) mit Angabe Dessen, was man als das Ziel bei der Anlage oder dem Entwurf im Auge hat, worauf es abgesehen (s. d.) ist, in welche Bed. die unter 1b angegebne (vgl. Korn 15 und ,,Anschlag auf Etwas“) mithineinspielt: Das Werk ist auf drei Bände angelegt oder berechnet, soll so stark werden; Der Plan, der Anschlag ist auf oder gegen Jemand angelegt; Das Ganze ist auf eine Überraschung angelegt; Übrigens schien der Unterricht nur auf Prellerei angelegt. G. 20, 176; Daß es hauptsächlich dar- auf abgesehen war, den Anschlag zu vereiteln, den der lüsterne alte Sünder auf die schwarzen Augen angelegt zu haben schien. W. 9, 163 etc., nam. aber: Es (s. d. 8) auf Etwas, auf Einen a.; Kein Mann, auf den sie’s anlegte, hätte sich verwahren können. G. 25, 3; Es sei auf kleine Prellereien angelegt. 10, 39; Daß er es offenbar auf Sie angelegt zu haben schien. Hat er es aber auf mich abgesehen. Steffens Malk. 1, 300; Wenn es darauf angelegt ist, den stärksten Weinschläuchen die Stirn zu bieten. W. 23, 220 etc. Auch: Ein Haufe Menschen von verworfnem Wandel | hat . . . gefährlich wider Euch es angelegt [etwas Gefährliches gegen Euch angezettelt, s. d.]. Schlegel Sh. 8, 54 etc. Seltner ohne „es“: Pläne, die bloß auf den Verstand a. (s. 1b), sind jederzeit verrechnet. Hippel 12, 295.
3) Etwas a., es irgendwo placieren, anwenden, in Bezug auf den daraus erwachsenden Ertrag oder Gewinn, nam.: Sein Geld a. (wohl zunächst: an oder auf Zins), gut, sicher, unsicher, schlecht, in einem Geschäft, in Hypotheken, in Staatspapieren a., s. be-l. 10; Kapitalien, sein Pfund, sein Talent, seine Zeit, sein Leben, seine Mühe, seinen Fleiß, eine Wohlthat gut, schlecht a. etc.; Ich hoffe meine Verstandesthätigkeit auf die übrigen Gegenstände vortheilhafter a. zu können. Kant 3, 9; Lege hoch an deine Mühe. Schleiermacher (Wackernagel 3, 2, 1202) etc.
4) (s. 3) Personen a. (in einigen Gewerben), ihnen bei einem die Thätigkeit Vieler in Anspruch nehmenden Geschäfte ihren bestimmten Posten anweisen: Schanzgräber, Holzhauer (Döbel 3, 41a), Deicharbeiter a.; Bergleute a., gw. sie auf Wochenlohn anstellend; DieTreiber a., bei einem Treibjagen etc.; daher: Eine Treibjagd a. oder (ohne Obj.) a.
5) (s. 4) Die Hunde a. (versch. 1q), sie bei der Parforcejagd zum Beginn derselben auf die Fährte bringen, von wo sie losgelassen werden. Das A., auch dieser Ort (die Anjagd), s. Laube Brev. 236.
6) (Buchdr.) (s. 1) Die Stege a., sie zwischen und um die gebundnen Kolumnen legen und (die Form) schließen, auch bloß: a. Dazu: Der Anleger.
7) (Glash.) die Glasmasse auf der Marbel walzen und an die Pfeife andrücken.
8) (Hüttenw.) feuchte Asche auf dem Treibherd ausbreiten. 9) (Landwirthsch.) die Garben zum Dreschen auf der Tenne ausbreiten. 10) (veralt., mundartl.) Eine Steuer a., sie an oder auf Jemand legen und meton.: Die Person a., besteuern; Sie wurden zu 7000 Gulden Kriegskosten angelegt. JvMüller 24, 442; Anleger, Steuereinnehmer. Schm. 11) unpers.: Es legt bei ihm an [das Fett an die Rippen etc., vergl. 11b und auf-l. 1b], er wird stark. 12) refl.:
a) (s. 1a) Jemand legt [oder lehnt] sich an, z. B. mit dem Rücken an die Wand, mit dem Kopf an Jemandes Schulter etc.; Die Bergleute legen sich vor einem Gange an, ihn be- arbeitend etc., s. 4 und ein-l. 2. Minder gw.: Daß Joseph sich gar nicht mehr mit Ernst und Eifer in seiner Wissenschaft a. [vgl.: sich darauf legen] wollte. Wackenroder Kl. 251.
b) Etwas legt [oder setzt] sich an, hängt sich, gleichsam einen Überzug bildend, an eine Fläche: Die angebrannte Grütze legt sich an den Topf, der Weinstein ans Faß oder an die Zähne, der Rost ans Eisen; Krystalle legen sich [schießen] an; Weil nun aber Alles, was ich in mich aufnahm, sich sogleich zu einer dichterischen Form anlegte. G. 22, 232; Die Meditation würde sich an allen Wänden und Gesparren meiner Hirnkammer so dick a., wie der Arsenik in einer Kupferhütte. Musäus Ph. 4, 294 etc. Auch: Kein lieberes, sich wärmer an Einen a–des [anschmiegendes] Plätzchen. W. Merck 2, 113 etc.
c) Sich mit Einem a., ins Zeug legen, in Streit gerathen, anbinden: Ich will mich nicht gern mit ihm a., s. auf-l. 1e und ein-l. 15 etc. 13) Dazu: Anleger, s. nam. 6 und 9 und: Des Kleides An- und Ablegung. Rückert Mak. 1, 3 etc. Āūf- [1b; 3 und 37]:
1) einen Ggstd, der auf Etwas gehört, darauf legen. Das, worauf der Ggstd. gelegt wird, bleibt unbez. oder wird mit ,,auf“ beigefügt (s. 2): Ein Pflaster a. (auf die Wunde); Ein Tischtuch a. (auf den Tisch); Schminke, Roth a. (auf die Wangen); Schinken a. (auf den Teller, aufs Butterbrot etc.); Geld a. (auf den Teller), bei herumgehenden Sammlungen; Die Hand a. (auf Jemandes Haupt); Etwas zu Wiegendes a. (auf die Wagschale); Den Ellbogen oder sich a. (auf den Tisch), sich aufstützen etc. Daran schließt sich:
a) Maschen a. (auf die Nadeln), als Beginn des zu Strickenden, des Strumpfs etc.
b) Fett a., an-l. (s. d. 10 und 11b), ansetzen = fett werden.
c) (s. b) Forstw.: Ein Baum legt viel Holz auf, treibt viel Äste.
d) Ein Pferd legt sich auf, legt sich mit seiner Wucht zu sehr aufs Gebiß, so daß es der Hand des Reiters beschwerlich wird.
e) Sich a. (oder auflehnen) wider Einen oder Etwas, s. [1b], sich als Gegner desselben erweisen; Alle, die sich wider diese Schul und Kirch zu Wittenberg a. Mat- thesius Luth. 190a; Der sich wider den Antichrist aufleget. 202a etc. Auch: Sich für Etwas a., als Kämpfer dafür auftreten, vgl.: Sich für —, wider Etwas aufwerfen, das (vgl. werfen im Vh. zu legen) mehr das plötzliche Sich-Erklären für oder gegen Etwas bez., vgl. an-l. 11c und ein-l. 15.
2) (s. 1) mit persönl. Dat.: Einem die Hand a. (aufs Haupt); Einem Verwundeten ein Pflaster a. und in gehobner Rede auch: Dein Päon hat der Wunden | ein Pflaster aufgelegt. Opitz 2, 254 etc., nam. aber: etwas zu Tragendes a., eig. und übertr., z. B.: Einem armen kleinen Kegel | .. hat ein .. Flegel | .. grob sich aufgelegt. G. 1, 113, sich mit dem Ellbogen auf ihn gelegt etc., nam.: Dem Stiere das Joch, Einem (dem Volke etc.) das Joch der Knechtschaft, eine Last, Bürde, Steuern, Abgaben, einen Tribut, einen Zwang, eine Beschränkung, eine Verpflichtung, Pflicht, Verbindlichkeit, einen schweren Dienst, eine saure Arbeit, eine Strafe, etwas zu Leistendes, einen Eid, Schwur a. (oder auferlegen, s. d.); In schweren sich (s. d. †) selbst aufgelegten Büßungen. Humboldt KlSchr. 1, 117; Wem du etwas recht Schweres aufzulegen hast. L. 2, 104; Auch Diesem legt der Bischof nun zu reden auf. Ram- ler F. 3, 192, befiehlt ihm zu reden; Die allgemeine Ordnung selbst schien ihr diesen Schritt aufzulegen. Sch. 860a; Man legte dem Könige auf, sich in die Angelegenheiten nicht weiter einzumengen. 916; Das Amt, so ich einem Jeden a. würde, auf sich nehmen. Schweinichen 3, 44; So große Ausgaben, als er sich selbst aufgelegt. W. 8, 171 etc. Auch (veralt.): Sollst ihn nicht leer von dir gehen lassen, sondern sollst ihm a. [als Geschenk mitgeben] von deinen Schafen, von deiner Tenne etc. 5. Mos. 15, 14 etc., ferner: Einem einen Spottnamen (Gotter 3, 279), eine Unehre (Schöffer Liv. 180a), Makel (Franck Arch. 185a) a., anhängen (vergl. an-l. 15), ferner: Einem etwas Schändliches a., zur Last legen, Schuld geben. 5. Mos. 22, 14; Einem die Unwahrheit (Luther 1, 155b), große Laster (3, 50b), Aufruhr (6, 6a), aller Ketzerei Schuld (316a) a. etc.
