Lage
Lāge, f.; –n; –n-:
1) die Art, wie Etwas liegt, gelegen oder gelegt ist:
a) eig., örtl.: Etwas in die rechte oder gehörige L., aus seiner L. bringen; Die L. des Schlafenden auf dem Rücken, auf der rechten (linken) Seite; Der Kranke hat eine unbequeme Lage im Bett; Aus der L. ihres seidenen Mantels zu bemerken. 1, 17; Die L. eines Punkts innerhalb, außerhalb eines Kreises, in Bezug auf einen andern Punkt, auf eine Linie etc.; Der Thürmer, der schaut zu Mitten der Nacht | hinab auf die Gräber in L. [wie sie neben einander liegen] .. Der Kirchhof, er liegt wie am Tage etc. 1, 183, eine minder gw. Fügung, doch ist schwerlich (wie will) L. hier als Name einer Stadt zu fassen; Eine Stadt, Festung, ein Haus etc. hat eine schöne, freie, malerische, günstige, angenehme, gesunde Lage etc.; Die L. des Platzes ist für Schiffahrt und Handel geeignet; Die L. der verschiednen Städte und so distributiv gw. in Ez. (s. Haupt 2), doch zuw. auch (als Anglicism) in Mz.: Die Größen und L–n der Inseln .. richtig angegeben. R. 1, 300; Scharfblick .., mit dem sie .. die L–n ihrer Städte gewählt. Leg. 1, 198 etc.; versch. davon L. zuw. ein Ort nach seiner L., z. B.: Jener starken und hohen L–n [stark und hoch gelegnen Punkte] und kriegerischen Völker sich zu bemeistern. 24, 122 etc. Zsstzg. z. B.: Berg-L. Sch. 3, 122; Schnee auf diesen Felsen-L–n. 1, 88; Festungs-L. etc. S. unten techn. Anwendungen. —
b) übertr.: der Zustand, die Beschaffenheit der Umstände, worin sich Etwas befindet, s. Situation: Bei dieser L. der Sachen, der Dinge [wie die Sachen einmal liegen oder stehen], bei dieser Sach-L.; Das ändert die Sach-L.; Jemand befindet sich in einer (un)angenehmen, (un)glücklichen, drückenden, peinlichen, guten, schlimmen L.; Vergangner L–n werden Sie gedenken. 6, 350; Übersicht der politischen L–n. 29, 166; Kein Mensch in keiner L. W. 2, 188; In verdrießliche L–n zu gerathen. 18, 192 etc. Prägn.: Der Fürst hält mich, so gut man kann, und doch bin ich nicht in meiner [gehörigen, der mir behaglichen] L. 14, 90, vgl. je ne suis pas dans mon assiette; Von der damaligen Gemüths-L. des Königs zu wenig unterrichtet. 766a; Die drohende Zeit- und Welt-L. [der politischen Zeit- und Weltverhältnisse]. — 2) eine Gesammtheit neben oder über einander liegender oder gelegter und durch ihre Lage als zusammengehörig erscheinender Dinge, vergl. Gelag 1, z. B.: Abwechselnd eine L. [Schicht] Sand und eine L. Thon; Sand-, Thon-L.; Kohlen mit häufigen Schiefer-L–n wechselnd. 1, 1, 82); Eine L. Papier; Die rohen Bücher bestehen aus L–n von verschiedner Stärke, gw. von je 6 in einander liegenden Bogen, s. Kat. 129; Ein halb Dutzend L–n [des Manuskripts] zu lesen. Sch. 6, 160; 3, 160 etc.; Ich habe dir des Flachses duft’ge L–n | gereicht. 2, 114; Vom Ufer ganze L–n | von Meergras, Schilf und Moos der Höhle zuzutragen. 20, 193 etc., s. techn. Anwendungen. — Techn. Anwendungen (s. 1 und 2), namentl.: 3) Bienenz.: (niederd.) eine Anzahl bei einander stehender, von einer Pers. abzuwartender Bienenstöcke, Bienen-L. — 4) Deichb.: Ein Deich hat die volle L., die gehörige Höhe, Fläche und Stärke. — 5) Fechtk.: die Stellung, worin der Fechtende den Angriff des Gegners erwartet, s. Lager 5. — 5a) Forstw.: s. Lache II. — 6) Gärb.: L. machen, (weißgare) Felle mit der Fleischseite gegen einander gekehrt an einander legen. — 7) Maler.:
a) die Art der Zusammenstellung verschiedner Ggstde. —
b) die auf einmal aufgetragne Farbenschicht. — 8) Mus.:
a) die versch. Stellung der Hand zum Greifen auf Saiteninstrumenten, Applikatur. —
b) Liegt die Oktave oben, so nennt man Das die erste L.; liegt die Terz oben, so ist Das die zweite L.; liegt die Quinte oben, so ist es die dritte L. des Accords. Sind alle Töne so eng beisammen, daß ein Accordton nicht mehr dazwischen kann, so nennt man Das enge L., auch enge Harmonie etc. 255. — 9) Schiff.:
a) sämmtliche auf beiden Seiten eines Verdecks stehende Kanonen: Das Schiff führt anderthalb L–n, ein Verdeck ist auf beiden Seiten, das andre nur auf einer mit Kanonen besetzt. —
b) sämmtliche Kanonen auf einer Seite des Schiffs, theils auf einem Verdeck (eine halbe Batterie), theils auf allen Verdecken (die volle L.) und das Abfeuern derselben: Dem Feind die volle L. geben; Ihm beide L–n geben, die Kanonen auf beiden Seiten nach einander abfeuern, nachdem das Schiff gewendet ist; In den Jubel von allen Schiffen mischte sich der Donner der ersten L–n. Y. 1, 34; Wir brachten ihnen einige herrliche L–n bei. A. 1, 155 etc. — 10) Turnk.: in Zsstzg. zur Bez. verschiedner Lagen des Körpers, z.B.: Ellen-, Kamm-, Rist-, Speich-L., jenachdem in wagerechter oder etwas schräger Haltung der Arme — Ellenbogen und kleine Finger, oder der Kamm, oder der Rist, oder Ellenbogengelenk und Daumen nach oben stehn. Turnk. 70 ff.; Zwitter-L., die Richtung des gestreckten Leibes mit der Seite gegen das Turngeräth in der Mitte zw. Kehr- und Wende-L. 74 etc. — 11) Weber.: die Anordnung zur bestimmten Verschlingung von Schuß- und Kettenfäden u. ä. m.
Zsstzg. s. o. und vergl. die von liegen und legen, z. B.: Ab-: das Ablegen, die Ablegung (s. d.), z. B.:
1) Die A. eines Kleidungsstücks, des Mantels etc.; der Lettern von dem abgedruckten Satz etc. —
a) auch zUW. (s. Nieder-L. 3) der Ort des Ablegens: Unsere Schiffer zu belauern, welche gern die Holz-A–n benaschten. 6, 182. —
2) Die A. [Leistung] eines Eids. — 3) Die A. einer Rechnung, Rechnungs-A., die Schlußberechnung des Verwaltenden über Einnahme und Ausgabe. — 4) A. [Zahlung, Tilgung] einer Schuld, Steuer etc. 3, 18. — 5) (Rechtsspr.) die Ausschließung eines Kindes von der Erbschaft durch eine Ausstattung und diese selbst, vgl. Absteuer, Abtheilung etc. — An-: das Anlegen und etwas Angelegtes, z. B.:
1) Zur A. [Anlegung] eines fremden Ordens bedarf man der Erlaubnis des Landesherrn etc. —
2) die Anlegung eines Kapitals auf Zinsen oder in einem Geschäft und das angelegte Kapital selbst; auch = Verlag, die Auslage der Kosten für etwas Anzulegendes, zu Begründendes etc. — 3) das Anlegen von Etwas, das Grundlegen zu etwas weiter Auszuführendem, daraus zu Entwickelndem oder sich Hervorbildendem und das Angelegte als Grundlage und Keim der weitern Entwicklung, des daraus Hervorgehenden, — vgl. Entwurf, Skizze, Fähigk., Keim etc.: Mit der A. [Anlegung] eines Gartens, von Festungswerken, eines Fabrikgebäudes beschäftigt; In den neuen A–n [zum Garten]. 