langen
Über-Langen
Lángen: 1) intr. (haben): Über-: hinüber-l.:
a) zuw. (zeitl.) lange werden, z. B. sprchw.: Wenn der Tag beginnt zu l. [an Länge zuzunehmen], | kommt der Winter erst gegangen, wofür es auch heißt: Wenn die Tage längen, | fängt der Winter an zu strengen, vgl.: Bis die Sonne höher stieg, die Tage längeten. Sch. 158, vgl.: Erdenbau kann übel längen [in die Länge dauern]. s. 5, 329 und auslängen. Ferner, nam. oberd.: Die kurzen Stunden mir sehr l., werden oder scheinen mir sehr lang, vgl. e. —
b) der Länge nach sich wohin erstrecken, heute in der edleren Sprache gw. ,,reichen“ etc.: Die Straße, die da langet an das Thal Zeboim. 1. 13, 18; 15, 46; 17, 7; Der Berg Sinaī langet bis gen Jerusalem. 4, 25; Deine Gewalt langet bis an der Welt Ende. 4, 19; Wie lang oder weit ein Tuch nach seinen Schritten stelle oder lange. 2, 18b; In der Sündfluth vieler Wasser werden sie an ihn nicht l. 1, 22b [„gel.“ 32, 6] etc., vgl. (ungw.): Daß die Grenze . . gelange am Dorf Adar. 4. 34, 4. — Übertr.: Die Zeit meiner Wallfahrt langet nicht an die Zeit meiner Väter in ihrer Wallfahrt. 1. 47, 9, erreicht sie der Länge oder Dauer nach nicht etc. Ferner: Doch weiß ich nun, wie’s eigentlich hangt und langt [beschaffen ist, zusammenhängt und sich erstreckt]. Mar. 1, 109; 108 etc.: Das Hauptkommissariat allenthalben, wo es hanget und langet [so weit seine Obliegenheiten reichen] bestellt. 3, 21. —
c) (s. b und d) Hundert Thaler l. [reichen] nicht weit, oder persönl.: Mit 100 Thaler langt man nicht weit, man kommt damit nicht weit, vgl.: Man kann damit keine weiten Sprünge machen; Das Zeug langt grade noch zu einem Kleide [aus, hin]; Der Schneider langt damit (aus); Das will nicht l. 10, 64 etc. —
d) mit ausgestreckter Hand etc. wohin reichen, kommen: Ich kann nicht so weit, so hoch, bis dahin, auf den Schrank l.; Sie war zu klein, um mit ihrem Messer besonders hoch zu l. R. 6, 122; Wie meine bangen | Wünsche l. | in die Luft (s. d.). 1, 334, statt ihr Ziel zu er-l. Nam. oft: Nach Etwas l., die Hand etc. ausstrecken, um es zu ergreifen oder zu fassen (s. 3); Laß ab, nach mir zu l.! 6, 280; R. 4, 338; 5, 413; W. 4, 219; 2, 13; Leg. 1, 54; Langt dann nach dem Haupte mit dem Säbel. 2, 181; 3, 227; 11, 160; Nach der aristophanischen Geißel zu l. 24, 254 etc.; In die Schüssel l. und zugreifen etc. —
e) (s. d) mit dem sehnenden Gemüth zu ergreifen streben, meist ver-l. (s. d.), doch z. B.: L. | und bangen | in schwebender Pein. 9, 190, und z. B. niederd.: Sie längt, empfindet Sehnsucht, und unpersönl.: Mich längt [verlangt] | nach eurem Lebenslauf, der fesseln muß das Ohr gar seltsam. Sh. 1, 103. — 2) intr. (sein): An einen Ort l. (s. 1b), vralt.: dorthin kommen, jetzt gw. ge-l., an-l., z. B.: Daß ich frisch und gesund zu Hause langete. 3, 66 etc., und danach im alterthüml. Stil (s. 137a): Er langte bald | in den Olymp, den hohen Göttersitz. 168b, und mundartl.: Daß die Hilfe so schleunig herbeilangte [kam]. Pfl. 2, 93 etc. — 3) tr. (s. 1d):
a) mit ausgestreckter Hand fassen, ergreifen, z. B.: Es steht Keiner so hoch im ganzen Land, daß er ihn nicht l. kann. Kurf. 1, 8; Der Kurfürst wird sich die Häupter l. 192; Kann sie nicht l., | kann sie nicht holen. 1, 286 etc. —
b) mit der Hand fassen und darreichen, holen etc.: Gehen und die Forellen aus dem Fischhälter l. 3, 33; So lässt er wohl einmal ein kühles Trünklein l. 8, 468; Mit Zetteln, die er aus dem Kober langte. Mak. 1, 56; 62; Stadt 1, 35: Spitzt | sich eine Hopfenstange | .., daß Jürgen sie ihm lange. 4, 133; Im eilften Jahre des Alters | langte die Schaffnerin ihn [den Wein]. Od. 3, 391; Langet mir | den Zaum von meinem Thier. 11, 84; 2, 20; 51 etc. und Zsstzg. Zuw. ohne Obj., z. B.: Henrich war dazu bestimmt, ihm zur Hand zu l. [Das, was er zum Dachdecken brauchte]. 1, 137, s. hand-l. — Schwzr. mit Uml.: Einem die Hand längen [reichen, geben]. G. 180; 227 etc.
