legbar
Legbarkeit
Lēgbar, a. (~keit, f.):
was gelegt werden kann, nam. in Zsstzg. (s. die von legen), z. B.: [Der Hahn] mit der nicht ab-l–en Kron’ auf dem Haupt; Ein un-a–es Joch etc., daneben: Ein unableglich Joch. 365: Scheinen Empfindungen dieser Art der Menschheit unableglich. 11, 232; Ein unablegliches Kapital, das nicht abgelegt oder abgetragen werden kann; Unablegliche [un- ablösliche] Renten etc. — Diese Bedeutung des Worts ist im Ahd. nicht be-l. — Rachsucht ist eine Gott nicht bei-l–e Eigenschaft etc., vgl.: Daß sie also nicht allein Beweislichkeiten (argumentabilia), so zu reden, sondern auch Beileglichkeiten (praedicabilia) seien. 1, 379 etc. — Ein uml–er Rand. — Der Termin ist ver-l. — Ursachen, die alle sehr wider-l. sind. Lind. 4, 315; Sehr widerleglich. 3, 175; Mit falschen leicht widerleglichen Nebenumständen. Less. 2, 38; Die Unwiderlegbarkeit seiner Gründe. 822a etc. — Von der Zerlegbarkeit oder Nichtzerlegbarkeit der Farben. 39, 255. — Die Zwerg-Ohreule mit kurzen zurück-l–en Federohren. Th. 111.
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