3) (Buchdr.) Ein [schon gedrucktes] Buch neu, frisch (Cronegk 1, 294), von Neuem, wieder, nochmal a., eine neue Auflage (s. d. und Ausgabe 3) desselben veranstalten, übertr.: Wenn es der Himmel für nöthig und nützlich finden sollte, mich und mein Leben noch einmal aufzulegen. Lichtenberg 1, 17. Seltner mit zu ergänzender adverb. Best. (neu, wieder) etc., wie auch von einem in einem Buch enthaltnen Abschnitt, Theil etc.: Drollingers Trost-Ode, die in der Sammlung .. dieses .. Dichters sich befindet, habe ich noch einmal a. [hier in meinem Buch abdrucken] zu lassen, eben deßwegen billig Bedenken getragen. Haller 196.
4) offen, unverdeckt hinlegen (s. aus-l. 2), z. B.: Waaren a., zur Schau; In dem Lesekabinett liegen die neuesten Journale auf; die ältern werden weggelegt und neue dafür aufgelegt (ausgelegt), zur Einsicht, zum Lesen; Karten a., so daß nicht die Musierungsseite, sondern die mit den Augen bezeichnete oben liegt; Die Alte [die Kartenschlägerin], indem sie die Karten mischte und zum zweiten Male auflegte. . . . Die Alte wollte zum dritten Mal aus-l. G. 21, 219; Beim Misere ouverte muß der Spieler seine Karten a., übertr.: Nachdem er seine Karten drei Jahre vor uns verborgen gehalten hat und noch verborgen hält, sollen wir die unsrigen a. und ein offenes Spiel gegen ein verdecktes spielen. G. 18, 86 etc.; Bank (s. d. III 2), Pharo, Würfel a.; Wenn der Abt (s. d.) Würfel auflegt, hat das Konvent Macht zu spielen etc. Dazu (mundartl.): Aufgelegt, a. = offenbar, z. B.: Ein aufgelegter Spitzbube etc. Schm.
5) Schiff.:
a) (s. 4) Ein Schiff a., es zur Zeit, wo es nicht gebraucht wird, abgetakelt (gleichsam bloß gelegt) an einen sichern Ort bringen.
b) Bis er den Kiel zu einem Barkschiff a. ließ. Höfer Leb. 12, s. an-l. 2, auf die Werfte, auf den Stapel legen.
6) in die Stimmung oder Gemüthsverfassung zu Etwas bringen, gw. nur im Partic.: Zu Etwas aufgelegt (mundartl. auferlegt. Hippel Leb. 4, 325; Daß sie furchtsam und zu wichtigen Geschäften nicht auferlegt ist. Kant SchE. 76; 91 etc.) sein, disponiert, gestimmt, gw. nur von Pers.: Ich fühlte mich wohl manchmal dazu aufgelegt, allein es mangelte mir die Handhabe es anzugreifen. G. 20, 197; So aufgelegt zur Freude. Möser Ph. 2, 238; War zu Nichts weniger aufgelegt als den Homer zu beurtheilen. Mendelssohn 4, 2, 468; Witzig und spöttisch aufgelegt gegen die barbarisch redenden Forestieri [Fremden]. Stahr Jt. 1, 304 etc.; prägn.: Ich bin heute nicht aufgelegt [in der gehörigen Stimmung]. Auch (einigermaßen person.): Die Saiten [der Harfe] sind so innig zum Beben aufgelegt, daß sich der Ton von der Saite losreißt. Claudius 1, 27; Wie wenig auch jene Sprache [die holländische] zu muntern .. Sachen aufgelegt zu sein scheint. Weichmann 1, XXXIII etc. Dazu: Daß Lage oder Charakter immer schon eine geheime Aufgelegtheit zur Erzeugung gewisser Affekten hervorbringen. Engel 8, 300; Die beständige Aufgelegtheit [der Kinder] sich zu freuen. W., vgl. Aufgeräumt. Nur vereinzelt auch außer dem adj. Partic., z. B.: Bloß weil mich die Natur zum Mitleid aufgelegt. Günther; Begierde, sie [die Fabel] zu hören, wenn unsre eignen Begebenheiten uns dazu a. H. Ph. 21, 188.
7) Dazu: Auflegung (in Bed. 1—5), vgl. Auflage.
8) Aufleger: Einer der auflegt, z. B. mit Obj.: Die Schminkmädchen, die Weiß- und Roth-Auflegerinnen. Böttiger Sab. 1, 18. Nam. aber:
a) Auflader, nam. von Fässern etc. Schm.
b) (Hüttenw.) der Arbeiter, der die Gicht auflegt, s. Aufläufer 1.
c) in Spinnereien: Einer, der die abgerißnen Fäden vor dem Wiedereinfahren des Wagens ergänzt.
d) bei der Tabacksspinnerei „der die gebreiteten Blätter dem Spinner auflegt“. Zink Ök. 1, 1093.
e) (Salzsied.) Der, welcher das Salz aus den Pfannen zum Trocknen in die Körbe legt, „Ausleger“.
f) beim Torfstechen: der die Torfsoden zum Trocknen auflegt und das Werkzeug, womit Dies geschieht.
g) (mundartl.) Lootse auf der Donau.
Aūs-:
1) (s. auf-l. 4) ausbreitend hin-l., z. B.: Decken vor der Pforte. Gutzkow R. 4, 12 etc.; Reusen (zum Fischfang), Leinwand zum Bleichen, die fertig gedruckten Bogen a. etc., nam. zur Schau a. (vgl. auskramen und ein-l. 9), z. B.: Waaren in den Schaufenstern, seinen Kram (Rückert Mak. 1, 113) a.; Wenn sie bereichert nach Hause kommen .., das Erworbene auszulegen. G. 24, 107; Dem breiten A. seiner Frömmigkeit. Hegel 17, 56; Man muß nicht seinen Werth a., um die Menschen zu gewinnen, sondern man muß sie gewinnen und dann erst jenen zeigen. IP. 21, 39; Die Reiz a. reizt nicht so, wie sie verhüllen etc.; Die Karten a., s. aufl. 4.
2) (s. 1) den in Etwas liegenden Sinn entfaltend zur Anschauung bringen, s. [4] aus einander und [37] zurecht legen, vergl. ausdeuten, erklären etc.: Träume, ein Gesicht, das Gesetz, die heilige Schrift a.; Ich will Nichts a., ich will Ihnen nur vorstellen, was ich mir denke. G. 16, 305; Im A. seid frisch und munter, | legt ihr’s nicht aus, so legt was unter. 3, 63; Ein Andres ist es, einen Dichter, wie Homer, ästhetisch a., ein Anderes, ihm moralische oder politische Motive unter-l. Guhrauer L. 1, 48; Pflicht und Ehre! | Das sind vieldeutig doppelsinn’ge Namen, | Ihr sollt sie ihm a., seine Liebe | soll seine Ehre ihm erklären. Sch. 374b etc.; Etwas richtig, falsch (G. 9, 54), ungleich (Zelt. 1, 82), Einem übel (Cronegk 1, 92), meine Handlung aufs Schlimmste (Sch. 632a), Alles zum Besten (Sir. 6, 5), zu seinen Gunsten (G. 39, 247), Einem Etwas zum Argen (Cham. 5, 21) a. etc.; Weil er mein Erstaunen als Furcht auslegte. Sch. 357a; [Das] wirst du ihr zu keiner Unbescheidenheit a. W. 23, 76 etc., auch: Jemand [sein Thun etc.] falsch a. IP. 58, 237 etc., ferner refl., sowohl: Der Sonnenschirm der legt | von selbst sich aus. W. 15, 16, dafür bedarf es keiner Auslegung, Das erklärt sich von selbst etc., als auch: Nun legte sich Uli des Langen aus [legte ausführlich dar], wie etc. Gotthelf U. 2, 78 etc.
3) (weidm.) s. 1 und 10; im Partic.: Ausgelegtes Geweih, weit ausgebreitetes, dessen Stangen weit von einander stehn.