Zsstzg. vielfach, s. die von reichen, holen etc., nam. zu [3] z. B.: Ab-, tr.:
1) herab-l.: Lang ab den Mantel da! Sh. 1, 87. —
2) abfassen: Zu jeder Stunde durch die obrigkeitliche Gewalt abgelangt werden können. 8, 238; 2, 240. —
3) abholen und mitnehmen: Nicht einmal sein Schwert konnte er a. H. 1, 2, 382; Mariane, die er in ihrem Kloster abgelangt hatte, mir übergeben. Pr. 2, 10; Vergessen, meinen Degen bei der Schildwache abzulangen. 3, 142 etc. —
4) abreichen, erreichen: An Örtern, die kein deutscher Buchhändler wohl a. kann. 11, 181. — Án-:
1) intr. (sein): [2] ankommen, ans Ziel gelangen: Hier, dort, in der Stadt, auf dem Gipfel 4, 282), am (283), vor (284) dem Thor angelangt; Hier sei eine Leidenschaft nicht auf dem Wege, sondern wirklich angelangt. 15, 93; Schnell auf dem nächsten Wege langt er [der Kanonball] an. 336a; Als ob alle diese Künste nicht endlich von selber anlangten [sich einstellten]. 36, 113; 54, 29 etc. Oberd.: Als er nun an demselben [dem Schiff] angelangt hatte. 3, 284. Dazu: Bei Anlangung dieses [Schreibens]. 5, 420. Statt Dessen zuw. — womit das Partic. Perf. zusammenfällt: Er gelangte in seinem Waldschloß an. M. 1, 3; NKr. 4, 219 etc. —
2) impers.: gw. nur in der Wendung: Was oder soviel eine Person oder einen Gegenstand anlangt (anbelangt) = (an)betrifft, und im Partic.: Denselben an(be)langend, in Bezug darauf, in Betreff desselben, z. B.: A–d eure häm’schen, falschen Lügen, | beweist sie. Sh. 8, 82 etc. —
3) tr. (vralt.):
a) Einen (um Etwas) a., sich darum an ihn wenden, ihn darum angehn. 25, 24; Langest du Niemands um Hilf an? 67b; 56a; Als der Herzog von Dessen Freunden um Gnad angelangt wurde. 1, 92; Er ward von denselben bittlich angelangt, daß etc. 256 etc.; Auf ihr A. und Ersuchen. 1, 461b; Auf Anlangung des Bischofs. Chr. 211b. So auch: Einen um Hilf und Rettung angelangen. scherosch Phil. 1, 3; 580 etc. —
b) st. be-l. (1), verklagen. 33 ff. —
c) Etwas langt mich an, belangt mich, gelangt mir zu Ohren, s. — Āūf-, intr. und tr.: hinauf-l., in die Höhe langen, aufnehmen: Ihm kribbelte es in den Fingern, daß er’s auflange. H. 1, 1, 261; Warf ihm .. Schnupftücher hin, die er jedoch nicht a. wollte. R. 1, 104; 218; Der Lader .. lässt sich die Garben a. [zureichen]. 11, 449 etc. Dazu: Auflanger, Einer, der auflangt; aber (Schiffb.): die die Rippen des Schiffs bildenden Verlängrungen der Bauchstücke (Kniesen): Auflanger der Spanten, der Katsporen; Verkehrte (od. Top-) Auflanger, die obern, S-förmig. —
Aūs-: 1) tr.: herauslangen, herausholen: Ging in den Keller, um den Wein auszulangen. Ph. 1, 251. —
2) intr.:
a) [1d] die Hand etc. ausstrecken, ausrecken etc., aushohlen: Mit der rechten Hand dreht sie die Scheibe und langt aus, so weit und so hoch sie nur reichen kann. 19, 41; Der Riese mit der Stange schlug | a–d in die Weite. 394. —
