küren
I. Kǖren, intr. (haben) und tr.: auf der Lauer
ſtehn; auf dem Anſtand ſchießen oder zu ſchießen ſuchen,
nam. Haſen (ſ. Kur IV und kieſen, Anm.): Geht einer
von jungen Geſellen, | nach Haſen k., Vogel ſtellen. Rollen-
hagen Fr. 99; Das Kuren, Lappen und Lauſchen gänzlich
verboten. Mecklenb. Landordn. (1562) tit. 26.
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