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lästigen
Lä́stigen, tr. in Zsstzg.:
Be-:
1) zuw. statt belasten (s. d.), beladen: Die Unterthanen mit Steuern b. (s. 2). Adelung; Der größte Walfisch hat 300 Karren belästiget. Forer Fischb. 87; Sie finden Kästchen von mäßiger Größe, auffallend schwer, b. sich gemeinschaftlich damit und schleppen sie .. auf die nächste Höhe. G. 25, 113 etc.
2) gw.: Einem lästig werden, ihm zur Last fallen: Ich möchte Sie nicht damit b. etc.; Einer kinder- [von Kindern] belästigten Frau. G. 31, 98 etc.; Belästigungen. Ent-: (veralt.) entlasten: Sich seiner Pflichten zu e. Rabner 1, 106; Morgen werde ich von meinem traurigen Revisorate entlästigt. Br. 2, 20. Über-: übermäßig beladen oder beschweren (selten): Wie sich am Meere Mann um Mann befestigt | und am Gestade Schiffer überlästigt. G. 31, 180; Damit nicht etwa von dem losen Gesinde der . . Mahumetisten sie [die Christen bei ihrer Procession] überlästiget und beschimpfet würden. Olearius Reis. 226b; So ein Pferd von hartem Tragen geschwellt wird und man es wieder überlästiget. Ryff Th. 39; Diejenigen, so mit Überflüssigkeit grober melancholischer Feuchte(n) beladen sind ...- Welche mit solcher Feuchte(n) überlästiget sind. Sp. 60b etc.