Künstlerei
künstlerisch
künstlern
Künstlerschaft
Künstlerthum
Künstler~ēī, f.; –en:
das Treiben eines Künstlers: Von der wenig empfohlenen K. abzukommen. gH. 4, 150 (vgl. Künstelei), auch Zsstzg. z. B.: Perioden- K. [-Künstelei]. Luc. 1, 20; Es ist damals viel Schwarz-K. und Zäuberei im Brauch gewesen. SW. 35, 296 u. ä. m. —
~isch, a.: einem Künstler gemäß (künstlerhaft), versch.: künstlich: Die wahrhaft k–e Leichtigkeit in der Behandlung des Schwierigsten; Zur k–en Bewältigung. Lit. 5, 395; Man heißt jetzt die Schauspieler Künstler und zollt ihnen die ganze Ehre eines k–en Berufes. Ästh. 3, 521 etc. Auch Zsstzg.: Daß man nicht nach dem Homer, sondern wie Homer mythologisch-epische Gegenstände bild-k. zu behandeln habe. 27, 83; Heil-k. verfahren. 3, 301; Scheide-k., s. chemisch; Schwarz-K. Rob. 2, 47; Der tausend-k–e Schalk. Att. Mus. 2, 1, 70; Teufels-k. Beitr. 3, 1, 65 etc. —
~n, intr. (haben): als Künstler wirken (vgl. schneidern, Anm.). Das Ausland, in dem die erwerbsamen Schweizer handelnd, k–d oder kriegführend herumzogen. A. 2, 39. —
~schaft, f.; 1) eine Gemeinschaft, Korporation von Künstlern: Die deutsche Tonkunst war bisher nur durch deutsche Tonkünstler, nie durch eine gesammte K. vertreten. StdZ. (1860) 147. — 2) (o. Mz.) Künstlerthum: Geschichte seiner K. .. Die Elemente, die diese K. bedingten. Vorhb. 1, 8; Somit fehlt meiner K. der Heiligenschein. Lat. Mag. 102; 148; 289 etc. —
~thum, n., –(e)s; 0: das Künstler-Sein: Ein nothwendiges Requisit des K–s. 305. deutsches Wörterb. I.
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