4) in absichtlich gemachte Vertiefungen einer Kunstarbeit ausfüllend Etwas als Verzierung legen, ein-l.: Eine Tischplatte mit feinerem Holz, Etwas mit Elfenbein a. (oder ein-l.); Aus- (oder ein-) gelegte Arbeit. 5) Geld a., es gw. eine kleinere Summe für Jemand, in Erwartung der Rück- erstattung, an einen Dritten bezahlen, vgl. Mendelssohn 4, 1, 16. Veraltend: Sein Geld auf Wucher, auf Zinsen a., austhun, ausleihen, s. an-l. 3. 6) Ein Kleid etc. a., im Ggstz. zu an-l. (1r). Grimm. 7) [25] Erbsen etc. a., aussäen. 8) Soldaten a., außer der Stadt etc., auf dem Lande in Quartier legen; Ein Schiff wird ausgelegt oder legt aus, legt sich, um sich segelklar zu machen, aus dem Hafen auf die Rhede; Es sind böse Hennen, die a. (Sprchw.). Schottel 1276, ihre Eier ver-l., die außerm Nest legen. 9) Sich a., z. B. aus dem Fenster, sich hinaus-l., sich mit dem Körper vornüberbeugen, so nam. (Fechtk.): Sich a. oder a. = ausliegen, s. d. und z. B.: So lag ich und so führte ich meine Klinge. Schlegel Heinr. 4, 1, 2, 4. 10) mundartl. (s. 1 und 3): Jemand legt aus, sein Umfang breitet sich aus, er wird stark; Er legte aus, ward groß und stark. Höfer Leb. 9; Er fing an aufzuschießen und auszulegen. 6 etc., s. zu-l. 6. 11) Dazu: Auslegung, z. B. (5): Jch danke dir für die Auslegung des Geldes [daß du es ausgelegt hast] und werde dir die Auslage [das ausgelegte] wieder erstatten etc.; Die Auslegung der Waaren, der Reize etc., nam. zu 2: Der Traum und seine Auslegung; Der Text war dunkel, die Auslegung ist sonnenhelle. Engel 12, 364; Heillose Miß aus- legungen der Bibel. Raumer Päd. 3, 1, 32 etc., vgl. 12a. 12) Ausleger:
a) Einer, der Etwas auslegt, z. B.: Der Ausleger der Reusen, des Geldes etc., s. Auf-l. 8d, nam. zu 2: 1. Kor. 14, 28; Claudius 4, 2; Die schiefen Ausleger dieses Jdeals. G. 32, 44; L. 3, 279; 10, 132; Sch. 1153b; Die Poesie soll nie die Gelehrsamkeit zu ihrer Auslegerin machen. 1132b; W. 29, 72; Bester Dolmetscher .. Bester Ausleger. Zinkgräf 1, 219 etc.; Traum- ausleger. V. Th. 21, 33 etc. Dazu: Auslegerei = Auslegung, gw. tadelnd: Leere Spielerei und Schau- auslegerei. Fichte 7, 402, doch z. B. Schriftauslegerei. Kant 1, 235 = Schriftauslegung. Ferner (Schiff.) auch von Sachen, so:
b) = Küstenbewahrer, Wachschiff, „Auslieger“, schnellbesegeltes längs der Küste kreuzendes Kriegsschiff: Fünf Advisjachten und Ausleger. Droysen Y. 1, 33.
c) [Die Kanots] hatten einen sogen. A. (outrigger) oder ein schmales Brett, das an einer Seite des Kanots an Querhölzer parallel mit dem Fahrzeug befestigt war und dasselbe vor dem allzuleichten Umschlagen sichern sollte. Forster R. 1, 164; 216 etc.
d) ein Bugspriet, das, ohne feste Spur, beliebig aus- und eingeholt werden kann, nam. früher auf Kuffen, Schmacken etc. üblich.
e) Ausleger der Besahn (auf Schmacken etc.), eine starke Spiere, das untre Ende des Besahnsegels auszusetzen etc.
f) (Maler.) Ausleger, der zackige Umriß eines Baums, die Ausladung (s. d.) desselben. Etwas mit etwas darauf Gelegtem das in einzelnen Fällen unbez. bleibt bedecken:
Be-:
1) eigentl.: Den Boden mit Teppichen, mit Fußdecken, mit Brettern, mit Steinen, mit Marmorplatten, das Dach mit Ziegeln, mit Schiefer, mit Metallplatten, den Tisch mit einem Tischtuch, den Spiegel (mit einer Zinnfolie), das Grab mit Blumen, eine Terrasse mit Rasen, das Gesicht mit Schönpflästerchen, den Huf (mit Hufeisen), ein Butterbrot (mit Käse, Schinken, Wurst) b.; War die Wiekersee mit Eis belegt. Höfer Leb. 25; Man eilt, den bettelnden Mönchen die Wägen | mit Kälbern, Geflügel und Schmalz zu b. Platen 3, 13; Sein Kleid mit Buntwerk wohl belegt [gw. besetzt]. Rollenhagen Fr. 499; Ein Palast . . mit goldbelegtem Dache. W. 12, 242 etc. Dazu:
2) Ein (zum Schneiden etc. bestimmtes) eisernes Werkzeug b., mit Stahl an der Schneide, diesen daran schmiedend; Die Pflugschar b. etc.
3) Einen Platz b., zunächst ihn durch etwas darauf Gelegtes, dann allgm. durch Etwas als einer best. Person gehörig und für Andre nicht mehr frei bezeichnen: Die Plätze an der obern Tafel sind schon alle belegt etc. So auch nam. auf der Universität: Einen Platz in einer Vorlesung, ein Kolleg b., sich durch Bezahlung einen Platz sichern; Das Kolleg ist sehr besucht, obgleich es Wenige belegt haben etc.; Unbelegte Plätze.
4) Bei Magenverstimmungen ist die Zunge gw. (mit Schleim) belegt, belegt sich die Zunge; Die Belegtheit der Zunge ist ein Zeichen verdorbnen Magens etc.; Die Brust ist (mit Schleim), die Simme, der Sänger ist belegt; Ich fühle schon wie meine Belegtheit zunimmt. Benedir 10, 193 etc. Ferner mehr übertr.:
5) eine zu tragende Last etc., etwas Unangenehmes, Lästiges, Hinderndes, Beschwerendes auflegen (s. d. 2): Einen mit Ketten, schweren Eisen (Gerhard Wil. 1, 197 etc.) b.; Unser Leben ist mit so viel Beschwerlichkeiten belegt. Gellert; Mit selbigem Leid auch beleget. Olearius Ros. 71a; Dieweil er ja mit solchem Kreuz und Pein | euch doppelt jetzt belegt. Opitz 1, 179; Das Volk mit Steuern und Abgaben b.; Also muß man den Bauer b. [mit Steuern etc.]. JvMüller 14, 448; Ein Haus, eine Stadt mit Einquartierung b.; Die Stadt mit einer Brandschatzung, Jemand mit dem Bann, mit einer Strafe, Buße b.; (veralt.) Nicht Einer .. | der ihn b. kann mit der geringsten Sünden [sie ihm zur Last legen]. Opit; Einem mit einem Eide b. (B. 235b), insofern er dadurch gebunden ist; Etwas oder Einen (G. Sch. Nr. 276) mit Arrest, Etwas mit Beschlag b.; Die Krüge mit Bier, mit Branntwein b. (Erbvergl. § 251; 233; 232) oder ver-l. (ebd.), sie damit versehn, insofern sie ihren Bedarf nicht anderswoher zu beziehn, gebunden sind; Die Belegung dieser Krüge (234) etc. In einigen Fällen verschwindet der Sinn des Lästigen etc., vgl.: Einen mit einem Schimpf-, Ekel-, Beinamen, mit einem ehrenden Beinamen b., ihm den Namen bei-l. etc.
6) mit Pers., denen ein best. Posten (Lager) angewiesen ist, versehen, z. B.: Einen Steinbruch, ein Bergwerk (Wackernagel 3, 1, 421 Z. 32), einen Berg (424 Z. 17) b., mit Arbeitern etc.
7) (s. 6, vgl. 5). Nam. auch: Die Straße b. (G. 5, 199; 209) oder ver-l., sie mit Mannschaft etc. versperrend; Eine Burg (213), eine Stadt (Richt. 9, 50; Jos. 10, 5; 31 etc.) b., heute gw. belagern.
8) mit einem Beleg (s. d.) versehen: Eine Rechnung mit oder durch Quittungen, eine Geschichte mit Urkunden b.; Womit willst du Das b.?; Ist was, daß [womit] du belegst, | daß Diesem also sei? Opitz 2, 131; Daß sie’s mit Brief und Siegeln dir b. Sch. 365a, auch: Die Geschichte belegt [liefert die Belege dazu]. Seume Sp. 344; Wie es für seine Erfahrungen ergänzend und nochmals b–d sein möchte. G. 27, 310.
9) (Schiff.) laufendes Tauwerk um Etwas herumschlagen und befestigen. 10) Sein Geld b., an-l. (s. d. 3), z. B. in Häusern, Hypotheken, auch: Das erste schöne Geld in Häuser zu b. Hagedorn 1, 65. 11) von einigen Thieren, z. B. von Pferden, Rindern, Hunden etc.: Das Weibchen b., sich mit demselben begatten; So sah ich jüngst ein Pferd b. Brockes 9, 220 (vgl. decken 9, beschälen etc.); Warf eine Dachshündin, welche von einem Pudel belegt war. Forster R. 1, 184; Wölfinnen von männlichen Hunden belegt. Vogt Köhl. 57; Dein Vieh sollst du nicht b. lassen in zweierlei Gattungen. Zunz (3. Mos. 19, 19) etc. und so auch vom Menschen (im thierischen Zustand): Zu fressen haben, schlafen und sein Weibchen b. W. 29, 169 etc. Auch: Eine Stute, Kuh, Hündin b., das Männchen zur Begattung zu ihr lassen. 12) Dazu: Belegung, das B. und Das, womit Etwas belegt ist (nam. 1): Die Belegung einer Leidner Flasche, eines Spiegels etc. Bēī-:
1) Die Thüre b. Börne 4, 159, an-l. (lu), sie anlehnend zumachen.
