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lästig
Lä́stig, a.:
1) Einem zur Last fallend, vergl. beschwerlich: Einem l. fallen; Er trieb aus dem Haus den ihm l–en Gast. Cham. 3, 259; Er lehnt nicht allein die l–e Autorität ab, sondern auch die förderliche. G. 39, 158 etc. 2) seltner = lastig, wuchtig, z. B.: Den lästgen Stein zu wälzen, | der rückwärts lastet. 2, 13, wo doch der Begriff des „zur Last Fallens“ durchschimmert, s. über-l. (2)..
Zsstzg.: über-:
1) [1] zur Überlast fallend: Einem ü. fallen z. B. mit seiner Zudringlichkeit. W. 23, 363; Ein Anwuchs, der, anstatt die Vollkommenheit des Ganzen zu befördern, demselben nur ü. gefallen wäre. 9, 12; So harmlose, Niemand ü–e und Jedermann wohlwollende Wesen. 198; Sich eines ihm wirklich mehr ü–en als brauchbaren Erbguts zu entschlagen. 24, 270 etc.
2) [2] allzu lastig: Das wär’ antik! ich wüsst’ es nicht zu preisen, | es sollte plump und ü. heißen. G. 12. 75.