b) [1c]: Etwas langt aus, reicht, kommt aus; Eine Tugend, die auch ohne den Glauben an Unsterblichkeit auslangt. 756a etc., bes. oft im Partic. = genügend, hinlänglich etc.: Das Unzulängliche widerstrebt mehr als man denken sollte dem A–den. 3, 226; Ein a–d bildender Unterricht. 27, 425; 175; Nicht a–d noch hinreichend. 39, 231; 18, 54; 25, 138; 32, 260, 288; 36, 76 etc.; ferner: mit persönl. Subj.: Weil bei dem Ungemeinen durch gemeine Mittel nicht wohl auszulangen sei. 27, 138, und nam.: Mit den Vorräthen a. 295; Werke, zu deren Verständnis er mit seinen erworbenen Vorbegriffen auslangte. 33, 293; 39, 69; Daß er mit dieser am weitesten auszulangen glaubte. 188; 628a; 18, 260; 24, 196 etc. —
Be-: 1) tr.: gerichtlich verklagen: Er ging und belangte seinen Schüler vor Gericht. 6, 134; Ihn wegen Thätlichkeiten zu b. Sh. 3, 327 etc.; oberd.: Ihn des Diebstahls b. etc.; Belangung. —
2) impers.:
a) s. an-l. 2: Gottes Wort b–d. 5, 9a; In Sachen, welche die Religion betreffen und den Frieden b. SW. 64, 272; 3, 1, 623 Z. 30 etc.; heute gewöhnlicher: An-b. — Dazu ungw.: Ihre Verwandtschaft und Belangung zu der nämlichen Klasse. 8, 469 = Angehörigkeit. —
b) (vralt.) s. an-l. 3c. —
c) (vralt., mundartl.) st. ver-l.: Immer mehr b’langte es Resli nach Heimath und Mutter. G. 162; Das würde dich doch noch b’langen. U. 2, 316 etc., s. — Dúrch-, tr. [3b]: hindurch-l. — Eīn-(Kanzleispr.):
1) tr., einreichen, eine Eingabe etc. Sch. 27; Langte seine Läuterungen desfalls bei dem Publiko ein etc. 8, 204. —
2) intr. (sein): [2] eingehn od. einlaufen (vgl. 1): Die Briefe, wie sie damals einlangten. 27, 42; Als auch schon die Pfändung [der Befehl dazu] einlangte. Ph. 4, 303; Zwei Fischer . . | längten in dieser Insel ein. G. 1, 176. — Empōr-: auf-l. — Entgêgen- [1d und 3b]. — Er-, tr.:
1) Etwas e., es durch Langen [1d], Ausstrecken der Hand erreichen, hinan reichen: So niedrig, daß ich mit der Hand die Decke e. konnte. SoldKr. 144; 1, 35 etc.; dichterisch z. B. auch: Von dort herab kann ihn mein Pfeil e. 544a, und so vralt., mundartl. auch st. erreichen überh. (vgl. 2), z. B.: Daß ich mit keinen Worten noch Gedanken e. kann die schändliche, verzweifelte Lästerung. 8, 231b; Daß seine Karmina so köstlich sind, daß sie schier Virgilium e. SW. 64, 341 etc. —
2) in den Besitz von etwas Verlangtem, Erstrebtem gelangen: Ein Amt, einen Titel, den Sieg, die Übermacht, die Herrschaft, seinen Zweck, die Freiheit, Gnade, ein hohes Alter, Ehre, Ruhm, Jemandes Gunst, Freundschaft, Liebe e.; Trotz aller Bitten Nichts von ihm e.; Ich habe nur soviel von ihm erlangt, daß er noch einige Tage warten will; Das früh so sehnlich gewünschte, endlich spät erlangte Glück. 15, 8; Den Ruhm, den er verlangt, | hat er erlangt. Morg. 1, 193 etc., auch mit unpersönl. Subj.: Das Eisen erlangt durch die Verbindung mit Kohle eine größere Härte; In dem Munde eines Mannes, für den Sie ein so gerechtes Vorurtheil hegen, mußten so gute Gründe ein noch stärkeres Gewicht e. 7, 17 etc.; Erlangung. — Fórt-, tr. [3b]: weg-l. — Ge-, intr. (sein): 1) veralt. [1b]. — 2) [2] an ein Ziel kommen, es erreichen (ugw. mit „haben“ 2. 10, 14): An einen Ort, ins Dorf, ins Haus, durch die Wachen hindurch zum König, durch alle Hindernisse zum Ziel, ans Ziel gelangen; Stehet still, bis wir an euch g. 1. 14, 9; Daß wir, ermüdet durch die wiederkehrenden Arbeiten dahin g., wo wir ausgegangen sind. 39, 122; Ob man auf diesem Wege an irgend ein Ziel zu gelangen hoffen könne. 