2) Etwas b., zu etwas Andrem es hinzufügend: Schick das Packet noch nicht weg, ich will noch Etwas b.; Dem Brief einen andern, eine Rechnung b.; Rupfte Tauben | . . legt’ bei geschwollne Trauben. G. 2, 211 etc., auch: Der Fliege gleich, die nicht zum Flug sich regt, | obgleich ihr die Natur die Flügel beigelegt [ertheilt, gegeben, versch. 4]. Hagedorn 1, 63; Legt deine Schwestertreu | zu meinen Tagen gleich noch lange Jahre bei. IESchlegel 1, 53 etc.
3) Einem ein Frauenzimmer b., zu ihm ins Bett, ins Ehebett (s. Beilager). 1. Mos. 16, 5; Wie sich sein Herr die schöne Neubekehrte konnte ehelich b. lassen. Musäus M. 5, 87; Ein Weib, das legt Euch bei! Opitz 1, 97; Ward Lea an ihrer Schwester Statt dem Bräutigam beigeleget. Weise Jak. X etc., vgl.: Da legte sich Siegfried der Königin bei. Simrock Nib. 614, s. Zu-l. 3.
4) Einem oder einem Ggstd. Etwas b., von ihm aussagen, daß es ihm zukomme, es ihm zuschreiben (vgl. beimessen): Wir legen allen Körpern gewisse Eigenschaften bei, z. B. die der Schwere; Die Alten legten dem Liebesgott Flügel bei [vrsch. 2]; Einer Nachricht keinen Werth b.; Diese Schrift wird fälschlich dem Aristoteles beigelegt; Einem die größten Lobsprüche b.; Die Beilegungen [Attribute]. 5) zuw. statt beisetzen (s. d.) in die Gruft (s. 6): Mit welchen fast königlichen Ehrenbezeigungen sein Leichnam beigelegt worden. Mendelssohn 4, 1, 262; Stirbt das Kindchen, beigelegt | in der Wiege etc. Schlegel Kaufm. 3, 2 etc. 6) bei Seite legen, eigentl. (veralt.): Das Gewand (Weckher- lin 688), die Kleider (741), die Waffen (Opitz) b., ab-l.; Eine Arbeit b., fort-l. Luther 5, 121a etc. 7) (s. 6) übertr.: Etwas b., beseitigen; Einen Hader (Arndt E. 256), Zwist (G. 13, 160), Streit (22, 186), Irrungen (Immermann M. 1, 291; Sch. 992b) b.; Diesen verwegenen Handel im Stillen beizulegen. G. 10, 103; Einsmals als der Streit . . nicht sowohl beigelegt als eingeschlummert war. L. 10, 124; Eine Zwistigkeit wird entschieden, wenn darin vorgeht was Rechtens; beigelegt wird sie, wenn die Streitenden ohne auf die Gerechtigkeit zu sehen, auf eine oder auf die andere Weise sich wozu verstanden haben. Mendelssohn 4, 1, 37 etc.; Gütliche Beilegung. Sch. 750a; Zu Beilegung der im Orient entstandenen Unruhe. W. HB. 1, 56. 8) (s. 6) Etwas b., es bei Seite oder zurücklegen, d. h. es aufsparen oder aufbewahren: 2. Macc. 3, 15; 22; Er hätte ein paar Thaler, die hatte er zuerst b. wollen. Lewald Leb. 3, 14; Lege itzo, da du was hast, bei vor den nothdürftigen Tag. Olearius Baumg. 2, 4; Ros. 15b; Sucht Freuden beizulegen auf jene böse Zeit! Uz. Auch mit Dat. (veralt., wegen des Doppelsinns, s. 4): Kol. 1, 5; 2. Tim. 4, 8 etc. 9) (Schiff.) Die Segel b., einreffen; (Das Schiff) b., die Segel so stellen, daß das Schiff liegen bleibt, „beidrehen“: Wir legten bei, bestiegen wohlbewahrt | die ausgesetzten Boote. Cham. 4, 152; Legt bei! setzt aus das Boot! 159; Forster R. 1, 81 etc.; Lege | den müden Nachen bei. Rückert 1, 265, um zur Ruhe zu kommen. 10) intr.:
a) s. 9.
b) sich dran halten, nicht laß werden: Reit zu! | wenn ihr frisch beilegt, holt ihr ihn noch ein! Sch. 518b etc.
c) Einem b., zu-l., (veralt.) ihm beistehn, beifallen, s. den Ggstz. ab-l. 9b. 11) Beilegung, das B. und das Beigelegte, nam. 4 und 7. zur Empfangnahme bereit offen hin-l. (s. Da, Anm.):
Dār-:
1) eig.: In deinen Gütern, die du ihn gabest, und in dem Lande, das du ihnen dargelegt hast. Neh. 9, 35; nam.: Gut, Geld d. Spr. 6, 31; Matth. 25, 20; Bar Geld, die Kosten d.; Legt die Buß’ uns dar [zahlt sie uns], die sich gebührt. B. 156a etc., veralt. auch verschwenden. Franck Sprchw. 1, 86a. Dazu: Auf seine eigene Kosten und D. Erbvergl. Beil. 75; Mit großer Kost und Darlegung. Luther 5, 171b.
2) dem Geist zur Anschauung bringen, offen zeigen, kund thun etc.: Legt er in Waffen große Proben dar. Streckfuß Rol. 5, 69 etc.; Die Eigenschaften eines Dinges d., sie aus einander legen, d. h. ein Ding begreifen. Burmeister gB. 1, 176; Lege Das dar vor meinen und deinen Brüdern, daß sie zwischen uns Beiden richten. 1. Mos. 31, 37 etc.; Offne Darlegung des Sachverhältnisses; Dergl. schändlichen Fragen, Zweifeln, Darlegungen müßte ich unterliegen. Tieck A. 2, 58 etc.
3) (Salzsied.) eine Siedepfanne in Gang bringen. Darēīn-: s. [7]. Eīn-: (s. in-l.) 1) [7 und 1b] einen Ggstd. etc. in Etwas, wo er hineingehört oder sein soll, legen, oft: zu einem best. Zweck, z. B.:
a) Etwas e., in den Kasten, ins Futteral etc.; Warte denn, bis er Geschenk’ einleg’ in den Sessel des Wagens. V. Od. 15, 51 etc. Auch: Zum Pathengeld einen Rosenobel eingeleget. Schweinichen 3, 212; Einem ein Patenkettlein e., als Eingebinde (s. d.). Scriver Seel. 1, 482 etc.; Der Hase (s. Osterhase) legt Ostereier (s. d.) ein, ins Nest etc.
b) Einen Brief e., in einen andern; Eine Rechnung, eine Anweisung, einen Wechsel, Kassenscheine e., in einen Brief etc.; Eine Arie e., in eine Oper etc.
c) Geld e., in die Kasse, in die gemeinsame Kasse etc., auch minder gw.: Das Publikum wird sein Geld mit doppeltem Vergnügen e. [für das Theaterbillett bezahlen, s. Legegeld]. G. 17, 41; Habt Ihr etwa auch eingelegt? [gw. eingesetzt, in die Lotterie] AWall Bill. 231 etc.
d) Holz, Feuer e. in den Ofen etc., zuw. auch: in ein Haus etc., s. an-l. (1g und 2a), oft bei Altern z. B. Stumpf 531b; 636a etc., aber auch: Wollte in mehr als 100 Häusern Feuer e. lassen. Sch. 1095b.
e) Die Klinge e., ins Klappmesser und öfter meton.: Das Messer e., zusammenlegen (s. 9); Jst, wo ich aufgehört, zu lesen, | das Blatt nicht eingelegt? Schlegel Cäs. 4, 3.
f) Elfenbein, feinres Holz e., in eine Tischplatte etc., meton.: Zierlich mit Elfenbein eingelegte Handrohre. JvMüller 24, 148, s. aus-l. 4.
g) Leute, Soldaten, sich e. (bei Jemand), ins Quartier; Wo ich könnte .. diesen Edelmann e. Gryphius Säug. 16, s. einlagern.
h) (veralt.) Einen [ins Gefängnis] e. Fischart B. 225b.
i) in andern minder gw. Verbind., z. B.: Auf, Nordwind, lege dich in unsre Segel ein! Fleming 83; Der Feinb legt mich ein, wie ewig hingeschieden, | in öde Finsternis. Mendelssohn Ps. 143, 3 etc., wo einfaches „legen“ gewöhnlicher ist; Der Regen, der sich heute Nacht eingelegt hat [gw. eingestellt]. G. Stein 1, 269 etc. Größtentheils hierzu gehören auch die folgenden Anwend.: 2) (Bergb.)
a) Der Schichtmeister legt ein, die Rechnungen mit Belegen (die sog. „Einlegeregister“) ins Amt, vgl. 13.
b) Sich bei einem Gebirge e. (s. an-l. 4 und 11a; vor-l. etc.), anfangen zu schürfen. 3) (Botan.) Pflanzen e., ins Herbarium, sie zu trocknen und aufzubewahren (vgl. 7b). G. 27, 193 etc., versch. 5.
4) (Buchdr.)
a) Schrift etc. e., in den Schriftkasten vertheilen.
b) beim Wiederdruck den Bogen so in den Deckel legen, daß er mit den beim Schöndruck entstandnen Punkturlöchern wieder auf die Punkturspitzen kommt.
