lästig
        
      
      Lä́stig,  a.: 
      
    1) Einem zur Last fallend, vergl. beschwerlich: Einem l. fallen; Er trieb aus dem Haus den ihm l–en Gast. 3, 259; Er lehnt nicht allein die l–e Autorität ab, sondern auch die förderliche. 39, 158 etc. — 2) seltner = lastig, wuchtig, z. B.: Den lästgen Stein zu wälzen, | der rückwärts lastet. 2, 13, wo doch der Begriff des „zur Last Fallens“ durchschimmert, s. über-l. (2).. 
Zsstzg.: über-: 
1) [1] zur Überlast fallend: Einem ü. fallen z. B. mit seiner Zudringlichkeit. 23, 363; Ein Anwuchs, der, anstatt die Vollkommenheit des Ganzen zu befördern, demselben nur ü. gefallen wäre. 9, 12; So harmlose, Niemand ü–e und Jedermann wohlwollende Wesen. 198; Sich eines ihm wirklich mehr ü–en als brauchbaren Erbguts zu entschlagen. 24, 270 etc. — 
2) [2] allzu lastig: Das wär’ antik! ich wüsst’ es nicht zu preisen, | es sollte plump und ü. heißen. 12. 75. 
Work in progress
Die Arbeiten am Wörterbuch sind noch nicht abgeschlossen. Beachten Sie daher folgende Hinweise:
- Artikel können falsch segmentiert sein.
 - Lemmata können falsch aufgelöst sein.
 - Die Struktur, v. a. von Lesarten, kann falsch ausgezeichnet sein.
 - Falsch erkannte Zeichen sind nicht auszuschließen.
 - Faksimiles können fehlen oder falsch beschnitten sein.
 - Das generierte TEI/XML kann invalide sein.