125 etc. Nam. oft: Zu Etwas g. (vgl. er-l.), z. B. zu Amt und Würden, zur Erkenntnis, zu einem Schluß, zu der Überzeugung. zu dem Glauben g., daß etc. — Auch mit unpersönl. Subj.: Das Schiff gelangt ans Ufer, in den Hafen etc.; Der Brief gelangt nicht in die rechten Hände; Die Bitte, die Erzählung gelangt an das Ohr des Königs; An welchen Ort des Königs Wort und Gebot gelangte. 4, 3; 9, 26; Die Sache (den Handel. 1. 4, 44) lasset an mich g. 5. 1, 17; 5, 5; Der Acker soll wieder g. an Denselben, von dem er ihn gekauft hat. 3. 27, 24; Der Wein gelangte nicht zur Reife, der Plan nicht zur Ausführung, das Begonnene nicht zur Vollendung etc. Dazu: Beide haben vor der Gelangung dazu republikanische Grundsätze vertheidigt. 3, 115. Ferner Zsstzg. z. B.: An-g. (s. an-l. 1 und 2b); Er gelangte aus dem Kerker heraus, — ins Haus hinein, — nach Hause oder heim Od. 4, 390; 21, 211); Als wir wieder zu der Hütte herabgelangt waren. A. 1, 37; Als nun aber die Preußen eingedrungen, die Emigrierten mit der stolzen Hoffnung eines gewissen Sieges herangelangt waren. 25, 110; Daß mein Brief dir zugelangt [gw. zugekommen] ist. Zelt. 4, 428, vgl. zu-l. 2: Wie die zerhauenen Glieder der Schlangen | sich winden und nie zusammen-g. Gd. 320 u. ä. m. — Hánd-, intr. (haben): s. [3] am Ende: den beim Werk Beschäftigten das Nöthige mit der Hand zulangen, handreichend ihnen unselbständig und untergeordnet behilflich sein: Die Stätte, in der sie fortan h. sollten. Soll 2, 119; Einer von den Malern, die in der Fabrik arbeiteten, hatte bei dem Theater in der Residenz gehandlangt. 16, 100 etc. Dazu: Handlangung und — Handlanger: ein untergeordneter, maschinenmäßiger Hilfsarbeiter etc., eig. bei Handwerkern (Maurern etc.) und übertr., z. B. Geh. Gsch. 7, 380; Mit Zuträgern und Handlangern ist es ein Andres [als mit wahrhaften Gelehrten]; ihre Tugend besteht in peinlichem Gehorsam und der Vermeidung alles Selbstdenkens und über ihr Geschäft Selbsturtheilens. 6, 334; Statt Handlanger zu sein, will er noch immer mitmeistern. 32, 49; 159a; Ich glaubte, irgend ein Handlanger der Natur habe Menschen gemacht und sie wären ihm nicht gerathen. Haml. 3, 2; 7, 14 etc., mit Fortbildungen, z. B.: Handlangern, intr. (haben): als Handlanger arbeiten: [Sie] handlangern fleißig unsern Maurern ab und auf. A. 1, 341; Schmj. 97; Beim Geheimbau handlangern. M. 268 etc.; Handlangerschaft, f.: Gesammtheit von Handlangern; Handlangerthum, n.: das Wesen, das Geschäft eines Handlangers etc. — Hêr- etc.:
1) tr. [3b] und intr. (haben) [1d]: 3, 15; Lang einmal | die Kiepe her. 27; [Er] langt den schärfsten Pfeil aus seinem Köcher her. 10, 12 etc.; In wenig Stunden langt sie [die Blume] mit ihren Armen doch schon wieder nach der Seite des Lichts hin (s. 2). R. 5, 377 etc.; Eilig langet er den Degen | sich herab. Cid 2; 19, 331 etc.; Der Mensch nennt diejenigen Wesen unorganisch, die zu weit unter oder zu hoch über ihm stehen, zu welchen er mit seinen Sinnen und Begriffen nicht hinab-l. oder nicht hinaufreichen kann. 2, 316 etc.; Einen Dreier | langt ihm der Filz hin- aus (s. 2). Po. 3, 45; Trauerweiden, die mit ihren langen Hängezweigen hinein-l. [in den Teich]. R. 5, 440 etc.; Die vorige Nacht schien mir in den heutigen Tag herüber-zu-l. 3, 112; Kannst du die Sonne her- unter dir langen? Osts. 1, 35; Febr. 73 etc., s. nieder-l.; Gamba ließ hervor den Flüchtling langen. 4, 127; H. 1, 334; Den Liebhabern die Bücher, worin sie lesen wollen, hervor-zu-l. 23, 345 etc. u. ä. m. —