5) (Gärtn.) Senker (oder „Einleger“) zur Fortpflanzung in die Erde legen: Ein Reis, Reben e. etc.
6) (Glash.) den Glassatz in die Häfen legen oder schütten, mittels der „Einlege-Kelle oder -Schaufel“, s. 8.
7) (Haushalt.) Etwas zum künftigen Gebrauch in einen Ort oder in einen Stoff legen, z. B.:
a) Heringe, Sardellen e., in Wasser (wässern) oder Milch etc., um sie zu entsalzen, versch. b.
b) zur Konservierung etc.: Käse, Butter e. (einschlagen), in einen Hafen; Gartenfrüchte e., in trocknen Sand, in einen Keller; Gurken e., in Essig; Heringe e. (versch. a), marinieren; Früchte e., in Essig oder einkochen in Zucker (s. einmachen 2) etc.; Bier, Wein e., in den Keller, z. B. als Schenkwirth. Sch. 131a.
8) (Hüttenw.) das zu Schmelzende in den Ofen legen etc. (vgl. 6). Jes. 22, 20.
9) (Kaufm.) (veraltend) die ausgelegte (s. d. 1) Waare zusammenl. (vgl. 1e), einpacken, eig. und übertr.: Legt ein! der Markt ist aus. Gryphius 2, 388; Guten leg ich Alles aus, Bösen Alles ein. Logau 3, 192; 2, 245; Sie können mit Ihrem Krame da nur e. IESchlegel 2, 57.
10) (Schneider.) Einen Saum am Kleide oder das Kleid e., einschlagen, umlegen und einnähen, um später es auslassen (s. d. 6) zu können.
11) (Stricker.) vgl. 10: einen Strumpf durch ,,Abnehmen“ oder Vermindern der Maschen zuspitzen. 12) (weidm.) Netze, Schlingen, Fallen e. oder häufiger legen: Netze legten sie meinen Tritten ein. Ps. 57, 7; 140, 6. Sich e.:
a) vom Hund, beim Nachhängen zu hitzig eilen und das Hängeseil zu stark zerren.
b) vom Hirsch = annehmen. 13) sich ins Mittel (dazwischen, darein) legend, Etwas schriftlich (bei einer Behörde etc.) oder mündlich äußern: Für Jemand ein gutes Wort, eine Fürbitte bei Einem e.; Gegen ein Urtheil ein Rechtsmittel e.; Gegen ein Einem zugefügtes Unrecht Verwahrung, Protest e. etc. (s. 15). 14) Bei den Ritterkämpfen die Lanze e., auf Jemand e., die Spitze auf ihn zum Anrennen richten. Sch. 1086a etc., auch ohne Obj.: Schließt er den Helm und legt zum Rennen ein. Nicolai 2, 26 etc.; Für Einen oder Etwas eine Lanze (s. d. 1) e. 15) (veralt.) refl. zu 14 (oder 13): Sich mit oder gegen, wider Jemand für einen Andern oder für Etwas e. (s. anl. 11c und auf-l. 1e). Luther 2, 218b; 3, 176b; Paracelsus 2, 415, Ringwald Wahrh. 373 etc. 16) Ehre, Lob, Unehre, Schimpf, Schande (mit Etwas) e., wohl zunächst zu 14 Ehre oder Unehre im ritterlichen Kampf und dann allgm. erwerben, vgl.: Der Sohn Gottes will selber Ritter an ihnen werden und Ehr an ihnen e. Matthesius Sar. 93b. 17) dazu: Die Einlegung. das E. und: der Einleger, Einer der Etwas einlegt, aber auch (vgl. Ableger) = Senker (s. 5) und vralt.: ein Eingelagerter (s. 1g). Schweinichen 2, 84.
Ent-:
1) refl. (mundartl.): sich entschlagen, entbrechen: Ich habe mich des Auftrages nicht e. [ihm nicht entziehn] können. Hensler (Mendelssohn 5, 449); Sich nicht e. [nicht umhin] können, Etwas zu thun. Brockes 4, 403; 5, 264 etc.
2) tr. (vralt.): Ein Wild e., zer-l., zerwirken. Spee Tr. 298. Entgêgen-: z. B.: Einem Etwas e., in den Weg legen, hindernd entgegensetzen. Logau 2, 205 etc.; Da ernst die Wage | des Schicksals wägt | und Menschenrecht und Völkerklage | entgegenlegt [gegen einander in die Wagschalen]. V. 3, 186. Er-:
1) Geld etc. e., das für Etwas verfallne an eine Behörde zahlen; Geldstrafen, Steuern, Brandschatzungen, die Lehenwaare e.; Drei Thaler [Steuer] e. für meinen Hund! Cham. 3, 256 etc., s. 6b.
2) Einen Feind, einen Gegner e. (s. 3), ihn todt hinstrecken, gw. im Kampfe; Nun treibt mich der Muth, ich erliege nun oder erlege, | dir zu stehn. B. 237b; Vom Geschütz erlegt. Fischart Garg. 233a; Wie sie Telemachum auf der Heimfahrt e. und austilgen wollen. Schaidenceißer 1 3b etc.
3) (s. 2) Ein Thier, Wild e., auf der Jagd todt hinstrecken, tödten.
4) (mundartl.) s. 2 und 3: Kegel e., werfen, sie mit der Kugel hinstrecken. Hippel Leb. 1, 60.
5) (vralt., s. 2; 3): Den Hunger e. oder stillen. Ryff Sp. 74; Erlegung des Appetits. 151b etc.
6) Doppelzsstzg.:
a) Einem Etwas auf-e., eine von ihm zu übernehmende Last od. Beschränkung auf ihn legen, vgl. das allgemeinere auf-l. 2: Dem Siter ein Joch auf- e.; Einem Stillschweigen, eine Pflicht, Verpflichtung, Buße, Strafe, ein Gelübde auf-e.; So bittre Mühe war dem Jüngling auferlegt. G. 10, 269; Hätte nicht Das, was Herder mir auferlegt, unendlich auf mir gelastet. 22, 3; Da uns dgl. zu ertragen genugsam auferlegt worden. 33, 175; Wie Rutren ihm auferlegt habe, sich nicht zu vermählen. W. 9, 98; Die unerträglichen Bedingungen, die er dem jungen Piso auferlegt. HB. 2, 185 etc. Im Infin. immer: Auf-zu-e., dagegen (vgl. erkennen, Anm.) neben dem getrennten: Die Behörde erlegte ihm auf, den einen seiner Vorträge nochmals zu halten. Ense Denkw. 1, 270; Grade der Tod Jhres Vaters erlegt Jhnen die schwere Aufgabe auf. Klencke Gsp. 1, 214 u. 0., auch ungetrennt, nam. bei Auerbach (s. SchV. 170): Der Beichtiger auferlegte ihm eine leichte Buße. Dorf. 1, 299; Die Naturgaben .. auf-e. uns eine Nothwendigkeit. Ab. 102 etc., ferner: Der General auferlegte die kleinere Hälfte des Ersatzes den Kompagniechefs. Droysen Y. 1, 99 etc. Über die eigenthüml. Bed. des Partic. „auferlegt“ s. auf-l. 6.
b) Für die nicht Schutzverwandten die Kontributionen in der Masse mit-zu-e. G. 26, 41, s. 1.
Fórt-:
1) weg-l.
2) weiter legen, fortfahren zu legen. Ge-: veralt. statt des einfachen „legen“: Salz . . gelegt die Geschwulst etc. Ryff Sp. 130b. Gêgen-: gegen Etwas oder dagegen legen: Man sieht erst, wie matt die Farbe ist, wenn man das andre Tuch gegenlegt; Er war außer sich, wagte aber nicht sich gegenzulegen [zu widersetzen]. Arndt E. 226. Hêr-, Hín- etc.: z. B.: Er hat das Buch hier her-, dort hin-, auf den Schrank hinauf-, in die Mappe hinein-gelegt etc.; Daß er aus meinen Melodieen grade Das herausfühlt, was ich so gern hinein-l. wollte. Wackenroder Kl. 264; Sich an den Straßen herum-l. und betteln. G. 15, 233 etc. Auch minder gw. oder vralt.: Wenn wir einschaltend hin-l. [hersetzen], wie der einsichtige Jones ihren Charakter ausspricht. 4, 162; Die Sachen seien zwar in der Sühne hingelegt [beigelegt] worden. Schweinichen 3, 113; Matthesius Luth. 71a; Wenn dieser harte Krieg wird werden hingelegt. Opitz (Wackernagel 3, 1, 623, Z. 26); Jhre Spän [Streitigkeiten] vor den Eidgenossen zu zer-l. ... Die Eidgenossen beflissen sich .. den Span .. hin-zu-l. Stumpf374b; Daß solche Alpvölker ihre alte Mannheit .. noch nie hingelegt [abgelegt]. IIb; 353b; Den gefaßten Kummer hin-l. [bewältigen etc.]. 212a etc. I. Hínter-: nach hinten hin-l. II. Hinter-: 1) deponieren, verwahrlich nieder-l.: Wie dieses kostbare Überbleibsel .. in einem besondern Gotteshause hinterlegt wurde. Fallmerayer Or. 1, 181; Bei einem Pesther Buchhändler hinterlegt. Hartmann Pet. XXVII; Die 1000 Thaler h. Hebel 3, 339; Im hiesigen Policeiarchiv hinterlegt. Immermann M. 2, 325; 284; Kapper Vorl. 2, 98; Meißner Sans. 2, 73; Ein Ort bestimmt, um zur Noth Botschaft für ihn h. zu können. Möricke N. 616; JvMüller 24, 323; Platen 7, 129; W. 22, 6; Bei dir darf ich die Weissagung wohl ingeheim h., daß etc. 269; Ich hinterlege die Proceßgebühren. Att. 2, 3, 14. 2) mundartl. etc.:
a) Fink hinterlegte 20 Jahre. Burmann F. 159 = legte sie zurück.
b) Da seien alle Worte abgekartet, Alles auf das Sorgfältigste hinterlegt [überlegt?], damit sie auf keinen Widerspruch stoße. Möricke N. 423. alterthüml. statt ein-l. Schlegel Gd. 128. (mundartl.) mit Etwas nicht länger zurückhalten und damit anheben, s. los. zu etwas schon früher Gelegtem noch nachträglich Etwas legen: Holz n., zum Feuer.
