kutschen
Kutscher
kutscherhaft
Kutscherlich
Kutschieren
Kútſch~en: 1) intr. (ſein und haben): in einer
Kutſche fahren (ſ. d. und Zſſtzg.): Kutſchten dann in ein
neues Land hinein. Kohl Südr. 1, 13; 2, 29; Er kutſchet
nur von Feſt zu Feſt. Langbein 1, 162; Michaelis 225;
Sonntags kommt es gekutſcht und getrabt aus Städten und
Dörfern. V. 2, 42 ꝛc., häufiger: kutſchieren, z. B.
übertr.: Wer in allerlei Gewerben umherkutſchiert, fährt ins
Elend. Auerbach Barf. 109 ꝛc.; An-, daher-, einher-, her-
kutſchiert kommen; Ab-, aus-, fort-, weg-, hin-, hinüber-
kutſchieren ꝛc. — 2) tr. in Zſſtzg., z.B.: Eīn-: in die
Kutſche ſetzen: Die Eingekutſchten [in der Kutſche Sitzen-
den]. Tieck NKr. 2, 32 ꝛc. — ~er, m., –s; uv.: Einer,
der eine Kutſche fährt, z. B. (nicht immer genau zu
ſcheiden): 1) Sein eigner K. ſein, ſich ſelbſt fahren; Der
Poſt-K., gw. Poſtillon. — 2) ein Dienſtbote, dem das
Fahren der Herrſchaft im Kutſchwagen ꝛc., die Sorge
für die Wagenpferde ꝛc. obliegt: Ein K. in Livree; Der
K. auf dem Bock; Hof-, Leib-K.; Sich einen eignen Reiſe-K.
(ſ. 3) halten ꝛc. — 3) der Fuhrmann einer Miethkutſche
ꝛc., ſei es der Beſitzer oder deſſen Knecht: Der Schwager
d. i. der K. [ſ. Horn 3b] fuhr fort. Hebel 3, 130; Der eine
K. daſelbſt war ausgelumpet [der Beſitzer und Vermiether
von Kutſchen war bankerott]. JvMüller 13, 249; Lehn-
K. 259; Lohn-K.; Der Mieth-K. auf ſeinem Bocke.
Börne 4, 63 ꝛc.; Gaſſen-K., Droſchkenfuhrmann,
Fiaker. Campe; Land-K., der Fuhrmann der Land-
kutſche (ſ. d.) ꝛc. — ~erhaft, ~erlich, a.: in der
Weiſe eines Kutſchers: Die kutſcherlichen Oberröcke. Heine
Sal. 1, 21. — ~īēren: ſ. kutſchen 1.
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