Landen
länden)
Lánden (oberd. lä́nden): 1) intr. (sein u. haben):
vom Wasser aus ans Land fahren: Das Schiff, die Mannschaft landete dort, im Hafen; Er vertrauet scheiternd oder l–d, | seinen Göttern. 2, 60; Nun ruderten sie [die Frösche] und landeten stolz | und saßen am Ufer. 213; Die Heilige ließ nach einer langen Fahrt | frisch und gesund ihn zu Kaīro länden. 11, 269 etc. Das (nam. oberd.) Hilfszw. haben deutet dabei eig. mehr auf die Thätigk., um ans Ziel zu gelangen, sein auf das erreichte Ziel, vgl. auch 2: Der Kapitän hat dort gelandet [das Schiff]; Das Schiff, die Mannschaft ist gelandet [worden] etc.; Geschrei | der Kommenden, die dort gelandet hatten. Ep. 61, doch auch: Die Schiffe haben wirklich gelandet. 4, 26 etc. Übertr.: Niemand begreift, daß es irgendwo eine bequemere, vielleicht einzige Stelle giebt, wo auf dieser Insel [s. d. 2b] zu l. sei. (Die Franzosen brauchen hier das hübsche Wort: aborder une question.) Br. 439a etc. (s. a und b). —
a) In engrem Sinne: mit mehrern Schiffen an ein feindliches Land fahren u. Soldaten und Seeleute zu einem Angriff aussetzen. Die Türken hätten in der Krimm gelandet. Br. 1, 699; Sh. 8, 334 etc. —
b) Erweitert (vgl. frz. arriver v. lat. ripa etc.) = ankommen, anlangen, festen Fuß fassen etc., nam. schwzr., z. B.: Er landete glücklich [kam über den Abgrund]. 1, 141; Als sie endlich bei ihrem Scharbank [Wagen] landeten [ankamen]. Sch. 279; Als er wieder Boden erfasst und so zu sagen gelandet hatte. 3, 361; Das Evangelium, nachdem es aus Jerusalem über das mittelländische Meer in Italien gelandet hatte. 420; Bis er [der Trunkne] heim ländet in sein Haus. G. 1, 158 etc. —
c) Dazu (vgl. 2): Landung, f.; –en: das Landen: Die Landung der Truppen, Schiffe; Einem die Landung wehren etc. Zuw. auch = Landungsplatz, s. Lände, z. B.: Wenn die Natur der stürmischen See mehr sichere Landungen gegeben hätte. 1, 381 etc. und Zsstzg., z. B.: Ein umirrend Räubervolk . ., das .. Nichts als die Buchten kennt, wo es die Diebeslandung wagen darf. 336b etc. — 2) tr.: faktitiv zu 1 (s. d.): ans Land bringen, z. B. veralt., mundartl. (ohne Fahrzeug): Wie man den Todten in die Tiber geworfen, ist der Hund hineingeschwommen und hat unterstanden, den Körper zu länden. 73 etc. Gw.: Wo die Passagiere gelandet werden sollten. Pr. 80; Truppen, die Mannschaft, das Geschütz l. etc. — 3) (veralt.) intr., tr. und refl.: wenden nach einem Ziele hin, z. B.: Daß dieselbe Grenze sich lände von Mittag hinauf gen Akrabbim etc. 4. 34, 5 ff. (s. lenken 2); Ich will .. | mich zu dem Myrrhenberge länden. 2, 24; Ps. 119; Da Samson fing an . ., | sich an die Hauptsäulen zu lenden. Fr. 613; Kap. 69 etc., s. und Hie ländet [richtet] der Engel seine Wort unter der Person Epiphanis auf den Endechrist. SW. 64, 155 etc.; Auf Etwas (hin-) länden, hinzielen, s. Narr. 65, 7; 107, 44 und 94 und dazu 1, 606b etc.; Alles lendet dem Fähnlein zu. Fr. 620 etc. und als Ggstz.: Kein Rathschlag noch Gewalt vermag es abzuländen. — 4) (veralt.) Etwas vor Gericht (ge-)länden, damit gleichsam zu Lande kommen, es endigen; Ein Urtheil ausländen [vollstrecken]. Ausländer [Exekutor, Nachrichter]. Ausländung. s. l. l. und 1, 900. — 5) (mundartl.) Einen Acker, eine Flur länden, mit Grenzsteinen bezeichnen. — 6) intr. (sein): (niederd.) Der Fluß, See landet (zu), verschlammt, wird festes Land.
Zsstzg. hochd. nam. zu [1],z.B.: Áb-:
1) vom Land abfahren. —
2) [3]. — An-: Daß die Flotte bald a. werde. 17, 20 etc., auch [1b]: Als Viktor anlandete [anlangte] in der Pfarre. 9, 157 etc.; nicht selten: Anländen, z. B. A. 1, 38; 2, 281; 20, 260; HB. 1, 41 etc. — Āūs-, tr.:
1) (nam. schwzr.) ans Land fahren und ausladen: Alles Korn wird da ausgeländet. 394a etc. —
2) [4]. — Be-: (mundartl.) an-l. — Ge-: (veralt.)
1) an-l.: Mit den Schiffen geländen. 643a. —
2) [4]. — Hín- [4]. — Zū- [6] u. ä. m.
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