Jn-: Lōs-: Nāch-: Nīēder-:
1) eig.: Etwas n., auf den Boden legen; Ein Kind n., in die Wiege; Sich n., ins Bett; Legte nieder mich schlafen. Talvj 2, 6 etc. Auch [1a] mit Dat. bei den Präpos., z. B.: Daß ich mich . .. in einem guten, reinlichen Bette n. würde. Kohl Irl. 2, 65; Auf je zwei benachbarten [Steinen] ist immer ein großer Querstein niedergelegt. Engl. 3, 112; Legte .. Alles empfangend | nieder im Wagenkorb. V. Od. 15, 130 (vgl.: Bis ich Geschenk’ einleg in den Sessel des Wagens. 74) etc.
2) (s. 1) verwahrlich hin-l., deponieren, s. hinter-l.: Solches [Kästchen] bei seinen Gerichten niederzulegen. G. 19, 84; Es sind diese schönen Bände auf die Bibliothek niedergelegt und werden daselbst aufbewahrt. 30, 239 etc., auch: Wir legen nur ein gültig Zeugnis nieder. 11, 131; Resultate .., welche ich hier [in dieser Schrift] niederzulegen mich anschicke. Burmeister gB. 2, 99 etc.
3) (s. 1) zu Boden legen [28], z. B. eig.: Ein Gebäude n., niederreißen. G. 23, 42; Zur Niederlegung einer neben dem Dom stehenden verfallenen Kirche. 31, 363 etc.; ferner: Einem die Straße, das Handwerk n.; Die verlegten oder niedergelegten Bauern. . . . Die gänzliche Niederlegung der Dörfer und Baurschaften. Erbvergl. § 334; 336 etc.; Wollten dein Reich n., darüber ist ihr Reich niedergelegt worden. Luther 1, 96b; Solche große Gnade . . . haben sie uns durchs geistliche Recht fast niedergelegt. 290a und ver- alt. untrennbar: Womit .. niederlege ich sie allesammt? 377b [mache, daß sie unterliegen etc.], ferner: Ein Amt, eine Stelle, Würde, die Krone, Regierung n., sich derselben freiwillig begeben. I. Úber-: 1) tr.:
a) über Etwas legen (vgl. II 1): Ein Pflaster ü., über die Wunde; Einen ü., übers Knie, über die Bank, um ihn zu prügeln, z. B. Devrient 1, 106 etc.
b) nach der andern Seite hinüber legen oder „wenden, um-l.“, namentl. (Schiff.): Das Ruder oder Steuer ü. (überschmeißen); Die Segel ü. (überholen, umschmacken); Das Schiff ü., es mittels der Segel und des Steuers so drehen, daß es mit der entgegengesetzten Seite beim Winde zu liegen kommt, auch intr.: Mit dem Schiff ü. (um-l., wenden). 2) refl.: sich überbeugen: Das Kind stürzte aus dem Fenster, weil es sich mit dem Kopf zu weit übergelegt hatte; Das Schiff legte sich nach der Seite über etc., auch intr.: Der „Fortitüde“ die Bramstange . .. zu zerstören, sie legte schon stark nach Steuerbord über. Droysen Y. 1, 35. 3) intr.: s. 1b und 2. II. Über-: 1) mit etwas Übergelegtem (s. I 1) bedecken, z. B.: Fässer, die mit Bretter[n] überlegt waren. Arnim 79; Die mit .. Tuch überlegte Brücke. G. 20, 241; Als Kirchen und Altäre noch mit Marmor und Achaten überlegt werden mußten. 23, 312; H. Cid 18; Spindler Jud. 1, 78 etc. und veralt. statt I 1: Der Koth des Esels pflastersweis überlegt. Ryff Th. 5 etc. 2) übermäßig (mit einer zu großen Last etc.) be-l.: Fanden wir die Stadt von Truppen überlegt [übermäßig besetzt], von allerlei Fuhrwerk überfahren. 25, 6; Ein mit Steuern überlegtes Volk etc. 3) Geld ü., es von der Einnahme übrig behaltend zurück-l.
4) Etwas ü., es nach allen Beziehungen, die auf Jemandes Verhalten bestimmend Sanders, deutsches Wörterb. II. einwirken können, erwägen: Daß ich nun bei guter Muße die Geschichte hin und her überlegte. G. 19, 60; Weil es hier nicht ü. und wählen kann . . Aus Überlegung und Wahl. 39, 76; Ich dachte | denn doch, es sei das Klügste . . . und unterm Ü. etc. 8, 13; Wer überlegt, Der sucht Bewegungsgründe, nicht zu dürfen. L. Nath. 2, 9 etc. Auch refl.: Nein, so ’was überlegt sich (s. d. †) nicht. ebd.; Steig auf und folge mir! es überleget | sich unterweges, wie wohl am besten frei | dein Rüdiger durch dich zu machen sei. Streckfuß Rol. 13, 48 etc. Dazu:
a) Nach langer, sorgfältiger, reiflicher Überlegung sich entschließen; Mit, ohne Überlegung handeln; Allzu lange Überlegungen lassen oft den rechten Zeitpunkt zum Handeln verpassen; Etwas in, zur stillen (G. 25, 264) Überlegung nehmen, in Überlegung ziehn, seltner: Die Überlegung machen, daß etc. W. 19, 223; Eine Menge Überlegungen streiten in mir. JvMüller 14, 348 etc. und personif.: In dem Augenblick | kam beßre Überlegung wie ein Engel | und peitscht’ aus ihm den sünd’gen Adam weg. Schlegel Sh. 7, 11; Bedächtige Wahlüberlegung. G. 20, 227 etc., auch als Ggstz.: [Das] brachte mich doch etwas aus meiner Unüberlegung. Heinse A. 1, 169.
b) Das Partic.: Ein lang überlegter Plan; Die überlegteste Bosheit; Jene erhabene Bestimmung, die ich Ihnen zum überlegtesten Zweck Ihres ganzen Lebens zu machen wünsche. Fichte 6, 300 etc., auch mehr in akt. Sinn (vgl. bedacht etc.): Überlegt handeln; Ein überlegter Bösewicht etc. Ggstz.: Unüberlegte Handlungen; Das war unüberlegt und übereilt. Forster Br. 1, 306; Mit Nichten wär’ es weise, | mit übereiltem Rathschluß einzugreifen; | wir handeln nicht unüberlegter Weise. Cham., 4, 77 etc. Dazu: Die (Un-) Überlegtheit. I.
Um-: 1) um Etwas anschmiegend herum-l. (vergl. II):
Einen Verband [um die Wunde], einen Mantel [um die Schulter], eine goldne Kette [um den Hals] uml.; Von Gold | ein Ohrband jedem Ende umgelegt. B. 157b; Dem Aufruhr einen Heiligenschein umzulegen. König Kl. 1, 332 etc. 2) in eine andre Lage bringen, z. B.: Etwas Stehendes uml., es aus dem Stehen ins Liegen bringen; etwas Liegendes uml., anders legen; Die Heringe im Faß, die Wäsche im Schrank, die Äpfel auf dem Stroh uml.; Die Ziegel eines Dachs, das Dach, Dachreihen (G. 19, 14) uml., umdecken; Truppen um-l., in andres Quartier, umquartieren; Sich im Bett uml., auf die andre Seite; Die Schärfe, die Spitze eines Schneidewerkzeugs legt [biegt] sich um; Das Boot legte sich [vgl. schlug] fast ganz um; Sie legte [drehte] jeden Heller ein paar Mal um, ehe sie ihn ausgab. Stilling 4, 115; Umgelegte [umgebogne, umgeklappte] Vatermörder; Indem sich der Ostwind in Westwind umlegte. G. 40, 322 (vgl.: sich umsetzen, umspringen]; Die Ruder, die Segel, das Schiff uml., s. über-l. 1b, z. B. übertr.: Daß wir mit dieser Abweichung vom geraden Wege der Erzählung nur unser Schifflein uml., um den Segeln vollen Fahrwind zu geben. Frese G. 1, 85 etc. und ohne Obj.: Dann wird die Mannschaft uml. und Ihnen die Unmöglichkeit erklären, weiter fortzukommen. Mügge Silt 1, 16; Das Schiff, der Wind legt um etc. II.
