Faksimile 1072 | Seite 1064
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kutschen Kutscher kutscherhaft Kutscherlich Kutschieren
Kútsch~en: 1) intr. (sein und haben):
in einer Kutsche fahren (s. d. und Zsstzg.): Kutschten dann in ein neues Land hinein. Kohl Südr. 1, 13; 2, 29; Er kutschet nur von Fest zu Fest. Langbein 1, 162; Michaelis 225; Sonntags kommt es gekutscht und getrabt aus Städten und Dörfern. V. 2, 42 etc., häufiger: kutschieren, z. B. übertr.: Wer in allerlei Gewerben umherkutschiert, fährt ins Elend. Auerbach Barf. 109 etc.; An-, daher-, einher-, herkutschiert kommen; Ab-, aus-, fort-, weg-, hin-, hinüberkutschieren etc. 2) tr. in Zsstzg., z.B.: Eīn-: in die Kutsche setzen: Die Eingekutschten [in der Kutsche Sitzenden]. Tieck NKr. 2, 32 etc.
~er, m., –s; uv.:
Einer, der eine Kutsche fährt, z. B. (nicht immer genau zu scheiden):
1) Sein eigner K. sein, sich selbst fahren; Der Post-K., gw. Postillon. 2) ein Dienstbote, dem das Fahren der Herrschaft im Kutschwagen etc., die Sorge für die Wagenpferde etc. obliegt: Ein K. in Livree; Der K. auf dem Bock; Hof-, Leib-K.; Sich einen eignen Reise-K. (s. 3) halten etc. 3) der Fuhrmann einer Miethkutsche etc., sei es der Besitzer oder dessen Knecht: Der Schwager d. i. der K. [s. Horn 3b] fuhr fort. Hebel 3, 130; Der eine K. daselbst war ausgelumpet [der Besitzer und Vermiether von Kutschen war bankerott]. JvMüller 13, 249; Lehn- K. 259; Lohn-K.; Der Mieth-K. auf seinem Bocke. Börne 4, 63 etc.; Gassen-K., Droschkenfuhrmann, Fiaker. Campe; Land-K., der Fuhrmann der Landkutsche (s. d.) etc.
~erhaft, ~erlich, a.:
in der Weise eines Kutschers: Die kutscherlichen Oberröcke. Heine Sal. 1, 21.
~īēren: s. kutschen 1.