2) intr. (sein): [2]. —
3) hin-l., intr. (haben): [1c] ausreichend sein. Selten: Ein gutgeschriebener Wechselbrief, mit dem auch der Bankerottierer zur Noth noch hinauslangt. 106a. — Nīēder-: herunter-l.: Unter den Sternen, die .. so schwer und voll wie Traubengehänge auf dich nieder-l. R. 2, 188. — I.
Einem Eins mit der Peitsche ü. (s. übergeben I). Reis. 1, 96 etc. — II. Über-, tr.: (ver- alt.) weiter reichend überragen, überholen: Wer fähigen Geist hat und lebende Thätigkeit, überlangt Die, welche in Unthätigkeit dahinleben. Gris. 132; Ja, wir langten durch den Himmel hinauf und überlangten Gott. 2, 207. — Um- [3b]: Einem den Mantel um-l., umgeben etc. — Unter-: hinunter-l. — Ver-:
1) impers. (vgl. lüsten 2 und gelüsten): Mich verlangt nach Einem oder Etwas, das auch durch einen Satz ausgedrückt sein kann, ich empfinde Sehnsucht danach, mein Gemüth strebt sehnend und begehrend danach (s. [1e] und lang 1d und vgl. nam. auch mundartl.: Mein Engel, laß dich nicht ver-l. [dir die Zeit nicht lang werden], | die Freude bringt das Warten ein. etc.); Mich verlanget nach dir. 143, 8; 25, 1; Wie mich nach euch Allen verlangt von Herzensgrund. 1, 8; Mich verlanget dich zu sehen. 1. 1, 4; 1, 11; Mich hat herzlich verlangt, das Osterlamm mit euch zu essen. 22, 15; Uns verlanget, daß wir damit überkleidet werden. 2. 5, 2; Laß (s. lassen 6b) dich nicht ver-l., Richter zu sein. 7, 6; Laß dich nicht danach verl.; Laß dich Das nicht verl.; Wenn mich dann unter meiner Hausthüre wieder über die Berge hin- überverlangt. 2, 54; Es verlangt mich, vor meinen Richter zu treten. 6, 58; Wie Ring und Kette dir ge- , | verlanget mich [bin ich begierig, fallen werden . .. neugierig] zu sehn. Nath. 1, 1 etc. und elliptisch: Ob Madam Sch. Sie besuchen wird, soll mich verl. [zu erfahren]. 13, 292, Das möchte ich gern erfahren, dar- auf bin ich neugierig; Des Vaters Handschrift? Na, Das soll mich doch sehr verl. 1, 34 etc. — Oberd. mit Genit. statt ,,nach“: Es verlangt mich seiner. — In den Fällen, wo formell der Accus. der Ez. und Nomin. zusammenfallen (d. h. bei weibl. und sächl. Hw. und bei dem Fw. sie), bleibt unentschieden, ob die Fügung hierher oder zu 2 gehört, vgl. z. B.: Ihn, den Kranken, den Geist verlangt danach und: Sie, die Kranke, das Herz verlangt danach; Mein Fleisch verlangt nach dir. 63, 2; Meine Seele verlangt nach deinem Heile. 119, 81, dagegen entschieden zu 2: Meine Seele verlanget und sehnet sich nach den Vorhöfen. 84, 3 etc. Vereinzelt aber findet sich statt des Accus. v. Hw. auch der Dat., z. B.: Meinem Herzen verlangte nach ihr. 51, 29; Daß es den Leuten so sehr nach der Sophie verlangt. Ph. 1, 126 etc. —
