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Länderei
Länderēī, f.; –en:
1) ein Besitzthum von Ländern als zusammengehörige Einheit, z. B. ugw. im Sinne von Land 5: Der König riß seine L–en wieder aus den Händen der Feinde. Hirzel bei Campe; gw. im Sinne von Land 3: ein Kompler von Grundstücken zum Landbau etc. als Besitzthum, vgl. Landgut und das oberd. zuw. für L. gebrauchte Gelände: Durch dessen L. man Tagereisen thut. Canitz, zumeist in Mz.: Außer verschiednen reichen L–en in den Niederlanden, die ihn zu einem Bürger dieses Staats und zu einem gebornen Vasallen Spaniens machten. Sch. 793a; Ganze L–en hatten ihre Besitzer gewechselt etc. 948b etc. So: Kron-L–en [die der Krone gehören]. B. 401 etc., ähnlich auch: Hau-L., Besitzthum oder Gut eines Hauländers (s. d.); Holländerei, s. unter H; Neu-L., s. Neuländer etc.
2) in einzelnen Zsstzg. (vgl. die von Länder) = den entsprechenden von Landsucht, z. B. in Bezug auf ein bestimmtes Land: Die Engländerei, Anglomanie (wie: Der Engländerling, Anglomane, vgl.: Engländerlen = brittenzen [s. d.]) etc., ferner: Aūs-: die Sucht nach dem Ausländischen, Fremden und die tadelhafte Vorliebe und Bewundrung für dasselbe: Überfluthung durch die A. Auerbach SchV. 6; Den Grundquell dieser A. bei den Deutschen. Fichte 7, 337; Erklärte jeder A. den Krieg. Holtei Nobl. 1, 89; Unvolksthümliche A. Jacobs Verm. Schr. 2, XXII; Jahn M. 188; 305; IP. 42, 200 etc., auch: das Ausländersein (Ausländer-schaft, -thum), z. B.: Weg mit der deutschen A.! Jeder Deutsche sei heimathsberechtigt in dem großen Vaterlande! Wiggers Warn. 84. Frémd-: Aus-L.: Die Verschandfleckung der deutschen Sprache durch F. Herrig 14, 61 (Schottel). Vāter-: tadelhaft engherziger Patriotismus (Vaterländelei, s. Vaterland). Eichendorf Phil. 90 etc. u. ä. m.