länderig
Länderisch
länderlen
Ländern
Länderling
Länderschaft
Länderthum
Lä́nder~ig, a.: in Zſſtzg. z. B.: In mehr als einem
Lande unſeres vielländerigen [aus vielen Ländern be-
ſtehenden] Vaterlandes. Scherr Pr. 24. — ~iſch: ſ. Län-
der II. — ~len, ~n, intr., tr. ꝛc.: ſ. ebd.; Geländer
1; Länderei 2. — ~ling: ſ. ebd. — ~ſchaft, ~thum:
ſ. ebd. Ausländer und vgl. Landſchaft.
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