2) (s. 1) intr. (haben): Ich verlange nach Einem oder Etwas etc. = Mich verlangt danach (1, womit es theilweise auch formell zusammenfällt), und — mit 3 sich berührend — dies Verlangen äußern: 84, 3 etc. [s. 1]; Nach einigen Tagen verlangte Aurelie nach unserm Freund. Er eilte zu ihr. 16, 301; Nach Hause oder heim, hierher, dorthin verl. etc. (s. 5); Zeus .. erregte die schon v–de [von Verlangen, Begier erfüllte] Göttin. Il. 19, 349, auch mit Genit. (vgl. 3): Drum hab ich dein [des Arztes] verlangt [deine Gegenwart gewünscht, gefordert]. 121b; Jch verlang eurer Verzeihung nicht. 2, 96 etc.; ferner: Auf Ihren Aufsatz verlange ich sehr [bin ich sehr begierig]. Sch. 1, 259; Ich verlange des Tags wohl hundertmal auf Tabor [zu kommen, — wünsche mich sehnend dorthin]. Nath. 4, 7; Als Kind hab ich wohl oft mit Thränen in diese Gärten verlangt [mich hingesehnt]. 361; So daß Barnabas auch sogleich weiter verlangte [wollte]. 7, 210 etc. und oft im Partic. Präs.: Ich bin äußerst v–d auf einen Brief von Jhnen. Br. 1, 558; Ich werde jetzt erst recht v–d, mit Augen zu sehen, was etc. 19, 390; Nachdem sie sich an dem Anblick ersättigt oder vielmehr, wie es uns bei dem Umblick auf so hoher Stelle zu geschehen pflegt, erst recht v–d geworden nach einer weitern, weniger begrenzten Aussicht. 394; Ich bin auf meine neuen .. Thermometers v–der als jemals. Stein 3, 119; Zelt. 1, 367; 4, 200; Da man nach Ständen v–d gewesen. M. 2, 47; Was Sie mir über Jacobi’s Brief geschrieben, macht mich v–d danach. 3, 90; 2, 166. —
3) (s. 2) tr. = fordern (s. d., namentl. die dort 1a angeführte Stelle 1132a), nur daß bei diesem mehr das Anrecht an das Begehrte, bei verl. mehr das Begehren, der Wunsch hervortritt:
a) s. fordern 1a, wo in sämmtlichen Bsp. auch mit einer Nüance verl. stehen könnte: Ich verlange nichts Unbilliges von dir; Ich verlange Entschädigung, — entschädigt zu werden, — daß du mich entschädigst; Ich verlange deinen Schaden nicht; Ich verlange nicht, daß du Schaden dabei hast oder habest; Ich verlange nicht, es billiger zu erhalten, als du es mir lassen kannst; Was die Verfasserin ihm am Geschichtstoff mittheilt, verlangt er geschickt in den Text eingelassen. (44) 2249b; Er verlangt es geschenkt etc.; Hier sind die verlangten [geforderten, gewünschten]Bücher, Waaren etc.; (kaufm.) Diese Waare ist am hiesigen Platz augenblicklich sehr verlangt [begehrt, gesucht] etc. —
b) (s. fordern 1b) Was in diesem Fall an das deutsche Publikum nicht verlangt werden kann. Sh. 1, 76; Jene Mischung der geistigen Kräfte, die wir an den humoristischen Schriftsteller verlangt haben. Lit. 3, 175; Er verlangte an den Leser wie an sich selbst, deutsches Wörterb. II. daß er seine Eigenthümlichkeit aufgebe. 5, 57; 61; 107; Daß an dgl. Zeichnungen nur eine leidliche Richtigkeit könne verlangt werden. SchE. 81 etc., s. 5: an-v. —
c) Eine Person ver-l., ihr Erscheinen an einer Stelle, in einem Vh. wünschen oder begehren, versch. fordern (s. d. 2): Er verlangte einen Arzt; Er forderte ihn zum Duell und verlangte mich zum Sekundanten; Der Kranke verlangte einen Seelsorger, vgl. 2: nach einem Seelsorger; Ein Mädchen von ihren Eltern zur Frau verl. etc. —
d) mit unpersönl. Subj.: Diese Blume verlangt einen feuchten Boden; Das Werk verlangt Sorgfalt und Umsicht, — einen umsichtigen Mann etc. —