15, 3; Park- A–n. 28; Die rasierten und zu A–n genutzten alten Festungswerke. V. 55; Die neuen Baum-, Deich-, Eisenbahn-, Fabrik-, Festungs-, Garten-, Hafen-, Kanal-, Wall-A–n etc.; A–n (im Deichb., Festungsbau etc.): die Unterbreite vom Durchschnitt des Deichs, der Wälle, Brustwehren, Mauern etc.: Durch die A–n [Kolonien], die die [Bruder-] Gemeine von Grönland aus bis zu den Negern .. gemacht. Ph. 10, 67. — A. (in den schönen Künsten) die Darstellung der wesentlichsten Theile eines Werks, wodurch es im Ganzen bestimmt wird. . . . In der A. wird der Plan des Werks mit den Haupttheilen desselben bestimmt, die Ausführung giebt jedem Haupttheil seine Gestalt u. die Ausarbeitung bearbeitet die kleineren Verbindungen etc. 1, 148; Die Ausführung entspricht der ursprünglichen A. nicht; Das Werk ist in der A. [vgl. Zuschnitt] verdorben, verpfuscht; Wie bedenklich es ist, ein Porträt in seiner ersten A. zu beurtheilen. R. 3, 185; Die A., die wir bis jetzt zu unserm Dasein gemacht haben, ist von guter Art; sollen wir aber Nichts weiter dar- auf bauen und soll sich Nichts weiter daraus entwickeln? 15, 9 etc. — Jemand hat eine natürliche A. [den Keim] zu Etwas, z. B. zum Dichter, zum Verschwender, zur Verschwendung, zur Schwindsucht, ein Dichter (Verschwender) zu werden (vgl. Rel. 18 den Untersch. von „Hang“, der nicht immer angeboren ist, sondern erworben sein kann); Er brachte eine kranke A. [Disposition] mit sich. Stein 3, 71; Schade, daß seine schönen Natur-A–n [Gaben] nicht ausgebildet sind; Geistes-, Gemüths-, Körper-, Seelen-A–n etc.; Was man den Urstoff und die Grund-A. der Menschheit nennen kann. Daß sein Jambus vor allen andern Versarten dergestalt mit der Ur- A. unsrer Heldensprache übereinstimme. 177a. — 4) an Schießgewehren der beim Schießen an die Backe anzulegende Theil, Anschlag, Kolben. — 5) bei Kasten etc. die Krampe, woran ein Vorlegeschloß angelegt wird, die Anlege, der Anwurf. — 6) bei den Dreschern: das An- oder Zusammenlegen einer Anzahl Garben zum Vorschlagen auf der Tenne und die so zusammengelegten Garben: Eine solche A. nennen die Drescher ein Stroh. 9, 579. — 7) das Malterbrett (s. d.) am Pflug. — 8) angelegtes, d. h. durch Anschwemmung angesetztes Land, Anlagerung, Anschütt, Anwurf. 4, 19b. — 9) ein Schriftstück, das einem andern, der Hauptschrift, worin darauf Bezug genommen ist, zur Begründung, weitern Ausführung etc. beigefügt ist, vgl. Bei-L. — 10) (Anat.) die Verbindung zweier Knochen durch einfaches Aneinanderliegen ungezähnter Ränder, „,Harmonie“. — 11) (Bergb.) ein aus alten Bergeisen zusammengeschmiedetes neues. — 12) (Forstwirthsch.) Ort, wo die Holzhauer zur Arbeit angestellt sind. — 13) die Vertheilung aufzubringenden Geldes unter die Beisteuernden (die Um-L.) und der Antheil des Einzelnen dazu, die ihn treffende Steuer: Beim Abtrag der A–n. .. Sowohl mit der Bewilligung als Beitreibung der A–n. Die freiwilligen A–n werden ... von Ritter- und Landschaft mit einander bewilliget und beliebet. § 208; 1, 390 etc.; Bier-, Wein- A–n (jetzt gw. Abgaben, s. Auf-L.); Man gelangt .. an den Geldbeutel, welcher sich .. der Steuer-A. entzogen hät. Ph. 1, 168 etc., s. 2, 449, auch „Anleg“. — 14) ugw. statt Anliegen, inständige Bitte. 12, 103. — Anbēī-: s. Bei-L. 1b. — Aūf-: das Auflegen und etwas Aufgelegtes, z. B. das bei einer Kollekte auf den herumgehenden Teller gelegte Geld; in kathol. Kirchen ein kleines auf die Mitte des Altartuchs gelegtes leinenes Tuch etc., nam.:
1) Das, was als etwas zu Tragendes, zu Leistendes aufgelegt wird, z. B.: Die Beweis-A., womit Jemand aufgelegt wird, den Beweis zu führen etc.; namentlich Steuerlast und Abgaben: Eine A. auf den Wein legen; Die A–n erhöhen; In allen Staaten .. pflegen die A–n auf das Volk unvermerkt zuzunehmen. 8, 174; Daß sie alle Landes-A–n gleich den übrigen trügen. Staats-A–n etc., mundartl. Ob-L. So auch: das bei der Belehnung an die Kanzlei zu Entrichtende, die Lehnwaare; bei den Handwerkern, das in die Zunftlade zu zahlende Geld etc. —
2) ein Befehl, der Einem als Etwas, dem man nachzukommen hat, auferlegt wird: Ich hätte meines VatersA. geradezu entgegengehandelt. Leb. 2, 132; Wird den Wirthen aufgegeben . .. Wie man sich nun der genauesten Befolgung dieser A. unmittelbar versieht. preuß. Verordn. 1, 361; Das ist deine eigne A., die Weisung des zu Thuenden stützt sich auf keine Autorität etc. —
3) (s. 2) insonderh.: ein richterlicher Befehl auf bloße Anzeige des Jmploranten; Hilfs-A., Erekutionsbefehl etc. —
4) (veraltend) das Einem zur Last Gelegte, eine Beschuldigung: „Wie, wenn er .. die Klagen macht zu nichte?“ | Die Auflag’ ist zu klare. Fr. 5; Darum werdet ihr euch derselben A. und Zumessung .. zu verantworten haben. 6, 6b; Wiewohl die Leute mir, unter manchen ähnlichen A–n, auch die Thorheit aufbürdeten, daß etc. —
5) Zusammenkunft, nam. einer Zunft: A. halten; In, der A. wurde es so beschlossen; auch tadelnd (vgl. Gelag): Das dienstlose Volk hat dort täglich seine A. Sie [die Hurenwirthin] hat eine A. in ihrem Hause. — 5) (Buchdr. und Buchhandl.)
a) das zu bedruckende Papier: Auf dem obern hintern Theil der Maschine liegt das weiße Papier (die A.) auf einem Brett. Kat. 94. —
b) die Abdrücke eines Buches von demselben Satz und die Zahl der abgezognen Eremplare, s. Ausgabe 3: Die alte A. ist vergriffen; Eine neue A. veranstalten etc. Übertr.: Diese zweite A. eines schnöden Sündenfalls. G. 242; Sie sind wohl die Muster-A. des guten Geschmacks, die hier am Kollegium eingefuchst wird. Parn. 1, 14; Ich werde in einer neuen, sehr verbesserten A. zu dir zurückkommen. Wahrh. 8, 114; Dieser erneueten A. des Paulskirchenthums. 38 etc. —
6) (Drechsl.) eine Vorrichtung zum Halten oder zur Unterstützung der Drehwerkzeuge bei der Drehbank, Support. 1, 556 ff., vgl. 9 und Auflager. —
7) (Forstw.) der jährliche Zuwachs eines Baums. — 8) (Kochk.) eine auf ein ,,gesatteltes“ (s. d.) Gemüse oben aufgelegte Beilage (s. d.). — 9) (Zimmerm.) ein Holz, worauf ein andres liegt und ruht, dessen Unter-L. (vgl. 6). — Aūs-:
1) etwas Ausgelegtes, nam.:
a) ausgelegtes Geld, auch das Auslegen desselben: A. machen, thun [Geld auslegen]; Ich war also ziemlich stark in A. Sp. 323 etc.; Einem die (baren) A–n erstatten, vergüten; Die ersten A–n bei der Gründung einer Fabrik, die Grund-A. [zur Anschaffung des Grundstücks] etc., Geschäfts-, Porto-A–n etc. Dazu als neugebildetes Zeitw.: Seine Mittel erlaubten ihm nicht einmal die Stempelgebühr zu bezahlen; er ließ sich solche von einem Notar . . verauslagen [auslegen, vorschießen]. 14, 259 etc. —
