legal
Legalisation
legalisieren
Legalität
legaliter
Legat
Legatarius
Legation
Legalor
* Leg~āl (lat.), a.:
gesetzlich. —
~alisatiōn, f.; –en: Legalisierung. —
~alisīēren, tr.: ein Schriftstück, eine Urkunde gesetzmäßig beglaubigen. —
~alitǟt, f.; 0: Gesetzmäßigkeit. —
~āliter, adv.: gesetzmäßig. —
~āt: 1) m., –en; –en: bei den alten Römern: ein Gesandter, ferner nam. der oberste Amtsgehilfe eines Feldherrn oder Statthalters, — jetzt: ein päpstlicher Botschafter (s. Nuncius) oder ein vom Papst der Verwaltung einer Provinz des Kirchenstaats, der sogenannten Legationen, vorgesetzter Kardinal etc., vgl. 1042a. — 2) n., –(e)s; –e: ein letztwillig vermachtes Geschenk, auch übrtr.: Zeuge einer rührenden Geschichte, | die nur der Freundschaft heiliges L. | zu meiner eigenen gemacht. 249a. —
~atārius, uv.; -atari-en: Jemand, insofern ihm ein Legat (s. d. 2) vermacht ist. —
~atiōn, f.; –en; –s-: 1) Gesandtschaft. —
2) eine von einem päpstlichen Legaten verwaltete Provinz des Kirchenstaats. —
~ālor, m., –s, –en (⏑⏑–⏑); –en (–⏑–-): Jemand insofern er Legate hinterlässt.
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