e) Dazu: Freiwillig sind wir gekommen unverlangt. Thür. 1, 226; Schenkte dem Meister unverlangt zweimal davon in ein Glas. 270 etc. —
4) substant.: Das V.:
a) (zu 1; 2) die Begierde, Sehnsucht, der Wunsch nach etwas zu Erlangendem: Ein sehnliches, brünstiges, heißes, herzliches, inniges V. nach Etwas haben, hegen, tragen; Jemandes V. entgegenkommen, befriedigen, erfüllen; Sein V. bezwingen, (be)zähmen, es stillen; Das V. der Elenden hörest du, Herr. 10, 17; Meine Seele ist zermalmet vor V. nach deinen Rechten. 119, 20; Ich habe V. zu Euch zu kommen. 15, 23; Geeilet euer Angesicht zu sehn mit großem V. 1. 2, 17; Dich reißet neu V. | auf zu höherer Begattung. 4, 16; Die heftigen Empfindungen einer leidenschaftlichen Eifersucht mischten sich zu dem unerkannten V. einer dunkeln Begierde. 17, 299; Nun war das V. um Nachbildungen trefflicher Werke nicht schwer zu befriedigen (s. b). 31, 67; Mein V. steht hinüber nach dem schönen Lande der Griechen. 34, 155; Es wurde vorgestellt die keusche Festung | der Schönheit, wie sie vom V. [personif.] | berennt wird. 415b etc. Auch in Mz.: Seine V. vor ihn, der sie erfüllen muß, bringen. Die ahnenden V., | die am Wink der Hoffnung hangen. 15, 12; Die schweifenden V. 1, 397; 346; Der Menschheit ahnungssehnende V. 4, 337; Entgegen sind sich zwei V. nur geflogen. 4, 310 etc. —
b) zuw. der Ggstd. des V–s: Wer ist wohl jetzt des Volks V.? —
c) (s. 3) Fordrung, sich oft mit a berührend: Das ist ein unbilliges V.; Bücher zur Ansicht oder auf V. schicken; Ihrem V. gemäß etc., auch hier (namentl. Kanzleispr.) Mz. —
5) Zsstzg. vgl. die von fordern, sehnen, z. B.: Ab-v., Einem Etwas, es von ihm v. 3, 268; Ihm alle Papiere und Schlüssel .. ab-v. zu lassen. Mus. 3, 333; Das Gelübde der Entsagung wird Ihnen nicht abverlangt. Devr. 306; Sein [des Kirchhofs] Anblick macht mir bange, | ob er Keines aus dem Bund | meiner Liebsten abverlange. 48. — An-v., s. 3b: Die anverlangte Summe. Ph. 4, 102; 110; Ihrem An-V. gemäß. — Her-, hin-v. etc., intr. (2) und tr. (3), z. B.: Er verlangt sehnlich her [zu kommen] und: Er verlangte seinen Vater her. 2, 131; 1, 212; Verlangst du nach mir hin, o so verhehl es mir nicht. Od. 1, 24 etc., auch impers. s. 1. — Er verlangt sein Geld wieder, — zurück; Der von Seiten des Königs mich unablässig zurückverlangte. 28, 287; Das Volk hatte die Gerechtsame einer uralten glücklichen Verfassung zurückverlangt. Kl. 1, 36; Er verlangt [sehnt sich] in seine Heimath zurück; Kindisches Zurück-V. nach der Erdscholle. V. 270 u. ä. m. — Vōr-: hervor-l. Hor. 2, 210. — Zū-:
1) intr. (haben):
a) [1d] nach Etwas langen und zugreifen: [Der] arbeitet nie, der langt nur zu, | wie Pfaff und Junker pflegen (versch. 2). 4, 127 etc., nam. beim Essen, z. B. R. 1, 211; M. 292; 2, 175; HB. 1, 139 etc. —
b) [1c] ausreichen, hinlänglich sein: Allein Das langt nicht zu, eines Andern Ehrlichkeit in Verdacht zu bringen. Br. 2, 51); Welche .. zu erklären, der allgemeine Verstandesbegriff vom Sinnlichen nicht mehr zulangt. Kr. d. Urth. VIII. — 2) tr.: Einem Etwas z., zureichen; Der Handlanger muß dem Maurer die Steine z., auch zuw. ohne Obj. (versch. 1a) u. ä. m.
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