Um-: mit etwas Herumgelegtem umgeben:
Mit des Herbstes Frucht umlegt. G. 18, 311; Der Hals einer [Champagner-] Flasche mit gerolltem Blei umlegt. Gutzkow R. 4, 153; Umlegte er den Thurm, der wüthende Unmensch, mit Feuer. Hebel 4, 73; Die gesenkte Blumenknospe deines Geistes, den dein Flockenleib, wie Blumen neugefallner Schnee, umlegt. IP. 3, 61; Blinkte die eherne Schärf’, umlegt mit goldenem Ringe. V. Il. 6, 320; Mit traurigem Schleier umlegt mich! Sh. 2, 321 etc. I. Unter- (s. II): 1) unter Etwas (in unmittelbare Berührung oder Beziehung) legen, eig. und übertr.: Der Schrank steht nicht fest, man muß Etwas unt.; Futter unters Zeug; Papier beim Schreiben; eine Folie unt.; Die Lohe .. | schlägt um den wallenden Kessel aus untergelegetem Reisig. V. Än. 7, 463; Dem Huhn Eier unt. zum Brüten; Einer Melodie einen Text, Worte; einer Allegorie einen Sinn unt.; Legt ihr’s nicht aus (s. d. 2), so legt ’was unter. G. 3, 63; Guhrauer L. 1, 49; Wenn die Alten Naturkräften Gestalt und Gottheit unterlegten. Platen 6, 74; Schandbare Lieder .. durch Unterlegung eines bessern Inhalts zu verdrängen. Augsb. Zeit. (1844) 1961b etc. 2) Pferde unt., an einer Zwischenstation zum Vorlegen bereit halten (s. Relais und Vorspann); Als ein Kourier dem Stallmeister die Ankunft der Herrschaft verkündigte und dieser die untergelegten Pferde vorzuführen befahl. G. 19, 173 etc. II. Unter-: 1) (s. I 1) mit etwas Untergelegtem versehen: Um Dem abzuhelfen, werden Stege und Quadraten durch U. mit Regletten .. um so viel erhöht, daß sie mit der Schrift fast gleich hoch sind . . . Wenn die .. Stellen des Abzugs ausgeschnitten und unterlegt sind. Franke Kat. 110; Jedes besonders aufgetischt und mit grünen Blättern unterlegt. G. 24, 26; Eine Büchse aus durchbrochenem und mit rothem Taft unterlegten Elfenbein. Keller LvS. 383; Die Stiefel waren mit Eisen unterlegt. IGMüller Lind. 1, 51; Mit bläulichem Lahn unterlegt. Tieck Viel Lärm 3, 4; Eine abgenutzte und .. mit Fabeln wieder unterlegte und ausgeflickte Nachricht von der .. Sündfluth. W. 21, 242 etc. 2) nicht ganz korrekt, jedoch nicht selten statt I, z. B.:
a) (s. I 1) Wie ich mir aber die Fabel gebildet und welchen Sinn ich ihr unterlegt. G. 22, 233; Kürnberger Am. 34; Dieser .. unterlegte einer im Grunde nur höflichen und unbefangenen Absicht die Motive eines Kundschafters. Meißner Sans. 2, 277; Warum unt. wir nicht jedem anerkannten Irrthum und Unverstand jene Folie? IP. 41, 146; Dieser unterlegte Ernst. 172; Dem Kranken unterlegst du deine Willensweise. Rückert W. 3, 188; Den Ausspruch der Weltweisheit . . unterlegte man oft den Sinnbildern der Geheimlehre. V. Ant. 1, 226 etc.
b) (s. I 2) Von der Grenze bis Lion hatte König Ludwig unterlegte Pferde. JvMüller 24, 180. 3) Dazu: Unterleger [38b], nach Adelung = Unterlage (s. d.).
Ver-:
1) fort-l., anderswo hin-l.:
a) räumlich: Man hat die Kirchhöfe außerhalb des Dorfs verlegt. Auerbach Gv. 279; Einen Zoll zu verl. .. Aus solcher Verlegung. Erbvergl. 284; Die verlegten oder niedergelegten Bauern. 334; Die Verlegung der Bauern. ebd.; Unser Boden ist die wüste Schlachtbank, die wir wo anders hin verl. könnten. Grabbe Herm. 131; Mein Rath [für ihn] war, sich aus meinem Logis zu verl. Möricke N. 488; Ein Kriegshafen, welcher .. von hier verlegt worden ist. Niebuhr Nachgel. 201; Die Verlegung der Residenz. 148; Warum sollen wir dann beim Gehirn Alles zurück-v. in eine Substanz, von deren Wirksamkeit wir so wenig wissen? Vogt Köhl. 114; Die Zurückverlegung des empfindenden und selbstbewußten Lebens hinter sich in die blinde Natur. Vischer Ästh. 2, 27; Den Markt, die Messe (versch. b u. 5) verl. etc. Zuw. tritt der Begriff des „andern“ Orts mehr zurück, z. B.: Die Handlung eines Schauspiels nach Rußland verl. Adelung; Hier wurden die Makedonier in die- Winterquartiere verlegt. Rüstow gK. 225; und schwzr.: Den Mist verl. Gotthelf U. 1, 146, auseinanderlegen (verstreuen) und niedertreten etc. (s. 8a).
b) zeitlich: Den Bußtag auf einen Sonntag verl.; Den Markt (versch. a und 5), den Termin verl. etc.
2) Etwas verl., versehentlich so hin-l., daß es nicht zu finden ist; Einen Schlüssel verl. etc.; Dann hat auch schon manch witziger Huhn als ich ein Ei verlegt. Gotthelf Sch. 195. Dazu schwzr.: Eine Hühnerverlegete. U. 2, 152 [das V.]. Zuw. auch: Etwas falsch legen, z. B.: Die Karten verl. etc.
3) Einem den Weg (1. Sam. 15, 2), die Straße (Schaiden- reißer 8a) verl., versperren; Nichts, was den Kindern den Weg zu den zurückbehaltnen wichtigen Stück versperre oder verlege. L. 10, 314. Mundartl. auch = verbieten und: mit Arrest be-l.
4) (veralt.) wider-l.: Von Keinem weder mit heil. Schrift noch mit vernünftigen Ursachen verlegt. Luther 1, 440b; Paulus verlegt ihren Unverstand mit klaren Worten. 6, 255a; 318a; 378b; 380b; 458b etc.; Verlegung des Alkoran. 8, 11b; Verleger. 1, 51b etc.
5) mit dem nöthigen Vorrath an Waaren etc. oder an Geld zur Anschaffung von Waaren versehen: Einen Markt (versch. 1a und b) verl. (mit Waaren), ein Wirthshaus mit Wein, einen Kaufmann mit Waaren, mit Geld etc. (s. 6), z. B.: Daß sie selbige Krüge mit Bier verlegt. Erbvergl. 232 (s. be-l. 5); Welche beide See[n] .. den Fischmarkt dermaßen speisen und verl. Stumpf 391a etc., auch metonym.: Einem Waaren, Wein, Geld verl. (s. 6).
6) (s. 5) Einem den Verlag (s. d. 1), die zum Betrieb des Geschäfts nöthigen Mittel vorschießen: Einen Handwerker mit Geld, mit den Kosten, mit Waaren, oder: ihm Geld etc. verl. Zuw. statt aus-l., z. B.: Ihm das verlegte Postgeld vergütet. Erbvergl. Beil. 42. Dazu: Verleger, nam. Einer, der Vielen die Mittel zum Betrieb des Geschäfts giebt, das sie so gleichsam in seinem Solde betreiben, z. B. im Bergb. die die 11 Kosten vorschießenden Gewerke; Ein Verleger beim Tuchmacherhandwerk. G. 28, 91; 35, 45; Den Vertrieb ihrer Holzwaaren haben die Ammergauer in die Hände eines „Verlegers“ gegeben, der ein großes Magazin unterhält. Grube 3, 325; Fabriken, denen es an einem großen Verleger mangelt. Möser Ph. 1, 225; 2, 114; 126; 127 etc., vgl.: Die Wucherer heißt man jetzt [beschönigend] Verleger. Franck LastK. 3b, die Geld vorschießen etc.
