Faksimile 0077 | Seite 75
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legbar Legbarkeit
Lēgbar, a. (~keit, f.):
was gelegt werden kann, nam. in Zsstzg. (s. die von legen), z. B.: [Der Hahn] mit der nicht ab-l–en Kron’ auf dem Haupt; Ein un-a–es Joch etc., daneben: Ein unableglich Joch. Weidner 365: Scheinen Empfindungen dieser Art der Menschheit unableglich. H. 11, 232; Ein unablegliches Kapital, das nicht abgelegt oder abgetragen werden kann; Unablegliche [un- ablösliche] Renten etc. Diese Bedeutung des Worts ist im Ahd. nicht be-l. Rachsucht ist eine Gott nicht bei-l–e Eigenschaft etc., vgl.: Daß sie also nicht allein Beweislichkeiten e (argumentabilia), so zu reden, sondern auch Beileglichkeiten (praedicabilia) seien. Leibnitz 1, 379 etc. Ein uml–er Rand. Der Termin ist ver-l. Ursachen, die alle sehr wider-l. sind. JGMüller Lind. 4, 315; Sehr widerleglich. 3, 175; Mit falschen leicht widerleglichen Nebenumständen. Guhrauer Less. 2, 38; Die Unwiderlegbarkeit seiner Gründe. Sch. 822a etc. Von der Zerlegbarkeit oder Nichtzerlegbarkeit der Farben. G. 39, 255. Die Zwerg-Ohreule mit kurzen zurück-l–en Federohren. Tschudi Th. 111.