b) etwas Aus-, d. h. offen hin Gelegtes, z. B.: Ein unverhoffter Regen nässt hier oft die ganze A. auf der Tenne. Südr. 1, 156, das dort ausgelegte Getreide etc., so nam. bei Kaufleuten, die zur Schau gelegten Waaren und der Ort derselben, Tonbank (s. d.), z.B. Empfind. 2, 1. —
c) bei Wäsche ein ausgelegter oder nach außen liegender Theil: Die ebenfalls blaue A. des rundgezackten schwarzen Kragens. Zaubr. 4, 221; Die Hemd-A. [das Chemisett] zeigte das kunstvollste Steppmuster. 184; Die gesteppte Brust-A. mit blitzenden Brillanten. 186 etc. —
d) Eindeichung (s. d.). —
2) die Art und Weise des Ausliegens (s. d. und auslegen) beim Fechten. —
3) ver- alt. statt Auslegung (s. d.), das Ausgelegte, Erklärte, z. B. 1, 524a = 119, 85 und 97: Den ganzen Tag ist mein Auslag [von deinem Gesetz] etc. — Bēī-:
1) etwas Beigelegtes, z. B.:
a) etwas äußerlich Beigefügtes, Hinzugelegtes: B. eines Briefes. 15, 29; 30 etc.; B. einer Zeitung, Zeitschrift; Extra-B.; Kunst-, Mode-B. etc., nach dem Inhalt; B. eines Buchs, einer Schrift etc.; B. zum Fleisch; Fleischer-B., Zu-L., die der Fleischer dem bessern Fleisch (zu gleichem Preis) hinzufügt; Gemüs mit B. [die dazu gegessen wird]. Gv. 305; 3, 322 etc. —
b) (veralt.) etwas als Eigenschaft Beigelegtes, Prädikat: Fr. 366 v. 435; 1, 380, ebenso: Anbei-L. ebd. —
2) (veralt., bibl.) etwas Deponiertes, „vertraut hintergelegt Gut“, wie die Basler Bibel von 1523 es erklärt: 2. 3, 15 und übertr.: 2. 1, 12; 14, s. SW. 64, 22. So auch: Hinter-, Nieder-L., das Deponieren und etwas Deponiertes. — 3) (veralt.) statt Beilager: Kraft zugelassener Beilag und Ehekoppel. Garg. 64b. — Bérg- [1a]. — Bīēnen- [3]. — Dār-: (veraltend, mundartl.) dargelegtes, ausgezahltes Geld, z. B. 1, 374 etc. — Dōn-: D., Donläge, (Bergb.) die abhängige Richtung eines Gangs, einer Fläche und die abhängige Fläche selbst, s. Dohne, Anm. — Dwárs-: Quer- L., nam. (Schiff.) eine Lage Fässer, die quer auf einer andern liegt. — Eīer-: ugw. statt Eierlegen: Daß eine junge Mutterbiene ihre E. nicht eher beginnt. Bien. 11. — Eīn-:
1) das Einlegen oder Einpacken der ausgelegten Waare bei den Krämern. —
2) etwas Eingelegtes, nam.:
a) E. eines Briefs, Packets, das Hin- eingelegte und Mitübersandte, auch In-L. (s. d.). Pr. 1, 62. —
b) der beim Zusammenlegen nach innen kommende Theil einer Waare, im Ggstz. zum Umschlag oder Schau-Ende. —
c) das Innre einer Cigarre im Ggstz. zu Wickel- oder Umblatt und Decke. —
d) das in die Kasse etc. eingelegte Geld, vergl. Einsatz. —
e) Binnendeich oder Ausdeichung (s. d.). —
3) das Recht, Wein oder Bier einzulegen und die dafür zu entrichtende Abgabe. — Ellen- [10]. — Félsen- [1a]. — Féstungs- [1a]. — Gêgen-: Wider-L. 2. — Gemüths- [1b]. — Geschä́fts-: z. B. die Lage eines Geschäfts, auch: die zu einem Geschäft geeignete Lage: Dies Haus hat, als am Markt liegend, eine gute G. — Grúnd-: zunächst Bauk., dann allgm.: das zu Grunde Liegende, worauf Etwas aufgeführt, aufgebaut wird etc., s. Grund 12, — Hārz-:
1) [2] Harzschicht. — 2) s. Lache II. — Hinter-: s. Bei-L. 2. — In-: Ein-L., s. d. 1a, z. B. auch: Wo er die warme I. seiner rechten Hand bedachte und befühlte. 3, 137, ihre in seiner Hand liegende warme Hand etc. — Kámm- [10]. — Kêhr- [10]. — Krūg-: (niederd.) Krug, Wirthshaus, z. B.: Die K–n-Inhaber [Krüger]. § 44 Nr. 24, s. legen 30. — Lánd-: s. Nachbarrecht. — Nīēder-:
1) das Daniederliegen:
a) (veraltend) das Bettlägrigsein: Drittehalb Tage hielt sie sich noch außer dem Bett und würde vielleicht länger ohne N. geblieben sein. Leb. 124; 2, 184 etc. —
b) der Zustand eines geschlagnen (unterliegenden) Heers: Die Schlacht unter Umständen annehmen, die für den Erfolg bürgen oder eine verlorene Schlacht nicht zu einer N. stempeln. 8, 87, auch übertr.: N–n erleiden; Sich von der N. erholen etc. —
2) s. Bei-L. 2. —
3) der Ort, wo Etwas zur Aufbewahrung und zum Gebrauch niedergelegt ist, z. B.: Er taumelte der kleinen N. seiner Bücher [Bibliothek] zu. 5, 145 etc., nam. ein Aufbewahrungsort für Waarenvorräthe, Magazin, Speicher etc.; auch: ein Geschäftshaus, das die von einer Fabrik oder dem Hauptgeschäft dort niedergelegten oder ihm übergebenen Waaren verkauft, s. Kommandite 1: Diese Fabrik hat eine N. in Wien; N. englischer Tuche, böhmischen Glases; Cigarren-, Glas-, Salz-, Taback-, Tuch-N.; Haupt-N. fremder Biere, englischer Stahlfedern etc. Dazu: Niederläger, der eine N. hat oder hält; Salzniederläger. In Ostreich: N., das Geschäft eines Großhändlers (Niederläger, Niederlagsverwandter) und die Befugnis dazu etc. Ferner: ein Ort, eine Stadt, wo Waaren aus- und eingeladen werden, wo sie es allein werden dürfen oder es werden müssen, oft mit dem Kran- und Stapelrecht verbunden und diese Gerechtigkeiten selbst: Zu Buchorn wird eine vernamte und bräuchige Gräd [vgl. Grad, Anm.] und Niederlag oder Schifflände gehalten, bes. deren Güter, so etc. 392a; Überlingen hat einen merklichen Niederlag und Kornmarkt. b; Martinach hat ein vernamte Niederlege, denn da werden die Kaufmannsgüter entladen und weiter gefertiget. 672b etc. — Ob-: s. Auf-L. 1. — Quêr-: Dwars- L. — Ríst- [10]. — Rūhe-: Lage, wobei Etwas in Ruhe ist, z. B.: Soll von A nach B telegraphiert werden, so muß sich der Schlüssel in B in der R. befinden. 1, 691. — Spēīch(en)- [10]. — Stréck- [2]: (Maurer) Streckschicht (s. d.). — Úber-: etwas Übergelegtes, z. B.: Man steckt zwei Spieße in die Erde, einen dritten darüber als Ü. M. 220; Eine durch .. Ständer getragne Ü. Turnk. 70; Ü–n in den Salzkothen, zur Unterstützung der Mauersteine über Thüren etc. gelegte Eisen etc. — Um-:
1) die umliegende Gegend, Umgebung: Die U. ist durch die Aussichten auf die Küsten sehr interessant. Rh. 2, 123; 90; Michelstadt und die Umlag. 1, 11. —
2) (Buchdr.) die beim Abzug des Korrekturbogen um die Schriftseiten in der Form gelegten Pappstreifen. — 3) s. An-L. 13. — Unter-: etwas Untergelegtes, worauf Etwas liegt oder ruht: Einige Bogen Papier als U. beim Schreiben; Die U. unter einem Faß, Hebebaum; Die U. [das Bodenbrett] eines Leiterwagens; Die U–n des Pochtrogs, die eisernen Platten auf dem Boden u. ä. m., s. Lager 4g. Auch übertr., wie Grund-L.: Der Mathematiker, dessen Formel immer noch richtig bleibt, wenn auch die U. nicht zu ihr passt, auf die sie angewendet wurden. 37, 11; Verlangte ich nun zu meinen Gedichten eine wahre U., Empfindung oder Reflexion. 21, 82; Da wir ja keine geistige Wirkung ohne körperliche U. gewahr werden. 32, 349 etc. — Vōr-: etwas Vorgelegtes, z. B.:
1) etwas das Fortrollen eines Wagens, einer Tonne etc. Verhinderndes: Eine V. unter die Tonne schieben etc. —
2) etwas zur Debatte, zur Berathung etc. Vorgelegtes: Die Regierung hat den Kammern neue V–n gemacht; Die Gesetz-V–n der Regierung wurden vom Parlament angenommen, abgelehnt etc. —
3) vielfach techn., z. B.:
a) (Buchbind.) die den Ausschnitt des Bretts an der Heftlade ausfüllende Leiste. —
b) (Buchdr.) vgl. 2: Das, wovon abgesetzt wird . ., wird das Manuskript genannt; bei Tabellen und Accidenzen auch Schema oder V. Kat. 45. —
c) (Chem.) Recipient, das vor die Offnung des Destillierkolbens gelegte birnförmige Gefäß. —
d) (Drechsl.) ein bewegliches Stück zw. Docke und Richtstock der Drehbank. —
e) (Fuhrw.) Vorspann, frisch vorgelegte Pferde (mundartl.). —
f) (Wasserb.) eine Senkschlacht, ein Senkwerk. — Wélt- [1b]. — Wénde- [10]. —
Wīder-: 1) etwas gegen oder wider Etwas Gelegtes, das darin Stütze und Widerhalt findet, z. B. bei Gewölben die Mauer, worauf ein Gewölbebogen mit seinem untern Rand ruht, s. Widerlager: Die äußern W–n, die Zwischen-W–n oder Mittelpfeiler einer Brücke; Wir .. haben nur das Partikelchen eines freien Lebens auf der Universität, toll und humoristisch genug, aber ohne eine bedeutende W. Lit. 5, 167; Nur als Stütze und W. dienen. 20, 151; Scheint sich der Himmel als großes Gewölbe auf die Erde als seine W. zu stützen. 24, 431); Stange, deren oberes Ende an einer elastigen W. befestigt ist. 2, 827 etc. Dazu: Widerläger, m., –s; uv.: (Bergb.) Arbeiter, der den Raum zu den W–n im Gestein aushaut. —
2) (Rechtsspr.) das der Frau für ihre Aussteuer im Ehevertrag ausgesetzte Witthum oder „Widerleg,“ „Gegengeld.“ 2, 453, auch Gegen-L., -Vermächtnis, vgl. Widergeld und widerlegen. — Zēīt- [1b]. — Zū-:
1) zugelegtes Geld etc.: Beim Tausch eine Z., Geld-Z. machen etc., nam. in Bezug auf Besoldung etc.: Besoldungs-Z. 14, 29; Um eine Z., Gehalt-Z. einkommen; Einem eine Z. bewilligen etc. —
2) = Beilage 1a: Einige Gemüsen und Z–n zu dieser gar zu magern Kost. 24, 69; Fleischer-Z. — 3) Z. einer Brücke, die obre Bedeckung, womit sie zugelegt wird. — 4) (Zimmerm.) Gerüst: Die Steine . ., die Z., an der sie eben arbeiten . ., gehören zu unserm Hause. 6, 321, s. zulegen 4. — 5) (mundartl.) Beschuldigung. — Zwischen-: etwas Zwischengelegtes, Zwischenschicht; nam. auch bei den Teppichwebern, eiserne Plättchen zw. der Kettenruthe und den dadurch gleichmäßig anzuspannenden Latzen des Schafts am Webstuhl. — Zwitter- [10] u. ä. m.
Work in progress
Die Arbeiten am Wörterbuch sind noch nicht abgeschlossen. Beachten Sie daher folgende Hinweise:
- Artikel können falsch segmentiert sein.
- Lemmata können falsch aufgelöst sein.
- Die Struktur, v. a. von Lesarten, kann falsch ausgezeichnet sein.
- Falsch erkannte Zeichen sind nicht auszuschließen.
- Faksimiles können fehlen oder falsch beschnitten sein.
- Das generierte TEI/XML kann invalide sein.