7) (6) Ein Buch verl., es in Verlag (s. d. 2) nehmen; Der Bücherverleger bestellt sowie der Verleger jeder andern Waare seine Waare beim Fabrikanten, lediglich darum, damit er Waare auf die Messe bringen könne, er erhandelt auch wohl zuw. unbestelltes und bloß auf Spekulation verfertigtes Gut und der Schriftsteller, der da schreibt, damit geschrieben sei, ist dieser Fabrikant. Fichte 6, 440; Des Verlegers Ehrensold. Uhland 307 = Verlags(buch)händler. 8) (weidm.):
a) „die Tücher so legen, daß es nur noch des Anziehns und Aufrichtens bedarf, um zuzustellen“. Laube Br. 295.
b) die läufische Hündin absperren.
c) Die Feldhühner verl., das Treibzeug um sie herlegen. Adelung, s. vor-l. 9) veralt.: Leute in ein Haus verl., einquartieren. Olearius Reis. 4a etc. 10) Dazu in allen Bed. Verleger (s. 4; 6; 7) und Verlegung (s. 1 und vergl. Verlag), z. B. auch (veralt.): Wie auch Solches mit Wissen und Willen, Befehl und Verlegung seines Landesfürsten geschehen. Matthesius Luth. 180b so daß Dieser die Mittel dazu geliefert (?). Vōr- [14; 1b]:
1) einen Ggstd. unmittelbar vor Etwas legen, wovor er gehört, z. B.: Ein Schloß (W. 11, 213 etc.), einen Riegel vorl., vor die Thür; Pferde vorl. (Waldau N. 2, 208 etc.), vor den Schlitten, vor den Wagen etc.; Den Recipienten vorl., vor den Kolben; Einen Stein vorl., vor etwas, damit es nicht fortrolle, z. B. vor ein Faß, auch refl.: Der hineingestoßne Pfropfen legt sich beim Ausgießen der Flasche [als Hemmnis] voretc. und übertr.: Die vornehme Junkerei legt sich dick und frech vor. Arndt Ber. 66 etc.; (weidm.) V., das Hühnertreibzeug anbringen, s. ver-l. 8c etc. Auch kann ein persönl. Dat. dabei stehn: Einem Etwas vorl., zur Ansicht, zur Durchsicht, zur Begutachtung, zur Prüfung, zur Wahl, Annahme etc.: Einem eine Frage, eine Arbeit vorl.; Dem Käufer Waaren vorl.; Jch habe dir heute vorgelegt das Leben und das Gute, den Tod und das Böse. 5. Mos. 30, 15; Ein Ganzes, das der Vf. vollenden und zu seiner Zeit dem Publikum vorl. will. Fichte 6, 291; Er legte den Eid ab, der ihm in folgenden Worten vorgelegt wurde. Sch. 787a etc.; auch mit zu ergänzendem Dat.: Die Volkslieder .. müssen mit Maß und Ziel vorgelegt werden. G. 33, 341, dem Publikum etc., nam.: Einem, sich Speisen vor-l.; (Den Gästen) vorl., bei Tisch die Speisen vertheilen; Legte er sich einen neuen Schnitt Braten vor. Lewald W. 1, 16; Jsst, was er kann verdäuen, | legt fein ihm selber vor. Opitz 1, 100 etc., übertr.: Solch ein Ragout [von Drama] . ., leicht ist es vorgelegt, so leicht als ausgedacht. G. 11, 7 etc. Dazu: Der Vorleger, vgl. Zerleger.
2) nach vorn hin * legen: Etwas weiter vorl., auch = vorüber beugen; Gegen Jene darf er den Körper weit v. Engel 8, 344 etc. Wég-: Etwas fort-l. von da, wo es sich befindet: Alles gehörig wieder w., an seinen Platz; Er wünscht, die Waffen wegzulegen. Sch. 374b, ab-, niederzulegen, aus dem Soldatenstande zu treten etc. Ugw.: Vom weggelegten [ausgesetzten] Sohne. 236a. Veralt.: Etliche Widerwillen und Zwiespalt .. wegzulegen [beizulegen] und zu vertragen. Matthesius Luth. 173b. I. Wider-: als irrig darlegen und beweisen, s. ver-l. 4: Ich kann seine Ansicht (oder ihn) mit schlagenden Gründen, mit seinen eignen Worten w.; Indem er Jenen ganz entschieden widerlegt, bleibt er unwiderleglich. G. 33, 4; Er widersprach . . und widerlegte nicht. L. 1, 31; Als ob ein Einfall widerlegt werden könnte. 4, 99; Ich werde nie Den oder Diesen suchen zu w. .. Die Anzeige davon wird von selbst eine Widerlegung der falschen Vorstellungen sein. JvMüller 14, 351; Die Schönheit lächelt hin und widerlegt mit Küssen. Uz 1, 186; Die Widerlegungen; Der Widerleger dieser Ansicht etc., s. II 2. II. Wīder-: 1) gegen-l.; so auch „,eine Widerlage (s. d.) machen“. Campe. 2) untrennbar (I) (veralt.): „Wieder-l. für erwiedern, wieder erlegen [Logau] Sinngd. 1965: „Die Wohlthat und das Gute, das wir den Andern schenken, | ist widerlegt genüglich, wenn Andre dran gedenken.“ Daher Widerlage, im gerichtlichen Stil. L. 5, 352; Man könnt wohl schreiben für restituieren w., ersetzen. Aeg. Tschudi (Wackernagel 3, 1, 386 Z. 34). Zer-: in seine Theile auseinander legen: Eine Uhr, Maschine z.; Eine Zahl in ihre Faktoren z.; Ein Wild z., das zerwirkte weidmännisch zerlegen (in 9Theile). Laube Brev. 303; Rasch ihn [den Stier] zogen sie ab und zerlegeten Alles geschäftig. V. Il. 7, 316; Einen Braten (bei Tisch) z., tranchieren, vorschneiden (vgl. vor-l.), dazu: Hier- auf kam der Zerleger und bracht’ in erhobenen Schüsseln | allerlei Fleisch. V. Od. 1, 141; Der Zerleger, | viel des Fleisches zertheilend. 17, 331 etc. Veralt.: Das Kriegsvolk von einander z. [aus einander, in versch. Quartiere legen]. Stumpf 394a; Hin und wider in die Winterläger zerlegt. 672b etc., ferner: Einen Hader (59a; 380b), Span (374b), den Bilderkrieg (226a) etc. z., bei-l. etc. Zū-:
1) durch Legen schließen oder zumachen: Eine Grube mit Brettern, einen Brunnen z., zudecken; Einen Brief z., falten und schließen. 2) legend hinzufügen: Einem zu seiner Besoldung noch 100 Thaler z.; Für 10 Thaler kann ich Ihnen die Waare nicht lassen, Sie müssen noch Etwas z.; Durch Murren und Unmuth seinem Übel selbst ein größeres Gewicht z. Gellert etc. 3) Einem und öfter: sich Etwas z., wohl zuvörderst: eine Frau, vgl. bei-l. 3; Da er ohn- erachtet seiner Menge Weiber sich auch die schöne Hildichunde zulegte. JvMüller 1, 351; Der hat ein feines, junges Weib | sich zugelegt für seinen Leib. W. 12, 85 etc., dann allgm.: Sich ein Pferd, einen Garten, einen neuen Rock z., anschaffen, zu eigen machen; Nun durften wir uns wirkliche stählerne Klingen z. G. 20, 174; Seitdem ich mir seine Perücke und die Uniform seines Regiments zulegte. Sch. 647a etc. Minder gw.: So bleibt Nichts übrig, als dem versammleten Volke diesen Theil des Majestätsrechts zuzulegen. Möser Ph. 4, 141, zuzueignen und statt bei-l. (s. d. 4); Dem Einen haben sie fremde Bücher .. zugelegt und zugeeignet. Fischart B. 34a; Hat ihm der große Haufe den Beinamen Kanon zugelegt. W. Luc. 1, 328 etc. 4) (Zimmerm.) Ein Gebäude z., zurecht, zusammen-l., das Zimmerwerk zurichten, so daß es gleich aufgeschlagen werden kann; Ob wohl auch Alles, wie wir’s zugelegt haben, auf die Stelle passt. G. 6, 318, s. Zulage 4. 5) (Markscheid.) s. 4: Einen Riß, einen Grubenzug z., ihn auf das Papier mit dem „Zulage-Kompaß oder -Jnstrument“ aufreißen. 6) intr.: an Leibesumfang (Embonpoint) zunehmen, vgl. aus-l. 10: Es hübsch weiter aufzuschnallen, wie wir z. Sch. 106a. 7) intr.: Einem z. (veralt.), s. beil. 10c. Zurück-: Etwas so legen, daß es nach hinten kommt, z. B.: Sich z. oder zurücklehnen; Ein Stück Waare für Jemand z., es bei Seite (nach hinten) legen, so daß es Andre nicht sehn und kaufend in Beschlag nehmen; Geld z. (Gotthelf Sch. 90 etc.), das eingenommne nicht ausgeben, sondern sammelnd und sparend von dem Ausgabegeld getrennt (bei Seite, nach hinten) legen etc. Auch: Einen Weg z., ihn durchschreiten, so daß man ihn hinter sich hat; Diesmal war der Weg frühe zurückgelegt. G. 19, 131; Nach einigen zurückgelegten Meilen. Tieck N. 7, 80 etc.; Eine Laufbahn, die Bahn des Lebens z.; Nachdem der Jüngling die Schulen zurückgelegt. Minckwitz (Platen 6, XV) etc. Seltner: Als wir den Berg Simplon zurückgelegt [gw.: hinter uns] hatten. G. 28, 223; Das Eiland hat er nun bereits zurückgelegt. Nicolai 2, 83. Zusámmen-:
1) mit einem eine Vielheit bezeichnenden Obj.: Die Bücher, Alles auf einen Haufen; alle Äpfel in einem Haufen (Grimm M. 108) z.; Man hat sie in ein Grab zusammengelegt; Sie legen sich zusammen (in ein Bett) etc. Auch: (Geld) z., von Vielen, die Jeder einen Beitrag geben, damit daraus zu best. Zweck das Nöthige zusammenkomme, z. B. Luther 1, 207b etc.
2) Einen Ggstd. z., ihn so legen, daß seine Theile über ein- ander liegen; Einen Brief, ein Tuch, ein Taschenmesser, ein Packet z. etc. Zwíschen-: dazwischen legen: Sich z., sich ins Mittel legen etc.